Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die ungarische Verfassungskrise

deutlich aussprach, daß Ungarn an ihr solange unverbrüchlich festhalten werde,
als es den Interessen des ungarischen Staates entspreche, hatte er die 1867
geschaffne staatsrechtliche Grundlage als etwas veränderliches hingestellt, und
wenn ihm auch die ihm klare Notwendigkeit, daß das Magyarentum Hand in
Hand mit der Krone gehn müsse, wenn es seine Herrschaft über die nicht¬
magyarische Mehrheit der Bevölkerung des Landes sichern wolle, einen Bruch
mit der Gesetzgebung von 1867 nicht als wünschenswert erscheinen ließ, so
verrieten die ungarischen Regiernngskreise seitdem doch jederzeit das Bestreben,
sie allmählich mit Elementen der Verfassung von 1848 zu durchsetzen. Diese
beschränkende Treue Tiszas gegen den Ausgleich wurde dadurch belohnt, daß
die Krone ihm in der Durchführung seines innerpvlitischen Programms völlig
freie Hand ließ. Er selbst hatte es mit den wenigen Worten skizziert: Die
nichtmagyarischen Volksstämme müssen als nationale Eigenarten vernichtet
werden.

An sich war die Politik Koloman Tiszas durchaus klar und folgerichtig: erst
mußte unter Duldung der Krone durch Aufsaugung und Vernichtung der nicht¬
magyarischen Nationalitäten der magyarische Nationalstaat geschaffen und
erst daun mit der Krone im Sinne der Verfassung von 1848 abgerechnet
werden. Aber Tisza hatte die organisatorische Kraft des Magyarentums über¬
schätzt. Er selbst ging zwar festen Schrittes seinen Weg. Mit derselben
Brutalität, mit der er den siebenbürger Sachsen ihre verbrieften Rechte nahm,
die Rumänen unterdrückte, Serben und Kroaten versetzte und Slowaken und
Rutheuen in einem erbarmungswürdigen Kulturzustand erhielt, suchte er auch
die staatsrechtliche Opposition, die sich als Unabhängigkeitspartei konstituiert
hatte, als zurzeit schädlich und seine weitsichtigen Pläne störend nieder¬
zuzwingen. Das gelang ihm jedoch nicht. Gerade weil die magyarische
Öffentlichkeit Tisza als keinen aufrichtigen Anhänger des Ausgleichs kannte,
gewann die Unabhängigkeitspartei immer mehr an Boden, indem sie, von der
Teilnahme an der Regierung beharrlich ausgeschlossen, Tiszas vorsichtige, aber
folgerichtige Politik als eine Nachgiebigkeit gegenüber der "Wiener Camarilla"
agitatorisch gegen die Regierungspartei verwertete. Diese fühlte mit der Zeit
auch, daß man die Opposition irgendwie beschäftigen müsse, um sie von ihrer
unzeitgemäßer staatsrechtlichen Agitation abzulenken. In der kirchenpolitischen
Reform, die von den zumeist extrem liberalen Elementen der Unabhängigkeits¬
partei gefordert wurde, glaubte mau, das geeignete Mittel hierfür gefunden
zu haben; die beabsichtigte Wirkung blieb jedoch aus, die Unabhüngigkeits-
pnrtci aceeptierte das Dargebotne, ohne doch nur einen Augenblick ihr staats¬
rechtliches Ziel: die Wiederherstellung der Verfassung von 1848, aus dem
Auge zu lassen. Mitten zwischen der Regierungspartei und der Unabhängig¬
keitspartei trat nun eine der merkwürdigsten Persönlichkeiten Ungarns immer
mehr in den Vordergrund: Graf Albert Apponyi.

