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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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Überflüssiges Geld

das eine, bald das andre Land, wobei es keinen Unterschied macht, von welchem
Lande das Gold ursprünglich angekauft, und wo es ausgemünzt worden ist.
Die wirtschaftlichen Gemeinschaften haben deshalb auch keine Veranlassung,
auf ihre Kosten die großen Goldvorräte anzuschaffen.

Um den Wechselkurs -- also den Preis, zu dem die Valuta eines Landes
im Ausland käuflich oder verwertbar ist -- zu regulieren und übertriebne
Schwankungen dieses Kurses zu verhindern, bedarf es keiner Goldreserven und
keiner Versendung größerer Summen davon ins Ausland. Der Wechselkurs
hängt eng mit den Preisen für die Waren zusammen, die im Auslandverkehr
gehandelt werden, und läßt sich als ein Teil dieser Warenpreise ansehen.
Ebenso wie die Konkurrenz der Preisbildung der Waren im Weltverkehr
Schranken setzt, verhindert sie auch Extravaganzen in der Gestaltung der
Wechselkurse. Durch einen zu hohen Wechselkurs wird ein Land ebensowohl
konkurrenzunfähig wie durch einen zu hohen Preis seiner Waren. Wenn nach
dem Abschluß eines Geschäfts der Wechselkurs steigt oder fällt, ist dadurch der
Kontrahent begünstigt oder benachteiligt, der eine ausländische Valuta zu em¬
pfangen oder zu zahlen hat. Sobald die fremde Valuta steigt, braucht ein
inländischer Käufer mehr Landesmünze zur Bezahlung, während in solchem
Fall ein inländischer Verkäufer für seine Fordrung an das Ausland eine
größere Summe Laudesmünze erhält. Fällt hingegen der Kurs, so wird dem¬
entsprechend die Ausgabe des Käufers geringer, und ebenso der Erlös des
Verkäufers. Dieses Risiko wird natürlich bei der Kalkulation der Warenpreise
mit in Rechnung gezogen. Wenn z. B. ein Käufer ein solches Risiko nicht
laufen will, so kann der Preis auch in der Valuta seines Landes festgesetzt
werden; er wird dann aber einen etwas höhern Preis zählen müssen. Im
übrigen ist jedes Land teils Geldzahler, teils Geldempfänger, wird also, wenn
es auf der eiuen Seite den Borten eines günstigen Wechselkurses genießt, da¬
durch auf der andern Seite eine Einbuße erleiden. Außerdem ist hinsichtlich
des Wechselkurses kein Land ausschließlich auf ein andres, zu dem es in
Handelsbeziehungen steht, angewiesen; denn die Zahlungen brauchen nicht von
dem Land des Käufers direkt nach dem Land des Verkäufers zu erfolgen,
sondern man kann sich auch der Vermittlung eines dritten Landes bedienen,
wenn die Wechselkurse mit diesem augenblicklich vorteilhafter sind.

(Schluß folgt)




Überflüssiges Geld

das eine, bald das andre Land, wobei es keinen Unterschied macht, von welchem
Lande das Gold ursprünglich angekauft, und wo es ausgemünzt worden ist.
Die wirtschaftlichen Gemeinschaften haben deshalb auch keine Veranlassung,
auf ihre Kosten die großen Goldvorräte anzuschaffen.

