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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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englischen Baugenossenschaften berichtet und über die Agitation für ihre Ein¬
führung in Deutschland, die V, A, Huber, der das Londoner Wohnnngselend
studiert hatte, und Leite aus Nächstenliebe betrieben, ohne politische Nebengedanken,
und ohne die volkswirtschaftliche Seite der Sache ins Auge zu fassen. Diese
wurde später von Faucher und Beta hervorgehoben. Die erste "Gemeinnützige
Baugesellschaft," die nicht Genossenschaft, sondern eine Aktiengesellschaft war,
ist 1848 in Berlin gegründet worden, wo damals über Mangel an Wohnungen
geklagt wurde. Im Jahre 1864 beschäftigten sich drei Kongresse mit der An¬
gelegenheit: der Vereinstag deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
der Kongreß deutscher Arbeiter und der Kongreß deutscher Volkswirte. Auf
dem zuletzt genannten empfahl der Berichterstatter Lette die Baugenossenschaften
nur zur Ergänzung der privaten Bautätigkeit, soweit diese nicht genug gute
und gesunde Wohnungen herstelle; Huber dagegen wollte den Wohnungsbau
ganz und gar einer genossenschaftlichen Organisation übertragen wissen, und
zwar entschied er sich für die Anlage von Mietkasernen, weil der hohe Boden¬
preis in den Städten das Cottagesystem, für das Faucher eintrat, verbiete.
Die erste Frucht des Kongresses war die Hamburger Hüuserbaugenossenschaft,
die in demselben Jahre gegründet wurde. Sie hat 48 Häuser gebaut, von
denen einige in das Eigentum von Mitgliedern übergegangen sind, hat sich
jedoch nicht dnrch die eignen Mittel der Genossen gehalten, sondern durch die
Opfer, die reiche Philanthropen gebracht haben. Diese Erfahrung und die ge¬
ringe Aussicht auf weitere Gründungen mögen schuld gewesen sein, daß drei
Jahre darauf der Volkswirtschaftliche Kongreß resolvierte, nur die Privat¬
spekulation könne das Wohnungsbedürfnis befriedigen. Doch wurden bis zum
Jahre 1873 im Deutschen Reiche 52 Baugenossenschaften gegründet, denen der
Krach den ohnehin schwachen Lebensodem nahm; die einen lösten sich auf, die
andern blieben nur dem Namen nach bestehn. Eine neue Anregung ging von
dem Kopenhagner Arbeiterbauverein aus. Bei diesem hatte man die Erfahrung
gemacht, daß sich durch Verkauf der Genossenschaftsanteile hübsche Spekulations¬
gewinne erzielen ließen, und das machten sich nun Kapitalisten und Körper¬
schaften zu nutze, sobald ihnen die Einführung der beschränkten Haftung das
Mittel an die Hand gab, das Risiko auf die Gläubiger abzuwälzen. Die Ge¬
nossenschaften hörten ans, Organisationen zur Befriedigung eines Bedürfnisses
durch Selbsthilfe zu sein; sie wurden kapitalistische Unternehmungen wohl¬
habender Leute, die bei dem Geschüft Geld verdienen wollten. "Zwar wird
durch das Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben, daß die Zahl der Anteile, die
ein Genosse erwerben darf, durch die Statuten begrenzt sein muß; da aber das
Gesetz keine Maximalhöhe anordnet, so sind die Baugenossenschaften nicht
sonderlich bescheiden gewesen; sie gestatten Einlagen von 20000 Mark und
darüber dnrch Erwerbung von zwei bis hundert Anteilen." Auch schon die
Anteile werden so hoch normiert, daß der kleine Mann ziemlich alt werden
müßte, wenn er mit seiner wöchentlichen Ersparnis von je fünfzig Pfennigen
einen solchen Anteil erwerben wollte. So finden sich denn die Bevölkerungs¬
schichten, deren Wvhnnngsbedürfnis auf dem genossenschaftlichen Wege befriedigt
werden sollte, von den Genossenschaften ausgeschlossen.


