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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Baugenossenschaften und die Wohnungsfrage

Einzelner vorzubeugen und den Gewinn aus der Wertsteigerung der Gemeinde
zuzuführen. Diesen Zweig der Kommunalpolitik hat Adolf Damaschke ein¬
gehend behandelt in dem (ebenfalls 1901 bei Gustav Fischer in Jena in vierter
Auflage erschienenen) Buche: Aufgaben der Gemeindepolitik. Man muß
es Damaschke lassen, daß er es verstanden hat, den Bund der deutschen Boden¬
reformer, dessen Vorsitzender er ist, aus der phantastischen Region der Single-
tax-Männer auf den festen Grund und Boden praktischer Wirksamkeit herüber¬
zuleiten. Seite 118 seines Buches schreibt er: "Die Überführung des gesamten
städtischen Bodens in unmittelbares Gemeindeeigentum zu erstreben, liegt für
die nächste Gegenwart außerhalb des Rahmens einer praktischen Sozialpolitik.
Ja es steht dahin, ob ein solches Ziel, zumal in einer Form, die auch die
Verwaltung des gesamten Bodens durch die Stadt in sich schlösse, heute als
an sich erstrebenswert gelten kann. Wie die Dinge nun einmal liegen, würde
die Macht der Gemeindebureaukratie dadurch eine außerordentliche Stärkung
erfahren; die wirkliche oder auch eingebildete Abhängigkeit (beides ist in seinen
Wirkungen gleich) weiter Kreise von der jeweilig herrschenden Rathauspartei
würde wachsen. Bei einer vernünftigen Besteuerung aber, die mißbräuchlichen
Vodenschacher unmöglich macht und der Gemeinde gibt, was ihr gebührt, kann
der Einzelne ohne Schaden fürs ganze freier Besitzer bleiben und im Gefühl
völliger Unabhängigkeit von den Behörden kaufen, verkaufen, erben und
schenken." Was der Gemeinde gebührt, kann ihr zugeführt werden durch die
Umsatzsteuer, die Bauplatzsteuer und die Zuwachssteuer.

In Belgien, behauptet Damaschke, herrsche das kleine Haus auch in
Großstädten vor. Das werde ermöglicht durch die niedrigen Grundstückpreise,
und diese seien der hohen Umsatzsteuer zu danken; sie betrage sechs Prozent
des Wertes. Wir können uns zwar vorstellen, daß eine hohe Umsatzsteuer die
Verkäufe erschwert und seltener macht, finden es auch gerecht, daß sich die
Gemeinde durch diese Steuer einen Anteil am Wertzuwachs sichert, aber wie
eine solche Steuer bei der in einem übervölkerten Lande selbstverständlich
steigenden Nachfrage das Steigen des Bodenpreises hindern kann, verstehn
wir nicht. In Preußen nimmt der Staat bei Eigentumsübertragung ein
Prozent vom Werte des Grundstücks. Damaschke hält diese bescheidne Steuer
schon darum für wertvoll, weil sie eine Statistik der Grundbesitzveränderungen
und der dabei übertragnen Werte ermöglicht; diese haben z. B. für das Jahr
1897/98 in Danzig 25, in Vreslan 73, in Dortmund 94, in Berlin und den
Vororten 427 Millionen Mark betragen. Nicht wenig größere Gemeinden
Preußens erheben Umsatzsteuern, die meisten ein halbes Prozent vom bebauten
und ein Prozent vom unbebauten Boden, einige auch ein nud zwei Prozent.
In Bayern haben bis jetzt 101 Gemeinden das Recht erhalten, eine solche
Steuer zu erheben; andre deutsche Staaten sträuben sich gegen diesen Fort¬
schritt; der Stadt Weimar ist die nachgesuchte Erlaubnis, eine Umsatzsteuer
einführen zu dürfen, verweigert worden. Die Vernünftigkeit der Bauplatz¬
steuer macht Damaschke an einem Beispiele klar. Wenn von zwei Brüdern,
denen der Vater 200000 Mark hinterläßt, der eine sein Geld in einer Fabrik
anlegt, der andre einen Bauplatz kauft, so muß jener, der arbeitet, Werte und


