Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.Die österreichische Staatskrise die beide Sprachen beherrscht, so dürste sich in der Bevölkerung dagegen kein Hand in Hand damit müßte aber selbstverständlich eine gründliche Re¬ Die österreichische Staatskrise die beide Sprachen beherrscht, so dürste sich in der Bevölkerung dagegen kein Hand in Hand damit müßte aber selbstverständlich eine gründliche Re¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0356" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236880"/> <fw type="header" place="top"> Die österreichische Staatskrise</fw><lb/> <p xml:id="ID_1357" prev="#ID_1356"> die beide Sprachen beherrscht, so dürste sich in der Bevölkerung dagegen kein<lb/> Widerspruch erheben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1358" next="#ID_1359"> Hand in Hand damit müßte aber selbstverständlich eine gründliche Re¬<lb/> organisation der politischen Verwaltung gehn. Die nationale Frage läßt sich<lb/> aus dem Reichsrat nur dann ausschalten, wenn man sich entschließt, alle so¬<lb/> genannten nationalen Angelegenheiten durch die autonomen Körperschaften,<lb/> also von den Volksstämmen selbst und ihren berufnen Vertretungen wahr¬<lb/> nehmen zu lassen. Die letzte Reform der Verwaltung kam in den sechziger<lb/> Jahren zustande, wo — natürlich nicht unter dcutschliberalcr Herrschaft — die<lb/> Einführung von Bezirksvertretungen verfügt worden ist. Durchgeführt wurde<lb/> diese Maßnahme jedoch nur in Böhmen, Steiermark und Galizien. Die<lb/> liberale Partei, die kurz darauf ans Ruder kam, hatte ja kein Interesse daran,<lb/> diese Keime einer Selbstverwaltung zu entwickeln, und so blieben auch die<lb/> Bezirksvertretuugen dort, wo sie eingeführt worden waren, in den Anfängen<lb/> stecken. Hier müßte eine klare Verwaltungsreform einsetzen. Auf den poli¬<lb/> tischen Einheiten, den Gemeinden, müßten sich die Bezirksvertretungen, auf<lb/> diesen die Kreisausschüsse aufbauen, wozu zu bemerken ist, daß schon in allen<lb/> dahingehender Vorschlägen über die nationale Abgrenzung der Bezirke und<lb/> Kreise kein Zweifel herrscht. Auf den Kreisausschüssen aber würden die<lb/> Landesvertretung und die nationalen Kurier in den gemischtsprachigen Land¬<lb/> tagen ruhen. Alles dies wären nationale, autonome Körperschaften, deren<lb/> Verhältnis zum Staate z. B. in Böhmen — um einen bestimmten Fall an¬<lb/> zuführen — folgendes wäre: Die Gemeinde Hütte in der Gemeindevertretuug<lb/> ihr autonomes Verwaltungsorgan, aus dessen Befugnis alle Handlungen<lb/> der Staatsverwaltung, die ihm heute im „übertragnen Wirkungskreise" auf¬<lb/> gebürdet sind, auszuscheiden wären, in die aber andrerseits die Obliegenheiten<lb/> einbezogen werden müßten, die der Gemeinde natürlicherweise zukommen, heute<lb/> aber von den Bezirkshauptmannschasten, also von der Staatsverwaltung,<lb/> besorgt werden. Für die gemeinsamen Angelegenheiten des Bezirks wären die<lb/> Bezirksvertretuugen zu bestellen mit dem Bezirksausschuß als ausführender<lb/> Behörde. Beiden autonomen Körperschaften, der Gemeinde und der Bezirks¬<lb/> vertretung, stünde die Bezirkshauptmannschaft als Behörde der Staatsauf¬<lb/> sicht erster Instanz zur Seite. Nach demselben Grundsatz wären die Kreis¬<lb/> vertretungen und Kreisausschüsse einzurichten, denen als Staatsaufsichts¬<lb/> behörden zweiter Instanz die Kreishauptmannschaften entsprächen. Um die<lb/> Wirksamkeit dieser Doppelgestaltung und ihren wohlthätigen Einfluß auf die<lb/> Entwicklung der nationalen Frage in Österreich zu vergegenwärtigen, sei<lb/> darauf hingewiesen, wie heute das Schulwesen eingerichtet ist, und wie es in<lb/> Zukunft eingerichtet wäre. Die Schulfrage ist ein wesentlicher und sehr be¬<lb/> deutender Bestandteil der nationalen Frage. Auf ihrem Gebiet stoßen fort¬<lb/> während die nationalen Interessen und Bestrebungen zusammen. Schon lange<lb/> hat man deshalb in Böhmen den Landesschulrat in zwei Sektionen, eine<lb/> deutsche und eine tschechische, geteilt und so gewissermaßen das Schulwesen<lb/> beider das Land bewohnenden Volksstämme national geordnet. Aber man<lb/> vermied es, in dieser Beziehung den letzten entscheidenden Schritt zu thun:</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0356]
Die österreichische Staatskrise
die beide Sprachen beherrscht, so dürste sich in der Bevölkerung dagegen kein
Widerspruch erheben.
