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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Baugenossenschaften "ut die Wohnungsfrage

14. Die Genossenschaftswohnnngen sind nicht wohlfeiler als die in Privat-
hüusern. So sollen die der Bahnhvfkolonie Brockan bei Breslau so teuer sein
wie die Wohnungen in Breslau selbst, obwohl die Genossenschaft das Terrain
bis zur üußersteu Grenze des Zulässigen ausgenützt, jedem Hause drei bis vier
Hinterhäuser angefügt hat.

15. Die wirkliche Triebkraft bei der Gründung der Baugenossenschaften
ist nicht die Nächstenliebe oder der Gemeingeist, sondern das Anlage suchende
Kapital. Mit diesem Vorwurf scheint der folgende in Widerspruch zu stehn.

16. Weil die Genossenschaftsbauten nicht rentieren (n. a. wegen der Ver-
waltungskosten, die beim Privatbesitzer eines Hauses wegfallen), so leiden die
Genossenschaften bestündig an Kapitalnot. Ans dem freien Kapitalmarkte be¬
kommen sie das Geld nicht wohlfeiler als die Privatunternehmer, und so hohe
Zinsen wie diese können sie nicht zahlen.

17. Deshalb lassen sie sich von den Gemeinden, vom Staat, von öffent¬
lichen Kassen subventionieren und entziehn dadurch den Privatunternehmern
einen Kredit, mit dem diese hundertmal mehr leisten würden.

18. "°) Die schlimmste der ungerechten Begünstigungen, die man den Bau¬
genossenschaften zugewandt hat, ist, daß ihnen die Kapitalien der Reichsinvaliden¬
versicherung zur Verfügung gestellt werden. "Die Bangenossenschnftsfrage be¬
steht für Deutschland der Hauptsache nach seit dem Jahre 1889. Das in
diesem Jahre erlassene Jnvaliditäts- und Altersvcrsichernngsgesetz enthält die
Bestimmung, daß bis zu einem Viertel des Vermögens der Versichernngs-
nnstalten in Grundstücken angelegt werden darf. Ans dieser Bestimmung hat
man in Verbindung mit den Motiven des Gesetzes und einer Erklärung des
Staatssekretärs des Innern im Reichstage die Berechtigung der Landes-
versicherungsnnstalten abgeleitet, deu gemeinnützigen Baugenossenschaften und
Baugesellschaften hypothekarische Darlehn zu gewähren. Von dieser Berech¬
tigung fingen die Versicherungsgesellschaften sogleich an Gebrauch zu machen
und gaben damit den Staats- und Gemeindeverwaltungen ein Beispiel, dem
diese rasch folgten, sodaß Baugenossenschaften in stetig wachsender Zahl ent¬
standen und eine Bautätigkeit entfalteten, die weniger durch die Menge als
durch die Billigkeit der cmgebotnen Wohnungen Aufsehen erregte (wieder ein
Widerspruch! Siehe Ur. 14!) und die Aufmerksamkeit der Hausbesitzer auf
sich zog." Nur dadurch, daß die Genossenschaften aus öffentlichen Kassen
Geld zu einem ungewöhnlich niedrigen Zinsfuß erhalten, werden sie in den
Stand gesetzt, ihren sonstigen Verpflichtungen nachzukommen und an die Ge¬
nossen Dividenden zu zahlen. Dn der größte Teil von diesen solchen Ge¬
nossen zufließt, die größere Anteile erworben haben, denen es also nur um
eine vorteilhafte Kapitalanlage zu tun ist, so folgt daraus, daß die Unter¬
stützung aus öffentlichen Mitteln nicht denen zu gute kommt, deuen sie zu¬
gedacht war, sondern einer kleinen Anzahl von Kapitalisten und Spekulanten.



