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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

aller Macht in einer .Hand vermochte das nach allen Seiten offne Reich seine
Unabhängigkeit gegen seine Nachbarn zu behaupten. Die langen Kämpfe aber,
die es darum mit dem Westen und Osten zu führen hatte, beschleunigten trotz
aller Rückfälle die Entwicklung zum Absolutismus. Zweifellos hat dieser
Absolutismus einen stark orientalischen Anstrich gehabt, wie aus der bekannten
Äußerung des Grafen Parm -- "Unsre Verfassung ist ein durch den Zaren¬
mord gemäßigter Absolutismus" -- zu entnehmen ist. Zweifellos bedeutet er
"Macht." Es ist darum entschieden ein Verdienst des Zarentums, diese Macht
selbst und freiwillig durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt und dadurch den
despotischen Absolutismus modern umgestaltet und zu einer erträglichen Re¬
gierungsform gemacht zu haben. Selbst Treitschke stellt diesem solchergestalt
gemäßigten Absolutismus, den er in den sozialen Verhältnissen und dem Kultur¬
zustande begründet sieht, unter einsichtigen Herrschern noch eine lange Zukunft
in Aussicht.

Der Zar vereinigt zwar in seiner Hand die gesetzgebende, die administrative
und die höchste richterliche Gewalt, aber er läßt sie in gesetzlich genau fest¬
gelegten Formen durch besondre Organe ausüben.

Für die Legislative ist die oberste Behörde des Staats der Neichsrat, der
sich aus den durch Allerhöchstes Vertrauen berufnen ständigen Mitgliedern und
den Ministern zusammensetzt, dem aber das Recht der Initiative nicht zusteht.
Seine Hauptaufgabe ist die Durchberatung der in den Ministerien bearbeiteten,
ihm mit Allerhöchster Genehmigung vorgelegten Gesetzentwürfe in den Kom¬
missionen (Departements) und im Plenum. In dieser Beziehung ersetzt also
der Reichsrat das Parlament eines konstitutionell regierten Staats, wenn ihm
mich bei weitem nicht die Rechte einer Volksvertretung zugebilligt sind, und
er durchaus abhängig von dem Willen des Staatsoberhaupts erscheint, denn
der Monarch ist nicht an die Beschlüsse des Reichsrath gebunden, und nur
sein Wille wird Gesetz. Aber man muß doch anerkennen, daß diese Gesetzes¬
maschine in aller Stille gut läuft, die Gesehcsmaterie gründlich durcharbeitet, und
da eine Obstruktion natürlich ganz ausgeschlossen ist, sich auch keine Opposition
geltend macht, die für die nächste Wahlparole zu sorgen hat, in kurzer Zeit
meist brauchbare Gesetze liefert. Wer sie studiert, wird allerdings finden, daß
die Neigung stark ausgeprägt ist, alles zu reglementieren, für alle möglichen
Fälle Vorsorge zu treffen, und daß dadurch die auf eignem Ermessen beruhende
Gewalt des Beamtentums zum Schaden des öffentlichen Interesses über Gebühr
eingeschränkt wird. -- Der Neichsrat hat übrigens auch auf administrativen
Gebiet Einfluß: seiner Begutachtung unterliegen gewisse Verwaltungsangelegen-
heitcn, die der Allerhöchsten Entscheidung unterbreitet werden müssen, wie Ver¬
fügungen über die Handhabung der Gesetze und über außerordentliche Ma߬
nahmen, z. B. zur Beseitigung von Notständen, sodann besonders wichtige
Angelegenheiten der äußern Politik, wie Kriegserklärung und Friedensschluß,
ferner der Reichseinnahmen- und Ausgabenetcit, die Einzeletats der Ministerien
und endlich die alljährlichen Abrechnungen über Einnahmen und Ausgaben.
Die Geschäfte des Reichsrath führt die Staatskanzlei mit einem Staatssekretär
"is Chef.


