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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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vom ehemaligen Königreich Hannover

Ständekammern aufgelöst, und einige Tage später erschien eine königliche Ver¬
ordnung vom 1. August, die den Bnndesbeschluß vom 19, April publizierte,
die einschlägigen Bestimmungen der Novelle vom 5. September 1848, sowie
der Städteordnung und des Wahl- und Staatsdienergesetzes aufhob und dafür
das Landesverfassungsgesetz von 1840 mit einigen Abänderungen wiederher¬
stellte. Sogar das 1848 zur Ruhe gekommne Fincmzkapitel wurde in diesen
Umsturz des Jahres 1855 hineingezogen. Wenngleich der König, hieß es in
der Verordnung, kraft seines jus örninkus das ganze Kapitel wiederherstellen
könnte, so wünschte er doch die Kassentrennnng zu vermeiden (sie hatte sich
als nicht vorteilhaft für den königlichen Haushalt erwiesen), nur das ständische
Bewilligungsrecht wurde aufgehoben, und weitere Verhandlungen mit den
neuen Ständen wurden angekündigt. Sie fanden ihren Abschluß erst am
24. März 1857 mit der Annahme einer Regierungsvorlage, die dem Könige
alles brachte, was er wünschen konnte. "Dem Allmächtigen sei Ehre und
Preis, unter dessen Beistand das Werk des Friedens gelang," schrieb er an
diesem Tage an die allgemeine Ständeversammlung. Die königliche Bedarfs-
smmne war auf 600000 Thaler erhöht, und ihre Beschaffung hatte in der
.Hauptsache aus Domänen zu erfolgen, die für diesen Zweck ausgeschieden
werden sollten. Die Stände hatten hierbei fortan keine Mitwirkung mehr,
kein Budgetrecht also in Bezug auf diese Krondotation oder Zivilliste, und
der Ertrag der cmsgeschiednen, nunmehr unter königlicher Verwaltung stehenden
Domänenmasse war so niedrig angesetzt worden, daß die königliche Kasse dabei
über die festgesetzte Summe hinaus noch jährlich gegen 120000 Thaler profi¬
tierte. Nun war der König, wie seine Getreuen sagten, als größter Grund¬
besitzer seinen Unterthanen näher getreten. Die für ihn so vorteilhafte Rech¬
nung und andre bei dieser Ausscheidung der Krondomünen vorgekommne
Merkwürdigkeiten deckte der damalige Obergerichtsanwalt Miancl in Göttingen
in einer kleinen, schnell berühmt gewordnen Schrift so überzeugend auf, daß
der königliche Kommissar in seiner Gegenschrift nicht viel mehr dazu sagen
konnte, als: Was wollen aber 120000 Thaler bedeuten, wenn es sich darum
handelt, das Rechtsgefühl des Königs zu befriedigen!

Der König konnte befriedigt sein, und diesen Zustand nannte er nun
Frieden. Aber seine Unterthanen dachten darüber zum Teil anders, und die
Herrschaft seines Ministers von Borries dauerte von nnn an (Marx 1857)
noch über fünf Jahre. Er fiel während des ärgerlichen Streits um die Ein¬
führung eines strenggläubigen Katechismus in Ungnade und wurde am
20. August 1862 entlassen, aber viel später, am 9. September 1865, ernannte
ihn der König plötzlich zum Präsidenten des Staatsrath, und das war das
Ende des Ministeriums, das auf das seine gefolgt und nach vielen Überlegungen
des Königs endlich im Dezember 1862 zur Freude des Landes zusammen¬
gebracht war (Hammerstein). Borries Hand lag immer schwerer auf des Königs
Unterthanen und streckte sich sogar bisweilen nach Rechten, die dieser sich vor¬
behalten hatte, und einmal bekam der allmächtige Minister em Schreiben
des Kabinettsrats: wer so etwas bei Seiner Majestät probiere, werde den Ver¬
such gewiß nicht zum zweitenmal machen. Der König wollte selbst herrschen.