Einer katholisch-konservativen Familie entsprossen, in der korrupten,
modernen magyarischen Gesellschaft eine seltene Erscheinung moralischer Rein¬
heit, ein feingebildeter Geist, der mit einem grüblerischen Gemüt unbezähm¬
baren Ehrgeiz verbindet, mußte Graf Appouyi im politischen Leben zu einem


Grenzboten >V 1903 36
Die ungarische Verfassungskrise

deutlich aussprach, daß Ungarn an ihr solange unverbrüchlich festhalten werde,
als es den Interessen des ungarischen Staates entspreche, hatte er die 1867
geschaffne staatsrechtliche Grundlage als etwas veränderliches hingestellt, und
wenn ihm auch die ihm klare Notwendigkeit, daß das Magyarentum Hand in
Hand mit der Krone gehn müsse, wenn es seine Herrschaft über die nicht¬
magyarische Mehrheit der Bevölkerung des Landes sichern wolle, einen Bruch
mit der Gesetzgebung von 1867 nicht als wünschenswert erscheinen ließ, so
verrieten die ungarischen Regiernngskreise seitdem doch jederzeit das Bestreben,
sie allmählich mit Elementen der Verfassung von 1848 zu durchsetzen. Diese
beschränkende Treue Tiszas gegen den Ausgleich wurde dadurch belohnt, daß
die Krone ihm in der Durchführung seines innerpvlitischen Programms völlig
freie Hand ließ. Er selbst hatte es mit den wenigen Worten skizziert: Die
nichtmagyarischen Volksstämme müssen als nationale Eigenarten vernichtet
werden.

An sich war die Politik Koloman Tiszas durchaus klar und folgerichtig: erst
mußte unter Duldung der Krone durch Aufsaugung und Vernichtung der nicht¬
magyarischen Nationalitäten der magyarische Nationalstaat geschaffen und
erst daun mit der Krone im Sinne der Verfassung von 1848 abgerechnet
werden. Aber Tisza hatte die organisatorische Kraft des Magyarentums über¬
schätzt. Er selbst ging zwar festen Schrittes seinen Weg. Mit derselben
Brutalität, mit der er den siebenbürger Sachsen ihre verbrieften Rechte nahm,
die Rumänen unterdrückte, Serben und Kroaten versetzte und Slowaken und
Rutheuen in einem erbarmungswürdigen Kulturzustand erhielt, suchte er auch
die staatsrechtliche Opposition, die sich als Unabhängigkeitspartei konstituiert
hatte, als zurzeit schädlich und seine weitsichtigen Pläne störend nieder¬
zuzwingen. Das gelang ihm jedoch nicht. Gerade weil die magyarische
Öffentlichkeit Tisza als keinen aufrichtigen Anhänger des Ausgleichs kannte,
gewann die Unabhängigkeitspartei immer mehr an Boden, indem sie, von der
Teilnahme an der Regierung beharrlich ausgeschlossen, Tiszas vorsichtige, aber
folgerichtige Politik als eine Nachgiebigkeit gegenüber der „Wiener Camarilla"
agitatorisch gegen die Regierungspartei verwertete. Diese fühlte mit der Zeit
auch, daß man die Opposition irgendwie beschäftigen müsse, um sie von ihrer
unzeitgemäßer staatsrechtlichen Agitation abzulenken. In der kirchenpolitischen
Reform, die von den zumeist extrem liberalen Elementen der Unabhängigkeits¬
partei gefordert wurde, glaubte mau, das geeignete Mittel hierfür gefunden
zu haben; die beabsichtigte Wirkung blieb jedoch aus, die Unabhüngigkeits-
pnrtci aceeptierte das Dargebotne, ohne doch nur einen Augenblick ihr staats¬
rechtliches Ziel: die Wiederherstellung der Verfassung von 1848, aus dem
Auge zu lassen. Mitten zwischen der Regierungspartei und der Unabhängig¬
keitspartei trat nun eine der merkwürdigsten Persönlichkeiten Ungarns immer
mehr in den Vordergrund: Graf Albert Apponyi.

Einer katholisch-konservativen Familie entsprossen, in der korrupten,
modernen magyarischen Gesellschaft eine seltene Erscheinung moralischer Rein¬
heit, ein feingebildeter Geist, der mit einem grüblerischen Gemüt unbezähm¬
baren Ehrgeiz verbindet, mußte Graf Appouyi im politischen Leben zu einem


