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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Lie türkischen Finanzen

In der 22, Sitzung am 7, Dezember 1881 wurde der Vorschlag der Pforte
in seinen Grundzügen angenommen, und am 8./20. Dezember 1881 (28. Mon-
harrem 1299) erging das unter dem Namen "Mouharrem" berühmt ge¬
worbn e Dekret.

Das Mouharremdetret überweist dem Dienst der Schuld sehr bedeutende
Einnahmen; darunter einen großen Teil der Jnselabgaben, den Tribut von
Ostrumelieu, die Überschüsse der Einkünfte Chperns. Von dem Reinertrag
sollen zunächst 590000 türk. Pf. für den Dienst der fünfprozentigen Obli¬
gationen verwandt werden. Einziehung, Verwaltung der Gelder und der
Dienst der äußern^ Schuld wurden einem Conseil übergeben, der aus Vertretern
der Gläubiger bestand: Lor8git as 1'^cwrmi8trg.einen as llr vstts ?ublieiuö. Der
Kasseudienst des Conseils vollzieht sich durch Vermittlung der Banque Ottomane
und der andern schon früher damit betrauten Kreditinstitute. Gegenüber den
Handlungen des Conseils steht der Negierung die Kontrolle zu; sie interveniert
selten und nur, wenn es sich um Meinungsverschiedenheiten über die Grundsätze
oder um die Tarife für die überwiesenen Einnahmen handelt.

"Malle" lautet der Titel des türkischen Finanzministeriums. Malle Naziri,
der Finanzminister, hat die alte Bezeichnung Defserdar ersetzt. Obgleich der
Finanzminister nicht vor parlamentarischen Einrichtungen amtiert, ist seine Auf¬
gabe schwer. Die erste Sorge gilt der Zivilliste.

Die sehr komplizierte Finanzverwaltung beruht auf derselben Einteilung
wie die politische Verwaltung: Bilcijets, Provinzen; Sandjaks, Kreise; Cazas,
Gemeinden. An der Spitze eines Vilajets steht als Finanzbeamter der Defserdar,
eines Sandjak der Muhassebedje; eines Caza der Mal-mndiri. Das Vilajet
hat sein eignes Budget, das dein Finanzminister zur Kenntnis unterbreitet wird.
Havales sind die Zahlungsauweisungen des Finanzministers auf die Kassen
der Vilajets. Wenn Verlegenheiten bestehn, werden sie zuweilen in größerer
Zahl ausgestellt, als rechnungsmäßig gerechtfertigt ist. An entfernten Orten
zahlbar und unregelmäßig zur Einlösung gelangend sind sie Gegenstand des
Handels geworden.

Im Malle tritt aller zwei Jahre eine Kommission zusammen, die das
Budget aufstellt; oft auf Grund schwankender Angaben aus den Provinzen.

Die Darstellung des Steuerwesens in der Türkei bietet des beachtens¬
werten viel, namentlich wegen der bevorstehenden Reform. Es ergiebt sich
daraus, daß die Hilfsmittel der Türkei keineswegs erschöpft sind. In der
Mehrzahl der Fülle sind sie nicht einmal ausgebildet, und es ist keine Über¬
treibung, zu sagen, daß der Ertrag bedeutend gesteigert werden kann. Eine aus-
führliche Darstellung dieser Verhältnisse findet sich in dem kürzlich erschienenen
Buche I,hö l^illgnoss as 1^ luranis von Charles Morawitz (bei Guillaumiu
in Paris). Eine deutsche Bearbeitung des Werkes wird von Georg Schweitzer
borbereitet und wird nach Neujahr im Verlag von Karl Heymann in Berlin
^scheinen.

