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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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baute" und Gefängnisse ausschließlich von Sträflingen hergestellt worden. Da¬
gegen ist die unfruchtbare und den Geist abstumpfende Tretmühle abgeschafft.

In dieser Zeit der Arbeit in Gesellschaft können die Gefangnen durch
stetigen Fleiß durch die verschiednen Klassen bis zur ersten aufsteigen und ihren
Aufenthalt im Gefängnis um ein volles Viertel abkürzen. Sie werden jedoch
nicht bedingunglos, sondern nur auf Urlaub entlasse". Wenn sie der Polizei
ihres Wohnorts, unter deren Aufsicht sie noch bleiben, keinen ehrlichen Lebens¬
unterhalt nachweisen können, wird der Urlaub widerrufen, und der Rest der
Strafe muß voll abgebüßt werdeu. Sie können bis zu sieben Jahren unter
Polizeiaufsicht gehalten werden.

Hat sich nun das Verfahren der Besserung durch milde Behandlung und
Gewöhnung an Ordnung und regelmüßige Arbeit bewährt? -- Mau kaun die
Frage bejahen oder verneinen, je nach dem Standpunkte, den man einnimmt.
Die Zahl der Rückfälligen ist sehr groß, ungefähr 80 Prozent bei Verbreche"'
gegen die Person und über 60 Prozent bei gewaltsamen Angriffen auf das
Eigentum. Demnach will es scheinen, als ob das Gefüngnisleben weder
genügend bessernd noch abschreckend wirkt. Dagegen ist aber die Tatsache zu
halten, daß die Zahl der Verurteilungen zu Zuchthaus in neuerer Zeit mit
einigen Schwankungen stetig heruntergegangen ist. Vor vierzig Jahren betrug
sie noch an 2800 im Jahre bei einer Bevölkerung von 20 Millionen, 1900 bei
über 32 Millionen nur 728.

Dieser Abnahme gegenüber kann das Gefängniswesen nicht verurteilt
werden. Bei einer gewissen Klasse von Verbrechern, bei den Verbrechern von
Natur, wird alle Bemühung umsonst sein, sie werden immer wieder rückfällig
und enden ihr Leben in der Gefangenschaft. Verschwinden wird das Ver¬
brechertum nie. Welche Form die menschliche Gesellschaft haben mag, und
sei es die idealste, es wird immer Menschen geben, die sich gegen sie auflehnen
und ohne Rücksicht auf Gesetze nur ihren ungezügelten Trieben folgen. Die
Zahl der Feinde der Gesellschaft auf ein möglichst geringes Maß herabzusetzen,
ist alles, was sich von der Strafrechtpflege erwarten läßt. Aus der großen
Berhältniszahl der Rückfälligen im Vergleich zu der Abnahme der Verurteilungen
läßt sich der Schluß ziehen, daß es gelungen ist, das Verbrechertum haupt¬
sächlich auf den Kreis der Gesellschaftsfeinde einzuengen, die meistens geistig
wie körperlich auf einer niedrigen Stufe stehn und als Stiefkinder der Natur
im ehrlichen Wettbewerb nicht bestehn können. Der amtliche Bericht der
Gefäugnisverwaltung für 1897 führte an, daß weniger als 56 Prozent der
männlichen Sträflinge für schwere Arbeit tauglich und fast 8 Prozent für jede
Arbeit unfähig waren gegen 75 Prozent und 4 Prozent im Jahre 1881.

Ein andres Bild würde sich aus den Zahlen der Verurteilten in den
gewöhnlichen Gefängnissen (lon^l prisous) ergeben, die weniger großen Schwan¬
kungen unterliegen und in dem Zeitraume der letzten vierzig Jahre nur von
159000 auf 151000 gesunken sind. Hierauf läßt sich jedoch kein abfälliges
Urteil stützen, weil in mehr als der Hülste der Fülle die Haft eine nicht be¬
zahlte Geldbuße vertritt. Bei etwa 40 Prozent beträgt die Haft nur eine
Woche oder weniger, und nur etwa 4 Prozent haben mehr als drei Monate


baute» und Gefängnisse ausschließlich von Sträflingen hergestellt worden. Da¬
gegen ist die unfruchtbare und den Geist abstumpfende Tretmühle abgeschafft.