Grenzboten >V 1903 36
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0289" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/242357"/>
          <fw type="header" place="top"> Die ungarische Verfassungskrise</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1014" prev="#ID_1013"> deutlich aussprach, daß Ungarn an ihr solange unverbrüchlich festhalten werde,<lb/>
als es den Interessen des ungarischen Staates entspreche, hatte er die 1867<lb/>
geschaffne staatsrechtliche Grundlage als etwas veränderliches hingestellt, und<lb/>
wenn ihm auch die ihm klare Notwendigkeit, daß das Magyarentum Hand in<lb/>
Hand mit der Krone gehn müsse, wenn es seine Herrschaft über die nicht¬<lb/>
magyarische Mehrheit der Bevölkerung des Landes sichern wolle, einen Bruch<lb/>
mit der Gesetzgebung von 1867 nicht als wünschenswert erscheinen ließ, so<lb/>
verrieten die ungarischen Regiernngskreise seitdem doch jederzeit das Bestreben,<lb/>
sie allmählich mit Elementen der Verfassung von 1848 zu durchsetzen. Diese<lb/>
beschränkende Treue Tiszas gegen den Ausgleich wurde dadurch belohnt, daß<lb/>
die Krone ihm in der Durchführung seines innerpvlitischen Programms völlig<lb/>
freie Hand ließ. Er selbst hatte es mit den wenigen Worten skizziert: Die<lb/>
nichtmagyarischen Volksstämme müssen als nationale Eigenarten vernichtet<lb/>
werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1015"> An sich war die Politik Koloman Tiszas durchaus klar und folgerichtig: erst<lb/>
mußte unter Duldung der Krone durch Aufsaugung und Vernichtung der nicht¬<lb/>
magyarischen Nationalitäten der magyarische Nationalstaat geschaffen und<lb/>
erst daun mit der Krone im Sinne der Verfassung von 1848 abgerechnet<lb/>
werden. Aber Tisza hatte die organisatorische Kraft des Magyarentums über¬<lb/>
schätzt. Er selbst ging zwar festen Schrittes seinen Weg. Mit derselben<lb/>
Brutalität, mit der er den siebenbürger Sachsen ihre verbrieften Rechte nahm,<lb/>
die Rumänen unterdrückte, Serben und Kroaten versetzte und Slowaken und<lb/>
Rutheuen in einem erbarmungswürdigen Kulturzustand erhielt, suchte er auch<lb/>
die staatsrechtliche Opposition, die sich als Unabhängigkeitspartei konstituiert<lb/>
hatte, als zurzeit schädlich und seine weitsichtigen Pläne störend nieder¬<lb/>
zuzwingen. Das gelang ihm jedoch nicht. Gerade weil die magyarische<lb/>
Öffentlichkeit Tisza als keinen aufrichtigen Anhänger des Ausgleichs kannte,<lb/>
gewann die Unabhängigkeitspartei immer mehr an Boden, indem sie, von der<lb/>
Teilnahme an der Regierung beharrlich ausgeschlossen, Tiszas vorsichtige, aber<lb/>
folgerichtige Politik als eine Nachgiebigkeit gegenüber der &#x201E;Wiener Camarilla"<lb/>
agitatorisch gegen die Regierungspartei verwertete. Diese fühlte mit der Zeit<lb/>
auch, daß man die Opposition irgendwie beschäftigen müsse, um sie von ihrer<lb/>
unzeitgemäßer staatsrechtlichen Agitation abzulenken. In der kirchenpolitischen<lb/>
Reform, die von den zumeist extrem liberalen Elementen der Unabhängigkeits¬<lb/>
partei gefordert wurde, glaubte mau, das geeignete Mittel hierfür gefunden<lb/>
zu haben; die beabsichtigte Wirkung blieb jedoch aus, die Unabhüngigkeits-<lb/>
pnrtci aceeptierte das Dargebotne, ohne doch nur einen Augenblick ihr staats¬<lb/>
rechtliches Ziel: die Wiederherstellung der Verfassung von 1848, aus dem<lb/>
Auge zu lassen. Mitten zwischen der Regierungspartei und der Unabhängig¬<lb/>
keitspartei trat nun eine der merkwürdigsten Persönlichkeiten Ungarns immer<lb/>
mehr in den Vordergrund: Graf Albert Apponyi.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1016" next="#ID_1017"> Einer katholisch-konservativen Familie entsprossen, in der korrupten,<lb/>
modernen magyarischen Gesellschaft eine seltene Erscheinung moralischer Rein¬<lb/>
