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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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meiden, mitgewirkt haben. Ebenso wird mich höchstwahrscheinlich die Reise
nach einem fremden, fernen Ort für die der Mehrzahl "ach bejahrten Kar¬
dinäle wenig verlockend erschienen sein. Und endlich ist sicher auch die Aus¬
wahl eines geeigneten Ortes mit Schwierigkeiten verknüpft gewesen, zumal da
dem Kardinalkollegium, soweit bekannt geworden ist, von keinem Staate Gast¬
freundschaft angeboten war. Aber alles das sind doch nur Nebenumstände.
Ausschlaggebend war vielmehr die Erwägung, daß, falls man die Wahl außer¬
halb Roms vornahm, dem neuen Papst vielleicht die Rückkehr dorthin ab¬
geschnitten war. Eine Wahl außerhalb Roms hätte, das unterliegt keinem
Zweifel, Italien ans das ünßerste gereizt. Dein: es wäre ein deutlicher
Beweis dafür gewesen, daß man von seiner Seite trotz der im Garantiegesetz
übernommnen Verpflichtungen gewaltsame Eingriffe bei der Papstwahl be¬
fürchtete. Was hätte nun Italien gehindert, diesen Schlag damit zu parieren,
daß es dem umgewühlten Papste den Eintritt in Rom verwehrte? Die Ab¬
haltung des Konklaves außerhalb Roms hätte also möglicherweise zu einer
Verlegung des päpstlichen Stuhls von dort führen können. Das Papsttum
ist aber mit all seinen Wurzeln auf das innigste mit Rom verbunden. Und
wie man einen uralten Baum nicht verpflanzen kann, ohne sein Gedeihn zu
gefährden, ebenso ist es ausgeschlossen, Rom als Sitz der Kurie aufzugeben,
ohne der katholischen Kirche die schwersten Schäden zuzufügen. Ein Papst in
Avignon oder sonstwo außerhalb Roms würde aufhören, eine politische Rolle
zu spielen. Wir brauchen das hier nicht näher auszuführen, es genügt, auf
folgendes hinzuweisen. Obwohl der Papst die weltliche Macht eingebüßt hat,
haben viele Staaten, darunter auch solche mit überwiegend protestantischer Be¬
völkerung, diplomatische Vertreter bei ihm beglaubigt, ebenso wie er solche zum
Teil bei ihnen unterhält. Während ihm also heute noch, ohne daß er über
Land und Leute herrscht, die Vorrechte eines regierenden Fürsten zugestanden
werden, hätte er in der Verbannung erst in Wahrheit seine Souveränität ver¬
loren. Und nicht nur diese, sondern auch die Unabhängigkeit! Hinabgesunken
zu einem Werkzeug des ihn schützenden Staats, wäre er nach dem Weggang
von Rom erst wirklich in Gefangenschaft geraten. Ist aber der Anfenthalt in
der Fremde für das Papsttum schon mit den grüßten Gefahren verknüpft, wie
schwer und unsicher wird sich erst die Rückkehr nach Rom gestalten, ans die
das Papsttum doch niemals verzichten kann.

In einer Frage nun von so weitgehenden und unabsehbaren Folgen
wollten und konnten, so meinen wir, die Kardinäle der Entscheidung des zu¬
künftigen Papstes nicht vorgreifen. Und deshalb stimmten sie schließlich doch
trotz ursprünglichen Widerstrebens fast einstimmig für Rom.

Wir wissen nicht, ob die neuerdings aufgetauchte Behauptung, auch
Leo XIII. habe für die künftige Wahl Vorschriften erlassen, richtig ist. Sollte
es aber der Fall sein, so erscheint es in hohem Grade unwahrscheinlich, daß
n hierbei eine ausdrückliche Bestimmung getroffen habe, das Konklave außer¬
halb Roms abzuhalten. Im Gegenteil möchten wir mit Sicherheit annehmen,
daß er darin den Kardinälen aurae, falls sich nicht besondre unerwartete
Schwierigkeiten ergeben, die Wahl unbedingt in Rom vorzunehmen. Denn


