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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Zollvereine

schichte nicht nur der Kolonien Englands in ihrem Verhältnisse zum Mutter¬
lande ist eine allmähliche Loslösung vom Mutterlande in handelspolitischer
Hinsicht. In der ersten Periode der Kolonialgeschichte bis etwa 1650 haben
nach Dr. Arndt diese Kolonien völlige Freiheit des indirekten Handels mit
andern Ländern gehabt. Von da bis ins achtzehnte Jahrhundert monopolisierte
England den Kolonialhandel vollständig. In der dritten Periode bis etwa
1846 trat allmählich an die Stelle des Monopols eine Art gegenseitiger Be-
günstigung mit Hilfe von Differentialzöllen zu Gunsten der Kolonien. Diese
wurden 1860 ganz beseitigt. Bis in die achtziger Jahre herrschte wieder eine
freie koloniale Handelspolitik, nur behielt sich England das Recht vor, Handels¬
verträge mit fremden Ländern abzuschließen. Auch dieses Recht ist neuerdings
nicht aufrecht erhalten worden. Und heute ist die Sache also so weit, daß
die Kolonien das Mutterland zwingen, die Meistbegünstigung aufzugeben,
sobald sie ihnen ungünstig zu sein scheint. Diese Entwicklung spricht nicht
dafür, daß Neigung bei deu Kolonie" vorhanden ist, einen engern Anschluß
an England zu suchen.

Immerhin dürfen wir andrerseits diese Bewegung des Imperialismus in
Großbritciunien auch uicht unterschätzen. Sie geht ihren Gang weiter, so
wenig greifbare Erfolge sie bisher auch aufzuweisen hat, und man darf nicht
vergessen, daß sich ein so gewaltiger Umschwung, wie er hier geplant wird,
nicht mit einemmal vollziehn kann. Noch im vergangnen Jahre hat bei den
Krönungsfeierlichkeiten Edwards in England ein Kongreß der englischen
Kolonien stattgefunden, der sich wieder mit den schon erwähnten Prvgrnmm-
pnnkten beschäftigt und Antrüge angenommen hat, die eine gegenseitige Bevor¬
zugung der englischen Kolonien und des Mutterlandes bei der Zollzahluug
herbeiführen sollen, Anträge, die der jüngste Kongreß der britischen Handels¬
kammern entschieden befürwortet hat. Auch die neusten Ereignisse in Süd¬
afrika zeigen uns, daß wir damit rechnen müssen, die oben umschriebnen
Forderungen zur innern Festigung des britischen Weltreichs allmählich durch¬
gesetzt zu sehen. Einer der wichtigsten Erfolge der Reise, die der englische
Minister Chamberlain vor kurzem in Südafrika gemacht hat, ist der Abschluß
der Zollkonvention von Bloemfontein, in der ausgesprochen wird, daß die
südafrikanischen Kolonien England Vorzugszölle gewähren, die um 25 Prozent
niedriger sind als die Zölle, die von andern fremden Waren erhoben werden.
Dieses Zugeständnis der südafrikanischen Kolonien ist ganz einseitig, da in
England der Freihandel herrscht, also Zollnachlässe für die Einfuhr aus deu
Kolonien praktisch gar keine Bedeutung haben. Die Wirkung dieser Vorzugs¬
zölle auf die Zurückdrängung der deutschen Ausfuhr nach Südafrika schlagen
die Händler vorläufig noch nicht sehr hoch an, da die deutschen Frachten, die
bei der Gestaltung der Auslandpreise heute eine so große Rolle spielen,
niedriger sind als die Monopvlsätze der englischen Linien. Das tut aber der
allgemeinen Bedeutung der Bloemfonteiner Zollkonvention keinen Eintrag.
Sie liegt in der Richtung der imperialistischen Politik und setzt das fort, was
Kanada begonnen hat. Rufen wir uns ferner ins Gedächtnis zurück, daß
Australien eine scharfe Abschließuiigspolitik zu treiben beginnt und daran geht,


