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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Punkt aus Recht, wenn er -- was in Heft 48 der Grenzboten von 1902, die
Georgi nicht gelesen zu haben scheint, hervorgehoben ist -- die Befugnis des
Reichs, für seine Zwecke auch direkte Steuern zu erheben, zwar anerkennt, aber
seine Anwendung rechtlich und wirtschaftlich für nicht unbedenklich erklärt, denn
die Erhebung direkter Reichssteuern enthalte einen "bedeutenden Eingriff in
die innere Verwaltung und insbesondre in den Haushalt der Bundesstaaten."
Auf diesem Wege könne in mittelbarer Weise das ganze Steuersystem des
Staats vom Reiche beeinflußt werden, und es setze eigentlich eine direkte Reichs-
stener - wenn sie eine bedeutende sein und nicht wirtschaftlich nachteilige Folgen
erzeugen solle -- eine gleichmäßige Ordnung des Steuersystems in allen
Bundesstaaten voraus. Noch schärfer äußert sich Köppe in seinem von Georgi
wiederholt zitierten Buche: "Die Reichsfinanzreform," Er erklärt -- wie gleich¬
falls in Heft 48 der Grenzboten von 1902 mitgeteilt worden ist -- die Ein¬
führung direkter Reichssteuern für ein anssichtslvses Projekt, worauf die Einzel¬
staaten nicht eingehn könnten, "ohne eins der wesentlichsten ihnen verblichnen
Souveränitütsrechte, das Finanzhoheitsrecht, zum Opfer zu bringen," Dieses
"ucchezu selbstmörderische Opfer" komme für sie absolut nicht in Frage. Auch
das von Miguel seinerzeit im Reichstage gestreifte Projekt, die direkte Be¬
steuerung zwar nicht formell zur Reichssache zu machen, sondern nur eine ein¬
heitliche Kodifiziernng der sämtlichen direkten Besteuerungen auf dem Wege der
Reichsgesetzgebung herbeizuführen und auf Grund dieser Vereinheitlichung die
Matrikularbeiträge durch kontingentierte Zuschlage zu den solchergestalt gleich¬
artig gemachten direkten Landes steuern zu ersetzen, erklärt Köppe (1902) als
ganz unverträglich mit dem "unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmungsrecht,
das staatlicherseits -- namentlich besonders nachdrücklich kürzlich vom bayrischen
Finanzminister -- für die Einzelstaaten als unbedingte Notwendigkeit gefordert
worden" sei. Die neuste Zeit hat noch weitere Äußerungen von amtlichen Stellen
in diesem Sinne gebracht.

Erspart der Georgische Vorschlag den Einzelstaaten sicher nicht die in den
Grenzboten (Heft 7 von 1903) geforderte Verständigung untereinander und mit
dem Reich über das notwendige Maß der Steuerreform, so ergibt sich doch aus
diesen Zitaten auch -- wenn man es nicht sonst schon wußte --, daß seiner
Verwirklichung der "föderalistische Zug," wie Köppe sagt, der seit 1880 das
Reich beherrscht, unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenzusetzen geneigt und
geeignet ist. Ohne offnen, energischen, zähen Kampf gegen die Übermacht dieses
"Zuges" ist jede Hoffnung auf das Zustandekommen eines Neichscinkommen-
steuergesetzes, wie wir es brauchen, das namentlich die Matrikularbeiträge ver¬
schwinden machen kann und doch auch wachsenden Ansprüchen des Reichs ge¬
nügt, eitel.

