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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Das Goldne Vließ

wehen, die auch überall Zutritt haben, aber die Memoiren aus der damaligen
Zeit belehren uns eiues bessern: der den Vließrittcrn gewahrte freie Zutritt
beschränkte sich auf die Empfangsräume, zu denen allerdings anch das un¬
mittelbar vor dem Kabinett des Königs befindliche Vorzimmer angehörte.

Mit Rittern, die ihm die Meinung sagten, wie sie es seinein Vater gegen¬
über hatten tun dürfen, wünschte sich Philipp nicht zu umgeben, lieber mit
Kreaturen, die nur im Sonnenschein seiner Gnade gediehen und hinwelkten,
wenn sich diese von ihnen abwandte. So wurden ans den Vließrittern Hof¬
kavaliere, insoweit die, deren Hals das noch immer "selekt" gehaltne rote
Band schmückte, nicht auswärtige Souveräne waren. I^orärs as ig. ^oison
ni'Or, heißt es in den ^.ueoäotss 1ristoriauö8, äsvint ainsi, un 6tMiW<zrnsiit as
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cour äLsxotjciuc;. Es war der Papst Gregor der Dreizehnte, der Philipp die
Erlaubnis erteilte, die Ritter selbst zu ernennen, und der ihm damit die hohe
Hand über die Zusammensetzung des Ordens und seine Zukunft gab. Das letzte
Kapitel -- wozu hätte es auch unter den veränderten Verhältnissen eines
solchen bedurft? -- wurde 1559 gehalten.

Aber dem Orden standen noch andre sonderbare Fügungen bevor. Als
die spanisch-niederländische Linie des Hauses Habsburg am 1. November 1700
mit Karl dem Zweiten ausstarb, und über sein Erbe der spanische Erbfolge¬
krieg ausbrach, konnte es in der Tat eine Zeit lang zweifelhaft erscheinen,
wem von den beiden Prätendenten, dem Sohne Leopolds des Ersten oder
dem Enkel Ludwigs des Vierzehnten der bessere Anspruch auf das Groß-
meistertum des Goldner Vließes zustehe. Nach der Beendigung des Krieges
durch den Utrechter Frieden (11. April 1713) stand dieser bessere An¬
spruch offenbar dem zu, dessen Recht auf die Niederlande durch deu ein-
gegangnen Vertrag anerkannt worden war, und das war Erzherzog Karl, der
inzwischen seinem Vater in die Habsburgische Hausmacht und als Karl der
Sechste in die Kaiserwürde gefolgt war.

Er hatte, als er Madrid nach kurzem, wenig erfreulichem Aufenthalt
auf Nimmerwiedersehen verließ, das Ordensarchiv nach Wien bringen lassen,
und das Ordensfest wurde dort am Se. Andreastage (dein 30. November)
1713 mit besondrer Feierlichkeit gewissermaßen als Nengründung begangen.

Philipp der Fünfte hätte nicht Ludwigs des Vierzehnten Enkel sein dürfen,
wenn er es hätte zulassen sollen, daß der Krone Spanien die Würde eines
Großmeisters vom Goldner Vließ, die seit Karl dem Fünften mit ihr vereinigt
gewesen war, entrissen würde. Daß er seinem Gegner die Niederlande hatte
überlassen müssen, kam seiner Ansicht nach nicht in Betracht, denn das Goldne
Vließ hatte für ihn aufgehört, ein burguudischer oder belgischer Orden zu sein,
und war statt dessen, wie darauf allerdings die Zahl der damit belieheueu
spanischen Granden hinzuweisen schien, eine spanische Dekoration geworden.
Er legte 1721 auf dem Kongreß zu Cambrai gegen die Ansprüche des Hauses
Habsburg auf das Großmeistertum Widerspruch ein, und obwohl man sich
vier Jahre später im Wiener Frieden dahin verglich, daß die beiden Souveräne,
der Habsburger und der Bourbone, die angenommenen Titel, worunter an-


Grenzboten I 1903 4
Das Goldne Vließ

wehen, die auch überall Zutritt haben, aber die Memoiren aus der damaligen
Zeit belehren uns eiues bessern: der den Vließrittcrn gewahrte freie Zutritt
beschränkte sich auf die Empfangsräume, zu denen allerdings anch das un¬
mittelbar vor dem Kabinett des Königs befindliche Vorzimmer angehörte.

