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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen Vereinsfrage

dazu führen, daß ihm dasselbe geschah, was einst der Nachahmung deutscher
Einungen in Polen durch Borkowicz, die Konföderation von 1352 und deren zahl¬
lose Nachtreter widerfahren war, Waren jene alten sarmatischen Einrichtungen
zuletzt dahin gediehen, sich als Staaten im Staate zu geben, so mußten diese
neuen Verbindungen der Warthegegend, sobald das Polentum in ihnen das
große Wort sprach, ebenso enden. Das liegt in der Natur der Dinge; denn
Art läßt nicht von Art. Krätze den deutschtümlichen Vereinsfirnis ab, und das
sarmatische Konföderatentum kommt zum Vorschein. Konföderatentum ist der
von Zivilisation nicht beleckte, rüdere Bruder des Klubwesens.

Damit ist den gesamten polnischen Vereinigungen in Preußen das Urteil
gesprochen.

Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, die ganze große Frage von Amts
wegen mit einem Federzuge des Ministers des Innern zum Austrage zu bringen.

Über so ein abgekürztes Verfahren würden wahrscheinlich weiche Gemüter
Zeter schreien, wahrscheinlich auch die "unentwegter Linkser" der Volksver¬
tretung Himmel und Erde in Bewegung setzen wollen. Ihnen ließe sich Wohl
helfen. Es könnte ein Gesetz erlassen werden, das nur zu lauten brauchte: Polnische
Vereinigungen sind verboten. Die Begründung wäre nicht schwierig. Die
Entwicklung, die das deutsche Vereinswesen unter den Tolpatschhänden der
Polen im preußischen Osten genommen hat, läuft unmittelbar den Grundideen
des deutschen Vereinswesens entgegen. Die Gefahr droht nicht nur, sondern sie
liegt schon vor, daß durch die Wirkung, die diese Entwicklung sowohl offen wie
vor allem mit ihrer im stillen schleichenden Verfälschung der Anschauungen aus¬
übt, die ethischen Grundlagen des deutschen Vereinswesens verrückt werden.
Damit würde eine Hauptgröße des deutschen Volkslebens, der deutschen Volks¬
kraft schwerem Siechtum ausgesetzt, wenn nicht gar verdorben. Dem mit aller
Macht zu begegnen, hat Preußen jede Veranlassung, und zwar, wenn es
anders nicht ratsam erscheinen sollte, durch schleunigen Gesetzerlaß. Das müßte
auch den Angstmeiern und Satzungsbonzen genügen. Zu empfehlen wäre ein
solches Vorgehn nicht. Zunächst liefe es auf Schnffuug eines Ausnahmegesetzes
hinaus, und das wäre für Deutschland gerade nichts sonderlich Angebrachtes.
Dann stäke darin auch das zwar verhohlene, aber doch unleugbare Zugeständnis,
daß Preußen mit seiner Polensippschaft im gewöhnlichen Wege Rechtens nicht
fertig zu werden vermöchte. Ein solches Armutszeugnis des noch unter Wilhelm
dem Ersten so mächtigen preußische" Staatsgedankens sind die Polen schwerlich
wert. Schließlich und hauptsächlich wäre es rechtlich durchaus verfehlt, aus
einem bestehenden und einer Volksüberzeugnug treffenden Ausdruck gebenden
Gesetze uicht alles herauszuholen, was wirklich darin liegt, und etwa gar statt
dessen zur Herrichtung eines neuen, aber nichts andres sägenden Paragraphen¬
werks zu schreiten. Über einen und denselben Stoff doppelt und dreifach
Gesetze in die Welt setzen, ist das Zeichen eines verfallenden Staats, der
seinen Anordnungen nicht mehr Achtung zu schaffen weiß. Dazu um der
Prächtigen Polen willen gebracht zu werden, wollen sich die Deutschen doch
gründlich verbitten. Das soll die Regierung ihnen nicht bieten. Tue sie ruhig,


