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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

Wird, immer als eine Erniedrigung empfindet. Ist diese Arbeit den Körperkräften
und dem Gesundheitszustande uicht angemessen, so leidet der gebildete Sträfling
ebenso darunter wie der ungebildete. Auch die rauhe Behandlung erträgt jener
nicht schwerer als dieser; der Gebildete wird sich sogar viel eher mit philo¬
sophischer Ruhe über eine ihm von einem ungebildeten Beamten zugefügte Unbill
hinwegsetzen können, als ein armer dummer Kerl, der vielleicht für Niedertracht
hält, was die Notwendigkeit fordert, und für Bosheit, was die Dummheit
verursachte.

Wie eben das Wesen der Freiheitsstrafe nicht in den damit verbundnen
materiellen Entbehrungen oder der Übeln Behandlung zu suchen ist, denen der
Gefangne ausgesetzt ist, sondern in der gewaltsamen Unterdrückung seiner Willens-
betätigung, so ist auch in dieser Richtung die Ursache der großen Verschiedenheit
zu suchen, mit der die Freiheitsstrafe ertragen wird. Je mehr ein Mensch ge¬
wöhnt ist, sich zu betätigen, je mehr Initiative, je mehr innern Trieb er hat, den
kategorischen Imperativen zu folgen, die ihn zur Erfüllung seiner Pflichten
gegen sich selbst und gegen andre mahnen, je reicher an Aufgaben und an
Hoffnungen ihm sein Leben zu sein scheint, je reicher sein Empfindungsvermögen
ist, um so tastender und unerträglicher liegt auf ihm die Unfreiheit. Der Vaga¬
bund, der losgelöst von allen Banden der Familie und der Heimat sich halb
willenlos vom Schicksal bald hierhin bald dorthin werfen läßt, leidet im Ge¬
fängnis nicht die Hülste der Qualen, die ein dorthin geratner fleißiger und gewissen¬
hafter Familienvater zu erdulden hat, wenn ihn tagein tagaus die Sorge um die
darbenden seinen verfolgt; den in ungestümem Vvrwürtsstreben aus dem Geleise
geratnen jungen Mann, der erkannt hat, daß das Leben ihm Aufgaben stellt,
und der sich ein festes Ziel gesetzt hat, dünkt jeder Tag eine halbe Ewigkeit,
während sein Nachbar an der Hobelbank, ein alter Stammgast der Strafanstalten,
mit stumpfsinnigen Gleichmut Jahr um Jahr dahinrollen sieht; der von seiner
Familie ausgestoßene, von der Unfähigkeit, sich jemals wieder einen Platz in
den Reihen der ehrlichen Leute erwerben zu können, überzeugte Taugenichts
weiß nichts von dem Gram um die fernen Angehörigen, den ein mit reichem
Familiensinn begabter Gefährte um die Seinen erleidet, die trotz der ihrem
Namen bereiteten Schande die Liebe zum Sohn oder Bruder nicht aus dein
Herzen verwischt haben, und weiß nichts von den Sorgen um die so furchtbar
dunkle Zukunft, die ein vom Wege des Gesetzes Gestrcmchelter mit dem Tage
heranwartet, der ihm die Freiheit wiedergibt. Daß Empfindsamkeit oder Stumpf¬
sinn, Gesundheit oder körperliche oder geistige Gebrechen, Leichtsinn oder Ernst
der Lebensauffassung geeignet sind, genau dieselbe Strafdauer für die einzelnen
davon Betroffnen zu einer ganz verschieden schweren Strafe zu gestalten, liegt
auf der Hand. Wem aber die Strafe Selbstzweck ist, der muß alle diese
Unterschiede ignorieren; der Vergeltungstheoretiker legt der strafenden Themis
eine Binde um die Augen und laßt sie den Rohen und den Feinfühligen, den
Familienvater und den heimatlosen Vagabunden, den Gesunden und den Ge¬
brechlichen mit genau demselben Maße messen, mit einem Maße, das, wie wir
oben gezeigt haben, ein vollständig vages, irrationelles ist.

