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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Zur Reform der preußischen Verwaltung

bar bleiben, und die Verwaltung würde noch viel mehr als jetzt unter dein
Nachteil leiden, daß sie die Befähigung der zu Übernehmenden nicht beurteilen
könnte. Ein Referendar hat doch schon bis zu einem gewissen Grade seine
Leistungsfähigkeit beweisen können, wer eben von der Schule kommt, ist ein
völlig unbeschriebnes Blatt. Gute Beziehungen würden bei dieser Art der
Annahme allein ausschlaggebend sein. Und mit dem Borgen der Justitiare
käme man auch nicht aus. weil bei den Behörden aller Instanzen Juristen
gebraucht werden, die den Verwaltungsdienst gründlich kennen.
'

In technischen Berufen läßt sich eine solche besondre Borbildung durch¬
führe", weil man dn keine juristischen Kenntnisse nötig hat; in der Verwaltung
muß jeder Beamte juristisch ausgebildet sein, und darum sollte man einen
ganzen Entschluß fasse" und wieder ausschließlich Gerichtsassessoren übernehmen.
Ich kann diese Angst vor den Juristen beim besten Willen nicht teilen, lind
der Regierung ist es damit schon ganz gewiß nicht Ernst, denn sie übernimmt
ja immer mehr Juristen und will sogar die Probezeit für die Jnstitiare fallen
lassen. Daß die juristische Ausbildung in hohem Maße dazu befähigt, daß man
sich auch in der Verwaltuugsgesctzgelnmg zurechtfindet, kann bei den Justitiaren
alle Tage beobachtet werden, und wenn es in der Begründung des Gesetz¬
entwurfs heißt, daß diese Ausbildung mehr nach der formalen Seite hinneige,
so trifft das auch mir auf solche Juristen zu, die lange im Richteramt tätig
waren und sich an das tut just.ita gewohnt haben. Wenn man die Gerichts¬
assessoren bald nach dem Examen übernehme" würde, so könnte dieses Bedenken
kaum ernstlich in Betracht kommen. Im Reichslande hat sich die Übernahme
von jungen Gerichtsassessoren durchaus bewährt. Dabei könnte man verlange",
daß jeder Jurist, der sich zum Verwaltungsdienste meldet, zunächst ein Jahr
bei einem Landratsamte lind in der Komar"alverwalt""g arbeitet. Ungenügende
Elemente würden, wie jetzt, von vornherein zurückgewiesen werden. Den zur
Arbeit beim Landratsamte Zugelassenen wäre als Regel die Übernahme in den
Ncgiernngsdienst in Aussicht zu stellen, wobei sich dann immer noch die Möglich¬
keit ergäbe, solche Leute auszuschließen, die sich in der praktischen Verwaltung
nicht bewährt haben. Es ist doch eigentlich recht unzweckmäßig, daß die Ver¬
waltung jetzt genötigt ist, auch ungeeignete Beamte bis nu deren Lebensende
durchzuschleppen, nur weil sie als Referendare übernommen worden sind, also
zu einer Zeit, wo niemand ihre Leistungsfähigkeit und ihre Brauchbarkeit
gerade für diesen Zweig des Staatsdienstes beurteilen konnte. Bei der vorge¬
schlagnen Regelung würden die in die Verwaltung Übcrnommnen eine gewisse
Gewähr dafür bieten, daß sie die für den Verwaltungsdienst nötigen Eigen
schaften mitbringen, und es würde sich weiter ganz von selbst die wohltätige
Folge ergeben, daß nur soviel Beamte übernommen werden, als das Bedürfnis
erfordert.

