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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Lcimilienfidoikommisse

Zufriedenheit der eigne", mit gesetzlichem Aufsichtsrecht betrauten Familie zu
führen ist ungleich schwerer, als hierin den Ansprüchen Fremder völlig Genüge
zu leisten. ?ot. eapit-g., tot 8M8us heißt es ganz besonders, wenn sich Mit¬
glieder ein und derselben Familie versammeln, um über dem Jahresberichte des
Fideikommißbesitzers. den sie als ihren Mandatar ansehen, zu Gericht zu sitzen.
Die bekannte Wendung: "Lieber Vetter, Sie Hütten doch besser getan usw.,"
zieht sich oft wie der nie fehlende rote Faden der englischen Marine durch alle
Verhandlungen hindurch, und ein mehrwöchiger Aufenthalt in Karlsbad oder
Marienbad ist für den von der Nachbarschaft um seine glückliche, sorgenlose
Existenz beneideten Fideikommißbesitzer in der Regel das unvermeidliche Nach¬
spiel dieser jährlichen Rechnungsablegung. Freilich gibt es auch Familien
-- und das sind nicht immer die wohlhabendsten --> wo auch diese Rechnungs¬
ablegung wie alles übrige in Frieden und Freundschaft abgeht, aber da die
unbequeme Gemütsart eines einzigen genügt, die bisherige Harmonie zu stören,
so muß der sich wegen der Verwendungen aus der Verbesserungsmasse vor
dem Familienrate verantwortende Fideikommißbesitzer immer auf den einen oder
den andern unangenehmen Zwischenfall gefaßt sein.

Die Erwähnung des Familienrats bringt uns hier auf zwei weitere Er¬
rungenschaften des Entwurfs zu sprechen: auf die im Gegensatz zu den bisherigen
sehr liberalen Einrichtungen des Familienrats und des Familienschlusses, mit
deren Hilfe der Entwurf sein möglichstes tut, die Fideikommißmumie zu gal¬
vanisieren und an Stelle der bisherigen Schwerfälligkeit der Aufsichtsführuug
einen freiern, neuzeitlichcrn Zug in die Sache zu bringen.

Ob nun nicht doch der Entwurf der Fideitommißbehörde zuviel Anteil an
der Verwaltung und den Beschlüssen der Familie zuschreibt, indem er bald den
Fideikommißbesitzer, bald den Familienrat an das zuvor einzuholende obrigkeit¬
liche Einverständnis bindet, mag dahingestellt bleiben. Es stehn sich, was die
Grenzen der Selbstverwaltung anlangt, so verschiedne Meinungen gegenüber,
und es werden zu deren Begründung einander so widersprechende Tatsachen
angeführt, daß mau, wenn man auch persönlich zu dem ausgedehntesten Um¬
fange der Selbstverwaltung als zu der den größten Erfolg versprechenden Ver-
fahrungsweise das meiste Vertrauen hat, doch Bedenken trügt, damit zu sehr in
den Vordergrund zu treten, weil andrerseits eine Beschränkung der Selbst
Verwaltung gewissen Gefahren begegnet, die unter Umständen durch die völlige
Zügellosigkeit des Einzelwillens herbeigeführt werden könnten.

Während sich bei den meisten Rechtsgeschäften zwei Interessenten gegen¬
überstehn, kommt beim Fideikommiß der fortwirkende Wille des Stifters als
dritter hinzu, und der Entwurf begnügt sich in seiner Gewissenhaftigkeit nicht
damit, die Wahrung dieses dritten Standpunkts dein Vertreter der Anwärter,
dem Familienrate zu überlassen, sondern er zieht in allen wichtigern Fällen die
Fideikommißbehörde als ausschlaggebende Stimme hinzu, sodaß trotz der im
allgemeinen Teile der Begründung ausgesprochnen liberale" Absichten doch
wieder ein bureaukratischer Zug durch die neue Einrichtung geht. Wie es scheint,
sehr zum Nachteile der Sache, da man vielmehr in allen Angelegenheiten. durch
die nur die Interessen der Familie berührt werden, dieser freie Hand lassen