Zur preußisch-polnischen Vereinsfrage

dazu führen, daß ihm dasselbe geschah, was einst der Nachahmung deutscher
Einungen in Polen durch Borkowicz, die Konföderation von 1352 und deren zahl¬
lose Nachtreter widerfahren war, Waren jene alten sarmatischen Einrichtungen
zuletzt dahin gediehen, sich als Staaten im Staate zu geben, so mußten diese
neuen Verbindungen der Warthegegend, sobald das Polentum in ihnen das
große Wort sprach, ebenso enden. Das liegt in der Natur der Dinge; denn
Art läßt nicht von Art. Krätze den deutschtümlichen Vereinsfirnis ab, und das
sarmatische Konföderatentum kommt zum Vorschein. Konföderatentum ist der
von Zivilisation nicht beleckte, rüdere Bruder des Klubwesens.

Damit ist den gesamten polnischen Vereinigungen in Preußen das Urteil
gesprochen.

Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, die ganze große Frage von Amts
wegen mit einem Federzuge des Ministers des Innern zum Austrage zu bringen.

Über so ein abgekürztes Verfahren würden wahrscheinlich weiche Gemüter
Zeter schreien, wahrscheinlich auch die „unentwegter Linkser" der Volksver¬
tretung Himmel und Erde in Bewegung setzen wollen. Ihnen ließe sich Wohl
helfen. Es könnte ein Gesetz erlassen werden, das nur zu lauten brauchte: Polnische
Vereinigungen sind verboten. Die Begründung wäre nicht schwierig. Die
Entwicklung, die das deutsche Vereinswesen unter den Tolpatschhänden der
Polen im preußischen Osten genommen hat, läuft unmittelbar den Grundideen
des deutschen Vereinswesens entgegen. Die Gefahr droht nicht nur, sondern sie
liegt schon vor, daß durch die Wirkung, die diese Entwicklung sowohl offen wie
vor allem mit ihrer im stillen schleichenden Verfälschung der Anschauungen aus¬
übt, die ethischen Grundlagen des deutschen Vereinswesens verrückt werden.
Damit würde eine Hauptgröße des deutschen Volkslebens, der deutschen Volks¬
kraft schwerem Siechtum ausgesetzt, wenn nicht gar verdorben. Dem mit aller
Macht zu begegnen, hat Preußen jede Veranlassung, und zwar, wenn es
anders nicht ratsam erscheinen sollte, durch schleunigen Gesetzerlaß. Das müßte
auch den Angstmeiern und Satzungsbonzen genügen. Zu empfehlen wäre ein
solches Vorgehn nicht. Zunächst liefe es auf Schnffuug eines Ausnahmegesetzes
hinaus, und das wäre für Deutschland gerade nichts sonderlich Angebrachtes.
Dann stäke darin auch das zwar verhohlene, aber doch unleugbare Zugeständnis,
daß Preußen mit seiner Polensippschaft im gewöhnlichen Wege Rechtens nicht
fertig zu werden vermöchte. Ein solches Armutszeugnis des noch unter Wilhelm
dem Ersten so mächtigen preußische» Staatsgedankens sind die Polen schwerlich
wert. Schließlich und hauptsächlich wäre es rechtlich durchaus verfehlt, aus
einem bestehenden und einer Volksüberzeugnug treffenden Ausdruck gebenden
Gesetze uicht alles herauszuholen, was wirklich darin liegt, und etwa gar statt
dessen zur Herrichtung eines neuen, aber nichts andres sägenden Paragraphen¬
werks zu schreiten. Über einen und denselben Stoff doppelt und dreifach
Gesetze in die Welt setzen, ist das Zeichen eines verfallenden Staats, der
seinen Anordnungen nicht mehr Achtung zu schaffen weiß. Dazu um der
Prächtigen Polen willen gebracht zu werden, wollen sich die Deutschen doch
gründlich verbitten. Das soll die Regierung ihnen nicht bieten. Tue sie ruhig,


