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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Der Held von Graudenz

mehrfach vorgekommen, aber die Betroffnen hatten den Versuch der Fahnen¬
flucht geleugnet und irgend einen Vorwand anzugeben gewußt. Da aber die
Desertionen zunahmen, hatte Courbicre den Befehl erlassen, jeder außerhalb
der Vorposten betroffne Soldat sei als Deserteur anzusehen und als solcher zu
bestrafen. Der aufgegriffnc Füsilier wurde kriegsgerichtlich zum Tode durch
Erschießen verurteilt, und das Urteil wurde des Beispiels wegen im Hauptgraben
der Festung vollstreckt. Bei so schlimmen Zustanden konnte natürlich keine
lebhafte Tätigkeit im Außenseite entfaltet werden. Zuverlässig waren eben nur
die ganz vortreffliche Jägcrkompagnie und die Husaren, sowie im großen und
ganzen das Fcldbataillon von Besser. Aber auch in der zuletzt genannten
Truppe zeigte sich schon der Geist der Zuchtlosigkeit. Ein Soldat dieses
Bataillons erschoß nämlich meuchlings den Fähnrich Philipp vom Füsilier¬
bataillon Borel aus Rache, weil ihn dieser wegen eines Wachtdienstvergchens
hatte bestrafen lassen. Der Mörder wurde zum Tode durch das Rad ver¬
urteilt und der Scharfrichter unter Vermittlung des feindlichen Befehlshabers,
des Marschalls Lefebvre, aus Marienwerder herbeigeschafft.

Man hat zuweilen dem alten Conrbiere Grausamkeiten zur Last gelegt.
Dazu hat wohl ein Mißversteh" seiner unleugbar vorhandnen dienstlichen
Strenge Veranlassung gegeben. Weil er ans seiner Festung mit einer großen
Zahl unzuverlässiger Truppen zu tun hatte, nahm man eben an, daß er ihrer
nur durch Pulver und Blei Herr werden konnte. So sagt zum Beispiel Thiers in
seiner Geschichte des Konsulats und des Kaiserreichs: "Man wirft ihm die äußerste
Strenge vor, die er den Soldaten gegenüber zeigte. Stockschläge (Spießruten),
Pranger und Galgen machten die gewöhnlichen Strafen aus, die er bei ihnen
anwandte." Das ist ein ganz ungerechtes Urteil. Courbiere hatte im Gegenteil
ein warm empfindendes und menschenfreundliches Herz, wie das zum Beispiel
schon aus seinein Briefwechsel mit dem feindlichen Befehlshaber über das Schicksal
der Stadt Graudenz und aus seinen Verhandlungen mit den Vertretern der
Graudenzer Bürgerschaft zur Genüge hervorgeht. Von beiden Dingen wird
später noch die Rede sein. Besonders macht man Courbiere den Vorwurf, er
sei grausam gegen die gefangnen polnischen Soldaten gewesen, die er gemi߬
handelt habe. Mit Unrecht! Diese polnischen Solduten waren Mitglieder der
Polnischen Konföderation; es waren Landeskinder, die sich gegen die Landes¬
obrigkeit mit den Waffen in der Hand aufgelehnt hatten, um preußisches Gebiet
für ein polnisches Reich in Besitz zu nehmen. Aus der Tntsache, daß der
Befehlshaber der französischen Belagerungstruppen die polnischen Konföderierten
zu seinen Zwecken benutzte, kann man nicht folgern, daß Courbiere diese be-
rittnen Kämpfer, die sogenannten Towarzhschen, als Feinde in völkerrechtlichem
Sinne hätte ansehen müssen. Es waren und blieben vielmehr aufständische Landes¬
kinder, die das Recht der anständigen Behandlung und des leichten Arrestes,
die sonst für kriegsgefangne Feinde üblich sind, verwirkt hatten. Die bei einem
Ausfall gefangnen Towarzyschen waren nach kricgsgerichtlichein Spruche Bau¬
gefangne geworden. Diese Behandlung kann nicht als Mißhandlung, sondern
muß vielmehr als denkbar größte Milde und Gnade bezeichnet werden. Und
der Gouverneur, der nicht einmal gegen diese Aufständischen Pulver und Blei