Bei der Prüfung dieses Bedürfnisses würde man sehr bald einsehen, daß
die bei den Regierungen mit der Bearbeitung der Steuersachen betrauten Be¬
amten nur einen Teil des Jahres voll beschäftigt sind, daß die Bezirks¬
ausschüsse bei den kleinen Regierungen jeden Monat eine Sitzung abhalten
und eine recht kostspielige Einrichtung sind, und man würde wahrscheinlich


Zur Reform der preußischen Verwaltung

bar bleiben, und die Verwaltung würde noch viel mehr als jetzt unter dein
Nachteil leiden, daß sie die Befähigung der zu Übernehmenden nicht beurteilen
könnte. Ein Referendar hat doch schon bis zu einem gewissen Grade seine
Leistungsfähigkeit beweisen können, wer eben von der Schule kommt, ist ein
völlig unbeschriebnes Blatt. Gute Beziehungen würden bei dieser Art der
Annahme allein ausschlaggebend sein. Und mit dem Borgen der Justitiare
käme man auch nicht aus. weil bei den Behörden aller Instanzen Juristen
gebraucht werden, die den Verwaltungsdienst gründlich kennen.
'

In technischen Berufen läßt sich eine solche besondre Borbildung durch¬
führe», weil man dn keine juristischen Kenntnisse nötig hat; in der Verwaltung
muß jeder Beamte juristisch ausgebildet sein, und darum sollte man einen
ganzen Entschluß fasse» und wieder ausschließlich Gerichtsassessoren übernehmen.
Ich kann diese Angst vor den Juristen beim besten Willen nicht teilen, lind
der Regierung ist es damit schon ganz gewiß nicht Ernst, denn sie übernimmt
ja immer mehr Juristen und will sogar die Probezeit für die Jnstitiare fallen
lassen. Daß die juristische Ausbildung in hohem Maße dazu befähigt, daß man
sich auch in der Verwaltuugsgesctzgelnmg zurechtfindet, kann bei den Justitiaren
alle Tage beobachtet werden, und wenn es in der Begründung des Gesetz¬
entwurfs heißt, daß diese Ausbildung mehr nach der formalen Seite hinneige,
so trifft das auch mir auf solche Juristen zu, die lange im Richteramt tätig
waren und sich an das tut just.ita gewohnt haben. Wenn man die Gerichts¬
assessoren bald nach dem Examen übernehme» würde, so könnte dieses Bedenken
kaum ernstlich in Betracht kommen. Im Reichslande hat sich die Übernahme
von jungen Gerichtsassessoren durchaus bewährt. Dabei könnte man verlange»,
daß jeder Jurist, der sich zum Verwaltungsdienste meldet, zunächst ein Jahr
bei einem Landratsamte lind in der Komar»alverwalt»»g arbeitet. Ungenügende
Elemente würden, wie jetzt, von vornherein zurückgewiesen werden. Den zur
Arbeit beim Landratsamte Zugelassenen wäre als Regel die Übernahme in den
Ncgiernngsdienst in Aussicht zu stellen, wobei sich dann immer noch die Möglich¬
keit ergäbe, solche Leute auszuschließen, die sich in der praktischen Verwaltung
nicht bewährt haben. Es ist doch eigentlich recht unzweckmäßig, daß die Ver¬
waltung jetzt genötigt ist, auch ungeeignete Beamte bis nu deren Lebensende
durchzuschleppen, nur weil sie als Referendare übernommen worden sind, also
zu einer Zeit, wo niemand ihre Leistungsfähigkeit und ihre Brauchbarkeit
gerade für diesen Zweig des Staatsdienstes beurteilen konnte. Bei der vorge¬
schlagnen Regelung würden die in die Verwaltung Übcrnommnen eine gewisse
Gewähr dafür bieten, daß sie die für den Verwaltungsdienst nötigen Eigen
schaften mitbringen, und es würde sich weiter ganz von selbst die wohltätige
Folge ergeben, daß nur soviel Beamte übernommen werden, als das Bedürfnis
erfordert.

