wochenweise ab. Auch wünscht man Hänschen mit zwei Wohnungen, um alternde Eltern oder ein verheiratetes Kind bei sich behalten zu können." Das Einfamilienhaus, sofern damit nicht die Villa des Reichen gemeint ist, der Dienerschaft hat, sei demnach ebensowenig ein Ideal wie die Kaserne. Daraus folge, daß das Bürgerhaus allein das Wohnungsbedürsnis in ver¬ nünftiger Weise befriedige; das Bürgerhaus, das der Besitzer für sich selbst und für drei oder vier Mieter baue, und das auf diese Weise allen An¬ forderungen entspreche; es sei groß genug, durch die Vereinigung mehrerer Familien nachbarliche Hilfeleistungen zu ermöglichen, und klein genug, vom Wirt in Ordnung gehalten zu werden und vom häßlichen Kasernencharakter frei zu sein. Und es ermögliche die gesunde Mischung der Bevölkerung; es vereinige in einem Bau den wohlhabenden Geschäftsmann, den höhern oder mittlern Beamten, den kleinen Handwerker und den Fabrikarbeiter oder Tage¬ löhner. Nichts sei gefährlicher und fördere die Zerreißung des Volks in ein¬ ander feindliche Klassen mehr, als die Verbannung der Armen in Arbeiterviertel und die Abschließung der Wohlhabenden in Villenvierteln. Wir überlassen die Gegenkritik der Grävellschen Kritik einem Vertreter der Genossenschaften, können aber doch diese Verherrlichung des Bürgerhauses nicht ohne eine Be¬ merkung passieren lassen. Das Lob ist begründet, leider aber stirbt sein Gegen¬ stand aus. Das Bürgerhaus, d. h. das Haus des wohlhabenden Handwerks¬ meisters oder Ladeninhabers, der sein Geschäft noch betreibt oder sich als Rentner zur Ruhe gesetzt hat, und der el" paar Stockwerke vermietet, dieses Haus herrscht nur noch in der Kleinstadt vor. In der Großstadt hält es sich allenfalls im kleinen historischen Kern, wenn dieser nicht schon den Citycharaktcr angenommen hat, und in der Mittelstadt halten die von Bauunternehmern hergestellten Miethäuser der neuen Stadtteile den Bürgerhäusern der Altstadt mindestens das Gleichgewicht. Diese Miethäuser aber sind von vornherein auf eine bestimmte Klasse von Mietern berechnet, und sie müssen es sein, weil der Eigentümer sonst keine Mieter bekommt. In den vornehmen Häusern ist eben vom "Vestibül" bis zur Mansarde alles vornehm eingerichtet; Hand¬ werker, für die auch gar kein geeigneter Raum vorhanden ist, dürfen nicht eingenommen werden, das ist ausdrückliche oder stillschweigende Bedingung des Mietkontrakts; Luder werden in solchen Häusern gar nicht angebracht. Die Häuser für mittlere Beamten und kleine Rentner haben Luder, nehmen aber Handwerker höchstens in den Keller oder ins Hinterhaus auf. Und nun die Arbeiter! Wie könnten die Bürger von Essen in ihren Häusern die vierzig¬ tausend Arbeiter Krupps beherbergen! Die Zeit, wo die paar hundert Tage¬ löhner des Orts in den Dachstuben der Bürgerhäuser Platz hatten, ist eben gründlich vorüber. Und da die heutige Arbeiterarmee in die vornehmen Häuser gar nicht eingelassen wird, in den Bürgerhäusern und den für den Mittel¬ stand bestimmten Miethäusern aber nicht vollständig untergebracht werden kann, so bleibt doch nichts andres übrig, als besondre Wohnungen für sie zu bauen. Und weil nun alles ins Große geht, somit auch der Bauunternehmer, er mag ein Privatmann, eine Aktiengesellschaft, eine Genossenschaft oder eine Gemeinde sein, nicht ein einzelnes Häuschen baut, sondern einen ganzen Block, die Gleiche
Die Baugonossenschaftv» und die Wohnungsfrage
