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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

Die andern Verwaltungsangelegenheiten entscheidet der Monarch nach vor-
hergegangner Prüfung durch die zuständigen höchsten beratenden Verwaltungs¬
behörden, Die wichtigsten dieser Behörden sind der Ministerrat und das
Miuisterkomitee, Der Ministerrat, der aus der Neformzeit der Regierung
Alexanders des Zweiten stammt, sollte ein gemeinsames Wirken der Fachminister
im Gesamtinteresse des Staats gewährleisten und die vornehmste administrative
Behörde unter dem Vorsitz des Herrschers werden. Tatsächlich ist er nicht zu
dieser Bedeutung gelangt, auch zu keinem ständigen Organ der Regierung
geworden, sondern er wird jedesmal vom Kaiser zu bestimmten Zwecken berufen
und durch Personen ergänzt, die das Allerhöchste Vertrauen heranzieht. Anders
das Ministerkomitee, das im Grunde derselben Bestimmung dienen soll, aber
einen erweiterten Aufgabenkreis gewonnen hat und eine stündige Behörde unter
dem Vorsitz eines vom Kaiser ernannten Würdenträgers ist, Mitglieder sind
die Vorsitzenden der Departements des Reichsrath, die Minister, der Geschäfts¬
leiter der Kodifikationsabteilung beim Kriegsrat und besonders ernannte Ver¬
trauenspersonen des Monarchen, neuerdings auch der Thronfolger. Der Begut¬
achtung durch das Komitee werden alle Angelegenheiten unterworfen, die
mehrere Ministerien angehn oder von ihnen bearbeitet werden müssen, ferner
solche, über deren Entscheidung und Ausführung ein Minister in Zweifel ist,
oder die außerhalb der ihm eingeräumten Machtbefugnis liegen, und endlich eine
Reihe von besondern Angelegenheiten, die entweder grundsätzlich der Entscheidung
einer höchsten Verwaltungsinstanz bedürfen oder in Zusammenhang mit der
legislativen Tätigkeit stehn (Polizei, Volksernährung, Zensur, Satzungen von
Aktiengesellschaften, Gesuche um Eisenbahnkonzessionen u. a.). Als höchstes Ver¬
waltungsorgan des absolut regierten Staats hat das Komitee ebenso wie die
übrigen Körperschaften doch nur die Befugnisse einer beratenden Behörde,
denn seine Beschlüsse müssen dem Zaren unterbreitet werden und werden durch
dessen Zustimmung zu einem Akt des Staatsoberhaupts auf administrativen!
Gebiete. Nur eine kleine Anzahl weniger wichtiger Entscheidungen fällt das
Komitee aus eigner Machtvollkommenheit. Nachdem nun in der letzten Zeit
der sehr bedeutende bisherige Finanzminister Witte zum Vorsitzenden des Minister¬
komitees ernannt worden ist, will es scheinen, als ob dieser Institution eine
größere Bedeutung in der Staatsverwaltung gegeben werden solle. Denn wenn
auch aus den Abschiedsworten des Ministers an seine Beamten eine gewisse
Elegie klingt, und eine vielleicht vorübergehende Mißstimmung des Zaren gegen¬
über den Grundsätzen Wildes ahnen läßt, so ist Witte doch nicht der Mann,
auf dem wahrscheinlich erstrebten Wege zur Stellung eines Reichskanzlers Halt
zu machen. Weil er zugleich mit der Fortführung der Handelsvertragsver¬
handlungen mit Deutschland beauftragt worden ist und den Vorsitz in der
Außerordentlichen Kommission zur Beratung des landwirtschaftlichen Notstandes
behält, kann nicht wohl angenommen werden, daß er auf die übliche Weise in
einer Sinekure kalt gestellt werden sollte. So ist der Schluß nicht unberechtigt,
daß Wildes staatsmännische Befähigung und seine Autorität gegenüber den Fach¬
ministern vielleicht dazu ausgenutzt werden soll, die vielfach auseinander strebenden
Tendenzen der einzelnen Ministerien in ein einheitliches Gleise zu zwingen, und


Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

Die andern Verwaltungsangelegenheiten entscheidet der Monarch nach vor-
hergegangner Prüfung durch die zuständigen höchsten beratenden Verwaltungs¬
behörden, Die wichtigsten dieser Behörden sind der Ministerrat und das
Miuisterkomitee, Der Ministerrat, der aus der Neformzeit der Regierung
Alexanders des Zweiten stammt, sollte ein gemeinsames Wirken der Fachminister
im Gesamtinteresse des Staats gewährleisten und die vornehmste administrative
Behörde unter dem Vorsitz des Herrschers werden. Tatsächlich ist er nicht zu
dieser Bedeutung gelangt, auch zu keinem ständigen Organ der Regierung
geworden, sondern er wird jedesmal vom Kaiser zu bestimmten Zwecken berufen
und durch Personen ergänzt, die das Allerhöchste Vertrauen heranzieht. Anders
das Ministerkomitee, das im Grunde derselben Bestimmung dienen soll, aber
einen erweiterten Aufgabenkreis gewonnen hat und eine stündige Behörde unter
dem Vorsitz eines vom Kaiser ernannten Würdenträgers ist, Mitglieder sind
die Vorsitzenden der Departements des Reichsrath, die Minister, der Geschäfts¬
leiter der Kodifikationsabteilung beim Kriegsrat und besonders ernannte Ver¬
trauenspersonen des Monarchen, neuerdings auch der Thronfolger. Der Begut¬
achtung durch das Komitee werden alle Angelegenheiten unterworfen, die
mehrere Ministerien angehn oder von ihnen bearbeitet werden müssen, ferner
solche, über deren Entscheidung und Ausführung ein Minister in Zweifel ist,
oder die außerhalb der ihm eingeräumten Machtbefugnis liegen, und endlich eine
Reihe von besondern Angelegenheiten, die entweder grundsätzlich der Entscheidung
einer höchsten Verwaltungsinstanz bedürfen oder in Zusammenhang mit der
legislativen Tätigkeit stehn (Polizei, Volksernährung, Zensur, Satzungen von
Aktiengesellschaften, Gesuche um Eisenbahnkonzessionen u. a.). Als höchstes Ver¬
waltungsorgan des absolut regierten Staats hat das Komitee ebenso wie die
übrigen Körperschaften doch nur die Befugnisse einer beratenden Behörde,
denn seine Beschlüsse müssen dem Zaren unterbreitet werden und werden durch
dessen Zustimmung zu einem Akt des Staatsoberhaupts auf administrativen!
Gebiete. Nur eine kleine Anzahl weniger wichtiger Entscheidungen fällt das
Komitee aus eigner Machtvollkommenheit. Nachdem nun in der letzten Zeit
der sehr bedeutende bisherige Finanzminister Witte zum Vorsitzenden des Minister¬
komitees ernannt worden ist, will es scheinen, als ob dieser Institution eine
größere Bedeutung in der Staatsverwaltung gegeben werden solle. Denn wenn
auch aus den Abschiedsworten des Ministers an seine Beamten eine gewisse
Elegie klingt, und eine vielleicht vorübergehende Mißstimmung des Zaren gegen¬
über den Grundsätzen Wildes ahnen läßt, so ist Witte doch nicht der Mann,
auf dem wahrscheinlich erstrebten Wege zur Stellung eines Reichskanzlers Halt
zu machen. Weil er zugleich mit der Fortführung der Handelsvertragsver¬
handlungen mit Deutschland beauftragt worden ist und den Vorsitz in der
Außerordentlichen Kommission zur Beratung des landwirtschaftlichen Notstandes
behält, kann nicht wohl angenommen werden, daß er auf die übliche Weise in
einer Sinekure kalt gestellt werden sollte. So ist der Schluß nicht unberechtigt,
daß Wildes staatsmännische Befähigung und seine Autorität gegenüber den Fach¬
ministern vielleicht dazu ausgenutzt werden soll, die vielfach auseinander strebenden
Tendenzen der einzelnen Ministerien in ein einheitliches Gleise zu zwingen, und