Bei der Prüfung dieses Bedürfnisses würde man sehr bald einsehen, daß
die bei den Regierungen mit der Bearbeitung der Steuersachen betrauten Be¬
amten nur einen Teil des Jahres voll beschäftigt sind, daß die Bezirks¬
ausschüsse bei den kleinen Regierungen jeden Monat eine Sitzung abhalten
und eine recht kostspielige Einrichtung sind, und man würde wahrscheinlich


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[0523] Zur Reform der preußischen Verwaltung bar bleiben, und die Verwaltung würde noch viel mehr als jetzt unter dein Nachteil leiden, daß sie die Befähigung der zu Übernehmenden nicht beurteilen könnte. Ein Referendar hat doch schon bis zu einem gewissen Grade seine Leistungsfähigkeit beweisen können, wer eben von der Schule kommt, ist ein völlig unbeschriebnes Blatt. Gute Beziehungen würden bei dieser Art der Annahme allein ausschlaggebend sein. Und mit dem Borgen der Justitiare käme man auch nicht aus. weil bei den Behörden aller Instanzen Juristen gebraucht werden, die den Verwaltungsdienst gründlich kennen. ' In technischen Berufen läßt sich eine solche besondre Borbildung durch¬ führe», weil man dn keine juristischen Kenntnisse nötig hat; in der Verwaltung muß jeder Beamte juristisch ausgebildet sein, und darum sollte man einen ganzen Entschluß fasse» und wieder ausschließlich Gerichtsassessoren übernehmen. Ich kann diese Angst vor den Juristen beim besten Willen nicht teilen, lind der Regierung ist es damit schon ganz gewiß nicht Ernst, denn sie übernimmt ja immer mehr Juristen und will sogar die Probezeit für die Jnstitiare fallen lassen. Daß die juristische Ausbildung in hohem Maße dazu befähigt, daß man sich auch in der Verwaltuugsgesctzgelnmg zurechtfindet, kann bei den Justitiaren alle Tage beobachtet werden, und wenn es in der Begründung des Gesetz¬ entwurfs heißt, daß diese Ausbildung mehr nach der formalen Seite hinneige, so trifft das auch mir auf solche Juristen zu, die lange im Richteramt tätig waren und sich an das tut just.ita gewohnt haben. Wenn man die Gerichts¬ assessoren bald nach dem Examen übernehme» würde, so könnte dieses Bedenken kaum ernstlich in Betracht kommen. Im Reichslande hat sich die Übernahme von jungen Gerichtsassessoren durchaus bewährt. Dabei könnte man verlange», daß jeder Jurist, der sich zum Verwaltungsdienste meldet, zunächst ein Jahr bei einem Landratsamte lind in der Komar»alverwalt»»g arbeitet. Ungenügende Elemente würden, wie jetzt, von vornherein zurückgewiesen werden. Den zur Arbeit beim Landratsamte Zugelassenen wäre als Regel die Übernahme in den Ncgiernngsdienst in Aussicht zu stellen, wobei sich dann immer noch die Möglich¬ keit ergäbe, solche Leute auszuschließen, die sich in der praktischen Verwaltung nicht bewährt haben. Es ist doch eigentlich recht unzweckmäßig, daß die Ver¬ waltung jetzt genötigt ist, auch ungeeignete Beamte bis nu deren Lebensende durchzuschleppen, nur weil sie als Referendare übernommen worden sind, also zu einer Zeit, wo niemand ihre Leistungsfähigkeit und ihre Brauchbarkeit gerade für diesen Zweig des Staatsdienstes beurteilen konnte. Bei der vorge¬ schlagnen Regelung würden die in die Verwaltung Übcrnommnen eine gewisse Gewähr dafür bieten, daß sie die für den Verwaltungsdienst nötigen Eigen schaften mitbringen, und es würde sich weiter ganz von selbst die wohltätige Folge ergeben, daß nur soviel Beamte übernommen werden, als das Bedürfnis erfordert. Bei der Prüfung dieses Bedürfnisses würde man sehr bald einsehen, daß die bei den Regierungen mit der Bearbeitung der Steuersachen betrauten Be¬ amten nur einen Teil des Jahres voll beschäftigt sind, daß die Bezirks¬ ausschüsse bei den kleinen Regierungen jeden Monat eine Sitzung abhalten und eine recht kostspielige Einrichtung sind, und man würde wahrscheinlich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/523>, abgerufen am 28.07.2024.