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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Der Seemann und seine soziale Lage

selten. Jetzt ist der zweite Band erschienen, der acht Abhandlungen enthalt.*)
Zwei von ihnen gelten der Lage der englischen und der französischen Schisfer-
bevölkerung und haben Macrosty in London und de Seilhac in Paris zu
Verfassern. Eine dritte behandelt die geschichtliche Entwicklung des Seehandels
und seines Rechts mit besondrer Berücksichtigung des Arbeitsvertrags von
Professor M. Pappenheim in Kiel. Die fünf andern sind schon Ergebnisse
der deutschen Erhebungen. Man hat die deutsche Küste in einzelne Sektionen
zerlegt und unter die Mitarbeiter verteilt. Zuerst kommen natürlich die zum
Wort, deren Objekte klein und einfach waren; die entscheidenden Züge des
Bildes müssen Hamburg und Bremen liefern. Über ihre Verhältnisse enthält
der neue Band noch nichts.

Der Leser möge sich vergegenwärtigen, daß der Seemann in mancher Be¬
ziehung ganz anders lebt und leben muß als der am Lande wohnende Arbeiter
der Industrie und der Landwirtschaft. Er ist ein Zugvogel auf seiner Arbeit¬
stätte. Einige Tage bevor das Schiff abfahren will, "mustert" der Kapitän
seine Leute "an." Der Kontrakt muß vor dem Seemannsamt abgeschlossen
werden. Ehe der Kapitän so weit ist, muß er seine Leute gewinnen; mit¬
unter hat er unter vielen sich anbietenden zu wählen, mitunter ist es schwierig,
Leute aufzufinden. Um beide Teile zusammenzuführen, ist meist eine Mittels¬
person nötig, der "Heuerbans," von Haus aus ein freier Makler, der
jedoch mehr und mehr unter obrigkeitliche Aufsicht gestellt und neuerdings
häusig zum Beamten eines von der Reederei gebildeten oder gemeinnützig
organisierten Nachweisungsbureaus geworden ist. Der "Heuerbaas" ist einer
der wichtigsten Beschwerdepnnkte des Seemanns, und auch die Reeber haben
nnter Entartungen und Mißbräuchen schwer zu leiden gehabt. Denn dieser
Vermittler ließ sich nicht nur manchmal von beiden Teilen abnorme Gebühren
bezahlen, sondern er unterhielt auch oft Wirtschaft und Schlafgelegenheit und
verdiente umso mehr, je länger er den Mann an der Erlangung eines Engage¬
ments verhinderte. Diese Verhältnisse sind besonders arg in allen amerikanischen
Häfen, denn dort besteht keinerlei obrigkeitliche Aufsicht über den "Heuerbaas"
und "Schlafbaas." Aber auch in Deutschland hatten sich viele Mißbräuche
eingeschlichen.

Der Seemann war dem Heuerbaas die milchende Kuh, sagt der Hafen¬
meister Duge in der Schilderung der Seefischerei in Geestemüude. Er wurde
von dem einen Schiff auf das andre geschoben und mußte dafür seine Gebühr
zählen (je häufiger er wechselte, desto mehr). Er wurde von Bord gebracht,
wenn er Geld verdient hatte, und lag solange stellenlos an Land, bis sein
Verdienst in die Tasche seines Gastwirts und Heuerbaasen geflossen war und
er bei diesem noch Schulden hatte, die er wieder abbezahlen mußte, wenn er
durch dessen Gnade eine neue Stelle bekam. Zwar bestand eine Taxe für die
Stellenvermittlung, doch wurde sie nicht beachtet; wer dem Heuerbaas am
meisten zahlte, bekam eine Stelle, andre, die nicht zahlen konnten oder wollten,
blieben unberücksichtigt, kurz, es herrschten die unerhörtesten Zustände, die nur
möglich waren infolge einer unglaublichen Gleichgiltigkeit der Seeleute selbst.