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meiden, mitgewirkt haben. Ebenso wird mich höchstwahrscheinlich die Reise
nach einem fremden, fernen Ort für die der Mehrzahl »ach bejahrten Kar¬
dinäle wenig verlockend erschienen sein. Und endlich ist sicher auch die Aus¬
wahl eines geeigneten Ortes mit Schwierigkeiten verknüpft gewesen, zumal da
dem Kardinalkollegium, soweit bekannt geworden ist, von keinem Staate Gast¬
freundschaft angeboten war. Aber alles das sind doch nur Nebenumstände.
Ausschlaggebend war vielmehr die Erwägung, daß, falls man die Wahl außer¬
halb Roms vornahm, dem neuen Papst vielleicht die Rückkehr dorthin ab¬
geschnitten war. Eine Wahl außerhalb Roms hätte, das unterliegt keinem
Zweifel, Italien ans das ünßerste gereizt. Dein: es wäre ein deutlicher
Beweis dafür gewesen, daß man von seiner Seite trotz der im Garantiegesetz
übernommnen Verpflichtungen gewaltsame Eingriffe bei der Papstwahl be¬
fürchtete. Was hätte nun Italien gehindert, diesen Schlag damit zu parieren,
daß es dem umgewühlten Papste den Eintritt in Rom verwehrte? Die Ab¬
haltung des Konklaves außerhalb Roms hätte also möglicherweise zu einer
Verlegung des päpstlichen Stuhls von dort führen können. Das Papsttum
ist aber mit all seinen Wurzeln auf das innigste mit Rom verbunden. Und
wie man einen uralten Baum nicht verpflanzen kann, ohne sein Gedeihn zu
gefährden, ebenso ist es ausgeschlossen, Rom als Sitz der Kurie aufzugeben,
ohne der katholischen Kirche die schwersten Schäden zuzufügen. Ein Papst in
Avignon oder sonstwo außerhalb Roms würde aufhören, eine politische Rolle
zu spielen. Wir brauchen das hier nicht näher auszuführen, es genügt, auf
folgendes hinzuweisen. Obwohl der Papst die weltliche Macht eingebüßt hat,
haben viele Staaten, darunter auch solche mit überwiegend protestantischer Be¬
völkerung, diplomatische Vertreter bei ihm beglaubigt, ebenso wie er solche zum
Teil bei ihnen unterhält. Während ihm also heute noch, ohne daß er über
Land und Leute herrscht, die Vorrechte eines regierenden Fürsten zugestanden
werden, hätte er in der Verbannung erst in Wahrheit seine Souveränität ver¬
loren. Und nicht nur diese, sondern auch die Unabhängigkeit! Hinabgesunken
zu einem Werkzeug des ihn schützenden Staats, wäre er nach dem Weggang
von Rom erst wirklich in Gefangenschaft geraten. Ist aber der Anfenthalt in
der Fremde für das Papsttum schon mit den grüßten Gefahren verknüpft, wie
schwer und unsicher wird sich erst die Rückkehr nach Rom gestalten, ans die
das Papsttum doch niemals verzichten kann.

In einer Frage nun von so weitgehenden und unabsehbaren Folgen
wollten und konnten, so meinen wir, die Kardinäle der Entscheidung des zu¬
künftigen Papstes nicht vorgreifen. Und deshalb stimmten sie schließlich doch
trotz ursprünglichen Widerstrebens fast einstimmig für Rom.

Wir wissen nicht, ob die neuerdings aufgetauchte Behauptung, auch
Leo XIII. habe für die künftige Wahl Vorschriften erlassen, richtig ist. Sollte
es aber der Fall sein, so erscheint es in hohem Grade unwahrscheinlich, daß
n hierbei eine ausdrückliche Bestimmung getroffen habe, das Konklave außer¬
halb Roms abzuhalten. Im Gegenteil möchten wir mit Sicherheit annehmen,
daß er darin den Kardinälen aurae, falls sich nicht besondre unerwartete
Schwierigkeiten ergeben, die Wahl unbedingt in Rom vorzunehmen. Denn


