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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Der Seemann und seine soziale Lage

Auch die Behörde, der die Mißwirtschaft bekannt war, konnte nichts zu ihrer
Beseitigung tun, da sich nicht einmal arg Betroffne bereit fanden, entsprechende
Angaben zu machen, weil sie fürchteten, und zwar mit Recht, daß sie bei der
Stellenvermittlung später noch mehr als bisher zu Schaden kommen würden.
Das ist denn glücklich in den letzten Jahren an vielen Orten beseitigt worden.
Teils haben die großen Reedereien eigne Heuerbureaus gegründet, teils die
Reedereivereine, teils die Behörde.

Entscheidend aber greift das neue Gesetz, das am 1. April dieses Jahres
zusammen mit der neuen Seemannsordnung in Kraft getreten ist, über die
Stellenvermittlung der Seeleute ein. Es macht das Gewerbe der Heuerbaase
konzessionspflichtig und verbietet seinen Inhabern die Unterhaltung einer Wirt¬
schaft wie auch das gewerbmnßige Vermieter von Logis.

Im Auslande -- der Seeschiffer steht ja fast immer "mit einem Fuß
im Ausland" -- war und ist es noch viel schlimmer, nicht nur weil dort die
obrigkeitliche Aufsicht fehlt, sondern weil der in der Heimat fast gänzlich aus¬
geschlossene Kontraktbruch hinzukommt. Den mit Urlaub an Land gehenden
Seemann verfolgen gewissenlose Heuerbaase, Kneipwirte und liederliche Frauen¬
zimmer wie Harpyen. Man sucht ihm sein Geld abzunehmen und ihn zur
Desertion von seinem Schiff zu verleiten, weshalb man ihm die glänzendsten
Anerbietungen macht. Bestenfalls beschränkt sich der fremde Heuerbaas darauf,
seine Vermittlungsgebühr zu verdienen. Oft genug hält er den Gast fest, bis
eine hohe Zeche entstanden ist, die dann aus dem Vorschuß gedeckt wird, den
der Seemann von seinem neuen Kapitän erhält. "Landhaie" nennt der Matrose
bezeichnenderweise diese Sorte von Beutcjügern.

Kommt der Seemann mit seinem Schiff in der Heimat an, so wird er
entlassen. Beim Engagement wußte er oft nicht, ob er auf Monate oder auf
Jahre wegging; nach der Entlassung weiß er nicht, wann er wieder in See
geht. Der eine wünscht ja auch vielleicht ein halbes Jahr an Land zu sein;
er hat schon Frau und Kinder, die ein Häuschen bewohnen und etwas Laud
bestellen, das von der heimgebrachten Löhnung allmählich bezahlt werden soll.
Der solide Seemann kehrt eiligst heim und schont jeden Groschen. Leute
dieser Art gibt es immer noch, namentlich in den Ostseegegenden, während
im Westen in neuerer Zeit die Industrie eine große Anziehungskraft ausübt.
Aber es gibt auch viele entlud8 pe.rcws, die bis zum nächsten Engagement in
den Wirtschaften der Hafenstädte herumlungern, die richtigen Opfer der "Land¬
haie." Den hier obwaltenden Übeln tritt man nun endlich wieder mit
Gründung von "Seemannsheimen" entgegen, die, als gemeinnützige Unter¬
nehmungen eingerichtet, nicht auf Gelderwerb ausgehn, sondern nur dem See¬
mann zu niedrigem Preise Wohnung, Verpflegung, Gelegenheit zum Lesen und
zum Briefschreiben, auch zu Geldsendungen nach der Heimat und zu Ein¬
zahlungen in Sparkassen geben wollen. Auf diesem Gebiete muß noch viel
mehr geschehn als bisher. Es gilt, nicht nur den Seemann vor "Landhaien"
zu bewahren, sondern auch vor den Folgen eignen Überschüninens bei der
Ankunft nach langer Seefahrt, die ihn auf einmal in den Besitz ungewohnter
Summen bringt. Wie mancher hat nicht in den Exzessen einer Nacht den
Lohn der ganzen Reise eingebüßt!