Grenzboten IV 1903 ^
Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

aller Macht in einer .Hand vermochte das nach allen Seiten offne Reich seine
Unabhängigkeit gegen seine Nachbarn zu behaupten. Die langen Kämpfe aber,
die es darum mit dem Westen und Osten zu führen hatte, beschleunigten trotz
aller Rückfälle die Entwicklung zum Absolutismus. Zweifellos hat dieser
Absolutismus einen stark orientalischen Anstrich gehabt, wie aus der bekannten
Äußerung des Grafen Parm — „Unsre Verfassung ist ein durch den Zaren¬
mord gemäßigter Absolutismus" — zu entnehmen ist. Zweifellos bedeutet er
„Macht." Es ist darum entschieden ein Verdienst des Zarentums, diese Macht
selbst und freiwillig durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt und dadurch den
despotischen Absolutismus modern umgestaltet und zu einer erträglichen Re¬
gierungsform gemacht zu haben. Selbst Treitschke stellt diesem solchergestalt
gemäßigten Absolutismus, den er in den sozialen Verhältnissen und dem Kultur¬
zustande begründet sieht, unter einsichtigen Herrschern noch eine lange Zukunft
in Aussicht.

Der Zar vereinigt zwar in seiner Hand die gesetzgebende, die administrative
und die höchste richterliche Gewalt, aber er läßt sie in gesetzlich genau fest¬
gelegten Formen durch besondre Organe ausüben.

Für die Legislative ist die oberste Behörde des Staats der Neichsrat, der
sich aus den durch Allerhöchstes Vertrauen berufnen ständigen Mitgliedern und
den Ministern zusammensetzt, dem aber das Recht der Initiative nicht zusteht.
Seine Hauptaufgabe ist die Durchberatung der in den Ministerien bearbeiteten,
ihm mit Allerhöchster Genehmigung vorgelegten Gesetzentwürfe in den Kom¬
missionen (Departements) und im Plenum. In dieser Beziehung ersetzt also
der Reichsrat das Parlament eines konstitutionell regierten Staats, wenn ihm
mich bei weitem nicht die Rechte einer Volksvertretung zugebilligt sind, und
er durchaus abhängig von dem Willen des Staatsoberhaupts erscheint, denn
der Monarch ist nicht an die Beschlüsse des Reichsrath gebunden, und nur
sein Wille wird Gesetz. Aber man muß doch anerkennen, daß diese Gesetzes¬
maschine in aller Stille gut läuft, die Gesehcsmaterie gründlich durcharbeitet, und
da eine Obstruktion natürlich ganz ausgeschlossen ist, sich auch keine Opposition
geltend macht, die für die nächste Wahlparole zu sorgen hat, in kurzer Zeit
meist brauchbare Gesetze liefert. Wer sie studiert, wird allerdings finden, daß
die Neigung stark ausgeprägt ist, alles zu reglementieren, für alle möglichen
Fälle Vorsorge zu treffen, und daß dadurch die auf eignem Ermessen beruhende
Gewalt des Beamtentums zum Schaden des öffentlichen Interesses über Gebühr
eingeschränkt wird. — Der Neichsrat hat übrigens auch auf administrativen
Gebiet Einfluß: seiner Begutachtung unterliegen gewisse Verwaltungsangelegen-
heitcn, die der Allerhöchsten Entscheidung unterbreitet werden müssen, wie Ver¬
fügungen über die Handhabung der Gesetze und über außerordentliche Ma߬
nahmen, z. B. zur Beseitigung von Notständen, sodann besonders wichtige
Angelegenheiten der äußern Politik, wie Kriegserklärung und Friedensschluß,
ferner der Reichseinnahmen- und Ausgabenetcit, die Einzeletats der Ministerien
und endlich die alljährlichen Abrechnungen über Einnahmen und Ausgaben.
Die Geschäfte des Reichsrath führt die Staatskanzlei mit einem Staatssekretär
«is Chef.