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[0363] Zur nächsten Paxstwahl meiden, mitgewirkt haben. Ebenso wird mich höchstwahrscheinlich die Reise nach einem fremden, fernen Ort für die der Mehrzahl »ach bejahrten Kar¬ dinäle wenig verlockend erschienen sein. Und endlich ist sicher auch die Aus¬ wahl eines geeigneten Ortes mit Schwierigkeiten verknüpft gewesen, zumal da dem Kardinalkollegium, soweit bekannt geworden ist, von keinem Staate Gast¬ freundschaft angeboten war. Aber alles das sind doch nur Nebenumstände. Ausschlaggebend war vielmehr die Erwägung, daß, falls man die Wahl außer¬ halb Roms vornahm, dem neuen Papst vielleicht die Rückkehr dorthin ab¬ geschnitten war. Eine Wahl außerhalb Roms hätte, das unterliegt keinem Zweifel, Italien ans das ünßerste gereizt. Dein: es wäre ein deutlicher Beweis dafür gewesen, daß man von seiner Seite trotz der im Garantiegesetz übernommnen Verpflichtungen gewaltsame Eingriffe bei der Papstwahl be¬ fürchtete. Was hätte nun Italien gehindert, diesen Schlag damit zu parieren, daß es dem umgewühlten Papste den Eintritt in Rom verwehrte? Die Ab¬ haltung des Konklaves außerhalb Roms hätte also möglicherweise zu einer Verlegung des päpstlichen Stuhls von dort führen können. Das Papsttum ist aber mit all seinen Wurzeln auf das innigste mit Rom verbunden. Und wie man einen uralten Baum nicht verpflanzen kann, ohne sein Gedeihn zu gefährden, ebenso ist es ausgeschlossen, Rom als Sitz der Kurie aufzugeben, ohne der katholischen Kirche die schwersten Schäden zuzufügen. Ein Papst in Avignon oder sonstwo außerhalb Roms würde aufhören, eine politische Rolle zu spielen. Wir brauchen das hier nicht näher auszuführen, es genügt, auf folgendes hinzuweisen. Obwohl der Papst die weltliche Macht eingebüßt hat, haben viele Staaten, darunter auch solche mit überwiegend protestantischer Be¬ völkerung, diplomatische Vertreter bei ihm beglaubigt, ebenso wie er solche zum Teil bei ihnen unterhält. Während ihm also heute noch, ohne daß er über Land und Leute herrscht, die Vorrechte eines regierenden Fürsten zugestanden werden, hätte er in der Verbannung erst in Wahrheit seine Souveränität ver¬ loren. Und nicht nur diese, sondern auch die Unabhängigkeit! Hinabgesunken zu einem Werkzeug des ihn schützenden Staats, wäre er nach dem Weggang von Rom erst wirklich in Gefangenschaft geraten. Ist aber der Anfenthalt in der Fremde für das Papsttum schon mit den grüßten Gefahren verknüpft, wie schwer und unsicher wird sich erst die Rückkehr nach Rom gestalten, ans die das Papsttum doch niemals verzichten kann. In einer Frage nun von so weitgehenden und unabsehbaren Folgen wollten und konnten, so meinen wir, die Kardinäle der Entscheidung des zu¬ künftigen Papstes nicht vorgreifen. Und deshalb stimmten sie schließlich doch trotz ursprünglichen Widerstrebens fast einstimmig für Rom. Wir wissen nicht, ob die neuerdings aufgetauchte Behauptung, auch Leo XIII. habe für die künftige Wahl Vorschriften erlassen, richtig ist. Sollte es aber der Fall sein, so erscheint es in hohem Grade unwahrscheinlich, daß n hierbei eine ausdrückliche Bestimmung getroffen habe, das Konklave außer¬ halb Roms abzuhalten. Im Gegenteil möchten wir mit Sicherheit annehmen, daß er darin den Kardinälen aurae, falls sich nicht besondre unerwartete Schwierigkeiten ergeben, die Wahl unbedingt in Rom vorzunehmen. Denn

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/363>, abgerufen am 06.02.2025.