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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland

Locke und andrer Staatsrechtslehrer in den Bibliotheken der russischen Großen
anzutreffen. Sie eröffneten eine vollständig neue Welt -- die Welt der poli¬
tischen Freiheit. Die Grundsätze der naturrechtlichen Schule fanden Eingang, wo
bis dahin die Schriften byzantinischer Mönche und Scholastiker den Gesichtskreis
völlig beherrscht hatten. Dazu kam die unmittelbare Berührung der auf das
Geheiß Peters ins Ausland gesandten jungen Leute mit den Sitten und Ge¬
bräuchen des Westens. Die Tagebücher dieser Vertreter der russischen In¬
telligenz sind voll von Bewundrung für die Freiheit der Bewegung, die den
Unterthanen in England, Deutschland, Schweden, Italien, in den Staaten des
Kaisers, ja sogar in Frankreich gegeben war. Zurückgekehrt in die Heimat
empfanden sie den zarischen Absolutismus als eine ungerechte Beschränkung.
Ans diesen in Westeuropa gewonnenen Anschanungen gingen die Männer
hervor, die im Februar 1730 die Selbstherrschaft beseitigten. Es war keine
Reminiszenz an die Vorgänge früherer Jahrhunderte, teilt Zurückgreifen auf
den alten Kampf für bojarische Sonderrechte, sondern ein völlig neues, kon¬
stitutionelles Element, großgezogen durch die westeuropäische Theorie. Während
des Interregnums uach dem Tode Peters II. lag ganz Mosknn im Verfassungs¬
fieber. Überall bildeten sich politische Gruppen, die je uach ihrer Stellung
eine mehr oder weniger weitgehende Beschränkung des Absolutismus anstrebten.
Eine große Anzahl von Verfassuugseutwürfeu erschien und wurde mit Jubel
begrüßt. Die Sitzungszimmer der ersten Reichsbehörde, des Obersten Ge¬
heimen Rats, standen acht Tage lang allen offen, die irgendwelche staatsrecht¬
liche Reformen zu befürworten wünschten. Das gesamte gebildete Publikum
beteiligte sich an Politischen Diskussionen und bedeckte die zum Teil sehr radi¬
kalen Vcrfassungsentwürfe mit seinen Unterschriften. Allenthalben war man
von der Notwendigkeit einer Reform durchdrungen, aber -- und hier zeigt sich
wieder der große Unterschied gegen früher -- nicht allein die oligarchischen
Interessen der hohen Bojarenaristokratie sollten gegenüber der kaiserlichen Ge¬
walt ihre Vertretung finden, sondern auch der niedere Adel, die Geistlichkeit
und der Mittelstand; ja sogar den Bailern -- ein beachtenswerter Gedanke
in der Zeit der härtesten Leibeigenschaft -- sollten gewisse unveräußerliche
Rechte gegeben werdeu. Alle diese Pläne bedeuteten eine ungeheure Neuerung,
und in der alten Zarenstadt Moskau, wohin der Hof unter Peter II. wieder
verlegt worden war, machte sich ein Freiheitsdrang geltend, wie er später nie
wieder in der Geschichte Rußlands verzeichnet worden ist. Freilich ist der
Erfolg aller dieser Bestrebungen nicht von Dauer gewesen, und die beschränkte
Monarchie konnte in Rußland nur auf eine kurze Lebenszeit zurückblicken. Die
Unfähigkeit der russischen Gesellschaft, eine geschlossene politische Partei 'zu
bilden, die Neuheit des Unternehmens und nicht zuletzt die Plan- und Energie¬
losigkeit der Führer, sowie eine Reihe von ihnen begangner taktischer Fehler
brachten es bald dahin, daß die neue Ordnung der Dinge ins Schwanken
geriet. Der Kaiserin Anna gelang es sehr bald, mit Hilfe des ihr ergebner
Militärs einen Umschwung herbeizuführen. Die Wahlkapitulation wurde be¬
seitigt und die Selbstherrschaft wiederhergestellt: die konstitutionelle Episode
hatte ihr Ende erreicht. Die voll der Kaiserin eigenhändig zerrissene Ver-


Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland

Locke und andrer Staatsrechtslehrer in den Bibliotheken der russischen Großen
anzutreffen. Sie eröffneten eine vollständig neue Welt — die Welt der poli¬
tischen Freiheit. Die Grundsätze der naturrechtlichen Schule fanden Eingang, wo
bis dahin die Schriften byzantinischer Mönche und Scholastiker den Gesichtskreis
völlig beherrscht hatten. Dazu kam die unmittelbare Berührung der auf das
Geheiß Peters ins Ausland gesandten jungen Leute mit den Sitten und Ge¬
bräuchen des Westens. Die Tagebücher dieser Vertreter der russischen In¬
telligenz sind voll von Bewundrung für die Freiheit der Bewegung, die den
Unterthanen in England, Deutschland, Schweden, Italien, in den Staaten des
Kaisers, ja sogar in Frankreich gegeben war. Zurückgekehrt in die Heimat
empfanden sie den zarischen Absolutismus als eine ungerechte Beschränkung.