Die Hausbesitzer haben sich mit mehreren Eingaben um Abwehr ihrer angeblichen
Beeinträchtigung durch die Genossenschaften an die Regierung gewandt. Der einen haben sie
21 Leitsätze beigegeben, unter denen man auch die von uns aus dem Kontexte des Buches
herausgeschälten 18 Sünden findet.
Die Baugenossenschaften »ut die Wohnungsfrage

14. Die Genossenschaftswohnnngen sind nicht wohlfeiler als die in Privat-
hüusern. So sollen die der Bahnhvfkolonie Brockan bei Breslau so teuer sein
wie die Wohnungen in Breslau selbst, obwohl die Genossenschaft das Terrain
bis zur üußersteu Grenze des Zulässigen ausgenützt, jedem Hause drei bis vier
Hinterhäuser angefügt hat.

15. Die wirkliche Triebkraft bei der Gründung der Baugenossenschaften
ist nicht die Nächstenliebe oder der Gemeingeist, sondern das Anlage suchende
Kapital. Mit diesem Vorwurf scheint der folgende in Widerspruch zu stehn.

16. Weil die Genossenschaftsbauten nicht rentieren (n. a. wegen der Ver-
waltungskosten, die beim Privatbesitzer eines Hauses wegfallen), so leiden die
Genossenschaften bestündig an Kapitalnot. Ans dem freien Kapitalmarkte be¬
kommen sie das Geld nicht wohlfeiler als die Privatunternehmer, und so hohe
Zinsen wie diese können sie nicht zahlen.

17. Deshalb lassen sie sich von den Gemeinden, vom Staat, von öffent¬
lichen Kassen subventionieren und entziehn dadurch den Privatunternehmern
einen Kredit, mit dem diese hundertmal mehr leisten würden.

18. "°) Die schlimmste der ungerechten Begünstigungen, die man den Bau¬
genossenschaften zugewandt hat, ist, daß ihnen die Kapitalien der Reichsinvaliden¬
versicherung zur Verfügung gestellt werden. „Die Bangenossenschnftsfrage be¬
steht für Deutschland der Hauptsache nach seit dem Jahre 1889. Das in
diesem Jahre erlassene Jnvaliditäts- und Altersvcrsichernngsgesetz enthält die
Bestimmung, daß bis zu einem Viertel des Vermögens der Versichernngs-
nnstalten in Grundstücken angelegt werden darf. Ans dieser Bestimmung hat
man in Verbindung mit den Motiven des Gesetzes und einer Erklärung des
Staatssekretärs des Innern im Reichstage die Berechtigung der Landes-
versicherungsnnstalten abgeleitet, deu gemeinnützigen Baugenossenschaften und
Baugesellschaften hypothekarische Darlehn zu gewähren. Von dieser Berech¬
tigung fingen die Versicherungsgesellschaften sogleich an Gebrauch zu machen
und gaben damit den Staats- und Gemeindeverwaltungen ein Beispiel, dem
diese rasch folgten, sodaß Baugenossenschaften in stetig wachsender Zahl ent¬
standen und eine Bautätigkeit entfalteten, die weniger durch die Menge als
durch die Billigkeit der cmgebotnen Wohnungen Aufsehen erregte (wieder ein
Widerspruch! Siehe Ur. 14!) und die Aufmerksamkeit der Hausbesitzer auf
sich zog." Nur dadurch, daß die Genossenschaften aus öffentlichen Kassen
Geld zu einem ungewöhnlich niedrigen Zinsfuß erhalten, werden sie in den
Stand gesetzt, ihren sonstigen Verpflichtungen nachzukommen und an die Ge¬
nossen Dividenden zu zahlen. Dn der größte Teil von diesen solchen Ge¬
nossen zufließt, die größere Anteile erworben haben, denen es also nur um
eine vorteilhafte Kapitalanlage zu tun ist, so folgt daraus, daß die Unter¬
stützung aus öffentlichen Mitteln nicht denen zu gute kommt, deuen sie zu¬
gedacht war, sondern einer kleinen Anzahl von Kapitalisten und Spekulanten.



Die Hausbesitzer haben sich mit mehreren Eingaben um Abwehr ihrer angeblichen
Beeinträchtigung durch die Genossenschaften an die Regierung gewandt. Der einen haben sie
21 Leitsätze beigegeben, unter denen man auch die von uns aus dem Kontexte des Buches
herausgeschälten 18 Sünden findet.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/652>, abgerufen am 28.07.2024.