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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Uann Deutschland reiten?

idealer Ausbauten der Fall ist, nicht vorhanden, kann nicht vorhanden sein.
Ja, auch wenn es denkbar wäre, ein Volk in allen seinen Gliedern zum
höchsten politischen Interesse und Eifer heranzuziehn, in allen seinen Gliedern
die allgemeine Bildung auf die höchste Stufe zu bringen, so wäre die zweite
Voraussetzung doch nicht erreichbar, denn die Fragen des politischen und des
wirtschaftlichen Lebens der Völker sind heutzutage viel zu umfangreich und
vielseitig, als daß ein Einzelner sie übersehen könnte.

Dieser Maugel zweier für das Wahlrechtsgebäude notwendiger Voraus¬
setzungen äußert sich nun einmal bei den Personen der Wähler und andrerseits
bei den Gewühlten.

Für die Wähler ergibt sich die Folge, daß jeder Stimme, gleichviel ob
ihr Inhaber mehr, weniger oder gar kein Interesse und vor allem Verständnis
für die Fragen hat, über die mitzuentscheiden er berufen wird, doch das¬
selbe Gewicht beigelegt wird. Dieser Widersinn ist, wie bemerkt worden ist,
auch wohl beachtet worden, und seine Erkenntnis ist schon alt, sehr viel älter
als unser Neichstagswahlrecht. Zwar die Anschauung Justus Mösers ist
wohl nicht ganz den heutigen Verhältnissen angemessen, der die politische
Gesellschaft einer Aktiengesellschaft vergleicht, bei deren Angelegenheiten mich
nur der Inhaber von Aktien anzuraten habe. Dagegen werde" wir noch
heute dem Gedanken Barnutes zustimmen, der dem Satze in seinen "Kon¬
stitutionellen Fragen" zu Grunde liegt: es sei ein Verbrechen gegen die
Majestät der Vernunft und ein Hohn auf die Souveränität des Volkes, in
deu wichtigsten Entscheidungen, die eine ganze Nation interessierten, die
Meinung derer befragen und berücksichtigen zu wollen, denen die Kenntnisse
und die Freiheit fehlten. Die logische Folge davon aber zeigt John Stuart
Mill, indem er in seinen "Betrachtungen über repräsentative Regierung" als
eine der mit der repräsentativen Demokratie verbundnen Gefahren die einer
niedern Stufe der Intelligenz im Repräsentativkörper und in der ihn beauf-
sichtigenden Volksmeinung feststellt.

Das führt uns schon hinüber zu der bisher weit weniger beachteten
Wirkung auf die Abgeordneten. Von seinen Abgeordneten fordert der Wühler
heutzutage tatsächlich zwei Interessen: einmal das allgemeine für das Wohl
des Vaterlandes, dann aber auch das besondre des Wählerkreises für seine
berechtigten Bedürfnisse. Die Bedeutung dieser Bedürfnisse tritt mit unsrer
Wachsendell Volkswirtschaft mehr und mehr hervor, und trotz der Bestimmung
des Artikels 29 der Reichsverfassung, daß die Mitglieder des Reichstags
Vertreter des ganzen Volkes sein sollen, laßt sich nicht aus der Welt schaffen,
daß der Abgeordnete nach allgemeiner Auffassung daneben noch besondre Ver¬
pflichtungen gegenüber dem ihn aufstelleudeu Wählerkreise zu übernehmen hat.
Das allgemeine Interesse des Vaterlandes könnte nun an sich jeder gewissen¬
hafte Volksvertreter wahrnehmen, gleichviel ob er mit oder ohne Berücksichtigung
des besondern gewählt wird. Für dieses aber hat unser Wahlrecht keinen
Raum; denn schließlich kann die Wahl des Abgeordneten doch nur nach seiner
allgemeinen politischen Richtung erfolgen. Tatsächlich ist ja ein Einzelner gar
nicht imstande, die vielseitigen Interessen aller seiner Wähler, zu denen er sich


