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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Das Miquelsche Linkonimenstenergesetz i>n Jahre ^03

Verhältnisse zugestanden. Die Kommissionen werden nicht mehr ausschließlich
gewählt, sie haben auch von der Regierung ernannte Mitglieder. Die Arbeit,
die ihnen obliegt, ist zeitraubend und mühevoll; in gcwerbreicheu Gegenden
ist die einzelnen Mitgliedern zugemutete Arbeit, die Ermittlungen, Bücher¬
prüfungen, Abschätzungen umfaßt, oft schwierig und umfangreich, sodaß der
Staat sich glücklich schätzen kann, in ausreichender Menge gcschüftsgewcmdte
und einsichtige Mitarbeiter zu finden bei einer Arbeit, für die Dank selten,
Undank häufig geerntet wird.

Den Einschätzungsbezirk umfaßt der Kreis. Der Vorsitzende der Kom¬
mission ist dafür verantwortlich, daß die gesamte Abschätzung in seinem Be¬
zirk nach den bestehenden Vorschriften erfolgt. Als solcher ist gewöhnlich
der Landrat, seltener ein besondrer Kommissar bestellt. Die Ernennung der
Landräte zu Vorsitzenden der Kommissionen hat sich bewährt. Als nach der
Einführung des Gesetzes einige Lciudrüte die frühere gemütliche Praxis bei¬
zubehalten versuchten, wurde kurzer Prozeß gemacht, und sie wurden aus ihrer
Stellung als Vorsitzende der Kommissionen entfernt. Doch schon unter Miquel
soll der anfänglich scharf wehende Wind allmählich abgeflaut haben. Die
Erzählung, daß ein Landrat, gegen den der Finanzminister wegen grober Pflicht-
widrigkeiten ans Einleitung des Disziplinarverfahrens gedrungen, ans Veran¬
lassung des Ministers des Innern nnter Verleihung eines Ordens einen ehren¬
vollen Abschied erhalten habe, ist wohl nur ein verwässerter Aufguß der
Schicksale der Kanalrebellen. Eine der vielen Erzählungen, die die Herren
Landtagsboten beim Frühstück von den guten Herren im Ministerium des
Innern erzählen, von deren Strenge und Milde, von den die Treppe hinunter-
geworfnen und dann sanft mit dem Fahrstuhl in eine gute Stube der Beletage
beförderten Landrüten.

Die besondern Kommissare, Regierungsassessoren und Negiernngsrüte, sind
meist in Stadtkreisen, wo die Geschäfte schwierig und umfangreich sind, an¬
gestellt. Wünschenswert ist, daß diese Herren, die nnr zum Teil der all¬
gemeinen Verwaltung angehören, sämtlich in diese übernommen würde". Wer
mit den in den Kreisen der preußischen Verwaltungsbeamten herrschenden An¬
schauungen und Gesinnungen vertraut ist, weiß, daß viele dieser nnr solche
als ebenbürtige und vollgiltige Verwnltungsbeamte ansehen, die mit ihnen auf
demselben Etat stehn. Den Vorsitzenden sind Hilfsbeamte, Steuersekretäre
und Supernumerare zugeordnet. Diesen Beamten füllt, da sich der Vorsitzende
selbstverständlich nicht mit all den Einzelheiten des Geschäfts befassen kann,
ein wichtiger und großer Teil der Arbeit zu. Ihnen liegt ob der Verkehr
mit deu Gemeindevorstehern, den Vorsitzenden der Boreinschätznngskommissioncn
und sonstigen bei der Einschätzung beteiligten Personen; an sie wenden sich
die Pflichtigen um Auskunft, sie nehmen die nötigen Verhandlungen aus und
besorgen die laufenden Bureanarbeiten.