Auch vom Standpunkt der Abschreckungstheorie ist die Freiheitsstrafe von


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

Wird, immer als eine Erniedrigung empfindet. Ist diese Arbeit den Körperkräften
und dem Gesundheitszustande uicht angemessen, so leidet der gebildete Sträfling
ebenso darunter wie der ungebildete. Auch die rauhe Behandlung erträgt jener
nicht schwerer als dieser; der Gebildete wird sich sogar viel eher mit philo¬
sophischer Ruhe über eine ihm von einem ungebildeten Beamten zugefügte Unbill
hinwegsetzen können, als ein armer dummer Kerl, der vielleicht für Niedertracht
hält, was die Notwendigkeit fordert, und für Bosheit, was die Dummheit
verursachte.

Wie eben das Wesen der Freiheitsstrafe nicht in den damit verbundnen
materiellen Entbehrungen oder der Übeln Behandlung zu suchen ist, denen der
Gefangne ausgesetzt ist, sondern in der gewaltsamen Unterdrückung seiner Willens-
betätigung, so ist auch in dieser Richtung die Ursache der großen Verschiedenheit
zu suchen, mit der die Freiheitsstrafe ertragen wird. Je mehr ein Mensch ge¬
wöhnt ist, sich zu betätigen, je mehr Initiative, je mehr innern Trieb er hat, den
kategorischen Imperativen zu folgen, die ihn zur Erfüllung seiner Pflichten
gegen sich selbst und gegen andre mahnen, je reicher an Aufgaben und an
Hoffnungen ihm sein Leben zu sein scheint, je reicher sein Empfindungsvermögen
ist, um so tastender und unerträglicher liegt auf ihm die Unfreiheit. Der Vaga¬
bund, der losgelöst von allen Banden der Familie und der Heimat sich halb
willenlos vom Schicksal bald hierhin bald dorthin werfen läßt, leidet im Ge¬
fängnis nicht die Hülste der Qualen, die ein dorthin geratner fleißiger und gewissen¬
hafter Familienvater zu erdulden hat, wenn ihn tagein tagaus die Sorge um die
darbenden seinen verfolgt; den in ungestümem Vvrwürtsstreben aus dem Geleise
geratnen jungen Mann, der erkannt hat, daß das Leben ihm Aufgaben stellt,
und der sich ein festes Ziel gesetzt hat, dünkt jeder Tag eine halbe Ewigkeit,
während sein Nachbar an der Hobelbank, ein alter Stammgast der Strafanstalten,
mit stumpfsinnigen Gleichmut Jahr um Jahr dahinrollen sieht; der von seiner
Familie ausgestoßene, von der Unfähigkeit, sich jemals wieder einen Platz in
den Reihen der ehrlichen Leute erwerben zu können, überzeugte Taugenichts
weiß nichts von dem Gram um die fernen Angehörigen, den ein mit reichem
Familiensinn begabter Gefährte um die Seinen erleidet, die trotz der ihrem
Namen bereiteten Schande die Liebe zum Sohn oder Bruder nicht aus dein
Herzen verwischt haben, und weiß nichts von den Sorgen um die so furchtbar
dunkle Zukunft, die ein vom Wege des Gesetzes Gestrcmchelter mit dem Tage
heranwartet, der ihm die Freiheit wiedergibt. Daß Empfindsamkeit oder Stumpf¬
sinn, Gesundheit oder körperliche oder geistige Gebrechen, Leichtsinn oder Ernst
der Lebensauffassung geeignet sind, genau dieselbe Strafdauer für die einzelnen
davon Betroffnen zu einer ganz verschieden schweren Strafe zu gestalten, liegt
auf der Hand. Wem aber die Strafe Selbstzweck ist, der muß alle diese
Unterschiede ignorieren; der Vergeltungstheoretiker legt der strafenden Themis
eine Binde um die Augen und laßt sie den Rohen und den Feinfühligen, den
Familienvater und den heimatlosen Vagabunden, den Gesunden und den Ge¬
brechlichen mit genau demselben Maße messen, mit einem Maße, das, wie wir
oben gezeigt haben, ein vollständig vages, irrationelles ist.