Entwicklungsfähig sind auch die Zölle. Auf diesem Gebiet kann sich
die Türkei zur Zeit kaum rühren, da fast jede Maßregel den Einspruch der
Diplomaten hervorruft. Dasselbe gilt von der geplanten Pnteutsteuer. In


Gronzswte" IV 1902 74
Lie türkischen Finanzen

In der 22, Sitzung am 7, Dezember 1881 wurde der Vorschlag der Pforte
in seinen Grundzügen angenommen, und am 8./20. Dezember 1881 (28. Mon-
harrem 1299) erging das unter dem Namen „Mouharrem" berühmt ge¬
worbn e Dekret.

Das Mouharremdetret überweist dem Dienst der Schuld sehr bedeutende
Einnahmen; darunter einen großen Teil der Jnselabgaben, den Tribut von
Ostrumelieu, die Überschüsse der Einkünfte Chperns. Von dem Reinertrag
sollen zunächst 590000 türk. Pf. für den Dienst der fünfprozentigen Obli¬
gationen verwandt werden. Einziehung, Verwaltung der Gelder und der
Dienst der äußern^ Schuld wurden einem Conseil übergeben, der aus Vertretern
der Gläubiger bestand: Lor8git as 1'^cwrmi8trg.einen as llr vstts ?ublieiuö. Der
Kasseudienst des Conseils vollzieht sich durch Vermittlung der Banque Ottomane
und der andern schon früher damit betrauten Kreditinstitute. Gegenüber den
Handlungen des Conseils steht der Negierung die Kontrolle zu; sie interveniert
selten und nur, wenn es sich um Meinungsverschiedenheiten über die Grundsätze
oder um die Tarife für die überwiesenen Einnahmen handelt.

„Malle" lautet der Titel des türkischen Finanzministeriums. Malle Naziri,
der Finanzminister, hat die alte Bezeichnung Defserdar ersetzt. Obgleich der
Finanzminister nicht vor parlamentarischen Einrichtungen amtiert, ist seine Auf¬
gabe schwer. Die erste Sorge gilt der Zivilliste.

Die sehr komplizierte Finanzverwaltung beruht auf derselben Einteilung
wie die politische Verwaltung: Bilcijets, Provinzen; Sandjaks, Kreise; Cazas,
Gemeinden. An der Spitze eines Vilajets steht als Finanzbeamter der Defserdar,
eines Sandjak der Muhassebedje; eines Caza der Mal-mndiri. Das Vilajet
hat sein eignes Budget, das dein Finanzminister zur Kenntnis unterbreitet wird.
Havales sind die Zahlungsauweisungen des Finanzministers auf die Kassen
der Vilajets. Wenn Verlegenheiten bestehn, werden sie zuweilen in größerer
Zahl ausgestellt, als rechnungsmäßig gerechtfertigt ist. An entfernten Orten
zahlbar und unregelmäßig zur Einlösung gelangend sind sie Gegenstand des
Handels geworden.

Im Malle tritt aller zwei Jahre eine Kommission zusammen, die das
Budget aufstellt; oft auf Grund schwankender Angaben aus den Provinzen.

Die Darstellung des Steuerwesens in der Türkei bietet des beachtens¬
werten viel, namentlich wegen der bevorstehenden Reform. Es ergiebt sich
daraus, daß die Hilfsmittel der Türkei keineswegs erschöpft sind. In der
Mehrzahl der Fülle sind sie nicht einmal ausgebildet, und es ist keine Über¬
treibung, zu sagen, daß der Ertrag bedeutend gesteigert werden kann. Eine aus-
führliche Darstellung dieser Verhältnisse findet sich in dem kürzlich erschienenen
Buche I,hö l^illgnoss as 1^ luranis von Charles Morawitz (bei Guillaumiu
in Paris). Eine deutsche Bearbeitung des Werkes wird von Georg Schweitzer
borbereitet und wird nach Neujahr im Verlag von Karl Heymann in Berlin
^scheinen.