Leipzig, Duncker und Humblot.
Der Seemann und seine soziale Lage

selten. Jetzt ist der zweite Band erschienen, der acht Abhandlungen enthalt.*)
Zwei von ihnen gelten der Lage der englischen und der französischen Schisfer-
bevölkerung und haben Macrosty in London und de Seilhac in Paris zu
Verfassern. Eine dritte behandelt die geschichtliche Entwicklung des Seehandels
und seines Rechts mit besondrer Berücksichtigung des Arbeitsvertrags von
Professor M. Pappenheim in Kiel. Die fünf andern sind schon Ergebnisse
der deutschen Erhebungen. Man hat die deutsche Küste in einzelne Sektionen
zerlegt und unter die Mitarbeiter verteilt. Zuerst kommen natürlich die zum
Wort, deren Objekte klein und einfach waren; die entscheidenden Züge des
Bildes müssen Hamburg und Bremen liefern. Über ihre Verhältnisse enthält
der neue Band noch nichts.

Der Leser möge sich vergegenwärtigen, daß der Seemann in mancher Be¬
ziehung ganz anders lebt und leben muß als der am Lande wohnende Arbeiter
der Industrie und der Landwirtschaft. Er ist ein Zugvogel auf seiner Arbeit¬
stätte. Einige Tage bevor das Schiff abfahren will, „mustert" der Kapitän
seine Leute „an." Der Kontrakt muß vor dem Seemannsamt abgeschlossen
werden. Ehe der Kapitän so weit ist, muß er seine Leute gewinnen; mit¬
unter hat er unter vielen sich anbietenden zu wählen, mitunter ist es schwierig,
Leute aufzufinden. Um beide Teile zusammenzuführen, ist meist eine Mittels¬
person nötig, der „Heuerbans," von Haus aus ein freier Makler, der
jedoch mehr und mehr unter obrigkeitliche Aufsicht gestellt und neuerdings
häusig zum Beamten eines von der Reederei gebildeten oder gemeinnützig
organisierten Nachweisungsbureaus geworden ist. Der „Heuerbaas" ist einer
der wichtigsten Beschwerdepnnkte des Seemanns, und auch die Reeber haben
nnter Entartungen und Mißbräuchen schwer zu leiden gehabt. Denn dieser
Vermittler ließ sich nicht nur manchmal von beiden Teilen abnorme Gebühren
bezahlen, sondern er unterhielt auch oft Wirtschaft und Schlafgelegenheit und
verdiente umso mehr, je länger er den Mann an der Erlangung eines Engage¬
ments verhinderte. Diese Verhältnisse sind besonders arg in allen amerikanischen
Häfen, denn dort besteht keinerlei obrigkeitliche Aufsicht über den „Heuerbaas"
und „Schlafbaas." Aber auch in Deutschland hatten sich viele Mißbräuche
eingeschlichen.

Der Seemann war dem Heuerbaas die milchende Kuh, sagt der Hafen¬
meister Duge in der Schilderung der Seefischerei in Geestemüude. Er wurde
von dem einen Schiff auf das andre geschoben und mußte dafür seine Gebühr
zählen (je häufiger er wechselte, desto mehr). Er wurde von Bord gebracht,
wenn er Geld verdient hatte, und lag solange stellenlos an Land, bis sein
Verdienst in die Tasche seines Gastwirts und Heuerbaasen geflossen war und
er bei diesem noch Schulden hatte, die er wieder abbezahlen mußte, wenn er
durch dessen Gnade eine neue Stelle bekam. Zwar bestand eine Taxe für die
Stellenvermittlung, doch wurde sie nicht beachtet; wer dem Heuerbaas am
meisten zahlte, bekam eine Stelle, andre, die nicht zahlen konnten oder wollten,
blieben unberücksichtigt, kurz, es herrschten die unerhörtesten Zustände, die nur
möglich waren infolge einer unglaublichen Gleichgiltigkeit der Seeleute selbst.



Leipzig, Duncker und Humblot.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/76>, abgerufen am 03.07.2024.