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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Frömmigkeit und Religionsunterricht

fessionellen Unterricht erteilen, es gibt mich Lehrbücher, die für diesen Zweck ein¬
gerichtet sind, jedoch das darf uns an unsern, Satze nicht irre machen. Schon
die freiere Gestaltung solcher Lehrbücher muß man wohl ohne Zweifel als eme
Konzession ansehen, die die katholische Kirche nnter gewissen Umständen an die
für solche Wege natürlich von Hanse aus weit empfänglichere evangelische Auf-
fassunq der Frömmigkeit zu machen für gut hält, in ihrem Wesen liegt solche
Weitherzigkeit nicht. 'Denken wir uns aber vollends den Lehrer, der diese Bücher
gebraucht, so werden wir es als ganz unvermeidlich ansehen müssen, daß er in
solchem Unterricht seine konfessionelle Stellung zur Geltung bringt: die Erklärung
der Bergpredigt etwa, die Darstellung und Auffassung von biblischen Geschichten,
das Verständnis von Sprüche". Liedern oder Gebeten wird notwendig bei den
Katholiken anders beschaffen sein müssen als bei den Evangelischen.

Damit ist denn aber auch gesagt, daß die Frömmigkeit, der der Religions¬
unterricht zu dienen hat. unter allen Umständen kirchlich irgendwie bestimmt
sein muß. Bei den Katholiken vor allem wird man sich das gar nicht anders
denken können, und eben dadurch sind die Evangelischen, auch wenn sie sonst
anders könnten. zu derselben Zwecksetzung genötigt, mag man auch das kirchliche
Gepräge der Frömmigkeit, wie es in dem Wesen des Protestantismus liegt, in
ihren Kreisen freier 'und .mbestimmter auffassen. Es ist jedenfalls insofern
vorhanden, als der Gegensatz zur katholischen Frömmigkeit oder doch mindestens
der Unterschied von ihr mit gesetzt und mit beabsichtigt ist und sein muß. Ja
wehr noch: es wäre nicht schwer, wenigstens an gewissen Punkten des Unterrichts
herauszufühlen, ob ein Lutheraner oder ein Reformierter oder ein in diesen
Konfessionsfragen freier denkender Unierter ihn erteilt. Und es hilft nichts, zu
sagen: Eine Staatsschule oder eine Privatschule könnte doch jedenfalls von diesem
kirchlichen Gepräge absehen; sofern eine solche der Frömmigkeit überhaupt mit
ihrem Religion^initerricht dienen wollte, würde sie. ob sie wollte oder nicht,
doch tatsächlich nur für die eine oder die andre kirchliche Frömmigkeit arbeiten
können, also deu vermeintlich höhern, nichtkirchlichen Frömmigkcitözweck "eben-
falls nicht erreichen.


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Bleibt nnn aber so der Sal; bestehn, daß der Religionsunterricht dazu da
^i. eine bestimmte konfessionell-kirchliche Frömmigkeit zu pflanzen, z" Pflegen
"ut zu fördern, so erhebt sich jetzt die ebenso wichtige wie schwierige Frage ob
er denn seiner Natur nach diesem Zwecke mich wirklich dienen könne, ob das
Mittel dem Zwecke auch entspreche. Diese Frage ist in unsern Tagen ans der
einen Seite ohne Einschränkung bejaht, ans der andern verneint worden, wahrend
eine dritte Gruppe sie nur in gewissen Grenzen und mit sehr bestimmten Ein¬
schränkungen glaubt bejahen zu dürfen.

^ Die volle Bejahung findet sich in der Regel bei den Pädagogen die der
schule des Leipziger Pädagogen Tuiskon Ziller angehören und Zillenaner
°> weil dieser wieder ein Schüler des um die Pädagogik hochverdiente..
Wlosophm H^bart war. Herbartianer genannt werden. Hier vertraut mau
^' allem auf die Macht dessen, was man den "idealen Umgang" nennt, d. h.
^ geistige Berührung mit ausgeprägt religiösen Persönlichkeiten der Geschichte.