Grenzboten III 1903 98
Lcimilienfidoikommisse

Zufriedenheit der eigne», mit gesetzlichem Aufsichtsrecht betrauten Familie zu
führen ist ungleich schwerer, als hierin den Ansprüchen Fremder völlig Genüge
zu leisten. ?ot. eapit-g., tot 8M8us heißt es ganz besonders, wenn sich Mit¬
glieder ein und derselben Familie versammeln, um über dem Jahresberichte des
Fideikommißbesitzers. den sie als ihren Mandatar ansehen, zu Gericht zu sitzen.
Die bekannte Wendung: „Lieber Vetter, Sie Hütten doch besser getan usw.,"
zieht sich oft wie der nie fehlende rote Faden der englischen Marine durch alle
Verhandlungen hindurch, und ein mehrwöchiger Aufenthalt in Karlsbad oder
Marienbad ist für den von der Nachbarschaft um seine glückliche, sorgenlose
Existenz beneideten Fideikommißbesitzer in der Regel das unvermeidliche Nach¬
spiel dieser jährlichen Rechnungsablegung. Freilich gibt es auch Familien
— und das sind nicht immer die wohlhabendsten —> wo auch diese Rechnungs¬
ablegung wie alles übrige in Frieden und Freundschaft abgeht, aber da die
unbequeme Gemütsart eines einzigen genügt, die bisherige Harmonie zu stören,
so muß der sich wegen der Verwendungen aus der Verbesserungsmasse vor
dem Familienrate verantwortende Fideikommißbesitzer immer auf den einen oder
den andern unangenehmen Zwischenfall gefaßt sein.

Die Erwähnung des Familienrats bringt uns hier auf zwei weitere Er¬
rungenschaften des Entwurfs zu sprechen: auf die im Gegensatz zu den bisherigen
sehr liberalen Einrichtungen des Familienrats und des Familienschlusses, mit
deren Hilfe der Entwurf sein möglichstes tut, die Fideikommißmumie zu gal¬
vanisieren und an Stelle der bisherigen Schwerfälligkeit der Aufsichtsführuug
einen freiern, neuzeitlichcrn Zug in die Sache zu bringen.

Ob nun nicht doch der Entwurf der Fideitommißbehörde zuviel Anteil an
der Verwaltung und den Beschlüssen der Familie zuschreibt, indem er bald den
Fideikommißbesitzer, bald den Familienrat an das zuvor einzuholende obrigkeit¬
liche Einverständnis bindet, mag dahingestellt bleiben. Es stehn sich, was die
Grenzen der Selbstverwaltung anlangt, so verschiedne Meinungen gegenüber,
und es werden zu deren Begründung einander so widersprechende Tatsachen
angeführt, daß mau, wenn man auch persönlich zu dem ausgedehntesten Um¬
fange der Selbstverwaltung als zu der den größten Erfolg versprechenden Ver-
fahrungsweise das meiste Vertrauen hat, doch Bedenken trügt, damit zu sehr in
den Vordergrund zu treten, weil andrerseits eine Beschränkung der Selbst
Verwaltung gewissen Gefahren begegnet, die unter Umständen durch die völlige
Zügellosigkeit des Einzelwillens herbeigeführt werden könnten.

Während sich bei den meisten Rechtsgeschäften zwei Interessenten gegen¬
überstehn, kommt beim Fideikommiß der fortwirkende Wille des Stifters als
dritter hinzu, und der Entwurf begnügt sich in seiner Gewissenhaftigkeit nicht
damit, die Wahrung dieses dritten Standpunkts dein Vertreter der Anwärter,
dem Familienrate zu überlassen, sondern er zieht in allen wichtigern Fällen die
Fideikommißbehörde als ausschlaggebende Stimme hinzu, sodaß trotz der im
allgemeinen Teile der Begründung ausgesprochnen liberale« Absichten doch
wieder ein bureaukratischer Zug durch die neue Einrichtung geht. Wie es scheint,
sehr zum Nachteile der Sache, da man vielmehr in allen Angelegenheiten. durch
die nur die Interessen der Familie berührt werden, dieser freie Hand lassen


Grenzboten III 1903 98
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/785>, abgerufen am 26.11.2024.