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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die Landflucht d>>r Richter

seine Sachen vertieft; die Boden und die Aktenwagen sind immer unterwegs, und
die ganze großstädtische Hast und Unruhe, die kaufmännische Geschäftigkeit muß
sich allmählich von selbst auch auf den Richter übertragen, denn sie ist ja aus¬
schließlich der Grund gewesen, die Aufhebung der altbewährten Gerichtsferien
anzuregen. Da kann es bei der übergroßen Arbeitslast nicht ausbleiben, daß
der eine oder der andre Richter wegen Überarbeitung beurlaubt werden oder früher
als wünschenswert in den Ruhestand treten muß. Bei kleinen Gerichten kommt
dagegen eine wirkliche Überanstrengung nicht so leicht vor; der Richter kauu
sich seine Zeit besser einteilen, und auch wenn ja eiuer uicht voll beschäftigt
sein sollte, was höchst selten vorkommt, so hat der Staat noch immer einen
größer" Nutzen von einem solchen gefunden, arbeitsfrendigen Kleinstndtrichter,
der mit seinen vier Wochen Urlaub zufrieden ist lind bis ins hohe Alter
dienstfähig bleibt, als von dem überarbeiteten Großstndtrichter, der von Zeit
zu Zeit beurlaubt, auf Staatskosten vertreten und frühzeitig in den Ruhestand
versetzt werden muß. Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist also die Gesundheit
des Richters um kleinen Orten ohne Frage weniger gefährdet als in der be¬
kannten Großstadtluft, Mißlicher dagegen steht es mit den Wohnnngs-
vcrhältilissen der kleinen Städte; darüber herrscht kein Zweifel, namentlich
im Osten, und da gibt es nur ein Heilmittel -- die Dienstwohnung. Sie
ist für einen Beamten, sofern sie einigermaßen verstündig angelegt wird,
das idealste, was es gibt: sie erspart ihm, abgesehen von der Miete, die un-
liebsamen Mictstreitigkeiten und die Abhängigkeit vom Hausbesitzer ans der
einen und die Lasten und Scherereien, die der Besitz eines eignen Hauses mit
sich bringt, ans der andern Seite. Die Wohnungsfrage kann, soweit sie an
einzelnen Gerichtssitzen der kleinen Städte Bedenken erregt, nur auf dem Wege
der Dienstwohnung gelöst werden; sie wird zur Seßhaftigkeit des Richters
viel beitragen.

Ein Hauptgrund bei Versctzungsgesuchen ist von jeher die Erziehung der
Kinder gewesen, da uicht jeder Beamte in der Lage ist, sich einen Hauslehrer
zu halten oder die Kinder außerhalb des Hauses in einer größern Stadt mit
höhern Schulen erziehen zu lassen; und doch ist der Beamte meist darauf
angewiesen, seinen Kindern eine höhere Bildung auf deu Lebensweg mitzugeben,
da er ihnen nicht immer Vermögen hinterlassen kann. In dieser Beziehung
sind die Lehrer und die Geistlichen im Vorteil, die regelmäßig ihre Kinder selbst
wenigstens soweit vorbildeil können, daß sie erst in spätern Jahren eine höhere
Schule zur Weiterbildung nötig haben. Es werden deshalb die Versetzungs-
gesuche aus Erziehnngsgrüilden fast regelmäßig bewilligt. Immerhin muß man
auch hier erwägen, daß unsre Volksschule in kleinen Städten häufig unter-
schätzt wird. Sie leistet zweifellos noch immer ganz tüchtiges und gibt den
Kindern eine gute Grundlage in den Elementarfnchern -- Religion, Rechnen,
Zeichnen, Geschichte, Heimatkunde usw. -- ans den Weg. Unsre Lehrer sind
trotz mancher Mängel recht gut für ihre Aufgaben ausgebildet und streben
häufig von selbst nach Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse und ihrer
Bildung. Aus diesem Grunde kann auch der Beamte seine .Kinder recht wohl
der Volksschule anvertrauen; die dort verlebten Jahre sind ihnen für das ganze


