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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Das rote Gespenst bei Licht

Handen gewesen sein. Diese kann man leicht auffinden. Die Genossen hatten
sich 1898 in all den zahlreichen Wahlkreisen, in denen ein sozialdemokratischer
Kandidat überhaupt keine Aussichten hatte, bei der Hauptwahl der Stimm¬
abgabe zu sehr großem Teile enthalten und hatten nnr einem Aufgebot zur
Stichwahl Folge geleistet. Das änderte sich bei den Wahlen von 1903 da¬
durch gewaltig, daß fast in allen Wahlkreisen von der Parteileitung ein sozial¬
demokratischer Kandidat, wenn auch nur als Zählkandidat, aufgestellt wurde.
Kraft der leider nur bei der Sozialdemokratie eingeführten allgemeinen
Wahlpflicht haben die Genossen, soweit sie nicht krank, abwesend oder in
Haft waren, wohl sämtlich mit geringen Ausnahmen ihre sozialdemokratische
Pflicht und Schuldigkeit erfüllt. Daher zum Teil stammt die bedeutende Ver¬
ringerung der Wahlenthaltungen in der Hauptwahl von 1903. Man wird
von den 656926 Stimmen, um die es sich handelt, einen nicht ohne weiteres
abzuschätzender Bruchteil der Sozialdemokratie zurechnen dürfen, Parteigenossen,
die ihr nicht neu zugewachsen sind, sondern die bei der vorigen Wahl nur ge¬
feiert haben, zum wenigsten 300000. Für diese Annahme spricht die ganz unver-
hältnismüßige Stimmenvermehrung in einzelnen Wahlkreisen.

Auch bei der stärksten Wahlbeteiligung wird mit einem gewissen Prozentsatz
Wahlenthaltungen zu rechnen sein. Es sind das die Wähler, die durch Be¬
quemlichkeit, häusliche oder berufliche Abhaltung, Erkrankung, Reisen oder Haft
von der Wahlurne ferngehalten werden. Zu diesen stellt die Sozialdemokratie,
weil sie aus den volkreichsten Klassen hervorgeht, das stärkste Kontingent; sie
wird immer die größte Zahl von Personen haben, die durch Krankheit und
Unfall oder durch Konflikt mit den Gerichten und der Polizei verhindert sind;
was die Verhinderung durch Reisen anbelangt, so werden freilich Bade- und
Vergnügungsreisende bei ihr weniger in Betracht kommen, dafür um so mehr
solche, die durch den Beruf: Schiffer, Fischer, Eisenbahnangestellte, Fuhrleute,
außerhalb des Wahlortes tätige Arbeiter usw. von der Wahlurne ferngehalten
werden. Dieses Manko aber gleicht die Sozialdemokratie durch ihre straffe
Organisation und Kontrolle, durch ihr dichtmaschiges Netz, das mit geradezu
vollendeter Sicherheit dafür sorgt, daß kein Wähler verloren geht, im Vor¬
sprung vor allen andern Parteien reichlich aus.

Bei der "allgemeinen Wahlpflicht" der Sozialdemokratie gibt es keine
unerlaubten Enthaltungen. In diesem Jahre sind sie nahezu völlig weggefallen,
erstens durch den Parteibefehl, der jedem Wahlkreise seinen sozialdemokratischen
Kandidaten setzte, zweitens durch die gesetzliche" Maßnahmen, die nachweislich
die Wahlen zugunsten der Sozialdemokratie beeinflußt haben: das Wand¬
schirmgesetz und die Verlängerung der Wahlzeit von 6 auf 7 Uhr Abends.
Das Wandschirmgesetz mag sich in Zukunft einmal, bei besondern Gelegenheiten,
nützlich erweisen. Für diesesmal hat es allen Wühlern, auch den ängstlichsten,
die vollste Sicherheit gegeben, daß die sozialdemokratische Stimmabgabe unbe¬
merkt bleiben und somit keine unbequemen Folgen haben werde. Es hat zu¬
nächst nicht dazu gedient, die Wähler von dem sozialdemokratischen Terrorismus
frei zu machen, wie man vielfach gehofft hatte, sondern hat sie ihm nur um
so sicherer in die Arme getrieben. Denn die Sozialdemokratie hält viel zu
straffe Disziplin und hat ihre Leute fest an der Leine. Die gesamten Arbeiter¬
organisationen, die Berufsvereine usw. gelten ja nur diesem einen Zweck.


