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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

"Verdächtig," und der Nichtschnldige ebenso "verdächtig" ist, wollen wir doch
einen Unterschied machen. Man denke sich also, daß ein Unschuldiger plötzlich
unter irgend einer schweren Anschuldigung verhaftet wird, ein Fall, der sich
keineswegs so selten ereignet, wie man zu glauben geneigt ist, weil man es
wünscht. Er wird nach der Erledigung von Förmlichkeiten, die aufs äußerste
demütigend sind (körperliche Durchsuchung, Wegnahme aller Gegenstände, die
er etwa bei sich trägt, mit Ausnahme des Taschentuchs, Eintragung in die
Aufnahmeliste usw.), in seine Zelle geführt, und nun füllt hinter ihm die Tür
ins Schloß, er hört noch ein Knarren des Schlüssels, das Vorschieben eines
Riegels und dann das allmähliche Verhalten der Schritte des davongehenden
Aufsehers. Wir wollen voraussetzen, daß er vorher so verständig gewesen ist,
sich bei der Aufnahme den Anordnungen der Gefängnisbeamten willig zu fügen,
sonst hätte er bei dieser Gelegenheit schon die Herrschaft der fremden Gewalt
über seinen Willen kennen lernen können; wir wollen auch annehmen, daß er
entweder so routiniert oder so unsagbar ruhig und geistesgegenwärtig gewesen
ist, uicht etwa schon dem Gefängnisbeamten gegenüber seine Unschuld zu be¬
teuern, sonst hätte er zur Antwort bekommen: "Das ist selbstverständlich! Wir
haben hier überhaupt bloß lauter Unschuldige! Die Schurken und die Schufte,
die laufen alle draußen rinn; hier sitzen nur die Unschuldigen!"; wir wollen
endlich glauben, daß er das Glück gehabt hat, in ein einigermaßen gut ge¬
haltenes Untersuchungsgefängnis zu kommen, nicht in eins der ungesunden
Löcher, die den Amtsgerichten an kleinen Orten hänfig als Gefängnis dienen,
und daß er seine Zelle nicht etwa mit andern Untersuchnngsgefangnen teilen
muß. Er ist also allen,; sein Blick gleitet von der Tür, an deren Innenseite
kein Schloß ist, keine Klinke zu sehen ist, über die hellgetünchten Wände des
engen Raums zu dem kleinen hoch oben an der Wand angebrachten Fenster,
hinter dessen trüben Scheiben ein dickes Eisengitter sichtbar wird, und zum
erstenmal fühlt er die ganze Brutalität der gegen ihn angewandten Gewalt anf
sich lasten. Er wird nicht, wie es in Kriminalromanen heißt, "in maßlosem
Schmerze seine Fäuste an der verschlossenen Zellentür blutig hämmern" oder
..in rasender Wut an deu Eisenstäben des Fenstergitters rütteln" -- das tun
nur Idioten --, aber er wird, nachdem er flüchtig mit einer Mischung scheuer
Neugierde und furchtsamen Ekels den Inhalt des Raums geprüft hat, der ihn
nun, wie er hofft, nur auf Stunden, wie zu erwarten steht, auf Wochen oder
Monate beherbergen wird, trotz des Gefühls seiner Unschuld wohl schwerlich
einem Anfall bittern Schmerzes über seine Lage entgehn. Wir wollen an¬
nehmen, daß Gottvertrauen oder eine sichere, abgeschlossene Weltanschauung
oder Leichtsinn ihm über diese erste Erschütterung hinweghelfen, daß er weder
in quälende nervöse Aufregung noch in dumpfes Vorsichhinbrüten verfällt,
sondern daß sich bald der Drang in ihm regt, sich zu betätigen und in ver¬
nünftiger Weise für eine Änderung seiner Lage zu sorgen, d. h. seine Unschuld
an den Tag zu bringen. Er will baldmöglichst den Richter sprechen. Dazu
muß er sich zunächst mit dem Gefängnispersonal in Verbindung setzen. In
manchen Gefängnissen sind die Zellen mit Klingelleitung versehen, in andern
kann sich der Gefangne nur durch Pochen oder Schreien bemerklich machen.


Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung

„Verdächtig," und der Nichtschnldige ebenso „verdächtig" ist, wollen wir doch
einen Unterschied machen. Man denke sich also, daß ein Unschuldiger plötzlich
unter irgend einer schweren Anschuldigung verhaftet wird, ein Fall, der sich
keineswegs so selten ereignet, wie man zu glauben geneigt ist, weil man es
wünscht. Er wird nach der Erledigung von Förmlichkeiten, die aufs äußerste
demütigend sind (körperliche Durchsuchung, Wegnahme aller Gegenstände, die
er etwa bei sich trägt, mit Ausnahme des Taschentuchs, Eintragung in die
Aufnahmeliste usw.), in seine Zelle geführt, und nun füllt hinter ihm die Tür
ins Schloß, er hört noch ein Knarren des Schlüssels, das Vorschieben eines
Riegels und dann das allmähliche Verhalten der Schritte des davongehenden
Aufsehers. Wir wollen voraussetzen, daß er vorher so verständig gewesen ist,
sich bei der Aufnahme den Anordnungen der Gefängnisbeamten willig zu fügen,
sonst hätte er bei dieser Gelegenheit schon die Herrschaft der fremden Gewalt
über seinen Willen kennen lernen können; wir wollen auch annehmen, daß er
entweder so routiniert oder so unsagbar ruhig und geistesgegenwärtig gewesen
ist, uicht etwa schon dem Gefängnisbeamten gegenüber seine Unschuld zu be¬
teuern, sonst hätte er zur Antwort bekommen: „Das ist selbstverständlich! Wir
haben hier überhaupt bloß lauter Unschuldige! Die Schurken und die Schufte,
die laufen alle draußen rinn; hier sitzen nur die Unschuldigen!"; wir wollen
endlich glauben, daß er das Glück gehabt hat, in ein einigermaßen gut ge¬
haltenes Untersuchungsgefängnis zu kommen, nicht in eins der ungesunden
Löcher, die den Amtsgerichten an kleinen Orten hänfig als Gefängnis dienen,
und daß er seine Zelle nicht etwa mit andern Untersuchnngsgefangnen teilen
muß. Er ist also allen,; sein Blick gleitet von der Tür, an deren Innenseite
kein Schloß ist, keine Klinke zu sehen ist, über die hellgetünchten Wände des
engen Raums zu dem kleinen hoch oben an der Wand angebrachten Fenster,
hinter dessen trüben Scheiben ein dickes Eisengitter sichtbar wird, und zum
erstenmal fühlt er die ganze Brutalität der gegen ihn angewandten Gewalt anf
sich lasten. Er wird nicht, wie es in Kriminalromanen heißt, „in maßlosem
Schmerze seine Fäuste an der verschlossenen Zellentür blutig hämmern" oder
..in rasender Wut an deu Eisenstäben des Fenstergitters rütteln" — das tun
nur Idioten —, aber er wird, nachdem er flüchtig mit einer Mischung scheuer
Neugierde und furchtsamen Ekels den Inhalt des Raums geprüft hat, der ihn
nun, wie er hofft, nur auf Stunden, wie zu erwarten steht, auf Wochen oder
Monate beherbergen wird, trotz des Gefühls seiner Unschuld wohl schwerlich
einem Anfall bittern Schmerzes über seine Lage entgehn. Wir wollen an¬
nehmen, daß Gottvertrauen oder eine sichere, abgeschlossene Weltanschauung
oder Leichtsinn ihm über diese erste Erschütterung hinweghelfen, daß er weder
in quälende nervöse Aufregung noch in dumpfes Vorsichhinbrüten verfällt,
sondern daß sich bald der Drang in ihm regt, sich zu betätigen und in ver¬
nünftiger Weise für eine Änderung seiner Lage zu sorgen, d. h. seine Unschuld
an den Tag zu bringen. Er will baldmöglichst den Richter sprechen. Dazu
muß er sich zunächst mit dem Gefängnispersonal in Verbindung setzen. In
manchen Gefängnissen sind die Zellen mit Klingelleitung versehen, in andern
kann sich der Gefangne nur durch Pochen oder Schreien bemerklich machen.