Um den Wechselkurs — also den Preis, zu dem die Valuta eines Landes
im Ausland käuflich oder verwertbar ist — zu regulieren und übertriebne
Schwankungen dieses Kurses zu verhindern, bedarf es keiner Goldreserven und
keiner Versendung größerer Summen davon ins Ausland. Der Wechselkurs
hängt eng mit den Preisen für die Waren zusammen, die im Auslandverkehr
gehandelt werden, und läßt sich als ein Teil dieser Warenpreise ansehen.
Ebenso wie die Konkurrenz der Preisbildung der Waren im Weltverkehr
Schranken setzt, verhindert sie auch Extravaganzen in der Gestaltung der
Wechselkurse. Durch einen zu hohen Wechselkurs wird ein Land ebensowohl
konkurrenzunfähig wie durch einen zu hohen Preis seiner Waren. Wenn nach
dem Abschluß eines Geschäfts der Wechselkurs steigt oder fällt, ist dadurch der
Kontrahent begünstigt oder benachteiligt, der eine ausländische Valuta zu em¬
pfangen oder zu zahlen hat. Sobald die fremde Valuta steigt, braucht ein
inländischer Käufer mehr Landesmünze zur Bezahlung, während in solchem
Fall ein inländischer Verkäufer für seine Fordrung an das Ausland eine
größere Summe Laudesmünze erhält. Fällt hingegen der Kurs, so wird dem¬
entsprechend die Ausgabe des Käufers geringer, und ebenso der Erlös des
Verkäufers. Dieses Risiko wird natürlich bei der Kalkulation der Warenpreise
mit in Rechnung gezogen. Wenn z. B. ein Käufer ein solches Risiko nicht
laufen will, so kann der Preis auch in der Valuta seines Landes festgesetzt
werden; er wird dann aber einen etwas höhern Preis zählen müssen. Im
übrigen ist jedes Land teils Geldzahler, teils Geldempfänger, wird also, wenn
es auf der eiuen Seite den Borten eines günstigen Wechselkurses genießt, da¬
durch auf der andern Seite eine Einbuße erleiden. Außerdem ist hinsichtlich
des Wechselkurses kein Land ausschließlich auf ein andres, zu dem es in
Handelsbeziehungen steht, angewiesen; denn die Zahlungen brauchen nicht von
dem Land des Käufers direkt nach dem Land des Verkäufers zu erfolgen,
sondern man kann sich auch der Vermittlung eines dritten Landes bedienen,
wenn die Wechselkurse mit diesem augenblicklich vorteilhafter sind.

(Schluß folgt)




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[0074] Überflüssiges Geld das eine, bald das andre Land, wobei es keinen Unterschied macht, von welchem Lande das Gold ursprünglich angekauft, und wo es ausgemünzt worden ist. Die wirtschaftlichen Gemeinschaften haben deshalb auch keine Veranlassung, auf ihre Kosten die großen Goldvorräte anzuschaffen. Um den Wechselkurs — also den Preis, zu dem die Valuta eines Landes im Ausland käuflich oder verwertbar ist — zu regulieren und übertriebne Schwankungen dieses Kurses zu verhindern, bedarf es keiner Goldreserven und keiner Versendung größerer Summen davon ins Ausland. Der Wechselkurs hängt eng mit den Preisen für die Waren zusammen, die im Auslandverkehr gehandelt werden, und läßt sich als ein Teil dieser Warenpreise ansehen. Ebenso wie die Konkurrenz der Preisbildung der Waren im Weltverkehr Schranken setzt, verhindert sie auch Extravaganzen in der Gestaltung der Wechselkurse. Durch einen zu hohen Wechselkurs wird ein Land ebensowohl konkurrenzunfähig wie durch einen zu hohen Preis seiner Waren. Wenn nach dem Abschluß eines Geschäfts der Wechselkurs steigt oder fällt, ist dadurch der Kontrahent begünstigt oder benachteiligt, der eine ausländische Valuta zu em¬ pfangen oder zu zahlen hat. Sobald die fremde Valuta steigt, braucht ein inländischer Käufer mehr Landesmünze zur Bezahlung, während in solchem Fall ein inländischer Verkäufer für seine Fordrung an das Ausland eine größere Summe Laudesmünze erhält. Fällt hingegen der Kurs, so wird dem¬ entsprechend die Ausgabe des Käufers geringer, und ebenso der Erlös des Verkäufers. Dieses Risiko wird natürlich bei der Kalkulation der Warenpreise mit in Rechnung gezogen. Wenn z. B. ein Käufer ein solches Risiko nicht laufen will, so kann der Preis auch in der Valuta seines Landes festgesetzt werden; er wird dann aber einen etwas höhern Preis zählen müssen. Im übrigen ist jedes Land teils Geldzahler, teils Geldempfänger, wird also, wenn es auf der eiuen Seite den Borten eines günstigen Wechselkurses genießt, da¬ durch auf der andern Seite eine Einbuße erleiden. Außerdem ist hinsichtlich des Wechselkurses kein Land ausschließlich auf ein andres, zu dem es in Handelsbeziehungen steht, angewiesen; denn die Zahlungen brauchen nicht von dem Land des Käufers direkt nach dem Land des Verkäufers zu erfolgen, sondern man kann sich auch der Vermittlung eines dritten Landes bedienen, wenn die Wechselkurse mit diesem augenblicklich vorteilhafter sind. (Schluß folgt)

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/74>, abgerufen am 27.07.2024.