Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.Hur Reform des philosophischen Doktorats herkömmlich im Nahmen der philosophischen Fakultät liegende Lehrfächer an Aber auch die Fakultät ist Trägerin der Promotion nicht kraft eignen Man beruft sich namentlich auf die Technischen Hochschulen, zu deren Hur Reform des philosophischen Doktorats herkömmlich im Nahmen der philosophischen Fakultät liegende Lehrfächer an Aber auch die Fakultät ist Trägerin der Promotion nicht kraft eignen Man beruft sich namentlich auf die Technischen Hochschulen, zu deren <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0418" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/240800"/> <fw type="header" place="top"> Hur Reform des philosophischen Doktorats</fw><lb/> <p xml:id="ID_2056" prev="#ID_2055"> herkömmlich im Nahmen der philosophischen Fakultät liegende Lehrfächer an<lb/> einigen Universitäten zu selbständigen (naturwissenschaftlichen, staatswissenschaft¬<lb/> licher) Fakultäten zusammengefaßt worden sind, kann von einem besondern<lb/> Doktortitel neben dem der Philosophie die Rede sein. Jede Spezialisierung<lb/> des Titels innerhalb der Fakultät würde die Gefahr verstärken, daß sich bei<lb/> der zunehmenden Spezialisierung der Lehrfächer und der Wissenschaftsgebiete<lb/> die Promotion in den Nachweis der Fachbildung unter Verantwortn»,; ein¬<lb/> zelner Fachvertreter auflöst. Daraus folgt nebenbei die Forderung, daß sich<lb/> solche Spezialtitcl auch auf dem Umweg über das Ausland nicht einbürgern.<lb/> Die Bestimmungen über die Genehmigung zur Führung ausländischer Grade<lb/> bieten hier genügende Handhabe. So wird der anglo-amerikanische Dr. vnir.<lb/> anni. seit mehreren Jahren nicht mehr anerkannt. Auch der Dr. urvä. oft,.<lb/> schweizerischer Fakultäten wird in den meisten Bundesstaaten abgelehnt. Ge¬<lb/> rade in der großen Zahl verschiedenartiger Fachwissenschaften, die die philo¬<lb/> sophische Fakultät in sich vereinigt, liegt eine Quelle gegenseitiger Kontrolle<lb/> und ausgleichender Spannung der Zulassungs- und Prüfnngserfordernisse.</p><lb/> <p xml:id="ID_2057"> Aber auch die Fakultät ist Trägerin der Promotion nicht kraft eignen<lb/> Rechts, sondern als Glied eines größern Ganzen. In der Universität liegt<lb/> die letzte Verantwortung und die letzte Gewähr für die rechte Ausübung dieses<lb/> Rechts. Hiernach sind die Bestrebungen zu schätzen, die, mit jedem Jahr leb¬<lb/> hafter auftretend, den Doktortitel der Universitäten oder einen ihm nachgebil¬<lb/> deten Titel auch in die Hand kleinerer Hochschulen legen wollen. Berg- und<lb/> Forstakademien, tierärztliche und landwirtschaftliche Hochschulen stehlt da im<lb/> vordersten Gliede, hinter ihnen allerhand andre, außerhalb der Universitäten<lb/> stehende Lehrinstitute. Daß der Doktortitel zuweilen schon für den Charakter<lb/> der betreffenden Berufsart in keiner Weise paßt, pflegt erfahrungsgemäß nicht<lb/> zu stören. Diese „Universitäts-Ausdehnnngsbewegung" findet nicht uur in<lb/> dem Lehrkörper und der Studentenschaft solcher Hochschulen, sondern auch in<lb/> den aus ihnen hervorgehenden Bernfsständen Vertretung und in der öffent¬<lb/> lichen Meinung bereitwillige Unterstützung. Empfindlich gegen Privilegien<lb/> aller Art, bezeichnet man es als ungerecht, den kleinern Akademien ein Recht<lb/> vorzuenthalten, das die Universitäten haben. Und der Tagespreise gilt es<lb/> zweckmäßiger, sich gelegentlich den Bestrebungen bestimmter Gruppen zu öffnen,<lb/> als die höhern, aber weniger erkennbaren Interessen der Gesamtwisfenschaft<lb/> zu wahrem</p><lb/> <p xml:id="ID_2058" next="#ID_2059"> Man beruft sich namentlich auf die Technischen Hochschulen, zu deren<lb/> Gunsten das historische Alleinrecht der Universitäten auf die Promotion schon<lb/> durchbrochen worden ist, und findet in der weitern Ausdehnung auf andre<lb/> Hochschulen nur die Konsequenz. Dabei wird die grundsätzliche Scheidung<lb/> übersehen, die zwischen Universitäten und Technischen Hochschulen einerseits,<lb/> allen übrigen Hochschulen und Akademien andrerseits besteht. Niemand wird<lb/> die Technischen Hochschulen heute als Fachschulen bezeichnen. Sie haben die<lb/> prinzipielle Universalität der Forschung und Lehre auf dem Gebiete der tech¬<lb/> nischen Wissenschaften, wie sie die Universität auf dem Gebiete der Gesamt¬<lb/> wissenschaft, mit Atisnahme der meisten technischen Fächer, hat. Ihre einzelnen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0418]
