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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

Aufhebung. So hat auch die politische Welt jeuer Zeit das Kalischer Lust¬
lager angesehen. Die Richtigkeit dieser Auffassung hat die spätere Aufdeckung
eines mit dem Lustlager untrennbar und ursachlich zusammenhängenden weitern
geschichtlichen Vorgangs bewiesen. Kraken war 1815 zu Wien durch dieselben
drei Ostmächte und unter ihrem Schutz als Freistaat errichtet worden. Un¬
mittelbar nun nach Kalisch und wahrscheinlich auf Grund mündlicher Verab¬
redungen zwischen den Beteiligten haben Rußland und Österreich den Wiener
Traktat vom 14. Oktober 1835 geschlossen, worin sie sich verpflichteten, mit der
Republik Krakau, der übrigens die drei Tcilungsmächte schon 1833 eine Ver¬
fassungsänderung aufgenötigt hatten, von Grund aus aufzuräumen. In der
Teplitzer Zusammenkunft der Monarchen des Ostens vom November 1835 ist
unter ihnen allen dreien ein Beschluß laut diesem Traktat vereinbart worden;
nur sollte sich nach ihm Österreich die Artischocke mit allerlei Verwaltungs-
knnststückeu möglichst unauffällig Stück für Stück einverleiben. Aus politischen
Gründen hat sich die völlige Erledigung der Angelegenheit bis 1846 verschoben.
Nachdem die zuerst auch uoch geheim gehaltene Berliner Konvention vom
15. April 1846 zwischen den Ostmüchten die endgiltige Vollziehung des Teplitzer
Beschlusses vereinbart hatte, ist am 6. November 1846 die Einverleibung
Krakaus in Österreich erfolgt. Das Verfahren mit Krakau ist genau das
gleichzeitige und sinngemäße Gegenstück zu Rußlands Vorgehen gegen Polen.
Eingehende Verhandlungen sind darüber unter den Ostmächten gepflogen worden.
Das läßt den Schluß gerechtfertigt, ja unbedingt zutreffend erscheinen, daß
auch über Rußlands Vorgehen gegen Polen entsprechende Vereinbarungen
unter den Ostmüchten erfolgt sind, wahrscheinlich sogar, wie die Abfassung des
Wiener Traktats und der Berliner Konvention vermuten läßt, solche schrift¬
licher Art. Der grundsätzliche Kern dieser Abmachungen kann nach den letzten
Ausführungen nur gewesen sein und ist sicher gewesen: Aushebung der Wiener
Bestimmungen vom Mai 1815 unter den drei beteiligten Mächten. Alle
Einzelzüge erwogen, Rußlands Vorgehen in Polen, Zusammenkünfte in Kalisch
und Teplitz, Österreichs Verfahren mit Krakau, Wiener Traktat und Berliner
Konvention, so erscheint es eigentlich völlig zweifellos, daß tatsächlich die
drei Ostmüchte die zwischen ihnen 1815 zu Wien geschlossene Übereinkunft, "den
Polnischen Unterthanen Einrichtungen zu erhalten, welche die Bewahrung ihrer
Nationalität sicherten," dnrch ausdrückliche andre Verabredung unter einander
aufgehoben haben. Danach wäre "nach positivem Völkerrecht" für die Polen
dasselbe erfolgt, was den Dänen mit dem Wiener Vertrage vom 11. Oktober
1878 geschehen ist. Sollten nicht in den Archiven der Wilhelmstraße noch
andre Dokumente als die Berliner Konvention von 1846 über diese Frage
vorhanden sein, möglicherweise gar ein Schriftwechsel mit Rußland wegen
des Erscheinens des preußischen Königs im Kalischer Lager? Dann wäre
zu erwägen, ob Preußen bei der heutigen Lage in der Ostmark nicht klug
ente, geeignete Stellen aus ihnen zu veröffentlichen. Den treuherzigen
Deutschen wäre das ein Labsal, den hitzigen Polen aber ein kalter Strahl.
Wird das bei diesen freilich nichts mehr nützen, so wird es jenen ihrer Natur
nach doch eine willkommene Gemütsstärkung sein, und das ist heute auch schon


Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage

Aufhebung. So hat auch die politische Welt jeuer Zeit das Kalischer Lust¬
lager angesehen. Die Richtigkeit dieser Auffassung hat die spätere Aufdeckung
eines mit dem Lustlager untrennbar und ursachlich zusammenhängenden weitern
geschichtlichen Vorgangs bewiesen. Kraken war 1815 zu Wien durch dieselben
drei Ostmächte und unter ihrem Schutz als Freistaat errichtet worden. Un¬
mittelbar nun nach Kalisch und wahrscheinlich auf Grund mündlicher Verab¬
redungen zwischen den Beteiligten haben Rußland und Österreich den Wiener
Traktat vom 14. Oktober 1835 geschlossen, worin sie sich verpflichteten, mit der
Republik Krakau, der übrigens die drei Tcilungsmächte schon 1833 eine Ver¬
fassungsänderung aufgenötigt hatten, von Grund aus aufzuräumen. In der
Teplitzer Zusammenkunft der Monarchen des Ostens vom November 1835 ist
unter ihnen allen dreien ein Beschluß laut diesem Traktat vereinbart worden;
nur sollte sich nach ihm Österreich die Artischocke mit allerlei Verwaltungs-
knnststückeu möglichst unauffällig Stück für Stück einverleiben. Aus politischen
Gründen hat sich die völlige Erledigung der Angelegenheit bis 1846 verschoben.
Nachdem die zuerst auch uoch geheim gehaltene Berliner Konvention vom
15. April 1846 zwischen den Ostmüchten die endgiltige Vollziehung des Teplitzer
Beschlusses vereinbart hatte, ist am 6. November 1846 die Einverleibung
Krakaus in Österreich erfolgt. Das Verfahren mit Krakau ist genau das
gleichzeitige und sinngemäße Gegenstück zu Rußlands Vorgehen gegen Polen.
Eingehende Verhandlungen sind darüber unter den Ostmächten gepflogen worden.
Das läßt den Schluß gerechtfertigt, ja unbedingt zutreffend erscheinen, daß
auch über Rußlands Vorgehen gegen Polen entsprechende Vereinbarungen
unter den Ostmüchten erfolgt sind, wahrscheinlich sogar, wie die Abfassung des
Wiener Traktats und der Berliner Konvention vermuten läßt, solche schrift¬
licher Art. Der grundsätzliche Kern dieser Abmachungen kann nach den letzten
Ausführungen nur gewesen sein und ist sicher gewesen: Aushebung der Wiener
Bestimmungen vom Mai 1815 unter den drei beteiligten Mächten. Alle
Einzelzüge erwogen, Rußlands Vorgehen in Polen, Zusammenkünfte in Kalisch
und Teplitz, Österreichs Verfahren mit Krakau, Wiener Traktat und Berliner
Konvention, so erscheint es eigentlich völlig zweifellos, daß tatsächlich die
drei Ostmüchte die zwischen ihnen 1815 zu Wien geschlossene Übereinkunft, „den
Polnischen Unterthanen Einrichtungen zu erhalten, welche die Bewahrung ihrer
Nationalität sicherten," dnrch ausdrückliche andre Verabredung unter einander
aufgehoben haben. Danach wäre „nach positivem Völkerrecht" für die Polen
dasselbe erfolgt, was den Dänen mit dem Wiener Vertrage vom 11. Oktober
1878 geschehen ist. Sollten nicht in den Archiven der Wilhelmstraße noch
andre Dokumente als die Berliner Konvention von 1846 über diese Frage
vorhanden sein, möglicherweise gar ein Schriftwechsel mit Rußland wegen
des Erscheinens des preußischen Königs im Kalischer Lager? Dann wäre
zu erwägen, ob Preußen bei der heutigen Lage in der Ostmark nicht klug
ente, geeignete Stellen aus ihnen zu veröffentlichen. Den treuherzigen
Deutschen wäre das ein Labsal, den hitzigen Polen aber ein kalter Strahl.
Wird das bei diesen freilich nichts mehr nützen, so wird es jenen ihrer Natur
nach doch eine willkommene Gemütsstärkung sein, und das ist heute auch schon