Und nur ein solches Reichseinkommensteuergesetz kann doch auch Georgi
wollen -- trotz der oben mitgeteilten Schlußsätze seiner Abhandlung, wo er er¬
wartet und hofft, daß mit dein Rechte zur Erhebung direkter Neichsstcuern
noch nicht die Erhebung tatsächlich verbunden sein werde. Daß die Einnahmen
des Reichs durch die erhöhten Schutzzölle des neue" Tarifs nach der Beschlag¬
nahme eines großen Teils der Mehrertrüge für großangelegte neue Sozial-


Punkt aus Recht, wenn er — was in Heft 48 der Grenzboten von 1902, die
Georgi nicht gelesen zu haben scheint, hervorgehoben ist — die Befugnis des
Reichs, für seine Zwecke auch direkte Steuern zu erheben, zwar anerkennt, aber
seine Anwendung rechtlich und wirtschaftlich für nicht unbedenklich erklärt, denn
die Erhebung direkter Reichssteuern enthalte einen „bedeutenden Eingriff in
die innere Verwaltung und insbesondre in den Haushalt der Bundesstaaten."
Auf diesem Wege könne in mittelbarer Weise das ganze Steuersystem des
Staats vom Reiche beeinflußt werden, und es setze eigentlich eine direkte Reichs-
stener - wenn sie eine bedeutende sein und nicht wirtschaftlich nachteilige Folgen
erzeugen solle — eine gleichmäßige Ordnung des Steuersystems in allen
Bundesstaaten voraus. Noch schärfer äußert sich Köppe in seinem von Georgi
wiederholt zitierten Buche: „Die Reichsfinanzreform," Er erklärt — wie gleich¬
falls in Heft 48 der Grenzboten von 1902 mitgeteilt worden ist — die Ein¬
führung direkter Reichssteuern für ein anssichtslvses Projekt, worauf die Einzel¬
staaten nicht eingehn könnten, „ohne eins der wesentlichsten ihnen verblichnen
Souveränitütsrechte, das Finanzhoheitsrecht, zum Opfer zu bringen," Dieses
„ucchezu selbstmörderische Opfer" komme für sie absolut nicht in Frage. Auch
das von Miguel seinerzeit im Reichstage gestreifte Projekt, die direkte Be¬
steuerung zwar nicht formell zur Reichssache zu machen, sondern nur eine ein¬
heitliche Kodifiziernng der sämtlichen direkten Besteuerungen auf dem Wege der
Reichsgesetzgebung herbeizuführen und auf Grund dieser Vereinheitlichung die
Matrikularbeiträge durch kontingentierte Zuschlage zu den solchergestalt gleich¬
artig gemachten direkten Landes steuern zu ersetzen, erklärt Köppe (1902) als
ganz unverträglich mit dem „unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmungsrecht,
das staatlicherseits — namentlich besonders nachdrücklich kürzlich vom bayrischen
Finanzminister — für die Einzelstaaten als unbedingte Notwendigkeit gefordert
worden" sei. Die neuste Zeit hat noch weitere Äußerungen von amtlichen Stellen
in diesem Sinne gebracht.

Erspart der Georgische Vorschlag den Einzelstaaten sicher nicht die in den
Grenzboten (Heft 7 von 1903) geforderte Verständigung untereinander und mit
dem Reich über das notwendige Maß der Steuerreform, so ergibt sich doch aus
diesen Zitaten auch — wenn man es nicht sonst schon wußte —, daß seiner
Verwirklichung der „föderalistische Zug," wie Köppe sagt, der seit 1880 das
Reich beherrscht, unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenzusetzen geneigt und
geeignet ist. Ohne offnen, energischen, zähen Kampf gegen die Übermacht dieses
„Zuges" ist jede Hoffnung auf das Zustandekommen eines Neichscinkommen-
steuergesetzes, wie wir es brauchen, das namentlich die Matrikularbeiträge ver¬
schwinden machen kann und doch auch wachsenden Ansprüchen des Reichs ge¬
nügt, eitel.

