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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches "ut Unincißgebliches

gegnerischen Organisationen werden sich auch die politischen Parteien, die bisher
teilnahmlos der Alkoholfrage gegenüberstanden, mit ihr zu beschäftigen anfangen,
wie das schon längst in Schweden geschehn ist, wo im Reichstag eine aus Ange¬
hörigen der verschiednen politischen Parteien zusammengesetzte Gruppe von 84 Alkohvl-
gegnern wirkt.

Es gab Zeiten, in denen religiöse oder politische Fragen alles Interesse ab¬
sorbierten; unsre Zeit steht wirtschaftlichen und hygienischen Erwcigungeu teilnehmend
gegenüber. Neue Erkenntnisse und Erfahrungen harren ihrer praktischen Verwertung.
Der Kongreß hat alles erreicht, wenn er weitesten Kreisen Veranlassung gegeben
R. Thnrnwald hat, der Alkoholfrage näherzutreten.


Die Bärte vor und nach dem Jahre 1848.

Bis zum Jahre 1843 sah
man bei dem Bürger, dem Beamten und namentlich bei dem Pfarrer überhaupt
keinen Bart, es sei denn auf jeder Wange ein fingerlanges und fingerbreites Streifchen.
Bon Schnurrbart und gar vou Knebelbart oder Vollbart war keine Rede. Manche
Offiziere oder Unteroffiziere trugen Wohl auch einen kleinen Schnurrbart und allen¬
falls auch unter der Unterlippe ein ganz kleines Haarbüschlein, die sogenannte Mücke
(woueüo), aber einen längern Schnurrbart trug nur der Husar. Viele höhere Offi¬
ziere, z. B. Moltke, trugen gar keinen Bart. Die Dienstvorschrift für die Bart¬
tracht bestimmte, daß der Backenbart und der Schnurrbart die Linie vom Mund¬
winkel bis zum Ohrläppchen nach unten nicht überschreiten durfte. So kam es,
daß Herren mit starkem Bartwuchs, die ihren Bart dieser Regel entsprechend ge¬
zogen hatten, aussahen, als ob sie eine dunkle Binde unter der Nase über das
Gesicht bis an die Ohren vorgebunden hätten.

Erst mit dem Jahre 1843 begann man, die Bartvorschrtft weniger zu be¬
achten. Selbstverständlich aber galt ein Mann, der sich darüber hinwegsetzte, als
ein Mensch, der freisinnigen Richtungen huldigte, und wer gar eiuen Vollbart trug,
war unbedingt ein Demokrat, ein Revolutionär. Der bekannte Hecker trug einen
Vollbart, und danach nannte man einen Vollbart damals auch eine" "Heckerbart."
"Hecker, Struve, Zitz und Blum! Kommt und bringt die Preußen um!" war ein
damals in Süddeutschland viel gesungner Reim.

Im Feldzug 1849 sah man schon im Militär auch Knebelbärte, d. h. Bärte,
die das Kinn umfaßten. Sie schwanden aber nachher bald wieder, und erst mit
dem Jahre 1866 wurde der Vollbart stillschweigend zugelassen. Der damalige
Kronprinz, nachmalige Kaiser Friedrich der Dritte, ging voran und wirkte auch
darauf hin, daß der Vollbart nach dem Feldzug erlaubt blieb. Selbstverständlich
war der Krieg 1870/71 dem Vollbart günstig, und die Sitte blieb auch nachher
besteh". Doch haben in neuerer Zeit die Vollbärte im Heere wieder abgenommen,
und nur die Schnurrbärte sind geblieben und allenfalls die Backenbärte mit aus¬
rasiertem Kinn. Im Zivil dagegen herrscht heutzutage völlige Freiheit, und namentlich
die evangelischen Geistlichen tragen heutzutage, sofern sie über hinreichenden Bart¬
L. v. H. wuchs verfügen, gewöhnlich den Vollbart.