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englischen Baugenossenschaften berichtet und über die Agitation für ihre Ein¬
führung in Deutschland, die V, A, Huber, der das Londoner Wohnnngselend
studiert hatte, und Leite aus Nächstenliebe betrieben, ohne politische Nebengedanken,
und ohne die volkswirtschaftliche Seite der Sache ins Auge zu fassen. Diese
wurde später von Faucher und Beta hervorgehoben. Die erste „Gemeinnützige
Baugesellschaft," die nicht Genossenschaft, sondern eine Aktiengesellschaft war,
ist 1848 in Berlin gegründet worden, wo damals über Mangel an Wohnungen
geklagt wurde. Im Jahre 1864 beschäftigten sich drei Kongresse mit der An¬
gelegenheit: der Vereinstag deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
der Kongreß deutscher Arbeiter und der Kongreß deutscher Volkswirte. Auf
dem zuletzt genannten empfahl der Berichterstatter Lette die Baugenossenschaften
nur zur Ergänzung der privaten Bautätigkeit, soweit diese nicht genug gute
und gesunde Wohnungen herstelle; Huber dagegen wollte den Wohnungsbau
ganz und gar einer genossenschaftlichen Organisation übertragen wissen, und
zwar entschied er sich für die Anlage von Mietkasernen, weil der hohe Boden¬
preis in den Städten das Cottagesystem, für das Faucher eintrat, verbiete.
Die erste Frucht des Kongresses war die Hamburger Hüuserbaugenossenschaft,
die in demselben Jahre gegründet wurde. Sie hat 48 Häuser gebaut, von
denen einige in das Eigentum von Mitgliedern übergegangen sind, hat sich
jedoch nicht dnrch die eignen Mittel der Genossen gehalten, sondern durch die
Opfer, die reiche Philanthropen gebracht haben. Diese Erfahrung und die ge¬
ringe Aussicht auf weitere Gründungen mögen schuld gewesen sein, daß drei
Jahre darauf der Volkswirtschaftliche Kongreß resolvierte, nur die Privat¬
spekulation könne das Wohnungsbedürfnis befriedigen. Doch wurden bis zum
Jahre 1873 im Deutschen Reiche 52 Baugenossenschaften gegründet, denen der
Krach den ohnehin schwachen Lebensodem nahm; die einen lösten sich auf, die
andern blieben nur dem Namen nach bestehn. Eine neue Anregung ging von
dem Kopenhagner Arbeiterbauverein aus. Bei diesem hatte man die Erfahrung
gemacht, daß sich durch Verkauf der Genossenschaftsanteile hübsche Spekulations¬
gewinne erzielen ließen, und das machten sich nun Kapitalisten und Körper¬
schaften zu nutze, sobald ihnen die Einführung der beschränkten Haftung das
Mittel an die Hand gab, das Risiko auf die Gläubiger abzuwälzen. Die Ge¬
nossenschaften hörten ans, Organisationen zur Befriedigung eines Bedürfnisses
durch Selbsthilfe zu sein; sie wurden kapitalistische Unternehmungen wohl¬
habender Leute, die bei dem Geschüft Geld verdienen wollten. „Zwar wird
durch das Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben, daß die Zahl der Anteile, die
ein Genosse erwerben darf, durch die Statuten begrenzt sein muß; da aber das
Gesetz keine Maximalhöhe anordnet, so sind die Baugenossenschaften nicht
sonderlich bescheiden gewesen; sie gestatten Einlagen von 20000 Mark und
darüber dnrch Erwerbung von zwei bis hundert Anteilen." Auch schon die
Anteile werden so hoch normiert, daß der kleine Mann ziemlich alt werden
müßte, wenn er mit seiner wöchentlichen Ersparnis von je fünfzig Pfennigen
einen solchen Anteil erwerben wollte. So finden sich denn die Bevölkerungs¬
schichten, deren Wvhnnngsbedürfnis auf dem genossenschaftlichen Wege befriedigt
werden sollte, von den Genossenschaften ausgeschlossen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/646>, abgerufen am 01.09.2024.