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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Was wird aus dem Zolltarif?

Und was sind die Gründe, die diese tariffreundliche Opposition dafür
geltend macht, daß die verbündeten Regierungen ihre wiederholt und so besonders
nachdrücklich gegebnen Unannehmbarkeitserklärungen widerrufen sollen? Zu¬
nächst sind die formellen Einwendungen, die man neuerdings ins Treffen
führt, sehr bemerkenswert. Unter anderen hat sie Graf Mirbach in der Kreuz¬
zeitung wie folgt formuliert: "Ein too volo, sie jubeo steht den verbündeten
Regierungen dem Reichstage gegenüber nicht zu. Der Reichstag hat unbe¬
stritten das Recht, an jedem Teil einer Vorlage der verbündeten Regierungen
nach seinem Ermessen Ändrnngen vorzunehmen. Beschlüsse der verbündeten
Regierungen und des Reichstags sind hinsichtlich des Zustandekommens eines
Gesetzes vollkommen gleichwertig. Wenn der eine Faktor der Gesetzgebung von
vornherein erklärt: "Ich willige in eine Abündrung nicht", so wird man an¬
zunehmen berechtigt sein, daß die Seite, die diesen Standpunkt einnimmt, auf
das Zustandekommen der betreffenden Vorlage keinen entscheidenden Wert
legt." Die Deutsche Tageszeitung hat diese Sätze ihren Lesern als wohl¬
berechtigte Verurteilung der "dem Geiste der Verfassung widersprechenden
Haltung der Regierung" alsbald zur Beachtung empfohlen. Auch sonst be¬
gegnet man in agrarischen Zeitungen diesen Sophismen. Die bündlerische
Agitation ist augenscheinlich bestrebt, sie den landwirtschaftlichen Wählermafsen
beizeiten zu suggerieren. Der Ruf zum Kampf gegen das Hov volo, sie
snlxzo im Deutschen Reich scheint ihr vielleicht als neues Feldgeschrei sehr
wertvoll, aber konservativ ist er nicht lind in der Zollfrage auch durchaus
unbegründet und objektiv unwahr. Wir erwähnten schon, daß es unter Um¬
ständen die Pflicht der Regierung sei, ein Kompromiß zwischen zwei gegnerischen
parlamentarischen Heerlagern herbeizuführen, auch wenn sie sich als eine
Mehrheit und eine Minderheit darstellen. Gerade von konservativer Seite wird
mau diese Pflicht, die Härten des Majoritätsprinzips zu mildern, anerkennen
müssen. Vollends da, wo es sich um wirtschaftliche Interessengegensätze handelt.
Es hieße den Grundsatz: Autorität, nicht Majorität! in sein demokratisches
Gegenteil verkehren, wenn man diese Pflicht und damit das Recht, sie zu er¬
füllen, der Regierung bestreiten wollte, wo das den Interessen der Mehrheit
gerade paßt. Von einem Kompromiß zwischen Negierung und Reichstag ist
hier gar nicht die Rede, sondern das Kompromiß ist zu schaffen zwischen den
parlamentarischen Vertretern der Freunde der Lebensmittelzollerhöhung und
den Vertretern der Gegner dieser Maßregel. Die verbündeten Regierungen
haben nach der Verfassung -- nach ihrem Buchstaben wie nach ihrem Geist --
unbestreitbar und bisher unbestritten das formelle Recht, in jedem Stadium
der Verhandlungen Vorschlüge der Mehrheit als unannehmbar zu bezeichnen,
sie könnten ihre Pflicht als Wahrer der Gesamtinteressen sonst nicht erfüllen, und
materiell stellt sich ihre politische und staatsrechtliche Aufgabe gerade in solchen
Füllen, wie dem vorliegenden, als eine sehr viel höhere dar, als die einer
Reichstagsmehrheit, wäre sie auch viel größer und einiger, als sie es in diesem
Falle ist. Die Theorie des Grafen Mirbach kann im parlamentarischen Leben
demokratischer Republiken vielleicht Sinn haben, und anch in parlamentarisch
regierten Scheinmonarchien mag sie in gewissem Maße diskutabel erscheinen,


Was wird aus dem Zolltarif?