Frömmigkeit und Religionsunterricht

fessionellen Unterricht erteilen, es gibt mich Lehrbücher, die für diesen Zweck ein¬
gerichtet sind, jedoch das darf uns an unsern, Satze nicht irre machen. Schon
die freiere Gestaltung solcher Lehrbücher muß man wohl ohne Zweifel als eme
Konzession ansehen, die die katholische Kirche nnter gewissen Umständen an die
für solche Wege natürlich von Hanse aus weit empfänglichere evangelische Auf-
fassunq der Frömmigkeit zu machen für gut hält, in ihrem Wesen liegt solche
Weitherzigkeit nicht. 'Denken wir uns aber vollends den Lehrer, der diese Bücher
gebraucht, so werden wir es als ganz unvermeidlich ansehen müssen, daß er in
solchem Unterricht seine konfessionelle Stellung zur Geltung bringt: die Erklärung
der Bergpredigt etwa, die Darstellung und Auffassung von biblischen Geschichten,
das Verständnis von Sprüche». Liedern oder Gebeten wird notwendig bei den
Katholiken anders beschaffen sein müssen als bei den Evangelischen.

Damit ist denn aber auch gesagt, daß die Frömmigkeit, der der Religions¬
unterricht zu dienen hat. unter allen Umständen kirchlich irgendwie bestimmt
sein muß. Bei den Katholiken vor allem wird man sich das gar nicht anders
denken können, und eben dadurch sind die Evangelischen, auch wenn sie sonst
anders könnten. zu derselben Zwecksetzung genötigt, mag man auch das kirchliche
Gepräge der Frömmigkeit, wie es in dem Wesen des Protestantismus liegt, in
ihren Kreisen freier 'und .mbestimmter auffassen. Es ist jedenfalls insofern
vorhanden, als der Gegensatz zur katholischen Frömmigkeit oder doch mindestens
der Unterschied von ihr mit gesetzt und mit beabsichtigt ist und sein muß. Ja
wehr noch: es wäre nicht schwer, wenigstens an gewissen Punkten des Unterrichts
herauszufühlen, ob ein Lutheraner oder ein Reformierter oder ein in diesen
Konfessionsfragen freier denkender Unierter ihn erteilt. Und es hilft nichts, zu
sagen: Eine Staatsschule oder eine Privatschule könnte doch jedenfalls von diesem
kirchlichen Gepräge absehen; sofern eine solche der Frömmigkeit überhaupt mit
ihrem Religion^initerricht dienen wollte, würde sie. ob sie wollte oder nicht,
doch tatsächlich nur für die eine oder die andre kirchliche Frömmigkeit arbeiten
können, also deu vermeintlich höhern, nichtkirchlichen Frömmigkcitözweck »eben-
falls nicht erreichen.


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Bleibt nnn aber so der Sal; bestehn, daß der Religionsunterricht dazu da
^i. eine bestimmte konfessionell-kirchliche Frömmigkeit zu pflanzen, z» Pflegen
"ut zu fördern, so erhebt sich jetzt die ebenso wichtige wie schwierige Frage ob
er denn seiner Natur nach diesem Zwecke mich wirklich dienen könne, ob das
Mittel dem Zwecke auch entspreche. Diese Frage ist in unsern Tagen ans der
einen Seite ohne Einschränkung bejaht, ans der andern verneint worden, wahrend
eine dritte Gruppe sie nur in gewissen Grenzen und mit sehr bestimmten Ein¬
schränkungen glaubt bejahen zu dürfen.

^ Die volle Bejahung findet sich in der Regel bei den Pädagogen die der
schule des Leipziger Pädagogen Tuiskon Ziller angehören und Zillenaner
°> weil dieser wieder ein Schüler des um die Pädagogik hochverdiente..
Wlosophm H^bart war. Herbartianer genannt werden. Hier vertraut mau
^' allem auf die Macht dessen, was man den „idealen Umgang" nennt, d. h.
^ geistige Berührung mit ausgeprägt religiösen Persönlichkeiten der Geschichte.


