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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der höhern verwaltnugsbeainten in Preußen und andres

die mittlern Behörden, wo er am größten ist, leicht dadurch decken, daß man
die nötigen Juristen vorübergehend auf zwei bis drei Jahre von der Justizver-
waltung borgt. Dabei würde weder die Verwaltung noch auch die Justizver¬
waltung geschädigt, was ich für ebenso wichtig halte. Die Justizverwaltung
würde vor allem nicht mehr ihre besten Beamten dauernd verlieren, wie dies
bei der jetzigen Einrichtung nur zu häusig vorkommt, es würde so auch auf
die einfachste und für alle Beteiligten förderlichste Weise die häufig erhobne,
sehr berechtigte Forderung erfüllt werden, daß den Juftizbcamten Gelegenheit ge¬
geben werden müsse, sich wenigstens einige Kenntnisse des öffentlichen Rechts
zu erwerben und einen Blick in die Verwaltung zu tun,")

Die Durchführung dieses Vorschlags könnte kaum praktischen Schwierig¬
keiten begegnen. Wenn man an maßgebender Stelle darüber keinen Zweifel
läßt, daß Beamte, die bei der Verwaltung gearbeitet haben, den ersten Anspruch
auf die höhern Stellen in der Jnstizverwaltung haben würden -- was ja auch
sachlich durchaus gerechtfertigt wäre --, dann werden sich immer genug Juristen
für die Verwaltung melden. Äußerstenfalls würden die Bestimmungen über
die Beschäftigung der Gerichtsassessorcn im Ausführungsgesetz zum Gerichts¬
verfassungsgesetz zu ändern sein. Auch finanzielle Bedenken dürften gegen meinen
Vorschlag kaum bestehn. Die Juristen würden das Diensteinkommen, auf das
sie nach ihrem Dienstalter bei der Justizverwaltung Anspruch hätten, aus Mitteln
der Verwaltung weiter beziehn. Da sie meist in jüngern Jahren sein würden,
so könnten dadurch Mehrausgaben über den zur Besoldung der jetzigen Justi¬
tiarien in der Verwaltung nötigen Betrag kaum entsteh". Vielleicht ließen sich
sogar noch Ersparnisse machen, die man zu Funktionszulagen für die Herren ver¬
wenden könnte. Die Auswahl der bei der Verwaltung zu beschäftigenden Juristen
könnte man im allgemeinen ruhig der Justizverwaltung selbst überlassen.

Wie man aber auch die Frage der Verwendung von Juristen in der Ver¬
waltung losen will, es muß unbedingt vermieden werden, daß die juristische
Ausbildung der Verwaltungsbeamten verschlechtert wird. Ob es dazu nötig ist,
die jetzige zweijährige praktische Ausbildung bei Justizbehördeu beizubehalten,
lasse ich dahingestellt. Ich glaube, daß eine neumnonatige Beschäftigung bei
einem Amtsgericht und eine ebenso lange bei einer Zivilkammer genügen, wenn
diese Zeit gilt ausgenützt wird. Dazu gehört vor allem, daß die Richter, denen
der Referendar überwiesen wird, wirklich befähigt sind, seine Ausbildung zweckent¬
sprechend zu leiten.'"')

Die Ausbildung müßte so geregelt werden, daß der Referendar vom Stand-
Punkt der Praxis aus eine vollständige Übersicht erhält über das ganze Gebiet
des Privatrechts, des Strafrechts und des Prozesses unter Hervorhebung der
für die Verwaltung besonders wichtigen Teile, und daß er ausreichende Gelegen¬
heit hat, sich im juristischen Denken zu üben. Zu diesem Zweck müßte er,
namentlich während der Beschäftigung bei der Zivilkammer, häufig schriftliche




