Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.Zur preußisch-polnischen vereiusfrage Standpunkte des alten gewaltigen preußischen Staatsgedankens geradezu unbe¬ Was tun? Mit den jämmerlichen Resten der Verordnung vom 11. März 1850 usgedehnteVereinsfreiheit ist altes deutsches Recht. Das hat seinen Bei genauer Prüfung sehen wir noch einen charakteristischen das Ge^mt- Zur preußisch-polnischen vereiusfrage Standpunkte des alten gewaltigen preußischen Staatsgedankens geradezu unbe¬ Was tun? Mit den jämmerlichen Resten der Verordnung vom 11. März 1850 usgedehnteVereinsfreiheit ist altes deutsches Recht. Das hat seinen Bei genauer Prüfung sehen wir noch einen charakteristischen das Ge^mt- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0209" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/293006"/> <fw type="header" place="top"> Zur preußisch-polnischen vereiusfrage</fw><lb/> <p xml:id="ID_1001" prev="#ID_1000"> Standpunkte des alten gewaltigen preußischen Staatsgedankens geradezu unbe¬<lb/> greifliche Torheit ist übrigens nur möglich geworden, weil die „regierende Parte,,"<lb/> das Zentrum, noch mit Lieber an der Spitze, verleitet durch überkommene, heute<lb/> für sie gar nicht mehr passende Ladenhüter ihres Parteiprogramms, dabei mit¬<lb/> geholfen hat. Nun. dem Zentrum haben schon heute die Polen. Korfanty voran,<lb/> mit Fußtritten ihren Dank für die Beseitigung der besonders dem Sokolwesm<lb/> hinderlichen wesentlichen Schranken des Vereinsgesctzes abgestattet. Snail ouuins.<lb/> Das Satyrspiel wäre wirklich zum Lachen, wenn seine Folgen nur nicht zum<lb/> Schaden für den preußischen Staat wären.</p><lb/> <p xml:id="ID_1002"> Was tun? Mit den jämmerlichen Resten der Verordnung vom 11. März 1850<lb/> das polnische Vereinstreiben zu bekämpfen, wäre eine Danaidenarbeit, wenn<lb/> nicht gar ein Schildbürgerstück. Darüber braucht sich niemand blauen Dampf<lb/> vorzumachen. Aber diese Erkenntnis kann nicht das Schlußwort des Kapitels<lb/> sein. Immer zwingender drängt sich jedermann im Reiche die Überzeugung auf,<lb/> daß bei dem Vereinswesen der Polen irgend etwas von Rechts wegen nicht in<lb/> Ordnung ist. denn es ist einfach widersinnig, daß die polnische unmittelbar und<lb/> offen gegen den preußischen Staat gerichtete Vereinsbewegung von den Gesetzen<lb/> dieses preußischen Staats geschützt, ja gefördert werden soll. Da muß irgendwo<lb/> ein Fehler stecken. Ihn festzustellen, kann allein noch die Losung sein. Wie<lb/> Dinge liegen, bleibt dazu nichts andres übrig, als den großen Zügen des<lb/> deutschen Vereinswesens und den für die preußische Nereinsgesetzgebuug ma߬<lb/> gebenden Gedanken nachzugehn und womöglich daraus die Grundanschauungen<lb/> herauszuschälen, die als allgemeine volkstümliche Überzeugungen dieses Vereins-<lb/> wesen beherrscht, insbesondre aber die hier in Frage kommenden Bestimmungen<lb/> in der Verfassung und im Vereinsgesetz veranlaßt haben.<lb/> A</p><lb/> <p xml:id="ID_1003"> usgedehnteVereinsfreiheit ist altes deutsches Recht. Das hat seinen<lb/> Grund in der Neigung des Volks zu Sondergesellungen und deren selbständiger<lb/> Entwicklung. „Das vielfach bis zur äußersten Grenze getriebne Sondertum<lb/> des Volkslebens, sagt Riehl in seiner Bürgerlichen Gesellschaft, ist der tiefste<lb/> Jammer und zugleich die größte Glorie Deutschlands. Unser Bestes und unser<lb/> Schlechtestes wurzelt in demselben, nicht seit heute und gestern, sondern seit es<lb/> eine deutsche Geschichte gibt." Was dabei als tiefere, der Grundgewalt der<lb/> deutschen Seele entspringende Ursache sein, inwiefern dabei der Jndividualisierungs-<lb/> geist der Deutsche« mitwirken mag. das wollen wir hier nicht näher erörtern.<lb/> Die Tatsache steht fest, daß der vielberufne Sonderungstrieb, jener deutsche Par-<lb/> tikularismus. die ethische Wurzel des deutschen Vereinswesens ist. Da schließen<lb/> sich Gruppen nach eng gegriffner Nachbarschaft zusammen, da lnlden sich Krn e<lb/> von Personen gemeinsamer Sitte, gemeinsamen Berufs: eine »nabsWare ^er-<lb/> fthiedenheit von Vereinigungen örtlichen Ursprungs, eine unendliche Menge v n<lb/> Verbindungen persönlicher Neigung. Einzelgebilde über Einzelgebilde der sonder¬<lb/> barsten Abstammung und Ausgestaltung.