Grenzboten II 1908!-!'!
Maßgebliches »ut Unincißgebliches

gegnerischen Organisationen werden sich auch die politischen Parteien, die bisher
teilnahmlos der Alkoholfrage gegenüberstanden, mit ihr zu beschäftigen anfangen,
wie das schon längst in Schweden geschehn ist, wo im Reichstag eine aus Ange¬
hörigen der verschiednen politischen Parteien zusammengesetzte Gruppe von 84 Alkohvl-
gegnern wirkt.

Es gab Zeiten, in denen religiöse oder politische Fragen alles Interesse ab¬
sorbierten; unsre Zeit steht wirtschaftlichen und hygienischen Erwcigungeu teilnehmend
gegenüber. Neue Erkenntnisse und Erfahrungen harren ihrer praktischen Verwertung.
Der Kongreß hat alles erreicht, wenn er weitesten Kreisen Veranlassung gegeben
R. Thnrnwald hat, der Alkoholfrage näherzutreten.


Die Bärte vor und nach dem Jahre 1848.

Bis zum Jahre 1843 sah
man bei dem Bürger, dem Beamten und namentlich bei dem Pfarrer überhaupt
keinen Bart, es sei denn auf jeder Wange ein fingerlanges und fingerbreites Streifchen.
Bon Schnurrbart und gar vou Knebelbart oder Vollbart war keine Rede. Manche
Offiziere oder Unteroffiziere trugen Wohl auch einen kleinen Schnurrbart und allen¬
falls auch unter der Unterlippe ein ganz kleines Haarbüschlein, die sogenannte Mücke
(woueüo), aber einen längern Schnurrbart trug nur der Husar. Viele höhere Offi¬
ziere, z. B. Moltke, trugen gar keinen Bart. Die Dienstvorschrift für die Bart¬
tracht bestimmte, daß der Backenbart und der Schnurrbart die Linie vom Mund¬
winkel bis zum Ohrläppchen nach unten nicht überschreiten durfte. So kam es,
daß Herren mit starkem Bartwuchs, die ihren Bart dieser Regel entsprechend ge¬
zogen hatten, aussahen, als ob sie eine dunkle Binde unter der Nase über das
Gesicht bis an die Ohren vorgebunden hätten.

Erst mit dem Jahre 1843 begann man, die Bartvorschrtft weniger zu be¬
achten. Selbstverständlich aber galt ein Mann, der sich darüber hinwegsetzte, als
ein Mensch, der freisinnigen Richtungen huldigte, und wer gar eiuen Vollbart trug,
war unbedingt ein Demokrat, ein Revolutionär. Der bekannte Hecker trug einen
Vollbart, und danach nannte man einen Vollbart damals auch eine» „Heckerbart."
„Hecker, Struve, Zitz und Blum! Kommt und bringt die Preußen um!" war ein
damals in Süddeutschland viel gesungner Reim.

Im Feldzug 1849 sah man schon im Militär auch Knebelbärte, d. h. Bärte,
die das Kinn umfaßten. Sie schwanden aber nachher bald wieder, und erst mit
dem Jahre 1866 wurde der Vollbart stillschweigend zugelassen. Der damalige
Kronprinz, nachmalige Kaiser Friedrich der Dritte, ging voran und wirkte auch
darauf hin, daß der Vollbart nach dem Feldzug erlaubt blieb. Selbstverständlich
war der Krieg 1870/71 dem Vollbart günstig, und die Sitte blieb auch nachher
besteh». Doch haben in neuerer Zeit die Vollbärte im Heere wieder abgenommen,
und nur die Schnurrbärte sind geblieben und allenfalls die Backenbärte mit aus¬
rasiertem Kinn. Im Zivil dagegen herrscht heutzutage völlige Freiheit, und namentlich
die evangelischen Geistlichen tragen heutzutage, sofern sie über hinreichenden Bart¬
L. v. H. wuchs verfügen, gewöhnlich den Vollbart.