In dieser Zeit der Arbeit in Gesellschaft können die Gefangnen durch
stetigen Fleiß durch die verschiednen Klassen bis zur ersten aufsteigen und ihren
Aufenthalt im Gefängnis um ein volles Viertel abkürzen. Sie werden jedoch
nicht bedingunglos, sondern nur auf Urlaub entlasse». Wenn sie der Polizei
ihres Wohnorts, unter deren Aufsicht sie noch bleiben, keinen ehrlichen Lebens¬
unterhalt nachweisen können, wird der Urlaub widerrufen, und der Rest der
Strafe muß voll abgebüßt werdeu. Sie können bis zu sieben Jahren unter
Polizeiaufsicht gehalten werden.

Hat sich nun das Verfahren der Besserung durch milde Behandlung und
Gewöhnung an Ordnung und regelmüßige Arbeit bewährt? — Mau kaun die
Frage bejahen oder verneinen, je nach dem Standpunkte, den man einnimmt.
Die Zahl der Rückfälligen ist sehr groß, ungefähr 80 Prozent bei Verbreche»'
gegen die Person und über 60 Prozent bei gewaltsamen Angriffen auf das
Eigentum. Demnach will es scheinen, als ob das Gefüngnisleben weder
genügend bessernd noch abschreckend wirkt. Dagegen ist aber die Tatsache zu
halten, daß die Zahl der Verurteilungen zu Zuchthaus in neuerer Zeit mit
einigen Schwankungen stetig heruntergegangen ist. Vor vierzig Jahren betrug
sie noch an 2800 im Jahre bei einer Bevölkerung von 20 Millionen, 1900 bei
über 32 Millionen nur 728.

Dieser Abnahme gegenüber kann das Gefängniswesen nicht verurteilt
werden. Bei einer gewissen Klasse von Verbrechern, bei den Verbrechern von
Natur, wird alle Bemühung umsonst sein, sie werden immer wieder rückfällig
und enden ihr Leben in der Gefangenschaft. Verschwinden wird das Ver¬
brechertum nie. Welche Form die menschliche Gesellschaft haben mag, und
sei es die idealste, es wird immer Menschen geben, die sich gegen sie auflehnen
und ohne Rücksicht auf Gesetze nur ihren ungezügelten Trieben folgen. Die
Zahl der Feinde der Gesellschaft auf ein möglichst geringes Maß herabzusetzen,
ist alles, was sich von der Strafrechtpflege erwarten läßt. Aus der großen
Berhältniszahl der Rückfälligen im Vergleich zu der Abnahme der Verurteilungen
läßt sich der Schluß ziehen, daß es gelungen ist, das Verbrechertum haupt¬
sächlich auf den Kreis der Gesellschaftsfeinde einzuengen, die meistens geistig
wie körperlich auf einer niedrigen Stufe stehn und als Stiefkinder der Natur
im ehrlichen Wettbewerb nicht bestehn können. Der amtliche Bericht der
Gefäugnisverwaltung für 1897 führte an, daß weniger als 56 Prozent der
männlichen Sträflinge für schwere Arbeit tauglich und fast 8 Prozent für jede
Arbeit unfähig waren gegen 75 Prozent und 4 Prozent im Jahre 1881.

Ein andres Bild würde sich aus den Zahlen der Verurteilten in den
gewöhnlichen Gefängnissen (lon^l prisous) ergeben, die weniger großen Schwan¬
kungen unterliegen und in dem Zeitraume der letzten vierzig Jahre nur von
159000 auf 151000 gesunken sind. Hierauf läßt sich jedoch kein abfälliges
Urteil stützen, weil in mehr als der Hülste der Fülle die Haft eine nicht be¬
zahlte Geldbuße vertritt. Bei etwa 40 Prozent beträgt die Haft nur eine
Woche oder weniger, und nur etwa 4 Prozent haben mehr als drei Monate


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/594>, abgerufen am 23.07.2024.