Mit Rittern, die ihm die Meinung sagten, wie sie es seinein Vater gegen¬
über hatten tun dürfen, wünschte sich Philipp nicht zu umgeben, lieber mit
Kreaturen, die nur im Sonnenschein seiner Gnade gediehen und hinwelkten,
wenn sich diese von ihnen abwandte. So wurden ans den Vließrittern Hof¬
kavaliere, insoweit die, deren Hals das noch immer „selekt" gehaltne rote
Band schmückte, nicht auswärtige Souveräne waren. I^orärs as ig. ^oison
ni'Or, heißt es in den ^.ueoäotss 1ristoriauö8, äsvint ainsi, un 6tMiW<zrnsiit as
Mrg.as, leg äöoorMons cloviursut 1<z xrix ä'un Ärwolisiriöiit, serons g. un«z
cour äLsxotjciuc;. Es war der Papst Gregor der Dreizehnte, der Philipp die
Erlaubnis erteilte, die Ritter selbst zu ernennen, und der ihm damit die hohe
Hand über die Zusammensetzung des Ordens und seine Zukunft gab. Das letzte
Kapitel — wozu hätte es auch unter den veränderten Verhältnissen eines
solchen bedurft? — wurde 1559 gehalten.

Aber dem Orden standen noch andre sonderbare Fügungen bevor. Als
die spanisch-niederländische Linie des Hauses Habsburg am 1. November 1700
mit Karl dem Zweiten ausstarb, und über sein Erbe der spanische Erbfolge¬
krieg ausbrach, konnte es in der Tat eine Zeit lang zweifelhaft erscheinen,
wem von den beiden Prätendenten, dem Sohne Leopolds des Ersten oder
dem Enkel Ludwigs des Vierzehnten der bessere Anspruch auf das Groß-
meistertum des Goldner Vließes zustehe. Nach der Beendigung des Krieges
durch den Utrechter Frieden (11. April 1713) stand dieser bessere An¬
spruch offenbar dem zu, dessen Recht auf die Niederlande durch deu ein-
gegangnen Vertrag anerkannt worden war, und das war Erzherzog Karl, der
inzwischen seinem Vater in die Habsburgische Hausmacht und als Karl der
Sechste in die Kaiserwürde gefolgt war.

Er hatte, als er Madrid nach kurzem, wenig erfreulichem Aufenthalt
auf Nimmerwiedersehen verließ, das Ordensarchiv nach Wien bringen lassen,
und das Ordensfest wurde dort am Se. Andreastage (dein 30. November)
1713 mit besondrer Feierlichkeit gewissermaßen als Nengründung begangen.

Philipp der Fünfte hätte nicht Ludwigs des Vierzehnten Enkel sein dürfen,
wenn er es hätte zulassen sollen, daß der Krone Spanien die Würde eines
Großmeisters vom Goldner Vließ, die seit Karl dem Fünften mit ihr vereinigt
gewesen war, entrissen würde. Daß er seinem Gegner die Niederlande hatte
überlassen müssen, kam seiner Ansicht nach nicht in Betracht, denn das Goldne
Vließ hatte für ihn aufgehört, ein burguudischer oder belgischer Orden zu sein,
und war statt dessen, wie darauf allerdings die Zahl der damit belieheueu
spanischen Granden hinzuweisen schien, eine spanische Dekoration geworden.
Er legte 1721 auf dem Kongreß zu Cambrai gegen die Ansprüche des Hauses
Habsburg auf das Großmeistertum Widerspruch ein, und obwohl man sich
vier Jahre später im Wiener Frieden dahin verglich, daß die beiden Souveräne,
der Habsburger und der Bourbone, die angenommenen Titel, worunter an-