Entwicklungsfähig sind auch die Zölle. Auf diesem Gebiet kann sich
die Türkei zur Zeit kaum rühren, da fast jede Maßregel den Einspruch der
Diplomaten hervorruft. Dasselbe gilt von der geplanten Pnteutsteuer. In


Gronzswte» IV 1902 74
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[0603] Lie türkischen Finanzen In der 22, Sitzung am 7, Dezember 1881 wurde der Vorschlag der Pforte in seinen Grundzügen angenommen, und am 8./20. Dezember 1881 (28. Mon- harrem 1299) erging das unter dem Namen „Mouharrem" berühmt ge¬ worbn e Dekret. Das Mouharremdetret überweist dem Dienst der Schuld sehr bedeutende Einnahmen; darunter einen großen Teil der Jnselabgaben, den Tribut von Ostrumelieu, die Überschüsse der Einkünfte Chperns. Von dem Reinertrag sollen zunächst 590000 türk. Pf. für den Dienst der fünfprozentigen Obli¬ gationen verwandt werden. Einziehung, Verwaltung der Gelder und der Dienst der äußern^ Schuld wurden einem Conseil übergeben, der aus Vertretern der Gläubiger bestand: Lor8git as 1'^cwrmi8trg.einen as llr vstts ?ublieiuö. Der Kasseudienst des Conseils vollzieht sich durch Vermittlung der Banque Ottomane und der andern schon früher damit betrauten Kreditinstitute. Gegenüber den Handlungen des Conseils steht der Negierung die Kontrolle zu; sie interveniert selten und nur, wenn es sich um Meinungsverschiedenheiten über die Grundsätze oder um die Tarife für die überwiesenen Einnahmen handelt. „Malle" lautet der Titel des türkischen Finanzministeriums. Malle Naziri, der Finanzminister, hat die alte Bezeichnung Defserdar ersetzt. Obgleich der Finanzminister nicht vor parlamentarischen Einrichtungen amtiert, ist seine Auf¬ gabe schwer. Die erste Sorge gilt der Zivilliste. Die sehr komplizierte Finanzverwaltung beruht auf derselben Einteilung wie die politische Verwaltung: Bilcijets, Provinzen; Sandjaks, Kreise; Cazas, Gemeinden. An der Spitze eines Vilajets steht als Finanzbeamter der Defserdar, eines Sandjak der Muhassebedje; eines Caza der Mal-mndiri. Das Vilajet hat sein eignes Budget, das dein Finanzminister zur Kenntnis unterbreitet wird. Havales sind die Zahlungsauweisungen des Finanzministers auf die Kassen der Vilajets. Wenn Verlegenheiten bestehn, werden sie zuweilen in größerer Zahl ausgestellt, als rechnungsmäßig gerechtfertigt ist. An entfernten Orten zahlbar und unregelmäßig zur Einlösung gelangend sind sie Gegenstand des Handels geworden. Im Malle tritt aller zwei Jahre eine Kommission zusammen, die das Budget aufstellt; oft auf Grund schwankender Angaben aus den Provinzen. Die Darstellung des Steuerwesens in der Türkei bietet des beachtens¬ werten viel, namentlich wegen der bevorstehenden Reform. Es ergiebt sich daraus, daß die Hilfsmittel der Türkei keineswegs erschöpft sind. In der Mehrzahl der Fülle sind sie nicht einmal ausgebildet, und es ist keine Über¬ treibung, zu sagen, daß der Ertrag bedeutend gesteigert werden kann. Eine aus- führliche Darstellung dieser Verhältnisse findet sich in dem kürzlich erschienenen Buche I,hö l^illgnoss as 1^ luranis von Charles Morawitz (bei Guillaumiu in Paris). Eine deutsche Bearbeitung des Werkes wird von Georg Schweitzer borbereitet und wird nach Neujahr im Verlag von Karl Heymann in Berlin ^scheinen. Entwicklungsfähig sind auch die Zölle. Auf diesem Gebiet kann sich die Türkei zur Zeit kaum rühren, da fast jede Maßregel den Einspruch der Diplomaten hervorruft. Dasselbe gilt von der geplanten Pnteutsteuer. In Gronzswte» IV 1902 74

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/603>, abgerufen am 01.09.2024.