Ans diesen in Westeuropa gewonnenen Anschanungen gingen die Männer
hervor, die im Februar 1730 die Selbstherrschaft beseitigten. Es war keine
Reminiszenz an die Vorgänge früherer Jahrhunderte, teilt Zurückgreifen auf
den alten Kampf für bojarische Sonderrechte, sondern ein völlig neues, kon¬
stitutionelles Element, großgezogen durch die westeuropäische Theorie. Während
des Interregnums uach dem Tode Peters II. lag ganz Mosknn im Verfassungs¬
fieber. Überall bildeten sich politische Gruppen, die je uach ihrer Stellung
eine mehr oder weniger weitgehende Beschränkung des Absolutismus anstrebten.
Eine große Anzahl von Verfassuugseutwürfeu erschien und wurde mit Jubel
begrüßt. Die Sitzungszimmer der ersten Reichsbehörde, des Obersten Ge¬
heimen Rats, standen acht Tage lang allen offen, die irgendwelche staatsrecht¬
liche Reformen zu befürworten wünschten. Das gesamte gebildete Publikum
beteiligte sich an Politischen Diskussionen und bedeckte die zum Teil sehr radi¬
kalen Vcrfassungsentwürfe mit seinen Unterschriften. Allenthalben war man
von der Notwendigkeit einer Reform durchdrungen, aber — und hier zeigt sich
wieder der große Unterschied gegen früher — nicht allein die oligarchischen
Interessen der hohen Bojarenaristokratie sollten gegenüber der kaiserlichen Ge¬
walt ihre Vertretung finden, sondern auch der niedere Adel, die Geistlichkeit
und der Mittelstand; ja sogar den Bailern — ein beachtenswerter Gedanke
in der Zeit der härtesten Leibeigenschaft — sollten gewisse unveräußerliche
Rechte gegeben werdeu. Alle diese Pläne bedeuteten eine ungeheure Neuerung,
und in der alten Zarenstadt Moskau, wohin der Hof unter Peter II. wieder
verlegt worden war, machte sich ein Freiheitsdrang geltend, wie er später nie
wieder in der Geschichte Rußlands verzeichnet worden ist. Freilich ist der
Erfolg aller dieser Bestrebungen nicht von Dauer gewesen, und die beschränkte
Monarchie konnte in Rußland nur auf eine kurze Lebenszeit zurückblicken. Die
Unfähigkeit der russischen Gesellschaft, eine geschlossene politische Partei 'zu
bilden, die Neuheit des Unternehmens und nicht zuletzt die Plan- und Energie¬
losigkeit der Führer, sowie eine Reihe von ihnen begangner taktischer Fehler
brachten es bald dahin, daß die neue Ordnung der Dinge ins Schwanken
geriet. Der Kaiserin Anna gelang es sehr bald, mit Hilfe des ihr ergebner
Militärs einen Umschwung herbeizuführen. Die Wahlkapitulation wurde be¬
seitigt und die Selbstherrschaft wiederhergestellt: die konstitutionelle Episode
hatte ihr Ende erreicht. Die voll der Kaiserin eigenhändig zerrissene Ver-


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[0076] Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland Locke und andrer Staatsrechtslehrer in den Bibliotheken der russischen Großen anzutreffen. Sie eröffneten eine vollständig neue Welt — die Welt der poli¬ tischen Freiheit. Die Grundsätze der naturrechtlichen Schule fanden Eingang, wo bis dahin die Schriften byzantinischer Mönche und Scholastiker den Gesichtskreis völlig beherrscht hatten. Dazu kam die unmittelbare Berührung der auf das Geheiß