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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die Frauenbewegung während der französischen Revolution

vergaß sie nicht, auf ihr Hauptziel hinzusteuern -- auf die Besserung des
Frauenloses. Eines Tages richtete sie an die Königin, als Gegenstück zu
Lafciyettes Erklärung der Menschenrechte, die Erklärung der Rechte der Frauen.
Diese Zuschrift beginnt folgendermaßen: "Wenig bekannt mit der Hvfsprache
will ich mit Freimut sprechen, aber nicht etwa deshalb, weil die Freiheit mich
dazu zu ermächtigen scheint. Ich würde es auch tun, wenn die Verblendung
der Despoten eine so edle Kühnheit bestrafen würde. Als ganz Frankreich
Ew. Majestät, die Königin, anklagte und für sein Unglück verantwortlich machte,
habe ich allein in der stürmischen Zeit es gewagt, Ihre Verteidigung zu über¬
nehmen. Ja, Madame, als ich das Schwert über Ihnen gezückt sah, warf
ich mich zwischen Schwert und Opfer. Aber heute, Madame, will ich Ihnen
sagen, waS ich damals nicht gesagt hätte. Wenn die fremden Mächte Feuer
und Schwert nach Frankreich bringen, dann sind Sie in meinen Augen nicht
mehr die ""schuldige Königin, sondern eine unversöhnliche Feindin der Fran¬
zosen. Nun, Madame, als Gattin und Mutter wenden Sie allen Ihren Ein¬
fluß an. das Unglück zu verhüten, das heranzieht. Sie können sich die Hälfte
des Reichs und ein Drittel der andern Hälfte wieder erobern, wenn Sie sich
zur Beschützerin Ihres Geschlechts erklären und den Frauen zu ihrem Rechte
verhelfe!,. Glauben Sie mir, unser Leben hat wenig Wert, besonders für eine
Königin, wenn dieses Leben nicht dnrch die Liebe des Volks verschönt wird
und durch den ewigen Reiz der Wohltätigkeit."

In der Vorrede zu den Hanptnrtikclu des energischen Protestes wirft sie
sich als strenge Richterin über die Oberherrschaft des Mannes auf: "Mann!
wer hat dir das Recht gegeben, mein Geschlecht zu unterdrücken? Wandre mit
nur durch die ganze Natur und gib mir. wenn du es wagst, ein Beispiel der
Thrannenhcrrschaft, die dn dir anmaßest; beobachte die gegenseitigen Beziehungen
der Geschlechter in der großen Verwaltung der Natur. Überall herrscht Ge¬
meinschaft und ein harmonisches Ganze." Dann geht sie zur Hauptsache über,
indem sie erklärt, daß Unkenntnis, Vergeßlichkeit oder Verachtung der Frauen-
rechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit
seien, daß notwendigerweise diese natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten
Rechte feierlichst bekannt gegeben werden müßten, damit sie jederzeit allen
Gliedern der menschlichen Gesellschaft gegenwärtig wären und in Zukunft auf
fester Grundlage ruhten. Sie fordert endlich eine Nationalversammlung der
Frauen und stellt folgende Grundsätze auf: "Die Frau ist frei geboren und
steht dem Manu an Rechten gleich. -- Die sozialen Unterschiede können nur
auf den Nutzen der Allgemeinheit begründet sein. -- Zweck jeder politischen
Gesellschaft ist die Erhaltung der natürlichen Rechte der Frau und des Mannes.
Diese Rechte sind: Freiheit, Glück. Sicherheit und besonders Widerstand gegen
Unterdrückung. -- Das Prinzip jeder Souveränität beruht wesentlich auf der
Nation, die nur eine Vereinigung von Mann und Frau kennt. Freiheit und
Gerechtigkeit bestehn darin, jedem das Seine zu geben. Die Ausübung der
Naturrechte der Freiheit hat nur die Grenzen, die die stündige Tyrannei des
Mannes zieht. Diese Grenzen müssen dnrch das Gesetz der Natur und der
Vernunft reguliert werden. Das Gesetz soll der Ausdruck des allgemeinen