) Kluge Leute haben zu diesem Zweck empfohlen, sämtliche Gcrichrsrefcrendare drei bis
sechs Monate bei der Verwaltung zu beschäftigen, und damit gezeigt, daß sie von der Verwal¬
tung keine Ahnung haben.
**) Es würde nur billig sein, wenn man dieseir Herren für ihre Tätigkeit zum Vorteil eines
andern Zweiges des Staatsdienstes eine besondre Entschädigung gewähren würde.
Die Ausbildung der höhern verwaltnugsbeainten in Preußen und andres

die mittlern Behörden, wo er am größten ist, leicht dadurch decken, daß man
die nötigen Juristen vorübergehend auf zwei bis drei Jahre von der Justizver-
waltung borgt. Dabei würde weder die Verwaltung noch auch die Justizver¬
waltung geschädigt, was ich für ebenso wichtig halte. Die Justizverwaltung
würde vor allem nicht mehr ihre besten Beamten dauernd verlieren, wie dies
bei der jetzigen Einrichtung nur zu häusig vorkommt, es würde so auch auf
die einfachste und für alle Beteiligten förderlichste Weise die häufig erhobne,
sehr berechtigte Forderung erfüllt werden, daß den Juftizbcamten Gelegenheit ge¬
geben werden müsse, sich wenigstens einige Kenntnisse des öffentlichen Rechts
zu erwerben und einen Blick in die Verwaltung zu tun,")

Die Durchführung dieses Vorschlags könnte kaum praktischen Schwierig¬
keiten begegnen. Wenn man an maßgebender Stelle darüber keinen Zweifel
läßt, daß Beamte, die bei der Verwaltung gearbeitet haben, den ersten Anspruch
auf die höhern Stellen in der Jnstizverwaltung haben würden — was ja auch
sachlich durchaus gerechtfertigt wäre —, dann werden sich immer genug Juristen
für die Verwaltung melden. Äußerstenfalls würden die Bestimmungen über
die Beschäftigung der Gerichtsassessorcn im Ausführungsgesetz zum Gerichts¬
verfassungsgesetz zu ändern sein. Auch finanzielle Bedenken dürften gegen meinen
Vorschlag kaum bestehn. Die Juristen würden das Diensteinkommen, auf das
sie nach ihrem Dienstalter bei der Justizverwaltung Anspruch hätten, aus Mitteln
der Verwaltung weiter beziehn. Da sie meist in jüngern Jahren sein würden,
so könnten dadurch Mehrausgaben über den zur Besoldung der jetzigen Justi¬
tiarien in der Verwaltung nötigen Betrag kaum entsteh«. Vielleicht ließen sich
sogar noch Ersparnisse machen, die man zu Funktionszulagen für die Herren ver¬
wenden könnte. Die Auswahl der bei der Verwaltung zu beschäftigenden Juristen
könnte man im allgemeinen ruhig der Justizverwaltung selbst überlassen.

Wie man aber auch die Frage der Verwendung von Juristen in der Ver¬
waltung losen will, es muß unbedingt vermieden werden, daß die juristische
Ausbildung der Verwaltungsbeamten verschlechtert wird. Ob es dazu nötig ist,
die jetzige zweijährige praktische Ausbildung bei Justizbehördeu beizubehalten,
lasse ich dahingestellt. Ich glaube, daß eine neumnonatige Beschäftigung bei
einem Amtsgericht und eine ebenso lange bei einer Zivilkammer genügen, wenn
diese Zeit gilt ausgenützt wird. Dazu gehört vor allem, daß die Richter, denen
der Referendar überwiesen wird, wirklich befähigt sind, seine Ausbildung zweckent¬
sprechend zu leiten.'"')

Die Ausbildung müßte so geregelt werden, daß der Referendar vom Stand-
Punkt der Praxis aus eine vollständige Übersicht erhält über das ganze Gebiet
des Privatrechts, des Strafrechts und des Prozesses unter Hervorhebung der
für die Verwaltung besonders wichtigen Teile, und daß er ausreichende Gelegen¬
heit hat, sich im juristischen Denken zu üben. Zu diesem Zweck müßte er,
namentlich während der Beschäftigung bei der Zivilkammer, häufig schriftliche




