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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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zuwenden, um das theoretisch richtige mit aller nur wünschenswerten Genauig¬
keit darstellen zu können. Herrenrecht und innere Unselbständigkeit sind zwei
Variable, und die erste ist die Funktion der zweiten. In dem Grade, als der
äußerlich Abhängige seiner Natur nach unfähig ist, selbständig zu handeln, ist
nicht allein das'Herrenrecht vorhanden, sondern seine Ausübung Pflicht um
des Abhängigen willen. Von der innern Unselbständigkeit und Hilflosigkeit
gibt es unzählige Grade, die durch unmerkliche Abstufungen ineinander über¬
gehn. Die gute Ordnung wäre denn vorhanden, wenn jeder Unselbständige
einen Vormund Hütte, der sein Herrenrecht genan nach dem Grade der Un¬
selbständigkeit seines Kindes, Schülers, Knechtes oder Arbeiters bemüße.^ Die
Gleichung, mit der man für jeden einzelnen Fall das richtige Verhältnis er¬
mitteln kann, hat zwei Konstanten: die Pflicht, den Untergebnen als Menschen
zu behandeln, der nicht bloß, wie das Vieh, um des Herrn willen da ist,
sondern Anspruch hat auf den Grad und die Art von Wohlbefinden, deren er
fähig ist, und die Pflicht, den Abhängigen zur Mündigkeit zu erziehn. Die
zweite Konstante wird gleich Null, sobald sich herausstellt, daß der Abhängige
zu ganz selbständigem Handeln zeitlebens unfähig bleiben wird, was sehr
häufig, und zwar nicht bloß bei Blödsinnigen der Fall ist. Die meisten Ver¬
brecher und Vagabunden sind nur geworden, was sie sind, weil ihnen das
Glück lebenslänglicher Vormundschaft nicht zu teil geworden ist und in unsrer
heutige" Staatsordnung nicht zu teil werden konnte.

Daß der Zustand vollkommener Mündigkeit aller zum Sozialismus führen
würde, hat auch Leibniz erkannt. Er schreibt das eine mal: Übel stünde es
um die menschliche Natur, wenn ein Zustand, der es nötig macht, daß
unter Umständen einer dem andern sein Eigentum entreißen muß, die voll¬
kommenste Gesellschaftsordnung wäre (oder in wortgetreuer Übersetzung: wenn
die höchsten Güter in Dingen bestünden, die man unter Umstünden einem
andern entreißen muß: si surnmg. rsrum In liis oonsistvröt, Wirf a1lang.man>
iütvri c-ripm-i necWSL toroy. Vielmehr muß man glaube", es sei der Vorzug
(vrksrog'Ätivum) der wahren Glückseligkeit, daß sie in dem Maße wächst, als
sich die Zahl der Genossen vermehrt. Kurz und deutlich heißt es an einer
andern Stelle: "Im besten Staate würde das Privateigentum >>L serie-wen
proxrigtMs) aufgehoben sein und statt dessen das Recht der Gemeinschaft (jus
"triewm voininnnitatis) gelten." Aber dafür sei die Menschheit noch lange
nicht reif. "Weil die meisten Menschen so schlecht erzogen sind, daß sie die
Tugend nicht um ihrer selbst willen als etwas beglückendes, sondern nur als
ein unentbehrliches Mittel erstreben, so würde dieses Streben nachlassen, wenn
"lie einzelnen, von der Gesellschaft mit allein notwendigen versorgt, im Über¬
fluß lebten." Bekanntlich anch hente noch der stürkste aller Gründe, die gegen
den Kommunismus sprechen.