Die Landflucht d>>r Richter

seine Sachen vertieft; die Boden und die Aktenwagen sind immer unterwegs, und
die ganze großstädtische Hast und Unruhe, die kaufmännische Geschäftigkeit muß
sich allmählich von selbst auch auf den Richter übertragen, denn sie ist ja aus¬
schließlich der Grund gewesen, die Aufhebung der altbewährten Gerichtsferien
anzuregen. Da kann es bei der übergroßen Arbeitslast nicht ausbleiben, daß
der eine oder der andre Richter wegen Überarbeitung beurlaubt werden oder früher
als wünschenswert in den Ruhestand treten muß. Bei kleinen Gerichten kommt
dagegen eine wirkliche Überanstrengung nicht so leicht vor; der Richter kauu
sich seine Zeit besser einteilen, und auch wenn ja eiuer uicht voll beschäftigt
sein sollte, was höchst selten vorkommt, so hat der Staat noch immer einen
größer» Nutzen von einem solchen gefunden, arbeitsfrendigen Kleinstndtrichter,
der mit seinen vier Wochen Urlaub zufrieden ist lind bis ins hohe Alter
dienstfähig bleibt, als von dem überarbeiteten Großstndtrichter, der von Zeit
zu Zeit beurlaubt, auf Staatskosten vertreten und frühzeitig in den Ruhestand
versetzt werden muß. Unter gewöhnlichen Verhältnissen ist also die Gesundheit
des Richters um kleinen Orten ohne Frage weniger gefährdet als in der be¬
kannten Großstadtluft, Mißlicher dagegen steht es mit den Wohnnngs-
vcrhältilissen der kleinen Städte; darüber herrscht kein Zweifel, namentlich
im Osten, und da gibt es nur ein Heilmittel — die Dienstwohnung. Sie
ist für einen Beamten, sofern sie einigermaßen verstündig angelegt wird,
das idealste, was es gibt: sie erspart ihm, abgesehen von der Miete, die un-
liebsamen Mictstreitigkeiten und die Abhängigkeit vom Hausbesitzer ans der
einen und die Lasten und Scherereien, die der Besitz eines eignen Hauses mit
sich bringt, ans der andern Seite. Die Wohnungsfrage kann, soweit sie an
einzelnen Gerichtssitzen der kleinen Städte Bedenken erregt, nur auf dem Wege
der Dienstwohnung gelöst werden; sie wird zur Seßhaftigkeit des Richters
viel beitragen.

Ein Hauptgrund bei Versctzungsgesuchen ist von jeher die Erziehung der
Kinder gewesen, da uicht jeder Beamte in der Lage ist, sich einen Hauslehrer
zu halten oder die Kinder außerhalb des Hauses in einer größern Stadt mit
höhern Schulen erziehen zu lassen; und doch ist der Beamte meist darauf
angewiesen, seinen Kindern eine höhere Bildung auf deu Lebensweg mitzugeben,
da er ihnen nicht immer Vermögen hinterlassen kann. In dieser Beziehung
sind die Lehrer und die Geistlichen im Vorteil, die regelmäßig ihre Kinder selbst
wenigstens soweit vorbildeil können, daß sie erst in spätern Jahren eine höhere
Schule zur Weiterbildung nötig haben. Es werden deshalb die Versetzungs-
gesuche aus Erziehnngsgrüilden fast regelmäßig bewilligt. Immerhin muß man
auch hier erwägen, daß unsre Volksschule in kleinen Städten häufig unter-
schätzt wird. Sie leistet zweifellos noch immer ganz tüchtiges und gibt den
Kindern eine gute Grundlage in den Elementarfnchern — Religion, Rechnen,
Zeichnen, Geschichte, Heimatkunde usw. — ans den Weg. Unsre Lehrer sind
trotz mancher Mängel recht gut für ihre Aufgaben ausgebildet und streben
häufig von selbst nach Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse und ihrer
Bildung. Aus diesem Grunde kann auch der Beamte seine .Kinder recht wohl
der Volksschule anvertrauen; die dort verlebten Jahre sind ihnen für das ganze


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/410>, abgerufen am 29.09.2024.