) Kluge Leute haben zu diesem Zweck empfohlen, sämtliche Gcrichrsrefcrendare drei bis
sechs Monate bei der Verwaltung zu beschäftigen, und damit gezeigt, daß sie von der Verwal¬
tung keine Ahnung haben.
**) Es würde nur billig sein, wenn man dieseir Herren für ihre Tätigkeit zum Vorteil eines
andern Zweiges des Staatsdienstes eine besondre Entschädigung gewähren würde.
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[0217] Die Ausbildung der höhern verwaltnugsbeainten in Preußen und andres die mittlern Behörden, wo er am größten ist, leicht dadurch decken, daß man die nötigen Juristen vorübergehend auf zwei bis drei Jahre von der Justizver- waltung borgt. Dabei würde weder die Verwaltung noch auch die Justizver¬ waltung geschädigt, was ich für ebenso wichtig halte. Die Justizverwaltung würde vor allem nicht mehr ihre besten Beamten dauernd verlieren, wie dies bei der jetzigen Einrichtung nur zu häusig vorkommt, es würde so auch auf die einfachste und für alle Beteiligten förderlichste Weise die häufig erhobne, sehr berechtigte Forderung erfüllt werden, daß den Juftizbcamten Gelegenheit ge¬ geben werden müsse, sich wenigstens einige Kenntnisse des öffentlichen Rechts zu erwerben und einen Blick in die Verwaltung zu tun,") Die Durchführung dieses Vorschlags könnte kaum praktischen Schwierig¬ keiten begegnen. Wenn man an maßgebender Stelle darüber keinen Zweifel läßt, daß Beamte, die bei der Verwaltung gearbeitet haben, den ersten Anspruch auf die höhern Stellen in der Jnstizverwaltung haben würden — was ja auch sachlich durchaus gerechtfertigt wäre —, dann werden sich immer genug Juristen für die Verwaltung melden. Äußerstenfalls würden die Bestimmungen über die Beschäftigung der Gerichtsassessorcn im Ausführungsgesetz zum Gerichts¬ verfassungsgesetz zu ändern sein. Auch finanzielle Bedenken dürften gegen meinen Vorschlag kaum bestehn. Die Juristen würden das Diensteinkommen, auf das sie nach ihrem Dienstalter bei der Justizverwaltung Anspruch hätten, aus Mitteln der Verwaltung weiter beziehn. Da sie meist in jüngern Jahren sein würden, so könnten dadurch Mehrausgaben über den zur Besoldung der jetzigen Justi¬ tiarien in der Verwaltung nötigen Betrag kaum entsteh«. Vielleicht ließen sich sogar noch Ersparnisse machen, die man zu Funktionszulagen für die Herren ver¬ wenden könnte. Die Auswahl der bei der Verwaltung zu beschäftigenden Juristen könnte man im allgemeinen ruhig der Justizverwaltung selbst überlassen. Wie man aber auch die Frage der Verwendung von Juristen in der Ver¬ waltung losen will, es muß unbedingt vermieden werden, daß die juristische Ausbildung der Verwaltungsbeamten verschlechtert wird. Ob es dazu nötig ist, die jetzige zweijährige praktische Ausbildung bei Justizbehördeu beizubehalten, lasse ich dahingestellt. Ich glaube, daß eine neumnonatige Beschäftigung bei einem Amtsgericht und eine ebenso lange bei einer Zivilkammer genügen, wenn diese Zeit gilt ausgenützt wird. Dazu gehört vor allem, daß die Richter, denen der Referendar überwiesen wird, wirklich befähigt sind, seine Ausbildung zweckent¬ sprechend zu leiten.'"') Die Ausbildung müßte so geregelt werden, daß der Referendar vom Stand- Punkt der Praxis aus eine vollständige Übersicht erhält über das ganze Gebiet des Privatrechts, des Strafrechts und des Prozesses unter Hervorhebung der für die Verwaltung besonders wichtigen Teile, und daß er ausreichende Gelegen¬ heit hat, sich im juristischen Denken zu üben. Zu diesem Zweck müßte er, namentlich während der Beschäftigung bei der Zivilkammer, häufig schriftliche ) Kluge Leute haben zu diesem Zweck empfohlen, sämtliche Gcrichrsrefcrendare drei bis sechs Monate bei der Verwaltung zu beschäftigen, und damit gezeigt, daß sie von der Verwal¬ tung keine Ahnung haben. **) Es würde nur billig sein, wenn man dieseir Herren für ihre Tätigkeit zum Vorteil eines andern Zweiges des Staatsdienstes eine besondre Entschädigung gewähren würde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/217>, abgerufen am 27.07.2024.