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[0489] Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland aller Macht in einer .Hand vermochte das nach allen Seiten offne Reich seine Unabhängigkeit gegen seine Nachbarn zu behaupten. Die langen Kämpfe aber, die es darum mit dem Westen und Osten zu führen hatte, beschleunigten trotz aller Rückfälle die Entwicklung zum Absolutismus. Zweifellos hat dieser Absolutismus einen stark orientalischen Anstrich gehabt, wie aus der bekannten Äußerung des Grafen Parm — „Unsre Verfassung ist ein durch den Zaren¬ mord gemäßigter Absolutismus" — zu entnehmen ist. Zweifellos bedeutet er „Macht." Es ist darum entschieden ein Verdienst des Zarentums, diese Macht selbst und freiwillig durch gesetzliche Bestimmungen beschränkt und dadurch den despotischen Absolutismus modern umgestaltet und zu einer erträglichen Re¬ gierungsform gemacht zu haben. Selbst Treitschke stellt diesem solchergestalt gemäßigten Absolutismus, den er in den sozialen Verhältnissen und dem Kultur¬ zustande begründet sieht, unter einsichtigen Herrschern noch eine lange Zukunft in Aussicht. Der Zar vereinigt zwar in seiner Hand die gesetzgebende, die administrative und die höchste richterliche Gewalt, aber er läßt sie in gesetzlich genau fest¬ gelegten Formen durch besondre Organe ausüben. Für die Legislative ist die oberste Behörde des Staats der Neichsrat, der sich aus den durch Allerhöchstes Vertrauen berufnen ständigen Mitgliedern und den Ministern zusammensetzt, dem aber das Recht der Initiative nicht zusteht. Seine Hauptaufgabe ist die Durchberatung der in den Ministerien bearbeiteten, ihm mit Allerhöchster Genehmigung vorgelegten Gesetzentwürfe in den Kom¬ missionen (Departements) und im Plenum. In dieser Beziehung ersetzt also der Reichsrat das Parlament eines konstitutionell regierten Staats, wenn ihm mich bei weitem nicht die Rechte einer Volksvertretung zugebilligt sind, und er durchaus abhängig von dem Willen des Staatsoberhaupts erscheint, denn der Monarch ist nicht an die Beschlüsse des Reichsrath gebunden, und nur sein Wille wird Gesetz. Aber man muß doch anerkennen, daß diese Gesetzes¬ maschine in aller Stille gut läuft, die Gesehcsmaterie gründlich durcharbeitet, und da eine Obstruktion natürlich ganz ausgeschlossen ist, sich auch keine Opposition geltend macht, die für die nächste Wahlparole zu sorgen hat, in kurzer Zeit meist brauchbare Gesetze liefert. Wer sie studiert, wird allerdings finden, daß die Neigung stark ausgeprägt ist, alles zu reglementieren, für alle möglichen Fälle Vorsorge zu treffen, und daß dadurch die auf eignem Ermessen beruhende Gewalt des Beamtentums zum Schaden des öffentlichen Interesses über Gebühr eingeschränkt wird. — Der Neichsrat hat übrigens auch auf administrativen Gebiet Einfluß: seiner Begutachtung unterliegen gewisse Verwaltungsangelegen- heitcn, die der Allerhöchsten Entscheidung unterbreitet werden müssen, wie Ver¬ fügungen über die Handhabung der Gesetze und über außerordentliche Ma߬ nahmen, z. B. zur Beseitigung von Notständen, sodann besonders wichtige Angelegenheiten der äußern Politik, wie Kriegserklärung und Friedensschluß, ferner der Reichseinnahmen- und Ausgabenetcit, die Einzeletats der Ministerien und endlich die alljährlichen Abrechnungen über Einnahmen und Ausgaben. Die Geschäfte des Reichsrath führt die Staatskanzlei mit einem Staatssekretär «is Chef. Grenzboten IV 1903 ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/489>, abgerufen am 22.07.2024.