Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung
der eine unter einer kürzern Freiheitsstrafe äußerlich und innerlich vollständig zusammenbricht, während ein andrer nach doppelter oder sechsfacher Zeitdauer das Gefängnis nicht viel anders verläßt, als er es betreten hat. Ich möchte hier der weitverbreiteten Anschauung entgegentreten, daß die Gefängnis- oder Zuchthausstrafe für den Gebildeten schwerer zu ertragen sei als für den Un¬ gebildeten. In dieser Allgemeinheit ist die Annahme jedenfalls unrichtig. Was dem Angehörigen der obern sozialen Schichten zunächst freilich Wohl am schwersten erträglich erscheint, die ungewohnte Nahrung, der Mangel an allen den Be¬ quemlichkeiten und Annehmlichkeiten, die ihm sonst das Leben erleichterten und verschönten, die mechanische Arbeit, zu der er gezwungen wird -- das sind alles Dinge, an die er sich verhältnismäßig schnell gewöhnt, und es find im Grunde genommen Äußerlichkeiten, die gegenüber dem eigentlichen Wesen der Unfreiheit, dieser drückenden Willenseinschränkung, sehr wenig empfunden werden. Andrerseits darf man ja nicht glauben, daß dem Manu aus den untern Schichten des Volks, der vielleicht niemals so regelmäßig und bisweilen auch weniger schmack¬ haft beköstigt worden ist, als in der Strafanstalt, hier das Essen wirklich mundet. Man hört bisweilen von flüchtigen Besuchern der Strafanstalten äußern, daß diese "Kerls" es doch im Zuchthaus viel besser hätten, als sie es draußen jemals bekämen, und als so viele, die nicht vom Pfade des Rechtes abgewichen sind und draußen hungern und darben. Wer so spricht, vergißt, daß der Staat einem Menschen, von dem er täglich zwölf bis vierzehn Stunden schwere Arbeit verlangt, eine Nahrung geben muß, die ihn einigermaßen bei Kräften hält, daß er ihn in Räumen halten muß, die soviel Lust und Licht haben, daß die Arbeit darin möglich wird, endlich, daß durch Reinlichkeit und Ordnung Epidemien vermieden und Kosten gespart werden. Er vergißt, daß trotz alledem die Lungenschwindsucht infolge der auf das denkbar geringste notwendige Maß beschränkten Ernährung und der trotz aller Beutilativusvorrichtungen oft entsetzlichen Luft in deu Nrbeits- und Schlafsälen, wie in den Zellen, unter den Gefangnen eine ungeheure Menge von Opfern fordert, daß die Verwendung entlassener Gefangner in der Landwirtschaft oft deswegen unmöglich ist, weil es diesen ausgemergelten Leuten an den notwendigen Körperkräften mangelt, und er ver¬ gißt vor allen Dingen, daß sich der moderne Mensch ja etwas' darauf einbildet, in der Freiheitsstrafe ein "humanes" Strafmittel gefunden zu haben, die sich nicht gegen das Leben und die leibliche Integrität des Verurteilten richten soll. So empfindet auch der Arme die Kost und die Wohnung, die er in der Straf¬ anstalt erhält, keineswegs als eine Wohltat. Die Wohnung, d. h. die Säle, die er mit fünfzig bis achtzig andern Gefangnen teilen muß, oder seine dumpfige Zelle, wird er niemals für besser halten als die elende Hütte, die ihm vielleicht draußen Schutz von den Unbilden der Witterung bot; °vie Kost in ihrer ent¬ setzlichen Schmalheit und Gleichförmigkeit wird, wenn sie besser ist, als er sie gewöhnt war, ihm anfangs das Gefühl des Ungesättigtseins etwas schmerzhafter machen, bald aber ihm völlig gleichgiltig sein oder mangelhaft erscheinen. Wenn dem Gebildeten, an geistige Arbeit Gewöhnten die mechanische Arbeit, zu der er in der Strafanstalt meist genötigt ist, anfangs auch schwer fällt, so darf man doch nicht vergessen, daß auch der Ungebildete die Arbeit, die ihm zugewiesen
Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung
der eine unter einer kürzern Freiheitsstrafe äußerlich und innerlich vollständig zusammenbricht, während ein andrer nach doppelter oder sechsfacher Zeitdauer das Gefängnis nicht viel anders verläßt, als er es betreten hat. Ich möchte hier der weitverbreiteten Anschauung entgegentreten, daß die Gefängnis- oder Zuchthausstrafe für den Gebildeten schwerer zu ertragen sei als für den Un¬ gebildeten. In dieser Allgemeinheit ist die Annahme jedenfalls unrichtig. Was dem Angehörigen der obern sozialen Schichten zunächst freilich Wohl am schwersten erträglich erscheint, die ungewohnte Nahrung, der Mangel an allen den Be¬ quemlichkeiten und Annehmlichkeiten, die ihm sonst das Leben erleichterten und verschönten, die mechanische Arbeit, zu der er gezwungen wird — das sind alles Dinge, an die er sich verhältnismäßig schnell gewöhnt, und es find im Grunde genommen Äußerlichkeiten, die gegenüber dem eigentlichen Wesen der Unfreiheit, dieser drückenden Willenseinschränkung, sehr wenig empfunden werden. Andrerseits darf man ja nicht glauben, daß dem Manu aus den untern Schichten des Volks, der vielleicht niemals so regelmäßig und bisweilen auch weniger schmack¬ haft beköstigt worden ist, als in der Strafanstalt, hier das Essen wirklich mundet. Man hört bisweilen von flüchtigen Besuchern der Strafanstalten äußern, daß diese „Kerls" es doch im Zuchthaus viel besser hätten, als sie es draußen jemals bekämen, und als so viele, die nicht vom Pfade des Rechtes abgewichen sind und draußen hungern und darben. Wer so spricht, vergißt, daß der Staat einem Menschen, von dem er täglich zwölf bis vierzehn Stunden schwere Arbeit verlangt, eine Nahrung geben muß, die ihn einigermaßen bei Kräften hält, daß er ihn in Räumen halten muß, die soviel Lust und Licht haben, daß die Arbeit darin möglich wird, endlich, daß durch Reinlichkeit und Ordnung Epidemien vermieden und Kosten gespart werden. Er vergißt, daß trotz alledem die Lungenschwindsucht infolge der auf das denkbar geringste notwendige Maß beschränkten Ernährung und der trotz aller Beutilativusvorrichtungen oft entsetzlichen Luft in deu Nrbeits- und Schlafsälen, wie in den Zellen, unter den Gefangnen eine ungeheure Menge von Opfern fordert, daß die Verwendung entlassener Gefangner in der Landwirtschaft oft deswegen unmöglich ist, weil es diesen ausgemergelten Leuten an den notwendigen Körperkräften mangelt, und er ver¬ gißt vor allen Dingen, daß sich der moderne Mensch ja etwas' darauf einbildet, in der Freiheitsstrafe ein „humanes" Strafmittel gefunden zu haben, die sich nicht gegen das Leben und die leibliche Integrität des Verurteilten richten soll. So empfindet auch der Arme die Kost und die Wohnung, die er in der Straf¬ anstalt erhält, keineswegs als eine Wohltat. Die Wohnung, d. h. die Säle, die er mit fünfzig bis achtzig andern Gefangnen teilen muß, oder seine dumpfige Zelle, wird er niemals für besser halten als die elende Hütte, die ihm vielleicht draußen Schutz von den Unbilden der Witterung bot; °vie Kost in ihrer ent¬ setzlichen Schmalheit und Gleichförmigkeit wird, wenn sie besser ist, als er sie gewöhnt war, ihm anfangs das Gefühl des Ungesättigtseins etwas schmerzhafter machen, bald aber ihm völlig gleichgiltig sein oder mangelhaft erscheinen. Wenn dem Gebildeten, an geistige Arbeit Gewöhnten die mechanische Arbeit, zu der er in der Strafanstalt meist genötigt ist, anfangs auch schwer fällt, so darf man doch nicht vergessen, daß auch der Ungebildete die Arbeit, die ihm zugewiesen
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[0373]
Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung
der eine unter einer kürzern Freiheitsstrafe äußerlich und innerlich vollständig
zusammenbricht, während ein andrer nach doppelter oder sechsfacher Zeitdauer
das Gefängnis nicht viel anders verläßt, als er es betreten hat. Ich möchte
hier der weitverbreiteten Anschauung entgegentreten, daß die Gefängnis- oder
Zuchthausstrafe für den Gebildeten schwerer zu ertragen sei als für den Un¬
gebildeten. In dieser Allgemeinheit ist die Annahme jedenfalls unrichtig. Was
dem Angehörigen der obern sozialen Schichten zunächst freilich Wohl am schwersten
erträglich erscheint, die ungewohnte Nahrung, der Mangel an allen den Be¬
quemlichkeiten und Annehmlichkeiten, die ihm sonst das Leben erleichterten und
verschönten, die mechanische Arbeit, zu der er gezwungen wird — das sind alles
Dinge, an die er sich verhältnismäßig schnell gewöhnt, und es find im Grunde
genommen Äußerlichkeiten, die gegenüber dem eigentlichen Wesen der Unfreiheit,
dieser drückenden Willenseinschränkung, sehr wenig empfunden werden. Andrerseits
darf man ja nicht glauben, daß dem Manu aus den untern Schichten des
Volks, der vielleicht niemals so regelmäßig und bisweilen auch weniger schmack¬
haft beköstigt worden ist, als in der Strafanstalt, hier das Essen wirklich mundet.
Man hört bisweilen von flüchtigen Besuchern der Strafanstalten äußern, daß
diese „Kerls" es doch im Zuchthaus viel besser hätten, als sie es draußen
jemals bekämen, und als so viele, die nicht vom Pfade des Rechtes abgewichen
sind und draußen hungern und darben. Wer so spricht, vergißt, daß der Staat
einem Menschen, von dem er täglich zwölf bis vierzehn Stunden schwere
Arbeit verlangt, eine Nahrung geben muß, die ihn einigermaßen bei Kräften
hält, daß er ihn in Räumen halten muß, die soviel Lust und Licht haben, daß
die Arbeit darin möglich wird, endlich, daß durch Reinlichkeit und Ordnung
Epidemien vermieden und Kosten gespart werden. Er vergißt, daß trotz alledem
die Lungenschwindsucht infolge der auf das denkbar geringste notwendige Maß
beschränkten Ernährung und der trotz aller Beutilativusvorrichtungen oft entsetzlichen
Luft in deu Nrbeits- und Schlafsälen, wie in den Zellen, unter den Gefangnen
eine ungeheure Menge von Opfern fordert, daß die Verwendung entlassener
Gefangner in der Landwirtschaft oft deswegen unmöglich ist, weil es diesen
ausgemergelten Leuten an den notwendigen Körperkräften mangelt, und er ver¬
gißt vor allen Dingen, daß sich der moderne Mensch ja etwas' darauf einbildet,
in der Freiheitsstrafe ein „humanes" Strafmittel gefunden zu haben, die sich
nicht gegen das Leben und die leibliche Integrität des Verurteilten richten soll.
So empfindet auch der Arme die Kost und die Wohnung, die er in der Straf¬
anstalt erhält, keineswegs als eine Wohltat. Die Wohnung, d. h. die Säle,
die er mit fünfzig bis achtzig andern Gefangnen teilen muß, oder seine dumpfige
Zelle, wird er niemals für besser halten als die elende Hütte, die ihm vielleicht
draußen Schutz von den Unbilden der Witterung bot; °vie Kost in ihrer ent¬
setzlichen Schmalheit und Gleichförmigkeit wird, wenn sie besser ist, als er sie
gewöhnt war, ihm anfangs das Gefühl des Ungesättigtseins etwas schmerzhafter
machen, bald aber ihm völlig gleichgiltig sein oder mangelhaft erscheinen. Wenn
dem Gebildeten, an geistige Arbeit Gewöhnten die mechanische Arbeit, zu der
er in der Strafanstalt meist genötigt ist, anfangs auch schwer fällt, so darf man
doch nicht vergessen, daß auch der Ungebildete die Arbeit, die ihm zugewiesen
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/373>, abgerufen am 24.08.2024.
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