Grenzboten II 1908!-!'!
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[0693] Maßgebliches »ut Unincißgebliches gegnerischen Organisationen werden sich auch die politischen Parteien, die bisher teilnahmlos der Alkoholfrage gegenüberstanden, mit ihr zu beschäftigen anfangen, wie das schon längst in Schweden geschehn ist, wo im Reichstag eine aus Ange¬ hörigen der verschiednen politischen Parteien zusammengesetzte Gruppe von 84 Alkohvl- gegnern wirkt. Es gab Zeiten, in denen religiöse oder politische Fragen alles Interesse ab¬ sorbierten; unsre Zeit steht wirtschaftlichen und hygienischen Erwcigungeu teilnehmend gegenüber. Neue Erkenntnisse und Erfahrungen harren ihrer praktischen Verwertung. Der Kongreß hat alles erreicht, wenn er weitesten Kreisen Veranlassung gegeben R. Thnrnwald hat, der Alkoholfrage näherzutreten. Die Bärte vor und nach dem Jahre 1848. Bis zum Jahre 1843 sah man bei dem Bürger, dem Beamten und namentlich bei dem Pfarrer überhaupt keinen Bart, es sei denn auf jeder Wange ein fingerlanges und fingerbreites Streifchen. Bon Schnurrbart und gar vou Knebelbart oder Vollbart war keine Rede. Manche Offiziere oder Unteroffiziere trugen Wohl auch einen kleinen Schnurrbart und allen¬ falls auch unter der Unterlippe ein ganz kleines Haarbüschlein, die sogenannte Mücke (woueüo), aber einen längern Schnurrbart trug nur der Husar. Viele höhere Offi¬ ziere, z. B. Moltke, trugen gar keinen Bart. Die Dienstvorschrift für die Bart¬ tracht bestimmte, daß der Backenbart und der Schnurrbart die Linie vom Mund¬ winkel bis zum Ohrläppchen nach unten nicht überschreiten durfte. So kam es, daß Herren mit starkem Bartwuchs, die ihren Bart dieser Regel entsprechend ge¬ zogen hatten, aussahen, als ob sie eine dunkle Binde unter der Nase über das Gesicht bis an die Ohren vorgebunden hätten. Erst mit dem Jahre 1843 begann man, die Bartvorschrtft weniger zu be¬ achten. Selbstverständlich aber galt ein Mann, der sich darüber hinwegsetzte, als ein Mensch, der freisinnigen Richtungen huldigte, und wer gar eiuen Vollbart trug, war unbedingt ein Demokrat, ein Revolutionär. Der bekannte Hecker trug einen Vollbart, und danach nannte man einen Vollbart damals auch eine» „Heckerbart." „Hecker, Struve, Zitz und Blum! Kommt und bringt die Preußen um!" war ein damals in Süddeutschland viel gesungner Reim. Im Feldzug 1849 sah man schon im Militär auch Knebelbärte, d. h. Bärte, die das Kinn umfaßten. Sie schwanden aber nachher bald wieder, und erst mit dem Jahre 1866 wurde der Vollbart stillschweigend zugelassen. Der damalige Kronprinz, nachmalige Kaiser Friedrich der Dritte, ging voran und wirkte auch darauf hin, daß der Vollbart nach dem Feldzug erlaubt blieb. Selbstverständlich war der Krieg 1870/71 dem Vollbart günstig, und die Sitte blieb auch nachher besteh». Doch haben in neuerer Zeit die Vollbärte im Heere wieder abgenommen, und nur die Schnurrbärte sind geblieben und allenfalls die Backenbärte mit aus¬ rasiertem Kinn. Im Zivil dagegen herrscht heutzutage völlige Freiheit, und namentlich die evangelischen Geistlichen tragen heutzutage, sofern sie über hinreichenden Bart¬ L. v. H. wuchs verfügen, gewöhnlich den Vollbart. Grenzboten II 1908!-!'!

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/693>, abgerufen am 27.06.2024.