Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.Die Landflucht der Richter ordnete Jürgensen gesprochen hat, vor allem bei den kleinen Amtsgerichten Im übrigen wird der Richter in der kleinen Stadt mit großem Vertrauen Die Landflucht der Richter ordnete Jürgensen gesprochen hat, vor allem bei den kleinen Amtsgerichten Im übrigen wird der Richter in der kleinen Stadt mit großem Vertrauen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0412" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/240794"/> <fw type="header" place="top"> Die Landflucht der Richter</fw><lb/> <p xml:id="ID_2041" prev="#ID_2040"> ordnete Jürgensen gesprochen hat, vor allem bei den kleinen Amtsgerichten<lb/> fühlbar wird, und daß schon aus diesem Grunde die Scheu und die Flucht<lb/> vor solchen Stellen, die Abneigung gegen das Kleinstadtleben sehr zu be¬<lb/> dauern sind. Die Persönlichkeit des Richters in der .Neinstadt steht von<lb/> vornherein im Vordergrund; er gehört zu den erste» Beamten oder ist selbst<lb/> der höchste Beamte, wenn nicht gerade ein Landratsnmt am Orte ist, und<lb/> uach dieser Stellung wird sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Auf¬<lb/> treten beurteilt. Jeder keimt ihn und seine Familie, bespricht, beklatscht und<lb/> beobachtet seinen Verkehr, seinen Umgang, seine Tätigkeit, seine Lebens-<lb/> gewohnheiten, Ansichten und Anschauungen, und es gehört schon ein gut Teil<lb/> Selbstbeherrschung dazu, sein eignes Verhalten fortwährend so einzurichten, daß<lb/> es keine Veranlassung zu Unzuträglichkeiten gibt. Damit soll natürlich nicht<lb/> gesagt sein, man tue am besten, ängstlich jede Berührung mit der Bevölkerung<lb/> zu vermeiden und sich pedantisch auf deu hohen Nichtersitz zurückzuziehn, um<lb/> keinen Anstoß zu erregen, oder jeden geselligen Verkehr von vornherein zu<lb/> unterlassen, um nicht in den Verdacht der Parteilichkeit zu kommen. Im Gegen¬<lb/> teil, der Richter soll seine Eingesessenen bei ihrer Arbeit, ihren Festen, bei ihren<lb/> kleinen und großen Leiden kennen lernen, um ihre Verhältnisse — man denke<lb/> besonders an die Vvrmundschafts-, Grundbuch- und Nachlaßsachen — richtig<lb/> beurteilen zu können. Hierzu gehört natürlich ein besondres Taktgefühl, das<lb/> sich nicht aufdrüugt, die Würde jederzeit zu wahren weiß und doch den Zweck<lb/> erreicht. Vor nicht langer Zeit wurde in diesen Blättern darauf hingewiesen,<lb/> daß das Kastenwesen der höhern Stände, die strenge Absonderung der einzelnen<lb/> Berufsklassen, die Überhebung des Beamtentums, die übel angebrachte Schuldig¬<lb/> keit und Wichtigtuerei, sowie die Verständuislosigkeit für das Wohlergehu der<lb/> niedern Volksschichten nicht zum geringen Teil an deren Verbitterung schuld<lb/> seien und die Sozialdemokratie groß gezogen hätten. Darin liegt viel wahres,<lb/> und wer von der Notwendigkeit dieser Übelstände überzeugt, von der Wichtigkeit<lb/> seines höhern Menschentunis als Beamter eingenommen ist, der gehört freilich<lb/> nicht als Richter in eine Kleinstadt, der mag in der großstädtischen Tretmühle<lb/> verwandt werden; dort richtet er wenigstens keinen Schaden um.</p><lb/> <p xml:id="ID_2042" next="#ID_2043"> Im übrigen wird der Richter in der kleinen Stadt mit großem Vertrauen<lb/> aufgenommen, und es ist nur seine eigne Sache, sich dessen würdig zu zeigen.<lb/> Mau kommt ihm durchweg mit Ehrerbietung entgegen, weiß seine Stellung<lb/> zu schätze,?, räumt ihm gern den nötigen Einfluß ein und sieht ihn mit<lb/> Vorliebe als Mitglied der kirchlichen Vertretungen im Gemeindekirchenrat<lb/> oder in der Shuode. Auf diesem Gebiet und auf manchem andern kann der<lb/> Amtsrichter vorbildlich wirken, wenn er nur eins dabei nicht aus dein Auge<lb/> verliert, nämlich anzuregen. Die Leute der Kleinstadt Wollen angeregt sein,<lb/> mag es sich um wissenschaftliche, wirtschaftliche oder sonstige Bestrebungen<lb/> handeln, und dn ist gerade der Beamte am Platze, der durch seine Stellung<lb/> einen Einfluß hat, dem mau sich unterordnet. Heutzutage braucht kein Be¬<lb/> amter mehr zu „verbauern," wenn es ihm nicht vollständig an irgend einer<lb/> geistigen Betätigung fehlt; die Verbindungen mit größern Städten sind so<lb/> bequem, daß die meisten auch ohne Dieustverletzuug gelegentlich ein Konzert</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0412]