Und was sind die Gründe, die diese tariffreundliche Opposition dafür
geltend macht, daß die verbündeten Regierungen ihre wiederholt und so besonders
nachdrücklich gegebnen Unannehmbarkeitserklärungen widerrufen sollen? Zu¬
nächst sind die formellen Einwendungen, die man neuerdings ins Treffen
führt, sehr bemerkenswert. Unter anderen hat sie Graf Mirbach in der Kreuz¬
zeitung wie folgt formuliert: „Ein too volo, sie jubeo steht den verbündeten
Regierungen dem Reichstage gegenüber nicht zu. Der Reichstag hat unbe¬
stritten das Recht, an jedem Teil einer Vorlage der verbündeten Regierungen
nach seinem Ermessen Ändrnngen vorzunehmen. Beschlüsse der verbündeten
Regierungen und des Reichstags sind hinsichtlich des Zustandekommens eines
Gesetzes vollkommen gleichwertig. Wenn der eine Faktor der Gesetzgebung von
vornherein erklärt: »Ich willige in eine Abündrung nicht«, so wird man an¬
zunehmen berechtigt sein, daß die Seite, die diesen Standpunkt einnimmt, auf
das Zustandekommen der betreffenden Vorlage keinen entscheidenden Wert
legt." Die Deutsche Tageszeitung hat diese Sätze ihren Lesern als wohl¬
berechtigte Verurteilung der „dem Geiste der Verfassung widersprechenden
Haltung der Regierung" alsbald zur Beachtung empfohlen. Auch sonst be¬
gegnet man in agrarischen Zeitungen diesen Sophismen. Die bündlerische
Agitation ist augenscheinlich bestrebt, sie den landwirtschaftlichen Wählermafsen
beizeiten zu suggerieren. Der Ruf zum Kampf gegen das Hov volo, sie
snlxzo im Deutschen Reich scheint ihr vielleicht als neues Feldgeschrei sehr
wertvoll, aber konservativ ist er nicht lind in der Zollfrage auch durchaus
unbegründet und objektiv unwahr. Wir erwähnten schon, daß es unter Um¬
ständen die Pflicht der Regierung sei, ein Kompromiß zwischen zwei gegnerischen
parlamentarischen Heerlagern herbeizuführen, auch wenn sie sich als eine
Mehrheit und eine Minderheit darstellen. Gerade von konservativer Seite wird
mau diese Pflicht, die Härten des Majoritätsprinzips zu mildern, anerkennen
müssen. Vollends da, wo es sich um wirtschaftliche Interessengegensätze handelt.
Es hieße den Grundsatz: Autorität, nicht Majorität! in sein demokratisches
Gegenteil verkehren, wenn man diese Pflicht und damit das Recht, sie zu er¬
füllen, der Regierung bestreiten wollte, wo das den Interessen der Mehrheit
gerade paßt. Von einem Kompromiß zwischen Negierung und Reichstag ist
hier gar nicht die Rede, sondern das Kompromiß ist zu schaffen zwischen den
parlamentarischen Vertretern der Freunde der Lebensmittelzollerhöhung und
den Vertretern der Gegner dieser Maßregel. Die verbündeten Regierungen
haben nach der Verfassung — nach ihrem Buchstaben wie nach ihrem Geist —
unbestreitbar und bisher unbestritten das formelle Recht, in jedem Stadium
der Verhandlungen Vorschlüge der Mehrheit als unannehmbar zu bezeichnen,
sie könnten ihre Pflicht als Wahrer der Gesamtinteressen sonst nicht erfüllen, und
materiell stellt sich ihre politische und staatsrechtliche Aufgabe gerade in solchen
Füllen, wie dem vorliegenden, als eine sehr viel höhere dar, als die einer
Reichstagsmehrheit, wäre sie auch viel größer und einiger, als sie es in diesem
Falle ist. Die Theorie des Grafen Mirbach kann im parlamentarischen Leben
demokratischer Republiken vielleicht Sinn haben, und anch in parlamentarisch
regierten Scheinmonarchien mag sie in gewissem Maße diskutabel erscheinen,


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[0704] Was wird aus dem Zolltarif? Und was sind die Gründe, die diese tariffreundliche Opposition dafür geltend macht, daß die verbündeten Regierungen ihre wiederholt und so besonders nachdrücklich gegebnen Unannehmbarkeitserklärungen widerrufen sollen? Zu¬ nächst sind die formellen Einwendungen, die man neuerdings ins Treffen führt, sehr bemerkenswert. Unter anderen hat sie Graf Mirbach in der Kreuz¬ zeitung wie folgt formuliert: „Ein too volo, sie jubeo steht den verbündeten Regierungen dem Reichstage gegenüber nicht zu. Der Reichstag hat unbe¬ stritten das Recht, an jedem Teil einer Vorlage der verbündeten Regierungen nach seinem Ermessen Ändrnngen vorzunehmen. Beschlüsse der verbündeten Regierungen und des Reichstags sind hinsichtlich des Zustandekommens eines Gesetzes vollkommen gleichwertig. Wenn der eine Faktor der Gesetzgebung von vornherein erklärt: »Ich willige in eine Abündrung nicht«, so wird man an¬ zunehmen berechtigt sein, daß die Seite, die diesen Standpunkt einnimmt, auf das Zustandekommen der betreffenden Vorlage keinen entscheidenden Wert legt." Die Deutsche Tageszeitung hat diese Sätze ihren Lesern als wohl¬ berechtigte Verurteilung der „dem Geiste der Verfassung widersprechenden Haltung der Regierung" alsbald zur Beachtung empfohlen. Auch sonst be¬ gegnet man in agrarischen Zeitungen diesen Sophismen. Die bündlerische Agitation ist augenscheinlich bestrebt, sie den landwirtschaftlichen Wählermafsen beizeiten zu suggerieren. Der Ruf zum Kampf gegen das Hov volo, sie snlxzo im Deutschen Reich scheint ihr vielleicht als neues Feldgeschrei sehr wertvoll, aber konservativ ist er nicht lind in der Zollfrage auch durchaus unbegründet und objektiv unwahr. Wir erwähnten schon, daß es unter Um¬ ständen die Pflicht der Regierung sei, ein Kompromiß zwischen zwei gegnerischen parlamentarischen Heerlagern herbeizuführen, auch wenn sie sich als eine Mehrheit und eine Minderheit darstellen. Gerade von konservativer Seite wird mau diese Pflicht, die Härten des Majoritätsprinzips zu mildern, anerkennen müssen. Vollends da, wo es sich um wirtschaftliche Interessengegensätze handelt. Es hieße den Grundsatz: Autorität, nicht Majorität! in sein demokratisches Gegenteil verkehren, wenn man diese Pflicht und damit das Recht, sie zu er¬ füllen, der Regierung bestreiten wollte, wo das den Interessen der Mehrheit gerade paßt. Von einem Kompromiß zwischen Negierung und Reichstag ist hier gar nicht die Rede, sondern das Kompromiß ist zu schaffen zwischen den parlamentarischen Vertretern der Freunde der Lebensmittelzollerhöhung und den Vertretern der Gegner dieser Maßregel. Die verbündeten Regierungen haben nach der Verfassung — nach ihrem Buchstaben wie nach ihrem Geist — unbestreitbar und bisher unbestritten das formelle Recht, in jedem Stadium der Verhandlungen Vorschlüge der Mehrheit als unannehmbar zu bezeichnen, sie könnten ihre Pflicht als Wahrer der Gesamtinteressen sonst nicht erfüllen, und materiell stellt sich ihre politische und staatsrechtliche Aufgabe gerade in solchen Füllen, wie dem vorliegenden, als eine sehr viel höhere dar, als die einer Reichstagsmehrheit, wäre sie auch viel größer und einiger, als sie es in diesem Falle ist. Die Theorie des Grafen Mirbach kann im parlamentarischen Leben demokratischer Republiken vielleicht Sinn haben, und anch in parlamentarisch regierten Scheinmonarchien mag sie in gewissem Maße diskutabel erscheinen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/704>, abgerufen am 20.10.2024.