Grenzboten I 1903 90
Die Baugenossenschaften und die Wohnungsfrage

Einzelner vorzubeugen und den Gewinn aus der Wertsteigerung der Gemeinde
zuzuführen. Diesen Zweig der Kommunalpolitik hat Adolf Damaschke ein¬
gehend behandelt in dem (ebenfalls 1901 bei Gustav Fischer in Jena in vierter
Auflage erschienenen) Buche: Aufgaben der Gemeindepolitik. Man muß
es Damaschke lassen, daß er es verstanden hat, den Bund der deutschen Boden¬
reformer, dessen Vorsitzender er ist, aus der phantastischen Region der Single-
tax-Männer auf den festen Grund und Boden praktischer Wirksamkeit herüber¬
zuleiten. Seite 118 seines Buches schreibt er: „Die Überführung des gesamten
städtischen Bodens in unmittelbares Gemeindeeigentum zu erstreben, liegt für
die nächste Gegenwart außerhalb des Rahmens einer praktischen Sozialpolitik.
Ja es steht dahin, ob ein solches Ziel, zumal in einer Form, die auch die
Verwaltung des gesamten Bodens durch die Stadt in sich schlösse, heute als
an sich erstrebenswert gelten kann. Wie die Dinge nun einmal liegen, würde
die Macht der Gemeindebureaukratie dadurch eine außerordentliche Stärkung
erfahren; die wirkliche oder auch eingebildete Abhängigkeit (beides ist in seinen
Wirkungen gleich) weiter Kreise von der jeweilig herrschenden Rathauspartei
würde wachsen. Bei einer vernünftigen Besteuerung aber, die mißbräuchlichen
Vodenschacher unmöglich macht und der Gemeinde gibt, was ihr gebührt, kann
der Einzelne ohne Schaden fürs ganze freier Besitzer bleiben und im Gefühl
völliger Unabhängigkeit von den Behörden kaufen, verkaufen, erben und
schenken." Was der Gemeinde gebührt, kann ihr zugeführt werden durch die
Umsatzsteuer, die Bauplatzsteuer und die Zuwachssteuer.

In Belgien, behauptet Damaschke, herrsche das kleine Haus auch in
Großstädten vor. Das werde ermöglicht durch die niedrigen Grundstückpreise,
und diese seien der hohen Umsatzsteuer zu danken; sie betrage sechs Prozent
des Wertes. Wir können uns zwar vorstellen, daß eine hohe Umsatzsteuer die
Verkäufe erschwert und seltener macht, finden es auch gerecht, daß sich die
Gemeinde durch diese Steuer einen Anteil am Wertzuwachs sichert, aber wie
eine solche Steuer bei der in einem übervölkerten Lande selbstverständlich
steigenden Nachfrage das Steigen des Bodenpreises hindern kann, verstehn
wir nicht. In Preußen nimmt der Staat bei Eigentumsübertragung ein
Prozent vom Werte des Grundstücks. Damaschke hält diese bescheidne Steuer
schon darum für wertvoll, weil sie eine Statistik der Grundbesitzveränderungen
und der dabei übertragnen Werte ermöglicht; diese haben z. B. für das Jahr
1897/98 in Danzig 25, in Vreslan 73, in Dortmund 94, in Berlin und den
Vororten 427 Millionen Mark betragen. Nicht wenig größere Gemeinden
Preußens erheben Umsatzsteuern, die meisten ein halbes Prozent vom bebauten
und ein Prozent vom unbebauten Boden, einige auch ein nud zwei Prozent.
In Bayern haben bis jetzt 101 Gemeinden das Recht erhalten, eine solche
Steuer zu erheben; andre deutsche Staaten sträuben sich gegen diesen Fort¬
schritt; der Stadt Weimar ist die nachgesuchte Erlaubnis, eine Umsatzsteuer
einführen zu dürfen, verweigert worden. Die Vernünftigkeit der Bauplatz¬
steuer macht Damaschke an einem Beispiele klar. Wenn von zwei Brüdern,
denen der Vater 200000 Mark hinterläßt, der eine sein Geld in einer Fabrik
anlegt, der andre einen Bauplatz kauft, so muß jener, der arbeitet, Werte und


Grenzboten I 1903 90
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/713>, abgerufen am 28.07.2024.