wochenweise ab. Auch wünscht man Hänschen mit zwei Wohnungen, um alternde Eltern oder ein verheiratetes Kind bei sich behalten zu können." Das Einfamilienhaus, sofern damit nicht die Villa des Reichen gemeint ist, der Dienerschaft hat, sei demnach ebensowenig ein Ideal wie die Kaserne. Daraus folge, daß das Bürgerhaus allein das Wohnungsbedürsnis in ver¬ nünftiger Weise befriedige; das Bürgerhaus, das der Besitzer für sich selbst und für drei oder vier Mieter baue, und das auf diese Weise allen An¬ forderungen entspreche; es sei groß genug, durch die Vereinigung mehrerer Familien nachbarliche Hilfeleistungen zu ermöglichen, und klein genug, vom Wirt in Ordnung gehalten zu werden und vom häßlichen Kasernencharakter frei zu sein. Und es ermögliche die gesunde Mischung der Bevölkerung; es vereinige in einem Bau den wohlhabenden Geschäftsmann, den höhern oder mittlern Beamten, den kleinen Handwerker und den Fabrikarbeiter oder Tage¬ löhner. Nichts sei gefährlicher und fördere die Zerreißung des Volks in ein¬ ander feindliche Klassen mehr, als die Verbannung der Armen in Arbeiterviertel und die Abschließung der Wohlhabenden in Villenvierteln. Wir überlassen die Gegenkritik der Grävellschen Kritik einem Vertreter der Genossenschaften, können aber doch diese Verherrlichung des Bürgerhauses nicht ohne eine Be¬ merkung passieren lassen. Das Lob ist begründet, leider aber stirbt sein Gegen¬ stand aus. Das Bürgerhaus, d. h. das Haus des wohlhabenden Handwerks¬ meisters oder Ladeninhabers, der sein Geschäft noch betreibt oder sich als Rentner zur Ruhe gesetzt hat, und der el» paar Stockwerke vermietet, dieses Haus herrscht nur noch in der Kleinstadt vor. In der Großstadt hält es sich allenfalls im kleinen historischen Kern, wenn dieser nicht schon den Citycharaktcr angenommen hat, und in der Mittelstadt halten die von Bauunternehmern hergestellten Miethäuser der neuen Stadtteile den Bürgerhäusern der Altstadt mindestens das Gleichgewicht. Diese Miethäuser aber sind von vornherein auf eine bestimmte Klasse von Mietern berechnet, und sie müssen es sein, weil der Eigentümer sonst keine Mieter bekommt. In den vornehmen Häusern ist eben vom „Vestibül" bis zur Mansarde alles vornehm eingerichtet; Hand¬ werker, für die auch gar kein geeigneter Raum vorhanden ist, dürfen nicht eingenommen werden, das ist ausdrückliche oder stillschweigende Bedingung des Mietkontrakts; Luder werden in solchen Häusern gar nicht angebracht. Die Häuser für mittlere Beamten und kleine Rentner haben Luder, nehmen aber Handwerker höchstens in den Keller oder ins Hinterhaus auf. Und nun die Arbeiter! Wie könnten die Bürger von Essen in ihren Häusern die vierzig¬ tausend Arbeiter Krupps beherbergen! Die Zeit, wo die paar hundert Tage¬ löhner des Orts in den Dachstuben der Bürgerhäuser Platz hatten, ist eben gründlich vorüber. Und da die heutige Arbeiterarmee in die vornehmen Häuser gar nicht eingelassen wird, in den Bürgerhäusern und den für den Mittel¬ stand bestimmten Miethäusern aber nicht vollständig untergebracht werden kann, so bleibt doch nichts andres übrig, als besondre Wohnungen für sie zu bauen. Und weil nun alles ins Große geht, somit auch der Bauunternehmer, er mag ein Privatmann, eine Aktiengesellschaft, eine Genossenschaft oder eine Gemeinde sein, nicht ein einzelnes Häuschen baut, sondern einen ganzen Block, die Gleiche
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Die Baugonossenschaftv» und die Wohnungsfrage
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alternde Eltern oder ein verheiratetes Kind bei sich behalten zu können."