Auch vom Standpunkt der Abschreckungstheorie ist die Freiheitsstrafe von


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[0374] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung Wird, immer als eine Erniedrigung empfindet. Ist diese Arbeit den Körperkräften und dem Gesundheitszustande uicht angemessen, so leidet der gebildete Sträfling ebenso darunter wie der ungebildete. Auch die rauhe Behandlung erträgt jener nicht schwerer als dieser; der Gebildete wird sich sogar viel eher mit philo¬ sophischer Ruhe über eine ihm von einem ungebildeten Beamten zugefügte Unbill hinwegsetzen können, als ein armer dummer Kerl, der vielleicht für Niedertracht hält, was die Notwendigkeit fordert, und für Bosheit, was die Dummheit verursachte. Wie eben das Wesen der Freiheitsstrafe nicht in den damit verbundnen materiellen Entbehrungen oder der Übeln Behandlung zu suchen ist, denen der Gefangne ausgesetzt ist, sondern in der gewaltsamen Unterdrückung seiner Willens- betätigung, so ist auch in dieser Richtung die Ursache der großen Verschiedenheit zu suchen, mit der die Freiheitsstrafe ertragen wird. Je mehr ein Mensch ge¬ wöhnt ist, sich zu betätigen, je mehr Initiative, je mehr innern Trieb er hat, den kategorischen Imperativen zu folgen, die ihn zur Erfüllung seiner Pflichten gegen sich selbst und gegen andre mahnen, je reicher an Aufgaben und an Hoffnungen ihm sein Leben zu sein scheint, je reicher sein Empfindungsvermögen ist, um so tastender und unerträglicher liegt auf ihm die Unfreiheit. Der Vaga¬ bund, der losgelöst von allen Banden der Familie und der Heimat sich halb willenlos vom Schicksal bald hierhin bald dorthin werfen läßt, leidet im Ge¬ fängnis nicht die Hülste der Qualen, die ein dorthin geratner fleißiger und gewissen¬ hafter Familienvater zu erdulden hat, wenn ihn tagein tagaus die Sorge um die darbenden seinen verfolgt; den in ungestümem Vvrwürtsstreben aus dem Geleise geratnen jungen Mann, der erkannt hat, daß das Leben ihm Aufgaben stellt, und der sich ein festes Ziel gesetzt hat, dünkt jeder Tag eine halbe Ewigkeit, während sein Nachbar an der Hobelbank, ein alter Stammgast der Strafanstalten, mit stumpfsinnigen Gleichmut Jahr um Jahr dahinrollen sieht; der von seiner Familie ausgestoßene, von der Unfähigkeit, sich jemals wieder einen Platz in den Reihen der ehrlichen Leute erwerben zu können, überzeugte Taugenichts weiß nichts von dem Gram um die fernen Angehörigen, den ein mit reichem Familiensinn begabter Gefährte um die Seinen erleidet, die trotz der ihrem Namen bereiteten Schande die Liebe zum Sohn oder Bruder nicht aus dein Herzen verwischt haben, und weiß nichts von den Sorgen um die so furchtbar dunkle Zukunft, die ein vom Wege des Gesetzes Gestrcmchelter mit dem Tage heranwartet, der ihm die Freiheit wiedergibt. Daß Empfindsamkeit oder Stumpf¬ sinn, Gesundheit oder körperliche oder geistige Gebrechen, Leichtsinn oder Ernst der Lebensauffassung geeignet sind, genau dieselbe Strafdauer für die einzelnen davon Betroffnen zu einer ganz verschieden schweren Strafe zu gestalten, liegt auf der Hand. Wem aber die Strafe Selbstzweck ist, der muß alle diese Unterschiede ignorieren; der Vergeltungstheoretiker legt der strafenden Themis eine Binde um die Augen und laßt sie den Rohen und den Feinfühligen, den Familienvater und den heimatlosen Vagabunden, den Gesunden und den Ge¬ brechlichen mit genau demselben Maße messen, mit einem Maße, das, wie wir oben gezeigt haben, ein vollständig vages, irrationelles ist. Auch vom Standpunkt der Abschreckungstheorie ist die Freiheitsstrafe von

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/374>, abgerufen am 26.06.2024.