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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Die Muttersprache in Lisas;-Lothringen

ersten Maßnahmen erkennbaren Vorsatz zu weiterer Ausführung bringen müssen,
die deutsche Amtssprache allmählich zur alleinigen Geltung zu bringen. Die
Miszstände im Osten des Reichs siud ohne Zweifel einer frühern Unterschätzung
der Bedeutung der Sache zuzuschreiben; auch in Österreich erntet man jetzt
die Folgen einer unverzeihlicher Nachlässigkeit.

Die Ergebnisse der Zählung von 1890 scheinen deutlich darauf hinzu¬
weisen, wo zunächst begonnen werden muß. In diesen Zahlen drückt sich die
Thatsache aus, daß die Kenntnis und der Gebrauch der deutschen Sprache
in dem 1372 als rein französisches Sprachgebiet betrachteten Landesteile
-- und zwar nicht nur in den Städten -- große Fortschritte gemacht hat. Ein
rein französisches Sprachgebiet besteht in Lothringen nicht mehr. Die zum Teil
recht ansehnlichen deutschen Minderheiten in Lothringen können füglich dieselbe
Berücksichtigung beanspruchen, die seit 1872 französische Minderheiten im ge¬
mischten Sprachgebiet erfahren haben, dieselbe Berücksichtigung, die Frankreich
dem rein deutschen Sprachgebiet im Elsaß und in Lothringen aus denselben
Gründen der staatlichen Notwendigkeit versagt hat, die das Deutsche Reich im
Reichslande zu Gunsten der deutschen Amtssprache mit gleichem Rechte wird
geltend machen können.

Die Einteilung in Sprachgebiete wird man aufgeben müssen, und es wird
in einer nahen Zeit in Erwägung gezogen werden müssen, ob man nicht an
Stelle der Ausnahmen von Orten -- nach dem Vorbilde der Reichsjustiz¬
gesetzgebung -- nur mehr die Ausnahmen von Personen von dem Gebrauche
der deutschen Geschüftssprache zuläßt. Wie sich die Verhältnisse jetzt schon
mit 'und ohne Zuthun der Behörden gestaltet haben, wird eine solche An¬
ordnung weit weniger einschneidend wirken, als man vielleicht jenseits des
Rheins annehmen mag.

Fürst Bismarck hat 1871 bei der Beratung des Gesetzes über die Ver¬
einigung von Elsaß-Lothringen mit dem Deutschen Reiche in Aussicht gestellt,
daß sich im Reichslande zunächst ein Partikularismus entwickeln werde, der
den Übergang zum innern Anschluß an das Reich schaffen solle. Diese Vor¬
aussetzung hat sich erfüllt. Der Partikularismus darf aber kein internatio¬
nales Gepräge erhalten. Elsässischen oder lothringischen Stammestrotz -- die
Eigentümlichkeit aller deutschen Stämme -- kann das Deutsche Reich recht
wohl vertragen, aber fremdländisches Wesen kann als besondre Art der deutschen
Elsässer und Lothringer nicht anerkannt werden. Wer sich die deutsche Sprache
nicht aneignen will, der mag auf die Beteiligung an den öffentlichen An¬
gelegenheiten verzichten. Das ganze Elsaß und das deutsch redende Lothringen
haben sich -- etwa drei Jahre vor dem Kriege -- empört aufgebäumt, als die
französische Regierung den Entschluß kund gab, die deutsche Sprache aus
Schule und Kirche zu verdrängen; die katholische Geistlichkeit stellte sich damals
an die Spitze dieser Bewegung gegen die Neuerung. Wenn nun -- wieder
unter der Leitung der katholischen Geistlichkeit -- von der deutschen Negierung
die Wiedereinführung der französischen Sprache in den Volksschulen verlangt
wird, so kann ein solches Verlangen nicht ernsthaft genommen und nicht als
berechtigter oder als erträglicher Stammestrotz anerkannt werden.