vom ehemaligen Königreich Hannover

Ständekammern aufgelöst, und einige Tage später erschien eine königliche Ver¬
ordnung vom 1. August, die den Bnndesbeschluß vom 19, April publizierte,
die einschlägigen Bestimmungen der Novelle vom 5. September 1848, sowie
der Städteordnung und des Wahl- und Staatsdienergesetzes aufhob und dafür
das Landesverfassungsgesetz von 1840 mit einigen Abänderungen wiederher¬
stellte. Sogar das 1848 zur Ruhe gekommne Fincmzkapitel wurde in diesen
Umsturz des Jahres 1855 hineingezogen. Wenngleich der König, hieß es in
der Verordnung, kraft seines jus örninkus das ganze Kapitel wiederherstellen
könnte, so wünschte er doch die Kassentrennnng zu vermeiden (sie hatte sich
als nicht vorteilhaft für den königlichen Haushalt erwiesen), nur das ständische
Bewilligungsrecht wurde aufgehoben, und weitere Verhandlungen mit den
neuen Ständen wurden angekündigt. Sie fanden ihren Abschluß erst am
24. März 1857 mit der Annahme einer Regierungsvorlage, die dem Könige
alles brachte, was er wünschen konnte. „Dem Allmächtigen sei Ehre und
Preis, unter dessen Beistand das Werk des Friedens gelang," schrieb er an
diesem Tage an die allgemeine Ständeversammlung. Die königliche Bedarfs-
smmne war auf 600000 Thaler erhöht, und ihre Beschaffung hatte in der
.Hauptsache aus Domänen zu erfolgen, die für diesen Zweck ausgeschieden
werden sollten. Die Stände hatten hierbei fortan keine Mitwirkung mehr,
kein Budgetrecht also in Bezug auf diese Krondotation oder Zivilliste, und
der Ertrag der cmsgeschiednen, nunmehr unter königlicher Verwaltung stehenden
Domänenmasse war so niedrig angesetzt worden, daß die königliche Kasse dabei
über die festgesetzte Summe hinaus noch jährlich gegen 120000 Thaler profi¬
tierte. Nun war der König, wie seine Getreuen sagten, als größter Grund¬
besitzer seinen Unterthanen näher getreten. Die für ihn so vorteilhafte Rech¬
nung und andre bei dieser Ausscheidung der Krondomünen vorgekommne
Merkwürdigkeiten deckte der damalige Obergerichtsanwalt Miancl in Göttingen
in einer kleinen, schnell berühmt gewordnen Schrift so überzeugend auf, daß
der königliche Kommissar in seiner Gegenschrift nicht viel mehr dazu sagen
konnte, als: Was wollen aber 120000 Thaler bedeuten, wenn es sich darum
handelt, das Rechtsgefühl des Königs zu befriedigen!

Der König konnte befriedigt sein, und diesen Zustand nannte er nun
Frieden. Aber seine Unterthanen dachten darüber zum Teil anders, und die
Herrschaft seines Ministers von Borries dauerte von nnn an (Marx 1857)
noch über fünf Jahre. Er fiel während des ärgerlichen Streits um die Ein¬
führung eines strenggläubigen Katechismus in Ungnade und wurde am
20. August 1862 entlassen, aber viel später, am 9. September 1865, ernannte
ihn der König plötzlich zum Präsidenten des Staatsrath, und das war das
Ende des Ministeriums, das auf das seine gefolgt und nach vielen Überlegungen
des Königs endlich im Dezember 1862 zur Freude des Landes zusammen¬
gebracht war (Hammerstein). Borries Hand lag immer schwerer auf des Königs
Unterthanen und streckte sich sogar bisweilen nach Rechten, die dieser sich vor¬
behalten hatte, und einmal bekam der allmächtige Minister em Schreiben
des Kabinettsrats: wer so etwas bei Seiner Majestät probiere, werde den Ver¬
such gewiß nicht zum zweitenmal machen. Der König wollte selbst herrschen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/419>, abgerufen am 27.09.2024.