Und nur ein solches Reichseinkommensteuergesetz kann doch auch Georgi
wollen — trotz der oben mitgeteilten Schlußsätze seiner Abhandlung, wo er er¬
wartet und hofft, daß mit dein Rechte zur Erhebung direkter Neichsstcuern
noch nicht die Erhebung tatsächlich verbunden sein werde. Daß die Einnahmen
des Reichs durch die erhöhten Schutzzölle des neue» Tarifs nach der Beschlag¬
nahme eines großen Teils der Mehrertrüge für großangelegte neue Sozial-


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[0768] Punkt aus Recht, wenn er — was in Heft 48 der Grenzboten von 1902, die Georgi nicht gelesen zu haben scheint, hervorgehoben ist — die Befugnis des Reichs, für seine Zwecke auch direkte Steuern zu erheben, zwar anerkennt, aber seine Anwendung rechtlich und wirtschaftlich für nicht unbedenklich erklärt, denn die Erhebung direkter Reichssteuern enthalte einen „bedeutenden Eingriff in die innere Verwaltung und insbesondre in den Haushalt der Bundesstaaten." Auf diesem Wege könne in mittelbarer Weise das ganze Steuersystem des Staats vom Reiche beeinflußt werden, und es setze eigentlich eine direkte Reichs- stener - wenn sie eine bedeutende sein und nicht wirtschaftlich nachteilige Folgen erzeugen solle — eine gleichmäßige Ordnung des Steuersystems in allen Bundesstaaten voraus. Noch schärfer äußert sich Köppe in seinem von Georgi wiederholt zitierten Buche: „Die Reichsfinanzreform," Er erklärt — wie gleich¬ falls in Heft 48 der Grenzboten von 1902 mitgeteilt worden ist — die Ein¬ führung direkter Reichssteuern für ein anssichtslvses Projekt, worauf die Einzel¬ staaten nicht eingehn könnten, „ohne eins der wesentlichsten ihnen verblichnen Souveränitütsrechte, das Finanzhoheitsrecht, zum Opfer zu bringen," Dieses „ucchezu selbstmörderische Opfer" komme für sie absolut nicht in Frage. Auch das von Miguel seinerzeit im Reichstage gestreifte Projekt, die direkte Be¬ steuerung zwar nicht formell zur Reichssache zu machen, sondern nur eine ein¬ heitliche Kodifiziernng der sämtlichen direkten Besteuerungen auf dem Wege der Reichsgesetzgebung herbeizuführen und auf Grund dieser Vereinheitlichung die Matrikularbeiträge durch kontingentierte Zuschlage zu den solchergestalt gleich¬ artig gemachten direkten Landes steuern zu ersetzen, erklärt Köppe (1902) als ganz unverträglich mit dem „unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmungsrecht, das staatlicherseits — namentlich besonders nachdrücklich kürzlich vom bayrischen Finanzminister — für die Einzelstaaten als unbedingte Notwendigkeit gefordert worden" sei. Die neuste Zeit hat noch weitere Äußerungen von amtlichen Stellen in diesem Sinne gebracht. Erspart der Georgische Vorschlag den Einzelstaaten sicher nicht die in den Grenzboten (Heft 7 von 1903) geforderte Verständigung untereinander und mit dem Reich über das notwendige Maß der Steuerreform, so ergibt sich doch aus diesen Zitaten auch — wenn man es nicht sonst schon wußte —, daß seiner Verwirklichung der „föderalistische Zug," wie Köppe sagt, der seit 1880 das Reich beherrscht, unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenzusetzen geneigt und geeignet ist. Ohne offnen, energischen, zähen Kampf gegen die Übermacht dieses „Zuges" ist jede Hoffnung auf das Zustandekommen eines Neichscinkommen- steuergesetzes, wie wir es brauchen, das namentlich die Matrikularbeiträge ver¬ schwinden machen kann und doch auch wachsenden Ansprüchen des Reichs ge¬ nügt, eitel. Und nur ein solches Reichseinkommensteuergesetz kann doch auch Georgi wollen — trotz der oben mitgeteilten Schlußsätze seiner Abhandlung, wo er er¬ wartet und hofft, daß mit dein Rechte zur Erhebung direkter Neichsstcuern noch nicht die Erhebung tatsächlich verbunden sein werde. Daß die Einnahmen des Reichs durch die erhöhten Schutzzölle des neue» Tarifs nach der Beschlag¬ nahme eines großen Teils der Mehrertrüge für großangelegte neue Sozial-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/768>, abgerufen am 01.07.2024.