Die Frauenbewegung während der französischen Revolution

vergaß sie nicht, auf ihr Hauptziel hinzusteuern — auf die Besserung des
Frauenloses. Eines Tages richtete sie an die Königin, als Gegenstück zu
Lafciyettes Erklärung der Menschenrechte, die Erklärung der Rechte der Frauen.
Diese Zuschrift beginnt folgendermaßen: „Wenig bekannt mit der Hvfsprache
will ich mit Freimut sprechen, aber nicht etwa deshalb, weil die Freiheit mich
dazu zu ermächtigen scheint. Ich würde es auch tun, wenn die Verblendung
der Despoten eine so edle Kühnheit bestrafen würde. Als ganz Frankreich
Ew. Majestät, die Königin, anklagte und für sein Unglück verantwortlich machte,
habe ich allein in der stürmischen Zeit es gewagt, Ihre Verteidigung zu über¬
nehmen. Ja, Madame, als ich das Schwert über Ihnen gezückt sah, warf
ich mich zwischen Schwert und Opfer. Aber heute, Madame, will ich Ihnen
sagen, waS ich damals nicht gesagt hätte. Wenn die fremden Mächte Feuer
und Schwert nach Frankreich bringen, dann sind Sie in meinen Augen nicht
mehr die »«schuldige Königin, sondern eine unversöhnliche Feindin der Fran¬
zosen. Nun, Madame, als Gattin und Mutter wenden Sie allen Ihren Ein¬
fluß an. das Unglück zu verhüten, das heranzieht. Sie können sich die Hälfte
des Reichs und ein Drittel der andern Hälfte wieder erobern, wenn Sie sich
zur Beschützerin Ihres Geschlechts erklären und den Frauen zu ihrem Rechte
verhelfe!,. Glauben Sie mir, unser Leben hat wenig Wert, besonders für eine
Königin, wenn dieses Leben nicht dnrch die Liebe des Volks verschönt wird
und durch den ewigen Reiz der Wohltätigkeit."

In der Vorrede zu den Hanptnrtikclu des energischen Protestes wirft sie
sich als strenge Richterin über die Oberherrschaft des Mannes auf: „Mann!
wer hat dir das Recht gegeben, mein Geschlecht zu unterdrücken? Wandre mit
nur durch die ganze Natur und gib mir. wenn du es wagst, ein Beispiel der
Thrannenhcrrschaft, die dn dir anmaßest; beobachte die gegenseitigen Beziehungen
der Geschlechter in der großen Verwaltung der Natur. Überall herrscht Ge¬
meinschaft und ein harmonisches Ganze." Dann geht sie zur Hauptsache über,
indem sie erklärt, daß Unkenntnis, Vergeßlichkeit oder Verachtung der Frauen-
rechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit
seien, daß notwendigerweise diese natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten
Rechte feierlichst bekannt gegeben werden müßten, damit sie jederzeit allen
Gliedern der menschlichen Gesellschaft gegenwärtig wären und in Zukunft auf
fester Grundlage ruhten. Sie fordert endlich eine Nationalversammlung der
Frauen und stellt folgende Grundsätze auf: „Die Frau ist frei geboren und
steht dem Manu an Rechten gleich. — Die sozialen Unterschiede können nur
auf den Nutzen der Allgemeinheit begründet sein. — Zweck jeder politischen
Gesellschaft ist die Erhaltung der natürlichen Rechte der Frau und des Mannes.
Diese Rechte sind: Freiheit, Glück. Sicherheit und besonders Widerstand gegen
Unterdrückung. — Das Prinzip jeder Souveränität beruht wesentlich auf der
Nation, die nur eine Vereinigung von Mann und Frau kennt. Freiheit und
Gerechtigkeit bestehn darin, jedem das Seine zu geben. Die Ausübung der
Naturrechte der Freiheit hat nur die Grenzen, die die stündige Tyrannei des
Mannes zieht. Diese Grenzen müssen dnrch das Gesetz der Natur und der
Vernunft reguliert werden. Das Gesetz soll der Ausdruck des allgemeinen