Das Einfamilienhaus, sofern damit nicht die Villa des Reichen gemeint ist,
der Dienerschaft hat, sei demnach ebensowenig ein Ideal wie die Kaserne.
Daraus folge, daß das Bürgerhaus allein das Wohnungsbedürsnis in ver¬
nünftiger Weise befriedige; das Bürgerhaus, das der Besitzer für sich selbst
und für drei oder vier Mieter baue, und das auf diese Weise allen An¬
forderungen entspreche; es sei groß genug, durch die Vereinigung mehrerer
Familien nachbarliche Hilfeleistungen zu ermöglichen, und klein genug, vom
Wirt in Ordnung gehalten zu werden und vom häßlichen Kasernencharakter
frei zu sein. Und es ermögliche die gesunde Mischung der Bevölkerung; es
vereinige in einem Bau den wohlhabenden Geschäftsmann, den höhern oder
mittlern Beamten, den kleinen Handwerker und den Fabrikarbeiter oder Tage¬
löhner. Nichts sei gefährlicher und fördere die Zerreißung des Volks in ein¬
ander feindliche Klassen mehr, als die Verbannung der Armen in Arbeiterviertel
und die Abschließung der Wohlhabenden in Villenvierteln. Wir überlassen
die Gegenkritik der Grävellschen Kritik einem Vertreter der Genossenschaften,
können aber doch diese Verherrlichung des Bürgerhauses nicht ohne eine Be¬
merkung passieren lassen. Das Lob ist begründet, leider aber stirbt sein Gegen¬
stand aus. Das Bürgerhaus, d. h. das Haus des wohlhabenden Handwerks¬
meisters oder Ladeninhabers, der sein Geschäft noch betreibt oder sich als
Rentner zur Ruhe gesetzt hat, und der el» paar Stockwerke vermietet, dieses
Haus herrscht nur noch in der Kleinstadt vor. In der Großstadt hält es sich
allenfalls im kleinen historischen Kern, wenn dieser nicht schon den Citycharaktcr
angenommen hat, und in der Mittelstadt halten die von Bauunternehmern
hergestellten Miethäuser der neuen Stadtteile den Bürgerhäusern der Altstadt
mindestens das Gleichgewicht. Diese Miethäuser aber sind von vornherein
auf eine bestimmte Klasse von Mietern berechnet, und sie müssen es sein, weil
der Eigentümer sonst keine Mieter bekommt. In den vornehmen Häusern ist
eben vom „Vestibül" bis zur Mansarde alles vornehm eingerichtet; Hand¬
werker, für die auch gar kein geeigneter Raum vorhanden ist, dürfen nicht
eingenommen werden, das ist ausdrückliche oder stillschweigende Bedingung des
Mietkontrakts; Luder werden in solchen Häusern gar nicht angebracht. Die
Häuser für mittlere Beamten und kleine Rentner haben Luder, nehmen aber
Handwerker höchstens in den Keller oder ins Hinterhaus auf. Und nun die
Arbeiter! Wie könnten die Bürger von Essen in ihren Häusern die vierzig¬
tausend Arbeiter Krupps beherbergen! Die Zeit, wo die paar hundert Tage¬
löhner des Orts in den Dachstuben der Bürgerhäuser Platz hatten, ist eben
gründlich vorüber. Und da die heutige Arbeiterarmee in die vornehmen Häuser
gar nicht eingelassen wird, in den Bürgerhäusern und den für den Mittel¬
stand bestimmten Miethäusern aber nicht vollständig untergebracht werden kann,
so bleibt doch nichts andres übrig, als besondre Wohnungen für sie zu bauen.
Und weil nun alles ins Große geht, somit auch der Bauunternehmer, er mag
ein Privatmann, eine Aktiengesellschaft, eine Genossenschaft oder eine Gemeinde
sein, nicht ein einzelnes Häuschen baut, sondern einen ganzen Block, die Gleiche
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/648>, abgerufen am 24.11.2024.
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