Der Held von Graudenz

mehrfach vorgekommen, aber die Betroffnen hatten den Versuch der Fahnen¬
flucht geleugnet und irgend einen Vorwand anzugeben gewußt. Da aber die
Desertionen zunahmen, hatte Courbicre den Befehl erlassen, jeder außerhalb
der Vorposten betroffne Soldat sei als Deserteur anzusehen und als solcher zu
bestrafen. Der aufgegriffnc Füsilier wurde kriegsgerichtlich zum Tode durch
Erschießen verurteilt, und das Urteil wurde des Beispiels wegen im Hauptgraben
der Festung vollstreckt. Bei so schlimmen Zustanden konnte natürlich keine
lebhafte Tätigkeit im Außenseite entfaltet werden. Zuverlässig waren eben nur
die ganz vortreffliche Jägcrkompagnie und die Husaren, sowie im großen und
ganzen das Fcldbataillon von Besser. Aber auch in der zuletzt genannten
Truppe zeigte sich schon der Geist der Zuchtlosigkeit. Ein Soldat dieses
Bataillons erschoß nämlich meuchlings den Fähnrich Philipp vom Füsilier¬
bataillon Borel aus Rache, weil ihn dieser wegen eines Wachtdienstvergchens
hatte bestrafen lassen. Der Mörder wurde zum Tode durch das Rad ver¬
urteilt und der Scharfrichter unter Vermittlung des feindlichen Befehlshabers,
des Marschalls Lefebvre, aus Marienwerder herbeigeschafft.

Man hat zuweilen dem alten Conrbiere Grausamkeiten zur Last gelegt.
Dazu hat wohl ein Mißversteh» seiner unleugbar vorhandnen dienstlichen
Strenge Veranlassung gegeben. Weil er ans seiner Festung mit einer großen
Zahl unzuverlässiger Truppen zu tun hatte, nahm man eben an, daß er ihrer
nur durch Pulver und Blei Herr werden konnte. So sagt zum Beispiel Thiers in
seiner Geschichte des Konsulats und des Kaiserreichs: „Man wirft ihm die äußerste
Strenge vor, die er den Soldaten gegenüber zeigte. Stockschläge (Spießruten),
Pranger und Galgen machten die gewöhnlichen Strafen aus, die er bei ihnen
anwandte." Das ist ein ganz ungerechtes Urteil. Courbiere hatte im Gegenteil
ein warm empfindendes und menschenfreundliches Herz, wie das zum Beispiel
schon aus seinein Briefwechsel mit dem feindlichen Befehlshaber über das Schicksal
der Stadt Graudenz und aus seinen Verhandlungen mit den Vertretern der
Graudenzer Bürgerschaft zur Genüge hervorgeht. Von beiden Dingen wird
später noch die Rede sein. Besonders macht man Courbiere den Vorwurf, er
sei grausam gegen die gefangnen polnischen Soldaten gewesen, die er gemi߬
handelt habe. Mit Unrecht! Diese polnischen Solduten waren Mitglieder der
Polnischen Konföderation; es waren Landeskinder, die sich gegen die Landes¬
obrigkeit mit den Waffen in der Hand aufgelehnt hatten, um preußisches Gebiet
für ein polnisches Reich in Besitz zu nehmen. Aus der Tntsache, daß der
Befehlshaber der französischen Belagerungstruppen die polnischen Konföderierten
zu seinen Zwecken benutzte, kann man nicht folgern, daß Courbiere diese be-
rittnen Kämpfer, die sogenannten Towarzhschen, als Feinde in völkerrechtlichem
Sinne hätte ansehen müssen. Es waren und blieben vielmehr aufständische Landes¬
kinder, die das Recht der anständigen Behandlung und des leichten Arrestes,
die sonst für kriegsgefangne Feinde üblich sind, verwirkt hatten. Die bei einem
Ausfall gefangnen Towarzyschen waren nach kricgsgerichtlichein Spruche Bau¬
gefangne geworden. Diese Behandlung kann nicht als Mißhandlung, sondern
muß vielmehr als denkbar größte Milde und Gnade bezeichnet werden. Und
der Gouverneur, der nicht einmal gegen diese Aufständischen Pulver und Blei


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/409>, abgerufen am 22.07.2024.