An die Vorgänge dieser Zeit wird man lebhaft erinnert durch eine Wahr-


Die Muttersprache in Lisas;-Lothringen

ersten Maßnahmen erkennbaren Vorsatz zu weiterer Ausführung bringen müssen,
die deutsche Amtssprache allmählich zur alleinigen Geltung zu bringen. Die
Miszstände im Osten des Reichs siud ohne Zweifel einer frühern Unterschätzung
der Bedeutung der Sache zuzuschreiben; auch in Österreich erntet man jetzt
die Folgen einer unverzeihlicher Nachlässigkeit.

Die Ergebnisse der Zählung von 1890 scheinen deutlich darauf hinzu¬
weisen, wo zunächst begonnen werden muß. In diesen Zahlen drückt sich die
Thatsache aus, daß die Kenntnis und der Gebrauch der deutschen Sprache
in dem 1372 als rein französisches Sprachgebiet betrachteten Landesteile
— und zwar nicht nur in den Städten — große Fortschritte gemacht hat. Ein
rein französisches Sprachgebiet besteht in Lothringen nicht mehr. Die zum Teil
recht ansehnlichen deutschen Minderheiten in Lothringen können füglich dieselbe
Berücksichtigung beanspruchen, die seit 1872 französische Minderheiten im ge¬
mischten Sprachgebiet erfahren haben, dieselbe Berücksichtigung, die Frankreich
dem rein deutschen Sprachgebiet im Elsaß und in Lothringen aus denselben
Gründen der staatlichen Notwendigkeit versagt hat, die das Deutsche Reich im
Reichslande zu Gunsten der deutschen Amtssprache mit gleichem Rechte wird
geltend machen können.

Die Einteilung in Sprachgebiete wird man aufgeben müssen, und es wird
in einer nahen Zeit in Erwägung gezogen werden müssen, ob man nicht an
Stelle der Ausnahmen von Orten — nach dem Vorbilde der Reichsjustiz¬
gesetzgebung — nur mehr die Ausnahmen von Personen von dem Gebrauche
der deutschen Geschüftssprache zuläßt. Wie sich die Verhältnisse jetzt schon
mit 'und ohne Zuthun der Behörden gestaltet haben, wird eine solche An¬
ordnung weit weniger einschneidend wirken, als man vielleicht jenseits des
Rheins annehmen mag.

Fürst Bismarck hat 1871 bei der Beratung des Gesetzes über die Ver¬
einigung von Elsaß-Lothringen mit dem Deutschen Reiche in Aussicht gestellt,
daß sich im Reichslande zunächst ein Partikularismus entwickeln werde, der
den Übergang zum innern Anschluß an das Reich schaffen solle. Diese Vor¬
aussetzung hat sich erfüllt. Der Partikularismus darf aber kein internatio¬
nales Gepräge erhalten. Elsässischen oder lothringischen Stammestrotz — die
Eigentümlichkeit aller deutschen Stämme — kann das Deutsche Reich recht
wohl vertragen, aber fremdländisches Wesen kann als besondre Art der deutschen
Elsässer und Lothringer nicht anerkannt werden. Wer sich die deutsche Sprache
nicht aneignen will, der mag auf die Beteiligung an den öffentlichen An¬
gelegenheiten verzichten. Das ganze Elsaß und das deutsch redende Lothringen
haben sich — etwa drei Jahre vor dem Kriege — empört aufgebäumt, als die
französische Regierung den Entschluß kund gab, die deutsche Sprache aus
Schule und Kirche zu verdrängen; die katholische Geistlichkeit stellte sich damals
an die Spitze dieser Bewegung gegen die Neuerung. Wenn nun — wieder
unter der Leitung der katholischen Geistlichkeit — von der deutschen Negierung
die Wiedereinführung der französischen Sprache in den Volksschulen verlangt
wird, so kann ein solches Verlangen nicht ernsthaft genommen und nicht als
berechtigter oder als erträglicher Stammestrotz anerkannt werden.

An die Vorgänge dieser Zeit wird man lebhaft erinnert durch eine Wahr-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/658>, abgerufen am 01.09.2024.