Zollvereine

schichte nicht nur der Kolonien Englands in ihrem Verhältnisse zum Mutter¬
lande ist eine allmähliche Loslösung vom Mutterlande in handelspolitischer
Hinsicht. In der ersten Periode der Kolonialgeschichte bis etwa 1650 haben
nach Dr. Arndt diese Kolonien völlige Freiheit des indirekten Handels mit
andern Ländern gehabt. Von da bis ins achtzehnte Jahrhundert monopolisierte
England den Kolonialhandel vollständig. In der dritten Periode bis etwa
1846 trat allmählich an die Stelle des Monopols eine Art gegenseitiger Be-
günstigung mit Hilfe von Differentialzöllen zu Gunsten der Kolonien. Diese
wurden 1860 ganz beseitigt. Bis in die achtziger Jahre herrschte wieder eine
freie koloniale Handelspolitik, nur behielt sich England das Recht vor, Handels¬
verträge mit fremden Ländern abzuschließen. Auch dieses Recht ist neuerdings
nicht aufrecht erhalten worden. Und heute ist die Sache also so weit, daß
die Kolonien das Mutterland zwingen, die Meistbegünstigung aufzugeben,
sobald sie ihnen ungünstig zu sein scheint. Diese Entwicklung spricht nicht
dafür, daß Neigung bei deu Kolonie» vorhanden ist, einen engern Anschluß
an England zu suchen.

Immerhin dürfen wir andrerseits diese Bewegung des Imperialismus in
Großbritciunien auch uicht unterschätzen. Sie geht ihren Gang weiter, so
wenig greifbare Erfolge sie bisher auch aufzuweisen hat, und man darf nicht
vergessen, daß sich ein so gewaltiger Umschwung, wie er hier geplant wird,
nicht mit einemmal vollziehn kann. Noch im vergangnen Jahre hat bei den
Krönungsfeierlichkeiten Edwards in England ein Kongreß der englischen
Kolonien stattgefunden, der sich wieder mit den schon erwähnten Prvgrnmm-
pnnkten beschäftigt und Antrüge angenommen hat, die eine gegenseitige Bevor¬
zugung der englischen Kolonien und des Mutterlandes bei der Zollzahluug
herbeiführen sollen, Anträge, die der jüngste Kongreß der britischen Handels¬
kammern entschieden befürwortet hat. Auch die neusten Ereignisse in Süd¬
afrika zeigen uns, daß wir damit rechnen müssen, die oben umschriebnen
Forderungen zur innern Festigung des britischen Weltreichs allmählich durch¬
gesetzt zu sehen. Einer der wichtigsten Erfolge der Reise, die der englische
Minister Chamberlain vor kurzem in Südafrika gemacht hat, ist der Abschluß
der Zollkonvention von Bloemfontein, in der ausgesprochen wird, daß die
südafrikanischen Kolonien England Vorzugszölle gewähren, die um 25 Prozent
niedriger sind als die Zölle, die von andern fremden Waren erhoben werden.
Dieses Zugeständnis der südafrikanischen Kolonien ist ganz einseitig, da in
England der Freihandel herrscht, also Zollnachlässe für die Einfuhr aus deu
Kolonien praktisch gar keine Bedeutung haben. Die Wirkung dieser Vorzugs¬
zölle auf die Zurückdrängung der deutschen Ausfuhr nach Südafrika schlagen
die Händler vorläufig noch nicht sehr hoch an, da die deutschen Frachten, die
bei der Gestaltung der Auslandpreise heute eine so große Rolle spielen,
niedriger sind als die Monopvlsätze der englischen Linien. Das tut aber der
allgemeinen Bedeutung der Bloemfonteiner Zollkonvention keinen Eintrag.
Sie liegt in der Richtung der imperialistischen Politik und setzt das fort, was
Kanada begonnen hat. Rufen wir uns ferner ins Gedächtnis zurück, daß
Australien eine scharfe Abschließuiigspolitik zu treiben beginnt und daran geht,