Der Seemann und seine soziale Lage

Auch die Behörde, der die Mißwirtschaft bekannt war, konnte nichts zu ihrer
Beseitigung tun, da sich nicht einmal arg Betroffne bereit fanden, entsprechende
Angaben zu machen, weil sie fürchteten, und zwar mit Recht, daß sie bei der
Stellenvermittlung später noch mehr als bisher zu Schaden kommen würden.
Das ist denn glücklich in den letzten Jahren an vielen Orten beseitigt worden.
Teils haben die großen Reedereien eigne Heuerbureaus gegründet, teils die
Reedereivereine, teils die Behörde.

Entscheidend aber greift das neue Gesetz, das am 1. April dieses Jahres
zusammen mit der neuen Seemannsordnung in Kraft getreten ist, über die
Stellenvermittlung der Seeleute ein. Es macht das Gewerbe der Heuerbaase
konzessionspflichtig und verbietet seinen Inhabern die Unterhaltung einer Wirt¬
schaft wie auch das gewerbmnßige Vermieter von Logis.

Im Auslande — der Seeschiffer steht ja fast immer „mit einem Fuß
im Ausland" — war und ist es noch viel schlimmer, nicht nur weil dort die
obrigkeitliche Aufsicht fehlt, sondern weil der in der Heimat fast gänzlich aus¬
geschlossene Kontraktbruch hinzukommt. Den mit Urlaub an Land gehenden
Seemann verfolgen gewissenlose Heuerbaase, Kneipwirte und liederliche Frauen¬
zimmer wie Harpyen. Man sucht ihm sein Geld abzunehmen und ihn zur
Desertion von seinem Schiff zu verleiten, weshalb man ihm die glänzendsten
Anerbietungen macht. Bestenfalls beschränkt sich der fremde Heuerbaas darauf,
seine Vermittlungsgebühr zu verdienen. Oft genug hält er den Gast fest, bis
eine hohe Zeche entstanden ist, die dann aus dem Vorschuß gedeckt wird, den
der Seemann von seinem neuen Kapitän erhält. „Landhaie" nennt der Matrose
bezeichnenderweise diese Sorte von Beutcjügern.

Kommt der Seemann mit seinem Schiff in der Heimat an, so wird er
entlassen. Beim Engagement wußte er oft nicht, ob er auf Monate oder auf
Jahre wegging; nach der Entlassung weiß er nicht, wann er wieder in See
geht. Der eine wünscht ja auch vielleicht ein halbes Jahr an Land zu sein;
er hat schon Frau und Kinder, die ein Häuschen bewohnen und etwas Laud
bestellen, das von der heimgebrachten Löhnung allmählich bezahlt werden soll.
Der solide Seemann kehrt eiligst heim und schont jeden Groschen. Leute
dieser Art gibt es immer noch, namentlich in den Ostseegegenden, während
im Westen in neuerer Zeit die Industrie eine große Anziehungskraft ausübt.
Aber es gibt auch viele entlud8 pe.rcws, die bis zum nächsten Engagement in
den Wirtschaften der Hafenstädte herumlungern, die richtigen Opfer der „Land¬
haie." Den hier obwaltenden Übeln tritt man nun endlich wieder mit
Gründung von „Seemannsheimen" entgegen, die, als gemeinnützige Unter¬
nehmungen eingerichtet, nicht auf Gelderwerb ausgehn, sondern nur dem See¬
mann zu niedrigem Preise Wohnung, Verpflegung, Gelegenheit zum Lesen und
zum Briefschreiben, auch zu Geldsendungen nach der Heimat und zu Ein¬
zahlungen in Sparkassen geben wollen. Auf diesem Gebiete muß noch viel
mehr geschehn als bisher. Es gilt, nicht nur den Seemann vor „Landhaien"
zu bewahren, sondern auch vor den Folgen eignen Überschüninens bei der
Ankunft nach langer Seefahrt, die ihn auf einmal in den Besitz ungewohnter
Summen bringt. Wie mancher hat nicht in den Exzessen einer Nacht den
Lohn der ganzen Reise eingebüßt!


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/77>, abgerufen am 03.07.2024.