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[0175] Zur preußisch-polnischen Sprachenfrage Aufhebung. So hat auch die politische Welt jeuer Zeit das Kalischer Lust¬ lager angesehen. Die Richtigkeit dieser Auffassung hat die spätere Aufdeckung eines mit dem Lustlager untrennbar und ursachlich zusammenhängenden weitern geschichtlichen Vorgangs bewiesen. Kraken war 1815 zu Wien durch dieselben drei Ostmächte und unter ihrem Schutz als Freistaat errichtet worden. Un¬ mittelbar nun nach Kalisch und wahrscheinlich auf Grund mündlicher Verab¬ redungen zwischen den Beteiligten haben Rußland und Österreich den Wiener Traktat vom 14. Oktober 1835 geschlossen, worin sie sich verpflichteten, mit der Republik Krakau, der übrigens die drei Tcilungsmächte schon 1833 eine Ver¬ fassungsänderung aufgenötigt hatten, von Grund aus aufzuräumen. In der Teplitzer Zusammenkunft der Monarchen des Ostens vom November 1835 ist unter ihnen allen dreien ein Beschluß laut diesem Traktat vereinbart worden; nur sollte sich nach ihm Österreich die Artischocke mit allerlei Verwaltungs- knnststückeu möglichst unauffällig Stück für Stück einverleiben. Aus politischen Gründen hat sich die völlige Erledigung der Angelegenheit bis 1846 verschoben. Nachdem die zuerst auch uoch geheim gehaltene Berliner Konvention vom 15. April 1846 zwischen den Ostmüchten die endgiltige Vollziehung des Teplitzer Beschlusses vereinbart hatte, ist am 6. November 1846 die Einverleibung Krakaus in Österreich erfolgt. Das Verfahren mit Krakau ist genau das gleichzeitige und sinngemäße Gegenstück zu Rußlands Vorgehen gegen Polen. Eingehende Verhandlungen sind darüber unter den Ostmächten gepflogen worden. Das läßt den Schluß gerechtfertigt, ja unbedingt zutreffend erscheinen, daß auch über Rußlands Vorgehen gegen Polen entsprechende Vereinbarungen unter den Ostmüchten erfolgt sind, wahrscheinlich sogar, wie die Abfassung des Wiener Traktats und der Berliner Konvention vermuten läßt, solche schrift¬ licher Art. Der grundsätzliche Kern dieser Abmachungen kann nach den letzten Ausführungen nur gewesen sein und ist sicher gewesen: Aushebung der Wiener Bestimmungen vom Mai 1815 unter den drei beteiligten Mächten. Alle Einzelzüge erwogen, Rußlands Vorgehen in Polen, Zusammenkünfte in Kalisch und Teplitz, Österreichs Verfahren mit Krakau, Wiener Traktat und Berliner Konvention, so erscheint es eigentlich völlig zweifellos, daß tatsächlich die drei Ostmüchte die zwischen ihnen 1815 zu Wien geschlossene Übereinkunft, „den Polnischen Unterthanen Einrichtungen zu erhalten, welche die Bewahrung ihrer Nationalität sicherten," dnrch ausdrückliche andre Verabredung unter einander aufgehoben haben. Danach wäre „nach positivem Völkerrecht" für die Polen dasselbe erfolgt, was den Dänen mit dem Wiener Vertrage vom 11. Oktober 1878 geschehen ist. Sollten nicht in den Archiven der Wilhelmstraße noch andre Dokumente als die Berliner Konvention von 1846 über diese Frage vorhanden sein, möglicherweise gar ein Schriftwechsel mit Rußland wegen des Erscheinens des preußischen Königs im Kalischer Lager? Dann wäre zu erwägen, ob Preußen bei der heutigen Lage in der Ostmark nicht klug ente, geeignete Stellen aus ihnen zu veröffentlichen. Den treuherzigen Deutschen wäre das ein Labsal, den hitzigen Polen aber ein kalter Strahl. Wird das bei diesen freilich nichts mehr nützen, so wird es jenen ihrer Natur nach doch eine willkommene Gemütsstärkung sein, und das ist heute auch schon

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/175>, abgerufen am 24.08.2024.