Hur Reform des philosophischen Doktorats
herkömmlich im Nahmen der philosophischen Fakultät liegende Lehrfächer an
einigen Universitäten zu selbständigen (naturwissenschaftlichen, staatswissenschaft¬
licher) Fakultäten zusammengefaßt worden sind, kann von einem besondern
Doktortitel neben dem der Philosophie die Rede sein. Jede Spezialisierung
des Titels innerhalb der Fakultät würde die Gefahr verstärken, daß sich bei
der zunehmenden Spezialisierung der Lehrfächer und der Wissenschaftsgebiete
die Promotion in den Nachweis der Fachbildung unter Verantwortn»,; ein¬
zelner Fachvertreter auflöst. Daraus folgt nebenbei die Forderung, daß sich
solche Spezialtitcl auch auf dem Umweg über das Ausland nicht einbürgern.
Die Bestimmungen über die Genehmigung zur Führung ausländischer Grade
bieten hier genügende Handhabe. So wird der anglo-amerikanische Dr. vnir.
anni. seit mehreren Jahren nicht mehr anerkannt. Auch der Dr. urvä. oft,.
schweizerischer Fakultäten wird in den meisten Bundesstaaten abgelehnt. Ge¬
rade in der großen Zahl verschiedenartiger Fachwissenschaften, die die philo¬
sophische Fakultät in sich vereinigt, liegt eine Quelle gegenseitiger Kontrolle
und ausgleichender Spannung der Zulassungs- und Prüfnngserfordernisse.
Aber auch die Fakultät ist Trägerin der Promotion nicht kraft eignen
Rechts, sondern als Glied eines größern Ganzen. In der Universität liegt
die letzte Verantwortung und die letzte Gewähr für die rechte Ausübung dieses
Rechts. Hiernach sind die Bestrebungen zu schätzen, die, mit jedem Jahr leb¬
hafter auftretend, den Doktortitel der Universitäten oder einen ihm nachgebil¬
deten Titel auch in die Hand kleinerer Hochschulen legen wollen. Berg- und
Forstakademien, tierärztliche und landwirtschaftliche Hochschulen stehlt da im
vordersten Gliede, hinter ihnen allerhand andre, außerhalb der Universitäten
stehende Lehrinstitute. Daß der Doktortitel zuweilen schon für den Charakter
der betreffenden Berufsart in keiner Weise paßt, pflegt erfahrungsgemäß nicht
zu stören. Diese „Universitäts-Ausdehnnngsbewegung" findet nicht uur in
dem Lehrkörper und der Studentenschaft solcher Hochschulen, sondern auch in
den aus ihnen hervorgehenden Bernfsständen Vertretung und in der öffent¬
lichen Meinung bereitwillige Unterstützung. Empfindlich gegen Privilegien
aller Art, bezeichnet man es als ungerecht, den kleinern Akademien ein Recht
vorzuenthalten, das die Universitäten haben. Und der Tagespreise gilt es
zweckmäßiger, sich gelegentlich den Bestrebungen bestimmter Gruppen zu öffnen,
als die höhern, aber weniger erkennbaren Interessen der Gesamtwisfenschaft
zu wahrem
Man beruft sich namentlich auf die Technischen Hochschulen, zu deren
Gunsten das historische Alleinrecht der Universitäten auf die Promotion schon
durchbrochen worden ist, und findet in der weitern Ausdehnung auf andre
Hochschulen nur die Konsequenz. Dabei wird die grundsätzliche Scheidung
übersehen, die zwischen Universitäten und Technischen Hochschulen einerseits,
allen übrigen Hochschulen und Akademien andrerseits besteht. Niemand wird
die Technischen Hochschulen heute als Fachschulen bezeichnen. Sie haben die
prinzipielle Universalität der Forschung und Lehre auf dem Gebiete der tech¬
nischen Wissenschaften, wie sie die Universität auf dem Gebiete der Gesamt¬
wissenschaft, mit Atisnahme der meisten technischen Fächer, hat. Ihre einzelnen
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