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[0657] Frömmigkeit und Religionsunterricht fessionellen Unterricht erteilen, es gibt mich Lehrbücher, die für diesen Zweck ein¬ gerichtet sind, jedoch das darf uns an unsern, Satze nicht irre machen. Schon die freiere Gestaltung solcher Lehrbücher muß man wohl ohne Zweifel als eme Konzession ansehen, die die katholische Kirche nnter gewissen Umständen an die für solche Wege natürlich von Hanse aus weit empfänglichere evangelische Auf- fassunq der Frömmigkeit zu machen für gut hält, in ihrem Wesen liegt solche Weitherzigkeit nicht. 'Denken wir uns aber vollends den Lehrer, der diese Bücher gebraucht, so werden wir es als ganz unvermeidlich ansehen müssen, daß er in solchem Unterricht seine konfessionelle Stellung zur Geltung bringt: die Erklärung der Bergpredigt etwa, die Darstellung und Auffassung von biblischen Geschichten, das Verständnis von Sprüche». Liedern oder Gebeten wird notwendig bei den Katholiken anders beschaffen sein müssen als bei den Evangelischen. Damit ist denn aber auch gesagt, daß die Frömmigkeit, der der Religions¬ unterricht zu dienen hat. unter allen Umständen kirchlich irgendwie bestimmt sein muß. Bei den Katholiken vor allem wird man sich das gar nicht anders denken können, und eben dadurch sind die Evangelischen, auch wenn sie sonst anders könnten. zu derselben Zwecksetzung genötigt, mag man auch das kirchliche Gepräge der Frömmigkeit, wie es in dem Wesen des Protestantismus liegt, in ihren Kreisen freier 'und .mbestimmter auffassen. Es ist jedenfalls insofern vorhanden, als der Gegensatz zur katholischen Frömmigkeit oder doch mindestens der Unterschied von ihr mit gesetzt und mit beabsichtigt ist und sein muß. Ja wehr noch: es wäre nicht schwer, wenigstens an gewissen Punkten des Unterrichts herauszufühlen, ob ein Lutheraner oder ein Reformierter oder ein in diesen Konfessionsfragen freier denkender Unierter ihn erteilt. Und es hilft nichts, zu sagen: Eine Staatsschule oder eine Privatschule könnte doch jedenfalls von diesem kirchlichen Gepräge absehen; sofern eine solche der Frömmigkeit überhaupt mit ihrem Religion^initerricht dienen wollte, würde sie. ob sie wollte oder nicht, doch tatsächlich nur für die eine oder die andre kirchliche Frömmigkeit arbeiten können, also deu vermeintlich höhern, nichtkirchlichen Frömmigkcitözweck »eben- falls nicht erreichen. 2 Bleibt nnn aber so der Sal; bestehn, daß der Religionsunterricht dazu da ^i. eine bestimmte konfessionell-kirchliche Frömmigkeit zu pflanzen, z» Pflegen "ut zu fördern, so erhebt sich jetzt die ebenso wichtige wie schwierige Frage ob er denn seiner Natur nach diesem Zwecke mich wirklich dienen könne, ob das Mittel dem Zwecke auch entspreche. Diese Frage ist in unsern Tagen ans der einen Seite ohne Einschränkung bejaht, ans der andern verneint worden, wahrend eine dritte Gruppe sie nur in gewissen Grenzen und mit sehr bestimmten Ein¬ schränkungen glaubt bejahen zu dürfen. ^ Die volle Bejahung findet sich in der Regel bei den Pädagogen die der schule des Leipziger Pädagogen Tuiskon Ziller angehören und Zillenaner °> weil dieser wieder ein Schüler des um die Pädagogik hochverdiente.. Wlosophm H^bart war. Herbartianer genannt werden. Hier vertraut mau ^' allem auf die Macht dessen, was man den „idealen Umgang" nennt, d. h. ^ geistige Berührung mit ausgeprägt religiösen Persönlichkeiten der Geschichte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/657>, abgerufen am 22.07.2024.