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[0221] Wesen und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung „Verdächtig," und der Nichtschnldige ebenso „verdächtig" ist, wollen wir doch einen Unterschied machen. Man denke sich also, daß ein Unschuldiger plötzlich unter irgend einer schweren Anschuldigung verhaftet wird, ein Fall, der sich keineswegs so selten ereignet, wie man zu glauben geneigt ist, weil man es wünscht. Er wird nach der Erledigung von Förmlichkeiten, die aufs äußerste demütigend sind (körperliche Durchsuchung, Wegnahme aller Gegenstände, die er etwa bei sich trägt, mit Ausnahme des Taschentuchs, Eintragung in die Aufnahmeliste usw.), in seine Zelle geführt, und nun füllt hinter ihm die Tür ins Schloß, er hört noch ein Knarren des Schlüssels, das Vorschieben eines Riegels und dann das allmähliche Verhalten der Schritte des davongehenden Aufsehers. Wir wollen voraussetzen, daß er vorher so verständig gewesen ist, sich bei der Aufnahme den Anordnungen der Gefängnisbeamten willig zu fügen, sonst hätte er bei dieser Gelegenheit schon die Herrschaft der fremden Gewalt über seinen Willen kennen lernen können; wir wollen auch annehmen, daß er entweder so routiniert oder so unsagbar ruhig und geistesgegenwärtig gewesen ist, uicht etwa schon dem Gefängnisbeamten gegenüber seine Unschuld zu be¬ teuern, sonst hätte er zur Antwort bekommen: „Das ist selbstverständlich! Wir haben hier überhaupt bloß lauter Unschuldige! Die Schurken und die Schufte, die laufen alle draußen rinn; hier sitzen nur die Unschuldigen!"; wir wollen endlich glauben, daß er das Glück gehabt hat, in ein einigermaßen gut ge¬ haltenes Untersuchungsgefängnis zu kommen, nicht in eins der ungesunden Löcher, die den Amtsgerichten an kleinen Orten hänfig als Gefängnis dienen, und daß er seine Zelle nicht etwa mit andern Untersuchnngsgefangnen teilen muß. Er ist also allen,; sein Blick gleitet von der Tür, an deren Innenseite kein Schloß ist, keine Klinke zu sehen ist, über die hellgetünchten Wände des engen Raums zu dem kleinen hoch oben an der Wand angebrachten Fenster, hinter dessen trüben Scheiben ein dickes Eisengitter sichtbar wird, und zum erstenmal fühlt er die ganze Brutalität der gegen ihn angewandten Gewalt anf sich lasten. Er wird nicht, wie es in Kriminalromanen heißt, „in maßlosem Schmerze seine Fäuste an der verschlossenen Zellentür blutig hämmern" oder ..in rasender Wut an deu Eisenstäben des Fenstergitters rütteln" — das tun nur Idioten —, aber er wird, nachdem er flüchtig mit einer Mischung scheuer Neugierde und furchtsamen Ekels den Inhalt des Raums geprüft hat, der ihn nun, wie er hofft, nur auf Stunden, wie zu erwarten steht, auf Wochen oder Monate beherbergen wird, trotz des Gefühls seiner Unschuld wohl schwerlich einem Anfall bittern Schmerzes über seine Lage entgehn. Wir wollen an¬ nehmen, daß Gottvertrauen oder eine sichere, abgeschlossene Weltanschauung oder Leichtsinn ihm über diese erste Erschütterung hinweghelfen, daß er weder in quälende nervöse Aufregung noch in dumpfes Vorsichhinbrüten verfällt, sondern daß sich bald der Drang in ihm regt, sich zu betätigen und in ver¬ nünftiger Weise für eine Änderung seiner Lage zu sorgen, d. h. seine Unschuld an den Tag zu bringen. Er will baldmöglichst den Richter sprechen. Dazu muß er sich zunächst mit dem Gefängnispersonal in Verbindung setzen. In manchen Gefängnissen sind die Zellen mit Klingelleitung versehen, in andern kann sich der Gefangne nur durch Pochen oder Schreien bemerklich machen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/221>, abgerufen am 03.07.2024.