Uann Deutschland reiten?

idealer Ausbauten der Fall ist, nicht vorhanden, kann nicht vorhanden sein.
Ja, auch wenn es denkbar wäre, ein Volk in allen seinen Gliedern zum
höchsten politischen Interesse und Eifer heranzuziehn, in allen seinen Gliedern
die allgemeine Bildung auf die höchste Stufe zu bringen, so wäre die zweite
Voraussetzung doch nicht erreichbar, denn die Fragen des politischen und des
wirtschaftlichen Lebens der Völker sind heutzutage viel zu umfangreich und
vielseitig, als daß ein Einzelner sie übersehen könnte.

Dieser Maugel zweier für das Wahlrechtsgebäude notwendiger Voraus¬
setzungen äußert sich nun einmal bei den Personen der Wähler und andrerseits
bei den Gewühlten.

Für die Wähler ergibt sich die Folge, daß jeder Stimme, gleichviel ob
ihr Inhaber mehr, weniger oder gar kein Interesse und vor allem Verständnis
für die Fragen hat, über die mitzuentscheiden er berufen wird, doch das¬
selbe Gewicht beigelegt wird. Dieser Widersinn ist, wie bemerkt worden ist,
auch wohl beachtet worden, und seine Erkenntnis ist schon alt, sehr viel älter
als unser Neichstagswahlrecht. Zwar die Anschauung Justus Mösers ist
wohl nicht ganz den heutigen Verhältnissen angemessen, der die politische
Gesellschaft einer Aktiengesellschaft vergleicht, bei deren Angelegenheiten mich
nur der Inhaber von Aktien anzuraten habe. Dagegen werde» wir noch
heute dem Gedanken Barnutes zustimmen, der dem Satze in seinen „Kon¬
stitutionellen Fragen" zu Grunde liegt: es sei ein Verbrechen gegen die
Majestät der Vernunft und ein Hohn auf die Souveränität des Volkes, in
deu wichtigsten Entscheidungen, die eine ganze Nation interessierten, die
Meinung derer befragen und berücksichtigen zu wollen, denen die Kenntnisse
und die Freiheit fehlten. Die logische Folge davon aber zeigt John Stuart
Mill, indem er in seinen „Betrachtungen über repräsentative Regierung" als
eine der mit der repräsentativen Demokratie verbundnen Gefahren die einer
niedern Stufe der Intelligenz im Repräsentativkörper und in der ihn beauf-
sichtigenden Volksmeinung feststellt.

Das führt uns schon hinüber zu der bisher weit weniger beachteten
Wirkung auf die Abgeordneten. Von seinen Abgeordneten fordert der Wühler
heutzutage tatsächlich zwei Interessen: einmal das allgemeine für das Wohl
des Vaterlandes, dann aber auch das besondre des Wählerkreises für seine
berechtigten Bedürfnisse. Die Bedeutung dieser Bedürfnisse tritt mit unsrer
Wachsendell Volkswirtschaft mehr und mehr hervor, und trotz der Bestimmung
des Artikels 29 der Reichsverfassung, daß die Mitglieder des Reichstags
Vertreter des ganzen Volkes sein sollen, laßt sich nicht aus der Welt schaffen,
daß der Abgeordnete nach allgemeiner Auffassung daneben noch besondre Ver¬
pflichtungen gegenüber dem ihn aufstelleudeu Wählerkreise zu übernehmen hat.
Das allgemeine Interesse des Vaterlandes könnte nun an sich jeder gewissen¬
hafte Volksvertreter wahrnehmen, gleichviel ob er mit oder ohne Berücksichtigung
des besondern gewählt wird. Für dieses aber hat unser Wahlrecht keinen
Raum; denn schließlich kann die Wahl des Abgeordneten doch nur nach seiner
allgemeinen politischen Richtung erfolgen. Tatsächlich ist ja ein Einzelner gar
nicht imstande, die vielseitigen Interessen aller seiner Wähler, zu denen er sich