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[0404] Zollvereine schichte nicht nur der Kolonien Englands in ihrem Verhältnisse zum Mutter¬ lande ist eine allmähliche Loslösung vom Mutterlande in handelspolitischer Hinsicht. In der ersten Periode der Kolonialgeschichte bis etwa 1650 haben nach Dr. Arndt diese Kolonien völlige Freiheit des indirekten Handels mit andern Ländern gehabt. Von da bis ins achtzehnte Jahrhundert monopolisierte England den Kolonialhandel vollständig. In der dritten Periode bis etwa 1846 trat allmählich an die Stelle des Monopols eine Art gegenseitiger Be- günstigung mit Hilfe von Differentialzöllen zu Gunsten der Kolonien. Diese wurden 1860 ganz beseitigt. Bis in die achtziger Jahre herrschte wieder eine freie koloniale Handelspolitik, nur behielt sich England das Recht vor, Handels¬ verträge mit fremden Ländern abzuschließen. Auch dieses Recht ist neuerdings nicht aufrecht erhalten worden. Und heute ist die Sache also so weit, daß die Kolonien das Mutterland zwingen, die Meistbegünstigung aufzugeben, sobald sie ihnen ungünstig zu sein scheint. Diese Entwicklung spricht nicht dafür, daß Neigung bei deu Kolonie» vorhanden ist, einen engern Anschluß an England zu suchen. Immerhin dürfen wir andrerseits diese Bewegung des Imperialismus in Großbritciunien auch uicht unterschätzen. Sie geht ihren Gang weiter, so wenig greifbare Erfolge sie bisher auch aufzuweisen hat, und man darf nicht vergessen, daß sich ein so gewaltiger Umschwung, wie er hier geplant wird, nicht mit einemmal vollziehn kann. Noch im vergangnen Jahre hat bei den Krönungsfeierlichkeiten Edwards in England ein Kongreß der englischen Kolonien stattgefunden, der sich wieder mit den schon erwähnten Prvgrnmm- pnnkten beschäftigt und Antrüge angenommen hat, die eine gegenseitige Bevor¬ zugung der englischen Kolonien und des Mutterlandes bei der Zollzahluug herbeiführen sollen, Anträge, die der jüngste Kongreß der britischen Handels¬ kammern entschieden befürwortet hat. Auch die neusten Ereignisse in Süd¬ afrika zeigen uns, daß wir damit rechnen müssen, die oben umschriebnen Forderungen zur innern Festigung des britischen Weltreichs allmählich durch¬ gesetzt zu sehen. Einer der wichtigsten Erfolge der Reise, die der englische Minister Chamberlain vor kurzem in Südafrika gemacht hat, ist der Abschluß der Zollkonvention von Bloemfontein, in der ausgesprochen wird, daß die südafrikanischen Kolonien England Vorzugszölle gewähren, die um 25 Prozent niedriger sind als die Zölle, die von andern fremden Waren erhoben werden. Dieses Zugeständnis der südafrikanischen Kolonien ist ganz einseitig, da in England der Freihandel herrscht, also Zollnachlässe für die Einfuhr aus deu Kolonien praktisch gar keine Bedeutung haben. Die Wirkung dieser Vorzugs¬ zölle auf die Zurückdrängung der deutschen Ausfuhr nach Südafrika schlagen die Händler vorläufig noch nicht sehr hoch an, da die deutschen Frachten, die bei der Gestaltung der Auslandpreise heute eine so große Rolle spielen, niedriger sind als die Monopvlsätze der englischen Linien. Das tut aber der allgemeinen Bedeutung der Bloemfonteiner Zollkonvention keinen Eintrag. Sie liegt in der Richtung der imperialistischen Politik und setzt das fort, was Kanada begonnen hat. Rufen wir uns ferner ins Gedächtnis zurück, daß Australien eine scharfe Abschließuiigspolitik zu treiben beginnt und daran geht,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/404>, abgerufen am 30.09.2024.