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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Litteratur

richten. Befremdlich ist, daß Behaghel keine litterarischen Nachweise giebt, die Weise
ziemlich reichlich bietet; er hatte damit gewiß einer großen Zahl Leser, die sich über
die eine oder die andre Frage gern genauer unterrichten möchten, einen Dienst ge¬
leistet. Auch würde eine kleine Sprachkarte, die man jetzt in beiden Büchern ver¬
mißt, in einer neuen Bearbeitung willkommen sein. Wunderlich berührt es, wenn
in einem von Druckfehlern fast freien Buche der Verfasser des Max und Moritz
nicht Wilhelm, sondern mit amüsanter Verwechslung Moritz Busch und der eine
von den Begründern des Ostmarkenvereins Kühnemann anstatt Kcnnemcmn genannt
wird. -- Möchte dem innern Werte des grundgcdieguen Buches einigermaßen anch
der äußere Erfolg entsprechen. Aber freilich -- uadsnt, 8>ni tatg, livolli! Dumm
mögen denn hier auch die gebildeten Freunde der Muttersprache auf ein wohl
eben wegen seiner Gründlichkeit und Gediegenheit bisher wenig beachtetes Werk
hingewiesen sein, dessen nichtphilologischer Verfasser durch sein reiches Wissen und
eine ganz erstaunliche Belesenheit sogar dem auf diesem Felde berufsmäßig thätigen
Forscher Achtung einflößen muß: das Buch von Günther über Recht und Sprache.
Der von warmer Liebe zur Muttersprache beseelte Verfasser legt seinen Berufs-
genossen in maßvollen, aber eindringlichem Tone ihre Pflichten ans Herz und
schärft ihr Gewissen für die rechte Pflege der Sprache unter anderm auch dadurch,
daß er auf die wirksame Kraft und Sinnlichkeit der hochpoetischen Rechtssprüche
des Mittelalters und ihren Einfluß auf die Entwicklung der deutschen Sprache
hinweist, die noch heute aus zahlreichen Überresten, in volkstümlichen Sprichwörtern
und Redensarten, durchleuchtet. Günther giebt einen Überblick der Entwicklung
unsrer Rechtssprüche und hat für seinen Zweck, die Hnuptgebrechen des heutigen
Juristendeutsch zu kennzeichnen, nicht nur eine Menge köstlicher Ausdrücke und
Wendungen aus den mittelalterlichen Rechtsquellen mitgeteilt, sondern auch die neuen
Gesetzbücher, wie das Bürgerliche Gesetzbuch und an die 7 bis 8000 Paragraphen
der Reichsgesetze, durchgearbeitet. Aber er beschränkt sich nicht auf die Musterung
und Beurteilung des Kanzleistils, des Amts- und Gerichtsdeutsch und stellt deren
Hauptgebrechen ins rechte Licht, sondern greift über diese Gebiete hinaus und bringt
alle zwischen Recht und Sprache bestehenden Beziehungen zur Sprache, sodaß auch
die Betrachtung der Sprache als einer Schöpfung des dichtenden Volksgeistes zur
Geltung kommt. Abschrecken mag manchen beim ersten Blick die äußere Form des
Buches, das aus einem schlichten Vortrag im bescheidnen Umfang von 56 Seiten
zu diesem stattlichen Werke von 360 Seiten ausgewachsen ist. Aber da der ur¬
sprünglichen Form des Vortrags und der Frische des gesprochnen Wortes durch
deu Druck nichts genommen ist, und die Belege, Nachweise, weitere Ausführungen
und litterarische Angaben zu einzelnen Behauptungen des Textes in Gestalt eines
besondern Anhangs folgen, über dessen reichen Inhalt ein genaues Wort- und Sach¬
register von 80 Spalten bequem Auskunft giebt, so werden gelehrte wie un¬
gelehrte Leser dankbar aus dieser Fundgrube schöpfen, die einen zu wettern Forschungen,
die andern, um die empfnngnen Anregungen zu verfolgen und sich zu selbständigem
Urteil über sie besonders anziehende sprachgeschichtliche Probleme zu befähige". In
Günthers Buch finden alle, die für die Muttersprache als das eigenste Gut unsers
Volkes eintreten, ein Arsenal wirksamer Waffen im Kampfe gegen deren Feinde.
Auch darum sei es warm empfohlen!




Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
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richten. Befremdlich ist, daß Behaghel keine litterarischen Nachweise giebt, die Weise
ziemlich reichlich bietet; er hatte damit gewiß einer großen Zahl Leser, die sich über
die eine oder die andre Frage gern genauer unterrichten möchten, einen Dienst ge¬
leistet. Auch würde eine kleine Sprachkarte, die man jetzt in beiden Büchern ver¬
mißt, in einer neuen Bearbeitung willkommen sein. Wunderlich berührt es, wenn
in einem von Druckfehlern fast freien Buche der Verfasser des Max und Moritz
nicht Wilhelm, sondern mit amüsanter Verwechslung Moritz Busch und der eine
von den Begründern des Ostmarkenvereins Kühnemann anstatt Kcnnemcmn genannt
wird. — Möchte dem innern Werte des grundgcdieguen Buches einigermaßen anch
der äußere Erfolg entsprechen. Aber freilich — uadsnt, 8>ni tatg, livolli! Dumm
mögen denn hier auch die gebildeten Freunde der Muttersprache auf ein wohl
eben wegen seiner Gründlichkeit und Gediegenheit bisher wenig beachtetes Werk
hingewiesen sein, dessen nichtphilologischer Verfasser durch sein reiches Wissen und
eine ganz erstaunliche Belesenheit sogar dem auf diesem Felde berufsmäßig thätigen
Forscher Achtung einflößen muß: das Buch von Günther über Recht und Sprache.
Der von warmer Liebe zur Muttersprache beseelte Verfasser legt seinen Berufs-
genossen in maßvollen, aber eindringlichem Tone ihre Pflichten ans Herz und
schärft ihr Gewissen für die rechte Pflege der Sprache unter anderm auch dadurch,
daß er auf die wirksame Kraft und Sinnlichkeit der hochpoetischen Rechtssprüche
des Mittelalters und ihren Einfluß auf die Entwicklung der deutschen Sprache
hinweist, die noch heute aus zahlreichen Überresten, in volkstümlichen Sprichwörtern
und Redensarten, durchleuchtet. Günther giebt einen Überblick der Entwicklung
unsrer Rechtssprüche und hat für seinen Zweck, die Hnuptgebrechen des heutigen
Juristendeutsch zu kennzeichnen, nicht nur eine Menge köstlicher Ausdrücke und
Wendungen aus den mittelalterlichen Rechtsquellen mitgeteilt, sondern auch die neuen
Gesetzbücher, wie das Bürgerliche Gesetzbuch und an die 7 bis 8000 Paragraphen
der Reichsgesetze, durchgearbeitet. Aber er beschränkt sich nicht auf die Musterung
und Beurteilung des Kanzleistils, des Amts- und Gerichtsdeutsch und stellt deren
Hauptgebrechen ins rechte Licht, sondern greift über diese Gebiete hinaus und bringt
alle zwischen Recht und Sprache bestehenden Beziehungen zur Sprache, sodaß auch
die Betrachtung der Sprache als einer Schöpfung des dichtenden Volksgeistes zur
Geltung kommt. Abschrecken mag manchen beim ersten Blick die äußere Form des
Buches, das aus einem schlichten Vortrag im bescheidnen Umfang von 56 Seiten
zu diesem stattlichen Werke von 360 Seiten ausgewachsen ist. Aber da der ur¬
sprünglichen Form des Vortrags und der Frische des gesprochnen Wortes durch
deu Druck nichts genommen ist, und die Belege, Nachweise, weitere Ausführungen
und litterarische Angaben zu einzelnen Behauptungen des Textes in Gestalt eines
besondern Anhangs folgen, über dessen reichen Inhalt ein genaues Wort- und Sach¬
register von 80 Spalten bequem Auskunft giebt, so werden gelehrte wie un¬
gelehrte Leser dankbar aus dieser Fundgrube schöpfen, die einen zu wettern Forschungen,
die andern, um die empfnngnen Anregungen zu verfolgen und sich zu selbständigem
Urteil über sie besonders anziehende sprachgeschichtliche Probleme zu befähige». In
Günthers Buch finden alle, die für die Muttersprache als das eigenste Gut unsers
Volkes eintreten, ein Arsenal wirksamer Waffen im Kampfe gegen deren Feinde.
Auch darum sei es warm empfohlen!




Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0402] Litteratur richten. Befremdlich ist, daß Behaghel keine litterarischen Nachweise giebt, die Weise ziemlich reichlich bietet; er hatte damit gewiß einer großen Zahl Leser, die sich über die eine oder die andre Frage gern genauer unterrichten möchten, einen Dienst ge¬ leistet. Auch würde eine kleine Sprachkarte, die man jetzt in beiden Büchern ver¬ mißt, in einer neuen Bearbeitung willkommen sein. Wunderlich berührt es, wenn in einem von Druckfehlern fast freien Buche der Verfasser des Max und Moritz nicht Wilhelm, sondern mit amüsanter Verwechslung Moritz Busch und der eine von den Begründern des Ostmarkenvereins Kühnemann anstatt Kcnnemcmn genannt wird. — Möchte dem innern Werte des grundgcdieguen Buches einigermaßen anch der äußere Erfolg entsprechen. Aber freilich — uadsnt, 8>ni tatg, livolli! Dumm mögen denn hier auch die gebildeten Freunde der Muttersprache auf ein wohl eben wegen seiner Gründlichkeit und Gediegenheit bisher wenig beachtetes Werk hingewiesen sein, dessen nichtphilologischer Verfasser durch sein reiches Wissen und eine ganz erstaunliche Belesenheit sogar dem auf diesem Felde berufsmäßig thätigen Forscher Achtung einflößen muß: das Buch von Günther über Recht und Sprache. Der von warmer Liebe zur Muttersprache beseelte Verfasser legt seinen Berufs- genossen in maßvollen, aber eindringlichem Tone ihre Pflichten ans Herz und schärft ihr Gewissen für die rechte Pflege der Sprache unter anderm auch dadurch, daß er auf die wirksame Kraft und Sinnlichkeit der hochpoetischen Rechtssprüche des Mittelalters und ihren Einfluß auf die Entwicklung der deutschen Sprache hinweist, die noch heute aus zahlreichen Überresten, in volkstümlichen Sprichwörtern und Redensarten, durchleuchtet. Günther giebt einen Überblick der Entwicklung unsrer Rechtssprüche und hat für seinen Zweck, die Hnuptgebrechen des heutigen Juristendeutsch zu kennzeichnen, nicht nur eine Menge köstlicher Ausdrücke und Wendungen aus den mittelalterlichen Rechtsquellen mitgeteilt, sondern auch die neuen Gesetzbücher, wie das Bürgerliche Gesetzbuch und an die 7 bis 8000 Paragraphen der Reichsgesetze, durchgearbeitet. Aber er beschränkt sich nicht auf die Musterung und Beurteilung des Kanzleistils, des Amts- und Gerichtsdeutsch und stellt deren Hauptgebrechen ins rechte Licht, sondern greift über diese Gebiete hinaus und bringt alle zwischen Recht und Sprache bestehenden Beziehungen zur Sprache, sodaß auch die Betrachtung der Sprache als einer Schöpfung des dichtenden Volksgeistes zur Geltung kommt. Abschrecken mag manchen beim ersten Blick die äußere Form des Buches, das aus einem schlichten Vortrag im bescheidnen Umfang von 56 Seiten zu diesem stattlichen Werke von 360 Seiten ausgewachsen ist. Aber da der ur¬ sprünglichen Form des Vortrags und der Frische des gesprochnen Wortes durch deu Druck nichts genommen ist, und die Belege, Nachweise, weitere Ausführungen und litterarische Angaben zu einzelnen Behauptungen des Textes in Gestalt eines besondern Anhangs folgen, über dessen reichen Inhalt ein genaues Wort- und Sach¬ register von 80 Spalten bequem Auskunft giebt, so werden gelehrte wie un¬ gelehrte Leser dankbar aus dieser Fundgrube schöpfen, die einen zu wettern Forschungen, die andern, um die empfnngnen Anregungen zu verfolgen und sich zu selbständigem Urteil über sie besonders anziehende sprachgeschichtliche Probleme zu befähige». In Günthers Buch finden alle, die für die Muttersprache als das eigenste Gut unsers Volkes eintreten, ein Arsenal wirksamer Waffen im Kampfe gegen deren Feinde. Auch darum sei es warm empfohlen! Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Will). Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/402>, abgerufen am 01.09.2024.