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[0023] Uann Deutschland reiten? idealer Ausbauten der Fall ist, nicht vorhanden, kann nicht vorhanden sein. Ja, auch wenn es denkbar wäre, ein Volk in allen seinen Gliedern zum höchsten politischen Interesse und Eifer heranzuziehn, in allen seinen Gliedern die allgemeine Bildung auf die höchste Stufe zu bringen, so wäre die zweite Voraussetzung doch nicht erreichbar, denn die Fragen des politischen und des wirtschaftlichen Lebens der Völker sind heutzutage viel zu umfangreich und vielseitig, als daß ein Einzelner sie übersehen könnte. Dieser Maugel zweier für das Wahlrechtsgebäude notwendiger Voraus¬ setzungen äußert sich nun einmal bei den Personen der Wähler und andrerseits bei den Gewühlten. Für die Wähler ergibt sich die Folge, daß jeder Stimme, gleichviel ob ihr Inhaber mehr, weniger oder gar kein Interesse und vor allem Verständnis für die Fragen hat, über die mitzuentscheiden er berufen wird, doch das¬ selbe Gewicht beigelegt wird. Dieser Widersinn ist, wie bemerkt worden ist, auch wohl beachtet worden, und seine Erkenntnis ist schon alt, sehr viel älter als unser Neichstagswahlrecht. Zwar die Anschauung Justus Mösers ist wohl nicht ganz den heutigen Verhältnissen angemessen, der die politische Gesellschaft einer Aktiengesellschaft vergleicht, bei deren Angelegenheiten mich nur der Inhaber von Aktien anzuraten habe. Dagegen werde» wir noch heute dem Gedanken Barnutes zustimmen, der dem Satze in seinen „Kon¬ stitutionellen Fragen" zu Grunde liegt: es sei ein Verbrechen gegen die Majestät der Vernunft und ein Hohn auf die Souveränität des Volkes, in deu wichtigsten Entscheidungen, die eine ganze Nation interessierten, die Meinung derer befragen und berücksichtigen zu wollen, denen die Kenntnisse und die Freiheit fehlten. Die logische Folge davon aber zeigt John Stuart Mill, indem er in seinen „Betrachtungen über repräsentative Regierung" als eine der mit der repräsentativen Demokratie verbundnen Gefahren die einer niedern Stufe der Intelligenz im Repräsentativkörper und in der ihn beauf- sichtigenden Volksmeinung feststellt. Das führt uns schon hinüber zu der bisher weit weniger beachteten Wirkung auf die Abgeordneten. Von seinen Abgeordneten fordert der Wühler heutzutage tatsächlich zwei Interessen: einmal das allgemeine für das Wohl des Vaterlandes, dann aber auch das besondre des Wählerkreises für seine berechtigten Bedürfnisse. Die Bedeutung dieser Bedürfnisse tritt mit unsrer Wachsendell Volkswirtschaft mehr und mehr hervor, und trotz der Bestimmung des Artikels 29 der Reichsverfassung, daß die Mitglieder des Reichstags Vertreter des ganzen Volkes sein sollen, laßt sich nicht aus der Welt schaffen, daß der Abgeordnete nach allgemeiner Auffassung daneben noch besondre Ver¬ pflichtungen gegenüber dem ihn aufstelleudeu Wählerkreise zu übernehmen hat. Das allgemeine Interesse des Vaterlandes könnte nun an sich jeder gewissen¬ hafte Volksvertreter wahrnehmen, gleichviel ob er mit oder ohne Berücksichtigung des besondern gewählt wird. Für dieses aber hat unser Wahlrecht keinen Raum; denn schließlich kann die Wahl des Abgeordneten doch nur nach seiner allgemeinen politischen Richtung erfolgen. Tatsächlich ist ja ein Einzelner gar nicht imstande, die vielseitigen Interessen aller seiner Wähler, zu denen er sich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/23>, abgerufen am 27.11.2024.