Nach einer erschütternden Darstellung der Greuel der Hexenprozesse be¬
merkt Karl Adolf Menzel bitter: "Und in solcher Zeit beweist Leibniz, daß diese
Welt die beste aller möglichen Welten sei!" Die Tatsache mag anstößig erscheinen,
verwunderlich ist sie nicht. Das damalige Geschlecht war hart und mitleidlos,
frei vou Nerven und von Empfindsamkeit. Leibniz lebte, allen Leidenden


zuwenden, um das theoretisch richtige mit aller nur wünschenswerten Genauig¬
keit darstellen zu können. Herrenrecht und innere Unselbständigkeit sind zwei
Variable, und die erste ist die Funktion der zweiten. In dem Grade, als der
äußerlich Abhängige seiner Natur nach unfähig ist, selbständig zu handeln, ist
nicht allein das'Herrenrecht vorhanden, sondern seine Ausübung Pflicht um
des Abhängigen willen. Von der innern Unselbständigkeit und Hilflosigkeit
gibt es unzählige Grade, die durch unmerkliche Abstufungen ineinander über¬
gehn. Die gute Ordnung wäre denn vorhanden, wenn jeder Unselbständige
einen Vormund Hütte, der sein Herrenrecht genan nach dem Grade der Un¬
selbständigkeit seines Kindes, Schülers, Knechtes oder Arbeiters bemüße.^ Die
Gleichung, mit der man für jeden einzelnen Fall das richtige Verhältnis er¬
mitteln kann, hat zwei Konstanten: die Pflicht, den Untergebnen als Menschen
zu behandeln, der nicht bloß, wie das Vieh, um des Herrn willen da ist,
sondern Anspruch hat auf den Grad und die Art von Wohlbefinden, deren er
fähig ist, und die Pflicht, den Abhängigen zur Mündigkeit zu erziehn. Die
zweite Konstante wird gleich Null, sobald sich herausstellt, daß der Abhängige
zu ganz selbständigem Handeln zeitlebens unfähig bleiben wird, was sehr
häufig, und zwar nicht bloß bei Blödsinnigen der Fall ist. Die meisten Ver¬
brecher und Vagabunden sind nur geworden, was sie sind, weil ihnen das
Glück lebenslänglicher Vormundschaft nicht zu teil geworden ist und in unsrer
heutige» Staatsordnung nicht zu teil werden konnte.

Daß der Zustand vollkommener Mündigkeit aller zum Sozialismus führen
würde, hat auch Leibniz erkannt. Er schreibt das eine mal: Übel stünde es
um die menschliche Natur, wenn ein Zustand, der es nötig macht, daß
unter Umständen einer dem andern sein Eigentum entreißen muß, die voll¬
kommenste Gesellschaftsordnung wäre (oder in wortgetreuer Übersetzung: wenn
die höchsten Güter in Dingen bestünden, die man unter Umstünden einem
andern entreißen muß: si surnmg. rsrum In liis oonsistvröt, Wirf a1lang.man>
iütvri c-ripm-i necWSL toroy. Vielmehr muß man glaube«, es sei der Vorzug
(vrksrog'Ätivum) der wahren Glückseligkeit, daß sie in dem Maße wächst, als
sich die Zahl der Genossen vermehrt. Kurz und deutlich heißt es an einer
andern Stelle: „Im besten Staate würde das Privateigentum >>L serie-wen
proxrigtMs) aufgehoben sein und statt dessen das Recht der Gemeinschaft (jus
«triewm voininnnitatis) gelten." Aber dafür sei die Menschheit noch lange
nicht reif. „Weil die meisten Menschen so schlecht erzogen sind, daß sie die
Tugend nicht um ihrer selbst willen als etwas beglückendes, sondern nur als
ein unentbehrliches Mittel erstreben, so würde dieses Streben nachlassen, wenn
"lie einzelnen, von der Gesellschaft mit allein notwendigen versorgt, im Über¬
fluß lebten." Bekanntlich anch hente noch der stürkste aller Gründe, die gegen
den Kommunismus sprechen.