Hand in Hand damit müßte aber selbstverständlich eine gründliche Re¬
organisation der politischen Verwaltung gehn. Die nationale Frage läßt sich
aus dem Reichsrat nur dann ausschalten, wenn man sich entschließt, alle so¬
genannten nationalen Angelegenheiten durch die autonomen Körperschaften,
also von den Volksstämmen selbst und ihren berufnen Vertretungen wahr¬
nehmen zu lassen. Die letzte Reform der Verwaltung kam in den sechziger
Jahren zustande, wo — natürlich nicht unter dcutschliberalcr Herrschaft — die
Einführung von Bezirksvertretungen verfügt worden ist. Durchgeführt wurde
diese Maßnahme jedoch nur in Böhmen, Steiermark und Galizien. Die
liberale Partei, die kurz darauf ans Ruder kam, hatte ja kein Interesse daran,
diese Keime einer Selbstverwaltung zu entwickeln, und so blieben auch die
Bezirksvertretuugen dort, wo sie eingeführt worden waren, in den Anfängen
stecken. Hier müßte eine klare Verwaltungsreform einsetzen. Auf den poli¬
tischen Einheiten, den Gemeinden, müßten sich die Bezirksvertretungen, auf
diesen die Kreisausschüsse aufbauen, wozu zu bemerken ist, daß schon in allen
dahingehender Vorschlägen über die nationale Abgrenzung der Bezirke und
Kreise kein Zweifel herrscht. Auf den Kreisausschüssen aber würden die
Landesvertretung und die nationalen Kurier in den gemischtsprachigen Land¬
tagen ruhen. Alles dies wären nationale, autonome Körperschaften, deren
Verhältnis zum Staate z. B. in Böhmen — um einen bestimmten Fall an¬
zuführen — folgendes wäre: Die Gemeinde Hütte in der Gemeindevertretuug
ihr autonomes Verwaltungsorgan, aus dessen Befugnis alle Handlungen
der Staatsverwaltung, die ihm heute im „übertragnen Wirkungskreise" auf¬
gebürdet sind, auszuscheiden wären, in die aber andrerseits die Obliegenheiten
einbezogen werden müßten, die der Gemeinde natürlicherweise zukommen, heute
aber von den Bezirkshauptmannschasten, also von der Staatsverwaltung,
besorgt werden. Für die gemeinsamen Angelegenheiten des Bezirks wären die
Bezirksvertretuugen zu bestellen mit dem Bezirksausschuß als ausführender
Behörde. Beiden autonomen Körperschaften, der Gemeinde und der Bezirks¬
vertretung, stünde die Bezirkshauptmannschaft als Behörde der Staatsauf¬
sicht erster Instanz zur Seite. Nach demselben Grundsatz wären die Kreis¬
vertretungen und Kreisausschüsse einzurichten, denen als Staatsaufsichts¬
behörden zweiter Instanz die Kreishauptmannschaften entsprächen. Um die
Wirksamkeit dieser Doppelgestaltung und ihren wohlthätigen Einfluß auf die
Entwicklung der nationalen Frage in Österreich zu vergegenwärtigen, sei
darauf hingewiesen, wie heute das Schulwesen eingerichtet ist, und wie es in
Zukunft eingerichtet wäre. Die Schulfrage ist ein wesentlicher und sehr be¬
deutender Bestandteil der nationalen Frage. Auf ihrem Gebiet stoßen fort¬
während die nationalen Interessen und Bestrebungen zusammen. Schon lange
hat man deshalb in Böhmen den Landesschulrat in zwei Sektionen, eine
deutsche und eine tschechische, geteilt und so gewissermaßen das Schulwesen
beider das Land bewohnenden Volksstämme national geordnet. Aber man
vermied es, in dieser Beziehung den letzten entscheidenden Schritt zu thun:
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