Grenzboten I 1903 4
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[0033] Das Goldne Vließ wehen, die auch überall Zutritt haben, aber die Memoiren aus der damaligen Zeit belehren uns eiues bessern: der den Vließrittcrn gewahrte freie Zutritt beschränkte sich auf die Empfangsräume, zu denen allerdings anch das un¬ mittelbar vor dem Kabinett des Königs befindliche Vorzimmer angehörte. Mit Rittern, die ihm die Meinung sagten, wie sie es seinein Vater gegen¬ über hatten tun dürfen, wünschte sich Philipp nicht zu umgeben, lieber mit Kreaturen, die nur im Sonnenschein seiner Gnade gediehen und hinwelkten, wenn sich diese von ihnen abwandte. So wurden ans den Vließrittern Hof¬ kavaliere, insoweit die, deren Hals das noch immer „selekt" gehaltne rote Band schmückte, nicht auswärtige Souveräne waren. I^orärs as ig. ^oison ni'Or, heißt es in den ^.ueoäotss 1ristoriauö8, äsvint ainsi, un 6tMiW<zrnsiit as Mrg.as, leg äöoorMons cloviursut 1<z xrix ä'un Ärwolisiriöiit, serons g. un«z cour äLsxotjciuc;. Es war der Papst Gregor der Dreizehnte, der Philipp die Erlaubnis erteilte, die Ritter selbst zu ernennen, und der ihm damit die hohe Hand über die Zusammensetzung des Ordens und seine Zukunft gab. Das letzte Kapitel — wozu hätte es auch unter den veränderten Verhältnissen eines solchen bedurft? — wurde 1559 gehalten. Aber dem Orden standen noch andre sonderbare Fügungen bevor. Als die spanisch-niederländische Linie des Hauses Habsburg am 1. November 1700 mit Karl dem Zweiten ausstarb, und über sein Erbe der spanische Erbfolge¬ krieg ausbrach, konnte es in der Tat eine Zeit lang zweifelhaft erscheinen, wem von den beiden Prätendenten, dem Sohne Leopolds des Ersten oder dem Enkel Ludwigs des Vierzehnten der bessere Anspruch auf das Groß- meistertum des Goldner Vließes zustehe. Nach der Beendigung des Krieges durch den Utrechter Frieden (11. April 1713) stand dieser bessere An¬ spruch offenbar dem zu, dessen Recht auf die Niederlande durch deu ein- gegangnen Vertrag anerkannt worden war, und das war Erzherzog Karl, der inzwischen seinem Vater in die Habsburgische Hausmacht und als Karl der Sechste in die Kaiserwürde gefolgt war. Er hatte, als er Madrid nach kurzem, wenig erfreulichem Aufenthalt auf Nimmerwiedersehen verließ, das Ordensarchiv nach Wien bringen lassen, und das Ordensfest wurde dort am Se. Andreastage (dein 30. November) 1713 mit besondrer Feierlichkeit gewissermaßen als Nengründung begangen. Philipp der Fünfte hätte nicht Ludwigs des Vierzehnten Enkel sein dürfen, wenn er es hätte zulassen sollen, daß der Krone Spanien die Würde eines Großmeisters vom Goldner Vließ, die seit Karl dem Fünften mit ihr vereinigt gewesen war, entrissen würde. Daß er seinem Gegner die Niederlande hatte überlassen müssen, kam seiner Ansicht nach nicht in Betracht, denn das Goldne Vließ hatte für ihn aufgehört, ein burguudischer oder belgischer Orden zu sein, und war statt dessen, wie darauf allerdings die Zahl der damit belieheueu spanischen Granden hinzuweisen schien, eine spanische Dekoration geworden. Er legte 1721 auf dem Kongreß zu Cambrai gegen die Ansprüche des Hauses Habsburg auf das Großmeistertum Widerspruch ein, und obwohl man sich vier Jahre später im Wiener Frieden dahin verglich, daß die beiden Souveräne, der Habsburger und der Bourbone, die angenommenen Titel, worunter an- Grenzboten I 1903 4

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/33>, abgerufen am 27.07.2024.