heit, ein feingebildeter Geist, der mit einem grüblerischen Gemüt unbezähm¬<lb/>
baren Ehrgeiz verbindet, mußte Graf Appouyi im politischen Leben zu einem</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten &gt;V 1903 36</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0289] Die ungarische Verfassungskrise deutlich aussprach, daß Ungarn an ihr solange unverbrüchlich festhalten werde, als es den Interessen des ungarischen Staates entspreche, hatte er die 1867 geschaffne staatsrechtliche Grundlage als etwas veränderliches hingestellt, und wenn ihm auch die ihm klare Notwendigkeit, daß das Magyarentum Hand in Hand mit der Krone gehn müsse, wenn es seine Herrschaft über die nicht¬ magyarische Mehrheit der Bevölkerung des Landes sichern wolle, einen Bruch mit der Gesetzgebung von 1867 nicht als wünschenswert erscheinen ließ, so verrieten die ungarischen Regiernngskreise seitdem doch jederzeit das Bestreben, sie allmählich mit Elementen der Verfassung von 1848 zu durchsetzen. Diese beschränkende Treue Tiszas gegen den Ausgleich wurde dadurch belohnt, daß die Krone ihm in der Durchführung seines innerpvlitischen Programms völlig freie Hand ließ. Er selbst hatte es mit den wenigen Worten skizziert: Die nichtmagyarischen Volksstämme müssen als nationale Eigenarten vernichtet werden. An sich war die Politik Koloman Tiszas durchaus klar und folgerichtig: erst mußte unter Duldung der Krone durch Aufsaugung und Vernichtung der nicht¬ magyarischen Nationalitäten der magyarische Nationalstaat geschaffen und erst daun mit der Krone im Sinne der Verfassung von 1848 abgerechnet werden. Aber Tisza hatte die organisatorische Kraft des Magyarentums über¬ schätzt. Er selbst ging zwar festen Schrittes seinen Weg. Mit derselben Brutalität, mit der er den siebenbürger Sachsen ihre verbrieften Rechte nahm, die Rumänen unterdrückte, Serben und Kroaten versetzte und Slowaken und Rutheuen in einem erbarmungswürdigen Kulturzustand erhielt, suchte er auch die staatsrechtliche Opposition, die sich als Unabhängigkeitspartei konstituiert hatte, als zurzeit schädlich und seine weitsichtigen Pläne störend nieder¬ zuzwingen. Das gelang ihm jedoch nicht. Gerade weil die magyarische Öffentlichkeit Tisza als keinen aufrichtigen Anhänger des Ausgleichs kannte, gewann die Unabhängigkeitspartei immer mehr an Boden, indem sie, von der Teilnahme an der Regierung beharrlich ausgeschlossen, Tiszas vorsichtige, aber folgerichtige Politik als eine Nachgiebigkeit gegenüber der „Wiener Camarilla" agitatorisch gegen die Regierungspartei verwertete. Diese fühlte mit der Zeit auch, daß man die Opposition irgendwie beschäftigen müsse, um sie von ihrer unzeitgemäßer staatsrechtlichen Agitation abzulenken. In der kirchenpolitischen Reform, die von den zumeist extrem liberalen Elementen der Unabhängigkeits¬ partei gefordert wurde, glaubte mau, das geeignete Mittel hierfür gefunden zu haben; die beabsichtigte Wirkung blieb jedoch aus, die Unabhüngigkeits- pnrtci aceeptierte das Dargebotne, ohne doch nur einen Augenblick ihr staats¬ rechtliches Ziel: die Wiederherstellung der Verfassung von 1848, aus dem Auge zu lassen. Mitten zwischen der Regierungspartei und der Unabhängig¬ keitspartei trat nun eine der merkwürdigsten Persönlichkeiten Ungarns immer mehr in den Vordergrund: Graf Albert Apponyi. Einer katholisch-konservativen Familie entsprossen, in der korrupten, modernen magyarischen Gesellschaft eine seltene Erscheinung moralischer Rein¬ heit, ein feingebildeter Geist, der mit einem grüblerischen Gemüt unbezähm¬ baren Ehrgeiz verbindet, mußte Graf Appouyi im politischen Leben zu einem Grenzboten >V 1903 36

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/289
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/289>, abgerufen am 23.07.2024.