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[0343] Die Frauenbewegung während der französischen Revolution vergaß sie nicht, auf ihr Hauptziel hinzusteuern — auf die Besserung des Frauenloses. Eines Tages richtete sie an die Königin, als Gegenstück zu Lafciyettes Erklärung der Menschenrechte, die Erklärung der Rechte der Frauen. Diese Zuschrift beginnt folgendermaßen: „Wenig bekannt mit der Hvfsprache will ich mit Freimut sprechen, aber nicht etwa deshalb, weil die Freiheit mich dazu zu ermächtigen scheint. Ich würde es auch tun, wenn die Verblendung der Despoten eine so edle Kühnheit bestrafen würde. Als ganz Frankreich Ew. Majestät, die Königin, anklagte und für sein Unglück verantwortlich machte, habe ich allein in der stürmischen Zeit es gewagt, Ihre Verteidigung zu über¬ nehmen. Ja, Madame, als ich das Schwert über Ihnen gezückt sah, warf ich mich zwischen Schwert und Opfer. Aber heute, Madame, will ich Ihnen sagen, waS ich damals nicht gesagt hätte. Wenn die fremden Mächte Feuer und Schwert nach Frankreich bringen, dann sind Sie in meinen Augen nicht mehr die »«schuldige Königin, sondern eine unversöhnliche Feindin der Fran¬ zosen. Nun, Madame, als Gattin und Mutter wenden Sie allen Ihren Ein¬ fluß an. das Unglück zu verhüten, das heranzieht. Sie können sich die Hälfte des Reichs und ein Drittel der andern Hälfte wieder erobern, wenn Sie sich zur Beschützerin Ihres Geschlechts erklären und den Frauen zu ihrem Rechte verhelfe!,. Glauben Sie mir, unser Leben hat wenig Wert, besonders für eine Königin, wenn dieses Leben nicht dnrch die Liebe des Volks verschönt wird und durch den ewigen Reiz der Wohltätigkeit." In der Vorrede zu den Hanptnrtikclu des energischen Protestes wirft sie sich als strenge Richterin über die Oberherrschaft des Mannes auf: „Mann! wer hat dir das Recht gegeben, mein Geschlecht zu unterdrücken? Wandre mit nur durch die ganze Natur und gib mir. wenn du es wagst, ein Beispiel der Thrannenhcrrschaft, die dn dir anmaßest; beobachte die gegenseitigen Beziehungen der Geschlechter in der großen Verwaltung der Natur. Überall herrscht Ge¬ meinschaft und ein harmonisches Ganze." Dann geht sie zur Hauptsache über, indem sie erklärt, daß Unkenntnis, Vergeßlichkeit oder Verachtung der Frauen- rechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit seien, daß notwendigerweise diese natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten Rechte feierlichst bekannt gegeben werden müßten, damit sie jederzeit allen Gliedern der menschlichen Gesellschaft gegenwärtig wären und in Zukunft auf fester Grundlage ruhten. Sie fordert endlich eine Nationalversammlung der Frauen und stellt folgende Grundsätze auf: „Die Frau ist frei geboren und steht dem Manu an Rechten gleich. — Die sozialen Unterschiede können nur auf den Nutzen der Allgemeinheit begründet sein. — Zweck jeder politischen Gesellschaft ist die Erhaltung der natürlichen Rechte der Frau und des Mannes. Diese Rechte sind: Freiheit, Glück. Sicherheit und besonders Widerstand gegen Unterdrückung. — Das Prinzip jeder Souveränität beruht wesentlich auf der Nation, die nur eine Vereinigung von Mann und Frau kennt. Freiheit und Gerechtigkeit bestehn darin, jedem das Seine zu geben. Die Ausübung der Naturrechte der Freiheit hat nur die Grenzen, die die stündige Tyrannei des Mannes zieht. Diese Grenzen müssen dnrch das Gesetz der Natur und der Vernunft reguliert werden. Das Gesetz soll der Ausdruck des allgemeinen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/343>, abgerufen am 24.06.2024.