Peters ins Ausland gesandten jungen Leute mit den Sitten und Ge¬ bräuchen des Westens. Die Tagebücher dieser Vertreter der russischen In¬ telligenz sind voll von Bewundrung für die Freiheit der Bewegung, die den Unterthanen in England, Deutschland, Schweden, Italien, in den Staaten des Kaisers, ja sogar in Frankreich gegeben war. Zurückgekehrt in die Heimat empfanden sie den zarischen Absolutismus als eine ungerechte Beschränkung. Ans diesen in Westeuropa gewonnenen Anschanungen gingen die Männer hervor, die im Februar 1730 die Selbstherrschaft beseitigten. Es war keine Reminiszenz an die Vorgänge früherer Jahrhunderte, teilt Zurückgreifen auf den alten Kampf für bojarische Sonderrechte, sondern ein völlig neues, kon¬ stitutionelles Element, großgezogen durch die westeuropäische Theorie. Während des Interregnums uach dem Tode Peters II. lag ganz Mosknn im Verfassungs¬ fieber. Überall bildeten sich politische Gruppen, die je uach ihrer Stellung eine mehr oder weniger weitgehende Beschränkung des Absolutismus anstrebten. Eine große Anzahl von Verfassuugseutwürfeu erschien und wurde mit Jubel begrüßt. Die Sitzungszimmer der ersten Reichsbehörde, des Obersten Ge¬ heimen Rats, standen acht Tage lang allen offen, die irgendwelche staatsrecht¬ liche Reformen zu befürworten wünschten. Das gesamte gebildete Publikum beteiligte sich an Politischen Diskussionen und bedeckte die zum Teil sehr radi¬ kalen Vcrfassungsentwürfe mit seinen Unterschriften. Allenthalben war man von der Notwendigkeit einer Reform durchdrungen, aber — und hier zeigt sich wieder der große Unterschied gegen früher — nicht allein die oligarchischen Interessen der hohen Bojarenaristokratie sollten gegenüber der kaiserlichen Ge¬ walt ihre Vertretung finden, sondern auch der niedere Adel, die Geistlichkeit und der Mittelstand; ja sogar den Bailern — ein beachtenswerter Gedanke in der Zeit der härtesten Leibeigenschaft — sollten gewisse unveräußerliche Rechte gegeben werdeu. Alle diese Pläne bedeuteten eine ungeheure Neuerung, und in der alten Zarenstadt Moskau, wohin der Hof unter Peter II. wieder verlegt worden war, machte sich ein Freiheitsdrang geltend, wie er später nie wieder in der Geschichte Rußlands verzeichnet worden ist. Freilich ist der Erfolg aller dieser Bestrebungen nicht von Dauer gewesen, und die beschränkte Monarchie konnte in Rußland nur auf eine kurze Lebenszeit zurückblicken. Die Unfähigkeit der russischen Gesellschaft, eine geschlossene politische Partei 'zu bilden, die Neuheit des Unternehmens und nicht zuletzt die Plan- und Energie¬ losigkeit der Führer, sowie eine Reihe von ihnen begangner taktischer Fehler brachten es bald dahin, daß die neue Ordnung der Dinge ins Schwanken geriet. Der Kaiserin Anna gelang es sehr bald, mit Hilfe des ihr ergebner Militärs einen Umschwung herbeizuführen. Die Wahlkapitulation wurde be¬ seitigt und die Selbstherrschaft wiederhergestellt: die konstitutionelle Episode hatte ihr Ende erreicht. Die voll der Kaiserin eigenhändig zerrissene Ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/76>, abgerufen am 27.09.2024.