Das rote Gespenst bei Licht

Handen gewesen sein. Diese kann man leicht auffinden. Die Genossen hatten
sich 1898 in all den zahlreichen Wahlkreisen, in denen ein sozialdemokratischer
Kandidat überhaupt keine Aussichten hatte, bei der Hauptwahl der Stimm¬
abgabe zu sehr großem Teile enthalten und hatten nnr einem Aufgebot zur
Stichwahl Folge geleistet. Das änderte sich bei den Wahlen von 1903 da¬
durch gewaltig, daß fast in allen Wahlkreisen von der Parteileitung ein sozial¬
demokratischer Kandidat, wenn auch nur als Zählkandidat, aufgestellt wurde.
Kraft der leider nur bei der Sozialdemokratie eingeführten allgemeinen
Wahlpflicht haben die Genossen, soweit sie nicht krank, abwesend oder in
Haft waren, wohl sämtlich mit geringen Ausnahmen ihre sozialdemokratische
Pflicht und Schuldigkeit erfüllt. Daher zum Teil stammt die bedeutende Ver¬
ringerung der Wahlenthaltungen in der Hauptwahl von 1903. Man wird
von den 656926 Stimmen, um die es sich handelt, einen nicht ohne weiteres
abzuschätzender Bruchteil der Sozialdemokratie zurechnen dürfen, Parteigenossen,
die ihr nicht neu zugewachsen sind, sondern die bei der vorigen Wahl nur ge¬
feiert haben, zum wenigsten 300000. Für diese Annahme spricht die ganz unver-
hältnismüßige Stimmenvermehrung in einzelnen Wahlkreisen.

Auch bei der stärksten Wahlbeteiligung wird mit einem gewissen Prozentsatz
Wahlenthaltungen zu rechnen sein. Es sind das die Wähler, die durch Be¬
quemlichkeit, häusliche oder berufliche Abhaltung, Erkrankung, Reisen oder Haft
von der Wahlurne ferngehalten werden. Zu diesen stellt die Sozialdemokratie,
weil sie aus den volkreichsten Klassen hervorgeht, das stärkste Kontingent; sie
wird immer die größte Zahl von Personen haben, die durch Krankheit und
Unfall oder durch Konflikt mit den Gerichten und der Polizei verhindert sind;
was die Verhinderung durch Reisen anbelangt, so werden freilich Bade- und
Vergnügungsreisende bei ihr weniger in Betracht kommen, dafür um so mehr
solche, die durch den Beruf: Schiffer, Fischer, Eisenbahnangestellte, Fuhrleute,
außerhalb des Wahlortes tätige Arbeiter usw. von der Wahlurne ferngehalten
werden. Dieses Manko aber gleicht die Sozialdemokratie durch ihre straffe
Organisation und Kontrolle, durch ihr dichtmaschiges Netz, das mit geradezu
vollendeter Sicherheit dafür sorgt, daß kein Wähler verloren geht, im Vor¬
sprung vor allen andern Parteien reichlich aus.

Bei der „allgemeinen Wahlpflicht" der Sozialdemokratie gibt es keine
unerlaubten Enthaltungen. In diesem Jahre sind sie nahezu völlig weggefallen,
erstens durch den Parteibefehl, der jedem Wahlkreise seinen sozialdemokratischen
Kandidaten setzte, zweitens durch die gesetzliche« Maßnahmen, die nachweislich
die Wahlen zugunsten der Sozialdemokratie beeinflußt haben: das Wand¬
schirmgesetz und die Verlängerung der Wahlzeit von 6 auf 7 Uhr Abends.
Das Wandschirmgesetz mag sich in Zukunft einmal, bei besondern Gelegenheiten,
nützlich erweisen. Für diesesmal hat es allen Wühlern, auch den ängstlichsten,
die vollste Sicherheit gegeben, daß die sozialdemokratische Stimmabgabe unbe¬
merkt bleiben und somit keine unbequemen Folgen haben werde. Es hat zu¬
nächst nicht dazu gedient, die Wähler von dem sozialdemokratischen Terrorismus
frei zu machen, wie man vielfach gehofft hatte, sondern hat sie ihm nur um
so sicherer in die Arme getrieben. Denn die Sozialdemokratie hält viel zu
straffe Disziplin und hat ihre Leute fest an der Leine. Die gesamten Arbeiter¬
organisationen, die Berufsvereine usw. gelten ja nur diesem einen Zweck.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/556>, abgerufen am 22.07.2024.