Nach deu Äußerungen sachkundiger Beurteiler haben sich diese durch das
Einkommensteuergesetz geschaffnen Beamten bewährt. Ihr Fleiß und ihr Ver¬
halten wird allseitig gelobt. Gewandtheit im Verkehr und Taktgefühl muß
von diesen Beamten gefordert werden, da erfahrnngsmüßig das Publikum gern


Das Miquelsche Linkonimenstenergesetz i>n Jahre ^03

Verhältnisse zugestanden. Die Kommissionen werden nicht mehr ausschließlich
gewählt, sie haben auch von der Regierung ernannte Mitglieder. Die Arbeit,
die ihnen obliegt, ist zeitraubend und mühevoll; in gcwerbreicheu Gegenden
ist die einzelnen Mitgliedern zugemutete Arbeit, die Ermittlungen, Bücher¬
prüfungen, Abschätzungen umfaßt, oft schwierig und umfangreich, sodaß der
Staat sich glücklich schätzen kann, in ausreichender Menge gcschüftsgewcmdte
und einsichtige Mitarbeiter zu finden bei einer Arbeit, für die Dank selten,
Undank häufig geerntet wird.

Den Einschätzungsbezirk umfaßt der Kreis. Der Vorsitzende der Kom¬
mission ist dafür verantwortlich, daß die gesamte Abschätzung in seinem Be¬
zirk nach den bestehenden Vorschriften erfolgt. Als solcher ist gewöhnlich
der Landrat, seltener ein besondrer Kommissar bestellt. Die Ernennung der
Landräte zu Vorsitzenden der Kommissionen hat sich bewährt. Als nach der
Einführung des Gesetzes einige Lciudrüte die frühere gemütliche Praxis bei¬
zubehalten versuchten, wurde kurzer Prozeß gemacht, und sie wurden aus ihrer
Stellung als Vorsitzende der Kommissionen entfernt. Doch schon unter Miquel
soll der anfänglich scharf wehende Wind allmählich abgeflaut haben. Die
Erzählung, daß ein Landrat, gegen den der Finanzminister wegen grober Pflicht-
widrigkeiten ans Einleitung des Disziplinarverfahrens gedrungen, ans Veran¬
lassung des Ministers des Innern nnter Verleihung eines Ordens einen ehren¬
vollen Abschied erhalten habe, ist wohl nur ein verwässerter Aufguß der
Schicksale der Kanalrebellen. Eine der vielen Erzählungen, die die Herren
Landtagsboten beim Frühstück von den guten Herren im Ministerium des
Innern erzählen, von deren Strenge und Milde, von den die Treppe hinunter-
geworfnen und dann sanft mit dem Fahrstuhl in eine gute Stube der Beletage
beförderten Landrüten.

Die besondern Kommissare, Regierungsassessoren und Negiernngsrüte, sind
meist in Stadtkreisen, wo die Geschäfte schwierig und umfangreich sind, an¬
gestellt. Wünschenswert ist, daß diese Herren, die nnr zum Teil der all¬
gemeinen Verwaltung angehören, sämtlich in diese übernommen würde». Wer
mit den in den Kreisen der preußischen Verwaltungsbeamten herrschenden An¬
schauungen und Gesinnungen vertraut ist, weiß, daß viele dieser nnr solche
als ebenbürtige und vollgiltige Verwnltungsbeamte ansehen, die mit ihnen auf
demselben Etat stehn. Den Vorsitzenden sind Hilfsbeamte, Steuersekretäre
und Supernumerare zugeordnet. Diesen Beamten füllt, da sich der Vorsitzende
selbstverständlich nicht mit all den Einzelheiten des Geschäfts befassen kann,
ein wichtiger und großer Teil der Arbeit zu. Ihnen liegt ob der Verkehr
mit deu Gemeindevorstehern, den Vorsitzenden der Boreinschätznngskommissioncn
und sonstigen bei der Einschätzung beteiligten Personen; an sie wenden sich
die Pflichtigen um Auskunft, sie nehmen die nötigen Verhandlungen aus und
besorgen die laufenden Bureanarbeiten.