Die Landflucht der Richter
ordnete Jürgensen gesprochen hat, vor allem bei den kleinen Amtsgerichten
fühlbar wird, und daß schon aus diesem Grunde die Scheu und die Flucht
vor solchen Stellen, die Abneigung gegen das Kleinstadtleben sehr zu be¬
dauern sind. Die Persönlichkeit des Richters in der .Neinstadt steht von
vornherein im Vordergrund; er gehört zu den erste» Beamten oder ist selbst
der höchste Beamte, wenn nicht gerade ein Landratsnmt am Orte ist, und
uach dieser Stellung wird sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Auf¬
treten beurteilt. Jeder keimt ihn und seine Familie, bespricht, beklatscht und
beobachtet seinen Verkehr, seinen Umgang, seine Tätigkeit, seine Lebens-
gewohnheiten, Ansichten und Anschauungen, und es gehört schon ein gut Teil
Selbstbeherrschung dazu, sein eignes Verhalten fortwährend so einzurichten, daß
es keine Veranlassung zu Unzuträglichkeiten gibt. Damit soll natürlich nicht
gesagt sein, man tue am besten, ängstlich jede Berührung mit der Bevölkerung
zu vermeiden und sich pedantisch auf deu hohen Nichtersitz zurückzuziehn, um
keinen Anstoß zu erregen, oder jeden geselligen Verkehr von vornherein zu
unterlassen, um nicht in den Verdacht der Parteilichkeit zu kommen. Im Gegen¬
teil, der Richter soll seine Eingesessenen bei ihrer Arbeit, ihren Festen, bei ihren
kleinen und großen Leiden kennen lernen, um ihre Verhältnisse — man denke
besonders an die Vvrmundschafts-, Grundbuch- und Nachlaßsachen — richtig
beurteilen zu können. Hierzu gehört natürlich ein besondres Taktgefühl, das
sich nicht aufdrüugt, die Würde jederzeit zu wahren weiß und doch den Zweck
erreicht. Vor nicht langer Zeit wurde in diesen Blättern darauf hingewiesen,
daß das Kastenwesen der höhern Stände, die strenge Absonderung der einzelnen
Berufsklassen, die Überhebung des Beamtentums, die übel angebrachte Schuldig¬
keit und Wichtigtuerei, sowie die Verständuislosigkeit für das Wohlergehu der
niedern Volksschichten nicht zum geringen Teil an deren Verbitterung schuld
seien und die Sozialdemokratie groß gezogen hätten. Darin liegt viel wahres,
und wer von der Notwendigkeit dieser Übelstände überzeugt, von der Wichtigkeit
seines höhern Menschentunis als Beamter eingenommen ist, der gehört freilich
nicht als Richter in eine Kleinstadt, der mag in der großstädtischen Tretmühle
verwandt werden; dort richtet er wenigstens keinen Schaden um.
Im übrigen wird der Richter in der kleinen Stadt mit großem Vertrauen
aufgenommen, und es ist nur seine eigne Sache, sich dessen würdig zu zeigen.
Mau kommt ihm durchweg mit Ehrerbietung entgegen, weiß seine Stellung
zu schätze,?, räumt ihm gern den nötigen Einfluß ein und sieht ihn mit
Vorliebe als Mitglied der kirchlichen Vertretungen im Gemeindekirchenrat
oder in der Shuode. Auf diesem Gebiet und auf manchem andern kann der
Amtsrichter vorbildlich wirken, wenn er nur eins dabei nicht aus dein Auge
verliert, nämlich anzuregen. Die Leute der Kleinstadt Wollen angeregt sein,
mag es sich um wissenschaftliche, wirtschaftliche oder sonstige Bestrebungen
handeln, und dn ist gerade der Beamte am Platze, der durch seine Stellung
einen Einfluß hat, dem mau sich unterordnet. Heutzutage braucht kein Be¬
amter mehr zu „verbauern," wenn es ihm nicht vollständig an irgend einer
geistigen Betätigung fehlt; die Verbindungen mit größern Städten sind so
bequem, daß die meisten auch ohne Dieustverletzuug gelegentlich ein Konzert
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |