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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Zur Reform der preußischen Verwaltung

Welche Früchte diese Verwaltungsmethode zeitigt, über was für gering¬
fügige und gleichartige Dinge oft berichtet werden muß, das sollte man kaum
glauben. Ju manchen Verwaltungszweigen scheint mau die Regierungs¬
präsidenten nicht für fähig zu halten, nach allgemeinen Direktiven selbständig
zu handeln, und behält der Zentralinstanz fast in allen Fällen die Entscheidung
vor. So wächst das Schreibwerk, das man angeblich vermindern will, von
Jahr zu Jahr, geschafft wird aber doch eigentlich sehr wenig, und wo es sich
um organisatorische Fragen großen Stils handelt, da versagt der Verwaltuugs-
apparat bisweilen vollkommen. Damit das nicht als Übertreibung angesehen
werde, sei hier ein Beispiel angeführt. Ans dem Gebiete der Schuluuterhaltung
bestehn Zustände, die als geradezu unhaltbar bezeichnet werden müssen. Nicht
nur in deu einzelnen Provinzen, sondern auch innerhalb derselbe,? Provinz ist
die Unterhaltnngspflicht sehr verschieden, überall aber so drückend, daß seit
Jahren laute Klagen ertönen. In Schlesien sind die Verhältnisse ganz be¬
sonders schlimm, und hauptsächlich schlesische Abgeordnete sind es denn auch,
die jährlich im Abgeordnetenhaus auf eine Neuregelung dieser wichtigen
Materie dringen. Auch die Vertreter der konservativen Partei haben an¬
erkannt, daß man ans diesem Gebiete nicht bis zum Erlasse des allgemeinen
Schulgesetzes warten dürfe; die parlamentarische Lage ist also so günstig wie
möglich. Der Minister hat denn auch die Notwendigkeit, die Schulunter-
haltuugslast gesetzlich neu zu regeln, unumwunden anerkannt, er und seine
Unke erklärten aber jahraus jnhreiu, die Materie sei sehr schwierig, die Er¬
wägungen seien noch nicht abgeschlossen; demnächst werde ein Gesetzentwurf
vorgelegt werden. In diesem Sinne lautete auch die im Winter 1900/1901
abgegebne Erklärung. Der Sommer verging ungenutzt, und im Herbst 1901,
nicht lange vor der Eröffnung der Session des Abgeordnetenhauses, erhielten
dann die Provinzialbehörden Grundzüge zu einem Gesetzentwurf mit vielen
Fragen zur Äußerung. Es wurde sehr eifrig darüber verhandelt und an den
Minister berichtet, gehört hat man aber von der Sache nichts mehr. Sollte
die an dem Entwurf geübte Kritik gar zu herbe gewesen sein? In Jahren
war also im Ministerium die Angelegenheit nicht im geringsten gefördert
worden, und jetzt ist man Wohl wieder mit Erwägungen beschäftigt. Merk¬
würdig ist nur, daß sich die Abgeordneten immer wieder so Hinhalten lassen.
Auf andern Gebieten liegen übrigens die Verhältnisse nicht besser.

So ergibt sich also als Gesamtbild, daß die Ministerien mit einer Über¬
fülle von Geschäften belastet sind, die die einzelnen Ressorts unübersehbar
machen und zur Vielschreiberei führen, daß das Zusammenwirken der Ressorts
und die Kontrolle der gesamten Staatsverwaltung durch das Staatsministerium
erschwert sind, und daß durch dieses alles die gesetzgeberische und organisato¬
rische Tätigkeit stark beeinträchtigt wird.

In den Provinzen wird die Verwaltung von den Regierungen geführt,
da die Oberpräsidenten in deu meiste" Füllen nur Durchgangsiustanz sind.
Bei den Regierungen liegen die Verhältnisse insofern günstiger, als sie dem
um sie flutenden Leben niemals ganz entfremdet werden können, aber der
Übelstände bleiben doch genng übrig! Der beste Teil der Zeit wird auch hier


Zur Reform der preußischen Verwaltung

Welche Früchte diese Verwaltungsmethode zeitigt, über was für gering¬
fügige und gleichartige Dinge oft berichtet werden muß, das sollte man kaum
glauben. Ju manchen Verwaltungszweigen scheint mau die Regierungs¬
präsidenten nicht für fähig zu halten, nach allgemeinen Direktiven selbständig
zu handeln, und behält der Zentralinstanz fast in allen Fällen die Entscheidung
vor. So wächst das Schreibwerk, das man angeblich vermindern will, von
Jahr zu Jahr, geschafft wird aber doch eigentlich sehr wenig, und wo es sich
um organisatorische Fragen großen Stils handelt, da versagt der Verwaltuugs-
apparat bisweilen vollkommen. Damit das nicht als Übertreibung angesehen
werde, sei hier ein Beispiel angeführt. Ans dem Gebiete der Schuluuterhaltung
bestehn Zustände, die als geradezu unhaltbar bezeichnet werden müssen. Nicht
nur in deu einzelnen Provinzen, sondern auch innerhalb derselbe,? Provinz ist
die Unterhaltnngspflicht sehr verschieden, überall aber so drückend, daß seit
Jahren laute Klagen ertönen. In Schlesien sind die Verhältnisse ganz be¬
sonders schlimm, und hauptsächlich schlesische Abgeordnete sind es denn auch,
die jährlich im Abgeordnetenhaus auf eine Neuregelung dieser wichtigen
Materie dringen. Auch die Vertreter der konservativen Partei haben an¬
erkannt, daß man ans diesem Gebiete nicht bis zum Erlasse des allgemeinen
Schulgesetzes warten dürfe; die parlamentarische Lage ist also so günstig wie
möglich. Der Minister hat denn auch die Notwendigkeit, die Schulunter-
haltuugslast gesetzlich neu zu regeln, unumwunden anerkannt, er und seine
Unke erklärten aber jahraus jnhreiu, die Materie sei sehr schwierig, die Er¬
wägungen seien noch nicht abgeschlossen; demnächst werde ein Gesetzentwurf
vorgelegt werden. In diesem Sinne lautete auch die im Winter 1900/1901
abgegebne Erklärung. Der Sommer verging ungenutzt, und im Herbst 1901,
nicht lange vor der Eröffnung der Session des Abgeordnetenhauses, erhielten
dann die Provinzialbehörden Grundzüge zu einem Gesetzentwurf mit vielen
Fragen zur Äußerung. Es wurde sehr eifrig darüber verhandelt und an den
Minister berichtet, gehört hat man aber von der Sache nichts mehr. Sollte
die an dem Entwurf geübte Kritik gar zu herbe gewesen sein? In Jahren
war also im Ministerium die Angelegenheit nicht im geringsten gefördert
worden, und jetzt ist man Wohl wieder mit Erwägungen beschäftigt. Merk¬
würdig ist nur, daß sich die Abgeordneten immer wieder so Hinhalten lassen.
Auf andern Gebieten liegen übrigens die Verhältnisse nicht besser.

So ergibt sich also als Gesamtbild, daß die Ministerien mit einer Über¬
fülle von Geschäften belastet sind, die die einzelnen Ressorts unübersehbar
machen und zur Vielschreiberei führen, daß das Zusammenwirken der Ressorts
und die Kontrolle der gesamten Staatsverwaltung durch das Staatsministerium
erschwert sind, und daß durch dieses alles die gesetzgeberische und organisato¬
rische Tätigkeit stark beeinträchtigt wird.

In den Provinzen wird die Verwaltung von den Regierungen geführt,
da die Oberpräsidenten in deu meiste» Füllen nur Durchgangsiustanz sind.
Bei den Regierungen liegen die Verhältnisse insofern günstiger, als sie dem
um sie flutenden Leben niemals ganz entfremdet werden können, aber der
Übelstände bleiben doch genng übrig! Der beste Teil der Zeit wird auch hier


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[0448] Zur Reform der preußischen Verwaltung Welche Früchte diese Verwaltungsmethode zeitigt, über was für gering¬ fügige und gleichartige Dinge oft berichtet werden muß, das sollte man kaum glauben. Ju manchen Verwaltungszweigen scheint mau die Regierungs¬ präsidenten nicht für fähig zu halten, nach allgemeinen Direktiven selbständig zu handeln, und behält der Zentralinstanz fast in allen Fällen die Entscheidung vor. So wächst das Schreibwerk, das man angeblich vermindern will, von Jahr zu Jahr, geschafft wird aber doch eigentlich sehr wenig, und wo es sich um organisatorische Fragen großen Stils handelt, da versagt der Verwaltuugs- apparat bisweilen vollkommen. Damit das nicht als Übertreibung angesehen werde, sei hier ein Beispiel angeführt. Ans dem Gebiete der Schuluuterhaltung bestehn Zustände, die als geradezu unhaltbar bezeichnet werden müssen. Nicht nur in deu einzelnen Provinzen, sondern auch innerhalb derselbe,? Provinz ist die Unterhaltnngspflicht sehr verschieden, überall aber so drückend, daß seit Jahren laute Klagen ertönen. In Schlesien sind die Verhältnisse ganz be¬ sonders schlimm, und hauptsächlich schlesische Abgeordnete sind es denn auch, die jährlich im Abgeordnetenhaus auf eine Neuregelung dieser wichtigen Materie dringen. Auch die Vertreter der konservativen Partei haben an¬ erkannt, daß man ans diesem Gebiete nicht bis zum Erlasse des allgemeinen Schulgesetzes warten dürfe; die parlamentarische Lage ist also so günstig wie möglich. Der Minister hat denn auch die Notwendigkeit, die Schulunter- haltuugslast gesetzlich neu zu regeln, unumwunden anerkannt, er und seine Unke erklärten aber jahraus jnhreiu, die Materie sei sehr schwierig, die Er¬ wägungen seien noch nicht abgeschlossen; demnächst werde ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. In diesem Sinne lautete auch die im Winter 1900/1901 abgegebne Erklärung. Der Sommer verging ungenutzt, und im Herbst 1901, nicht lange vor der Eröffnung der Session des Abgeordnetenhauses, erhielten dann die Provinzialbehörden Grundzüge zu einem Gesetzentwurf mit vielen Fragen zur Äußerung. Es wurde sehr eifrig darüber verhandelt und an den Minister berichtet, gehört hat man aber von der Sache nichts mehr. Sollte die an dem Entwurf geübte Kritik gar zu herbe gewesen sein? In Jahren war also im Ministerium die Angelegenheit nicht im geringsten gefördert worden, und jetzt ist man Wohl wieder mit Erwägungen beschäftigt. Merk¬ würdig ist nur, daß sich die Abgeordneten immer wieder so Hinhalten lassen. Auf andern Gebieten liegen übrigens die Verhältnisse nicht besser. So ergibt sich also als Gesamtbild, daß die Ministerien mit einer Über¬ fülle von Geschäften belastet sind, die die einzelnen Ressorts unübersehbar machen und zur Vielschreiberei führen, daß das Zusammenwirken der Ressorts und die Kontrolle der gesamten Staatsverwaltung durch das Staatsministerium erschwert sind, und daß durch dieses alles die gesetzgeberische und organisato¬ rische Tätigkeit stark beeinträchtigt wird. In den Provinzen wird die Verwaltung von den Regierungen geführt, da die Oberpräsidenten in deu meiste» Füllen nur Durchgangsiustanz sind. Bei den Regierungen liegen die Verhältnisse insofern günstiger, als sie dem um sie flutenden Leben niemals ganz entfremdet werden können, aber der Übelstände bleiben doch genng übrig! Der beste Teil der Zeit wird auch hier

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/448>, abgerufen am 28.07.2024.