</p><lb/> <p xml:id="ID_1004" next="#ID_1005"> Bei genauer Prüfung sehen wir noch einen charakteristischen das Ge^mt-<lb/> bild mit beherrschenden Zug. Alle Vereinigungen sind veranlaßt durch Nütz-<lb/> lichkeitserwägungen. meist solche des nächstliegenden, gewöhnlichsten Lebens. Mag<lb/> die Form manchmal noch so feierlich gewesen, sogar bis zur ecmM'lüio gegangen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0209]
Zur preußisch-polnischen vereiusfrage
Standpunkte des alten gewaltigen preußischen Staatsgedankens geradezu unbe¬
greifliche Torheit ist übrigens nur möglich geworden, weil die „regierende Parte,,"
das Zentrum, noch mit Lieber an der Spitze, verleitet durch überkommene, heute
für sie gar nicht mehr passende Ladenhüter ihres Parteiprogramms, dabei mit¬
geholfen hat. Nun. dem Zentrum haben schon heute die Polen. Korfanty voran,
mit Fußtritten ihren Dank für die Beseitigung der besonders dem Sokolwesm
hinderlichen wesentlichen Schranken des Vereinsgesctzes abgestattet. Snail ouuins.
Das Satyrspiel wäre wirklich zum Lachen, wenn seine Folgen nur nicht zum
Schaden für den preußischen Staat wären.
Was tun? Mit den jämmerlichen Resten der Verordnung vom 11. März 1850
das polnische Vereinstreiben zu bekämpfen, wäre eine Danaidenarbeit, wenn
nicht gar ein Schildbürgerstück. Darüber braucht sich niemand blauen Dampf
vorzumachen. Aber diese Erkenntnis kann nicht das Schlußwort des Kapitels
sein. Immer zwingender drängt sich jedermann im Reiche die Überzeugung auf,
daß bei dem Vereinswesen der Polen irgend etwas von Rechts wegen nicht in
Ordnung ist. denn es ist einfach widersinnig, daß die polnische unmittelbar und
offen gegen den preußischen Staat gerichtete Vereinsbewegung von den Gesetzen
dieses preußischen Staats geschützt, ja gefördert werden soll. Da muß irgendwo
ein Fehler stecken. Ihn festzustellen, kann allein noch die Losung sein. Wie
Dinge liegen, bleibt dazu nichts andres übrig, als den großen Zügen des
deutschen Vereinswesens und den für die preußische Nereinsgesetzgebuug ma߬
gebenden Gedanken nachzugehn und womöglich daraus die Grundanschauungen
herauszuschälen, die als allgemeine volkstümliche Überzeugungen dieses Vereins-
wesen beherrscht, insbesondre aber die hier in Frage kommenden Bestimmungen
in der Verfassung und im Vereinsgesetz veranlaßt haben.
A
usgedehnteVereinsfreiheit ist altes deutsches Recht. Das hat seinen
Grund in der Neigung des Volks zu Sondergesellungen und deren selbständiger
Entwicklung. „Das vielfach bis zur äußersten Grenze getriebne Sondertum
des Volkslebens, sagt Riehl in seiner Bürgerlichen Gesellschaft, ist der tiefste
Jammer und zugleich die größte Glorie Deutschlands. Unser Bestes und unser
Schlechtestes wurzelt in demselben, nicht seit heute und gestern, sondern seit es
eine deutsche Geschichte gibt." Was dabei als tiefere, der Grundgewalt der
deutschen Seele entspringende Ursache sein, inwiefern dabei der Jndividualisierungs-
geist der Deutsche« mitwirken mag. das wollen wir hier nicht näher erörtern.
Die Tatsache steht fest, daß der vielberufne Sonderungstrieb, jener deutsche Par-
tikularismus. die ethische Wurzel des deutschen Vereinswesens ist. Da schließen
sich Gruppen nach eng gegriffner Nachbarschaft zusammen, da lnlden sich Krn e
von Personen gemeinsamer Sitte, gemeinsamen Berufs: eine »nabsWare ^er-
fthiedenheit von Vereinigungen örtlichen Ursprungs, eine unendliche Menge v n
Verbindungen persönlicher Neigung. Einzelgebilde über Einzelgebilde der sonder¬
barsten Abstammung und Ausgestaltung.
Bei genauer Prüfung sehen wir noch einen charakteristischen das Ge^mt-
bild mit beherrschenden Zug. Alle Vereinigungen sind veranlaßt durch Nütz-
lichkeitserwägungen. meist solche des nächstliegenden, gewöhnlichsten Lebens. Mag
die Form manchmal noch so feierlich gewesen, sogar bis zur ecmM'lüio gegangen
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