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[0355] Zur preußisch-polnischen Vereinsfrage dazu führen, daß ihm dasselbe geschah, was einst der Nachahmung deutscher Einungen in Polen durch Borkowicz, die Konföderation von 1352 und deren zahl¬ lose Nachtreter widerfahren war, Waren jene alten sarmatischen Einrichtungen zuletzt dahin gediehen, sich als Staaten im Staate zu geben, so mußten diese neuen Verbindungen der Warthegegend, sobald das Polentum in ihnen das große Wort sprach, ebenso enden. Das liegt in der Natur der Dinge; denn Art läßt nicht von Art. Krätze den deutschtümlichen Vereinsfirnis ab, und das sarmatische Konföderatentum kommt zum Vorschein. Konföderatentum ist der von Zivilisation nicht beleckte, rüdere Bruder des Klubwesens. Damit ist den gesamten polnischen Vereinigungen in Preußen das Urteil gesprochen. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben, die ganze große Frage von Amts wegen mit einem Federzuge des Ministers des Innern zum Austrage zu bringen. Über so ein abgekürztes Verfahren würden wahrscheinlich weiche Gemüter Zeter schreien, wahrscheinlich auch die „unentwegter Linkser" der Volksver¬ tretung Himmel und Erde in Bewegung setzen wollen. Ihnen ließe sich Wohl helfen. Es könnte ein Gesetz erlassen werden, das nur zu lauten brauchte: Polnische Vereinigungen sind verboten. Die Begründung wäre nicht schwierig. Die Entwicklung, die das deutsche Vereinswesen unter den Tolpatschhänden der Polen im preußischen Osten genommen hat, läuft unmittelbar den Grundideen des deutschen Vereinswesens entgegen. Die Gefahr droht nicht nur, sondern sie liegt schon vor, daß durch die Wirkung, die diese Entwicklung sowohl offen wie vor allem mit ihrer im stillen schleichenden Verfälschung der Anschauungen aus¬ übt, die ethischen Grundlagen des deutschen Vereinswesens verrückt werden. Damit würde eine Hauptgröße des deutschen Volkslebens, der deutschen Volks¬ kraft schwerem Siechtum ausgesetzt, wenn nicht gar verdorben. Dem mit aller Macht zu begegnen, hat Preußen jede Veranlassung, und zwar, wenn es anders nicht ratsam erscheinen sollte, durch schleunigen Gesetzerlaß. Das müßte auch den Angstmeiern und Satzungsbonzen genügen. Zu empfehlen wäre ein solches Vorgehn nicht. Zunächst liefe es auf Schnffuug eines Ausnahmegesetzes hinaus, und das wäre für Deutschland gerade nichts sonderlich Angebrachtes. Dann stäke darin auch das zwar verhohlene, aber doch unleugbare Zugeständnis, daß Preußen mit seiner Polensippschaft im gewöhnlichen Wege Rechtens nicht fertig zu werden vermöchte. Ein solches Armutszeugnis des noch unter Wilhelm dem Ersten so mächtigen preußische» Staatsgedankens sind die Polen schwerlich wert. Schließlich und hauptsächlich wäre es rechtlich durchaus verfehlt, aus einem bestehenden und einer Volksüberzeugnug treffenden Ausdruck gebenden Gesetze uicht alles herauszuholen, was wirklich darin liegt, und etwa gar statt dessen zur Herrichtung eines neuen, aber nichts andres sägenden Paragraphen¬ werks zu schreiten. Über einen und denselben Stoff doppelt und dreifach Gesetze in die Welt setzen, ist das Zeichen eines verfallenden Staats, der seinen Anordnungen nicht mehr Achtung zu schaffen weiß. Dazu um der Prächtigen Polen willen gebracht zu werden, wollen sich die Deutschen doch gründlich verbitten. Das soll die Regierung ihnen nicht bieten. Tue sie ruhig,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/355>, abgerufen am 01.07.2024.