Nach deu Äußerungen sachkundiger Beurteiler haben sich diese durch das
Einkommensteuergesetz geschaffnen Beamten bewährt. Ihr Fleiß und ihr Ver¬
halten wird allseitig gelobt. Gewandtheit im Verkehr und Taktgefühl muß
von diesen Beamten gefordert werden, da erfahrnngsmüßig das Publikum gern


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[0582] Das Miquelsche Linkonimenstenergesetz i>n Jahre ^03 Verhältnisse zugestanden. Die Kommissionen werden nicht mehr ausschließlich gewählt, sie haben auch von der Regierung ernannte Mitglieder. Die Arbeit, die ihnen obliegt, ist zeitraubend und mühevoll; in gcwerbreicheu Gegenden ist die einzelnen Mitgliedern zugemutete Arbeit, die Ermittlungen, Bücher¬ prüfungen, Abschätzungen umfaßt, oft schwierig und umfangreich, sodaß der Staat sich glücklich schätzen kann, in ausreichender Menge gcschüftsgewcmdte und einsichtige Mitarbeiter zu finden bei einer Arbeit, für die Dank selten, Undank häufig geerntet wird. Den Einschätzungsbezirk umfaßt der Kreis. Der Vorsitzende der Kom¬ mission ist dafür verantwortlich, daß die gesamte Abschätzung in seinem Be¬ zirk nach den bestehenden Vorschriften erfolgt. Als solcher ist gewöhnlich der Landrat, seltener ein besondrer Kommissar bestellt. Die Ernennung der Landräte zu Vorsitzenden der Kommissionen hat sich bewährt. Als nach der Einführung des Gesetzes einige Lciudrüte die frühere gemütliche Praxis bei¬ zubehalten versuchten, wurde kurzer Prozeß gemacht, und sie wurden aus ihrer Stellung als Vorsitzende der Kommissionen entfernt. Doch schon unter Miquel soll der anfänglich scharf wehende Wind allmählich abgeflaut haben. Die Erzählung, daß ein Landrat, gegen den der Finanzminister wegen grober Pflicht- widrigkeiten ans Einleitung des Disziplinarverfahrens gedrungen, ans Veran¬ lassung des Ministers des Innern nnter Verleihung eines Ordens einen ehren¬ vollen Abschied erhalten habe, ist wohl nur ein verwässerter Aufguß der Schicksale der Kanalrebellen. Eine der vielen Erzählungen, die die Herren Landtagsboten beim Frühstück von den guten Herren im Ministerium des Innern erzählen, von deren Strenge und Milde, von den die Treppe hinunter- geworfnen und dann sanft mit dem Fahrstuhl in eine gute Stube der Beletage beförderten Landrüten. Die besondern Kommissare, Regierungsassessoren und Negiernngsrüte, sind meist in Stadtkreisen, wo die Geschäfte schwierig und umfangreich sind, an¬ gestellt. Wünschenswert ist, daß diese Herren, die nnr zum Teil der all¬ gemeinen Verwaltung angehören, sämtlich in diese übernommen würde». Wer mit den in den Kreisen der preußischen Verwaltungsbeamten herrschenden An¬ schauungen und Gesinnungen vertraut ist, weiß, daß viele dieser nnr solche als ebenbürtige und vollgiltige Verwnltungsbeamte ansehen, die mit ihnen auf demselben Etat stehn. Den Vorsitzenden sind Hilfsbeamte, Steuersekretäre und Supernumerare zugeordnet. Diesen Beamten füllt, da sich der Vorsitzende selbstverständlich nicht mit all den Einzelheiten des Geschäfts befassen kann, ein wichtiger und großer Teil der Arbeit zu. Ihnen liegt ob der Verkehr mit deu Gemeindevorstehern, den Vorsitzenden der Boreinschätznngskommissioncn und sonstigen bei der Einschätzung beteiligten Personen; an sie wenden sich die Pflichtigen um Auskunft, sie nehmen die nötigen Verhandlungen aus und besorgen die laufenden Bureanarbeiten. Nach deu Äußerungen sachkundiger Beurteiler haben sich diese durch das Einkommensteuergesetz geschaffnen Beamten bewährt. Ihr Fleiß und ihr Ver¬ halten wird allseitig gelobt. Gewandtheit im Verkehr und Taktgefühl muß von diesen Beamten gefordert werden, da erfahrnngsmüßig das Publikum gern

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/582>, abgerufen am 28.07.2024.