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[0490] Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland Die andern Verwaltungsangelegenheiten entscheidet der Monarch nach vor- hergegangner Prüfung durch die zuständigen höchsten beratenden Verwaltungs¬ behörden, Die wichtigsten dieser Behörden sind der Ministerrat und das Miuisterkomitee, Der Ministerrat, der aus der Neformzeit der Regierung Alexanders des Zweiten stammt, sollte ein gemeinsames Wirken der Fachminister im Gesamtinteresse des Staats gewährleisten und die vornehmste administrative Behörde unter dem Vorsitz des Herrschers werden. Tatsächlich ist er nicht zu dieser Bedeutung gelangt, auch zu keinem ständigen Organ der Regierung geworden, sondern er wird jedesmal vom Kaiser zu bestimmten Zwecken berufen und durch Personen ergänzt, die das Allerhöchste Vertrauen heranzieht. Anders das Ministerkomitee, das im Grunde derselben Bestimmung dienen soll, aber einen erweiterten Aufgabenkreis gewonnen hat und eine stündige Behörde unter dem Vorsitz eines vom Kaiser ernannten Würdenträgers ist, Mitglieder sind die Vorsitzenden der Departements des Reichsrath, die Minister, der Geschäfts¬ leiter der Kodifikationsabteilung beim Kriegsrat und besonders ernannte Ver¬ trauenspersonen des Monarchen, neuerdings auch der Thronfolger. Der Begut¬ achtung durch das Komitee werden alle Angelegenheiten unterworfen, die mehrere Ministerien angehn oder von ihnen bearbeitet werden müssen, ferner solche, über deren Entscheidung und Ausführung ein Minister in Zweifel ist, oder die außerhalb der ihm eingeräumten Machtbefugnis liegen, und endlich eine Reihe von besondern Angelegenheiten, die entweder grundsätzlich der Entscheidung einer höchsten Verwaltungsinstanz bedürfen oder in Zusammenhang mit der legislativen Tätigkeit stehn (Polizei, Volksernährung, Zensur, Satzungen von Aktiengesellschaften, Gesuche um Eisenbahnkonzessionen u. a.). Als höchstes Ver¬ waltungsorgan des absolut regierten Staats hat das Komitee ebenso wie die übrigen Körperschaften doch nur die Befugnisse einer beratenden Behörde, denn seine Beschlüsse müssen dem Zaren unterbreitet werden und werden durch dessen Zustimmung zu einem Akt des Staatsoberhaupts auf administrativen! Gebiete. Nur eine kleine Anzahl weniger wichtiger Entscheidungen fällt das Komitee aus eigner Machtvollkommenheit. Nachdem nun in der letzten Zeit der sehr bedeutende bisherige Finanzminister Witte zum Vorsitzenden des Minister¬ komitees ernannt worden ist, will es scheinen, als ob dieser Institution eine größere Bedeutung in der Staatsverwaltung gegeben werden solle. Denn wenn auch aus den Abschiedsworten des Ministers an seine Beamten eine gewisse Elegie klingt, und eine vielleicht vorübergehende Mißstimmung des Zaren gegen¬ über den Grundsätzen Wildes ahnen läßt, so ist Witte doch nicht der Mann, auf dem wahrscheinlich erstrebten Wege zur Stellung eines Reichskanzlers Halt zu machen. Weil er zugleich mit der Fortführung der Handelsvertragsver¬ handlungen mit Deutschland beauftragt worden ist und den Vorsitz in der Außerordentlichen Kommission zur Beratung des landwirtschaftlichen Notstandes behält, kann nicht wohl angenommen werden, daß er auf die übliche Weise in einer Sinekure kalt gestellt werden sollte. So ist der Schluß nicht unberechtigt, daß Wildes staatsmännische Befähigung und seine Autorität gegenüber den Fach¬ ministern vielleicht dazu ausgenutzt werden soll, die vielfach auseinander strebenden Tendenzen der einzelnen Ministerien in ein einheitliches Gleise zu zwingen, und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/490>, abgerufen am 22.07.2024.