Nach einer erschütternden Darstellung der Greuel der Hexenprozesse be¬
merkt Karl Adolf Menzel bitter: „Und in solcher Zeit beweist Leibniz, daß diese
Welt die beste aller möglichen Welten sei!" Die Tatsache mag anstößig erscheinen,
verwunderlich ist sie nicht. Das damalige Geschlecht war hart und mitleidlos,
frei vou Nerven und von Empfindsamkeit. Leibniz lebte, allen Leidenden


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[0153] zuwenden, um das theoretisch richtige mit aller nur wünschenswerten Genauig¬ keit darstellen zu können. Herrenrecht und innere Unselbständigkeit sind zwei Variable, und die erste ist die Funktion der zweiten. In dem Grade, als der äußerlich Abhängige seiner Natur nach unfähig ist, selbständig zu handeln, ist nicht allein das'Herrenrecht vorhanden, sondern seine Ausübung Pflicht um des Abhängigen willen. Von der innern Unselbständigkeit und Hilflosigkeit gibt es unzählige Grade, die durch unmerkliche Abstufungen ineinander über¬ gehn. Die gute Ordnung wäre denn vorhanden, wenn jeder Unselbständige einen Vormund Hütte, der sein Herrenrecht genan nach dem Grade der Un¬ selbständigkeit seines Kindes, Schülers, Knechtes oder Arbeiters bemüße.^ Die Gleichung, mit der man für jeden einzelnen Fall das richtige Verhältnis er¬ mitteln kann, hat zwei Konstanten: die Pflicht, den Untergebnen als Menschen zu behandeln, der nicht bloß, wie das Vieh, um des Herrn willen da ist, sondern Anspruch hat auf den Grad und die Art von Wohlbefinden, deren er fähig ist, und die Pflicht, den Abhängigen zur Mündigkeit zu erziehn. Die zweite Konstante wird gleich Null, sobald sich herausstellt, daß der Abhängige zu ganz selbständigem Handeln zeitlebens unfähig bleiben wird, was sehr häufig, und zwar nicht bloß bei Blödsinnigen der Fall ist. Die meisten Ver¬ brecher und Vagabunden sind nur geworden, was sie sind, weil ihnen das Glück lebenslänglicher Vormundschaft nicht zu teil geworden ist und in unsrer heutige» Staatsordnung nicht zu teil werden konnte. Daß der Zustand vollkommener Mündigkeit aller zum Sozialismus führen würde, hat auch Leibniz erkannt. Er schreibt das eine mal: Übel stünde es um die menschliche Natur, wenn ein Zustand, der es nötig macht, daß unter Umständen einer dem andern sein Eigentum entreißen muß, die voll¬ kommenste Gesellschaftsordnung wäre (oder in wortgetreuer Übersetzung: wenn die höchsten Güter in Dingen bestünden, die man unter Umstünden einem andern entreißen muß: si surnmg. rsrum In liis oonsistvröt, Wirf a1lang.man> iütvri c-ripm-i necWSL toroy. Vielmehr muß man glaube«, es sei der Vorzug (vrksrog'Ätivum) der wahren Glückseligkeit, daß sie in dem Maße wächst, als sich die Zahl der Genossen vermehrt. Kurz und deutlich heißt es an einer andern Stelle: „Im besten Staate würde das Privateigentum >>L serie-wen proxrigtMs) aufgehoben sein und statt dessen das Recht der Gemeinschaft (jus «triewm voininnnitatis) gelten." Aber dafür sei die Menschheit noch lange nicht reif. „Weil die meisten Menschen so schlecht erzogen sind, daß sie die Tugend nicht um ihrer selbst willen als etwas beglückendes, sondern nur als ein unentbehrliches Mittel erstreben, so würde dieses Streben nachlassen, wenn "lie einzelnen, von der Gesellschaft mit allein notwendigen versorgt, im Über¬ fluß lebten." Bekanntlich anch hente noch der stürkste aller Gründe, die gegen den Kommunismus sprechen. Nach einer erschütternden Darstellung der Greuel der Hexenprozesse be¬ merkt Karl Adolf Menzel bitter: „Und in solcher Zeit beweist Leibniz, daß diese Welt die beste aller möglichen Welten sei!" Die Tatsache mag anstößig erscheinen, verwunderlich ist sie nicht. Das damalige Geschlecht war hart und mitleidlos, frei vou Nerven und von Empfindsamkeit. Leibniz lebte, allen Leidenden

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/153>, abgerufen am 28.07.2024.