Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.Ver Kampf um den Zolltarif lvirtschaft nur erleichtern, wenn man nur nicht wieder in das leidige Fortwursteln Der Versuch, hier von der vorgeschlagnen Erhöhung der Jndustriezölle Für Dampflokomotiven nuf Schienen laufend ist der Zoll von 3, 5 und 8 Mark Wenn auch die wenigen hier nicht aufgeführten Positionen des Abschnitts 18 GrcnzbotV" IV 1901 22
Ver Kampf um den Zolltarif lvirtschaft nur erleichtern, wenn man nur nicht wieder in das leidige Fortwursteln Der Versuch, hier von der vorgeschlagnen Erhöhung der Jndustriezölle Für Dampflokomotiven nuf Schienen laufend ist der Zoll von 3, 5 und 8 Mark Wenn auch die wenigen hier nicht aufgeführten Positionen des Abschnitts 18 GrcnzbotV» IV 1901 22
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0177" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235999"/> <fw type="header" place="top"> Ver Kampf um den Zolltarif</fw><lb/> <p xml:id="ID_662" prev="#ID_661"> lvirtschaft nur erleichtern, wenn man nur nicht wieder in das leidige Fortwursteln<lb/> verfällt. Auch die Ausdehnung der Arbeitervcrsicherung wird dadurch um so leichter<lb/> werden. Auch wenn man etwa auf den Gedanken versiele, die Mehrerträge zur<lb/> Verstaatlichung des Wohmingswescns verwenden zu wollen, würde das unsers<lb/> Erachtens ein Fehler sein. Die Verzückung all dieser weit aussehende«? unreifen<lb/> Sozialprojekte mit der Getreidczollfrage mag den auf Augenblickserfolge zuge-<lb/> schnittnen Staatsmännern sehr verlockend erscheinen. Um so mehr muß im Inter¬<lb/> esse der dauernden Wohlfahrt von Reich und Nation davor gewarnt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_663"> Der Versuch, hier von der vorgeschlagnen Erhöhung der Jndustriezölle<lb/> auch nur ein annäherndes Bild zu geben, verbietet sich absolut. Man müßte<lb/> einfach die Abschnitte 2 bis 19 des Entwurfs abdrucken, den bestehenden Zoll¬<lb/> tarif, soweit er die Industrie betrifft, daneben stellen und nun dein Leser über¬<lb/> lassen, soweit es überhaupt möglich ist, einen Vergleich anzustellen. Wir wollen<lb/> aber als Beispiel eine Anzahl Positionen aus dem besonders wichtigen Ab¬<lb/> schnitt 18, der Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse und Fahrzeuge umfaßt,<lb/> aufführen und, den von der Deutschen Jnduslriezcitung veröffentlichten Zusammen¬<lb/> stellungen folgend, die entsprechenden Sätze des bisherigen Generaltarifs zum<lb/> Vergleich stellen. Bei allen angeführten Warengattungen weist der geltende<lb/> Vertragstarif keine Ermäßigung gegen den Generaltarif auf mit alleiniger<lb/> Ausnahme der Glühlampen, die jetzt vertragsmäßig mit 24 statt 30 Mark für<lb/> den Doppelzentner verzollt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_664"> Für Dampflokomotiven nuf Schienen laufend ist der Zoll von 3, 5 und 8 Mark<lb/> auf 5, 9 und 11 Mark für den Doppelzentner erhöht. Für Dampflokomotiven, nicht<lb/> ans Schienen laufend, von 8 Mark auf 8 und 9 Mark. Für Dampfmaschinen,<lb/> Dampfturbinen, Wasserkraftmaschinen, Verbrcnnnngs- und Explvfivnsmvtore, Hei߬<lb/> luft- und Druckluftmaschinen und andre vorstehend nicht genannte Kraftmaschinen<lb/> und dergleichen stellte sich bisher der Zoll uns 0 bis 8 Mark; nach dem Entwurf<lb/> soll der Doppelzentner dagegen je nach dem Gewicht von 1009 Doppelzentnern<lb/> bis 40 Kilogramm abgestuft mit 3,50 Mark bis 100 Mark verzollt werden. Für<lb/> Nah- und Strickmaschinen für den Handbetrieb ist der Zoll von 24 uns 35 Mark<lb/> erhöht. Für Neth- und Strickmaschinen mit Gestell und für motorische» Betrieb,<lb/> für Maschinen in fester Verbindung mit Krntzcnbeschlägen, für Webstuhle, Feuer¬<lb/> spritzen, Pumpen, für Maschinen zur Bearbeitung von Metallen, Hölzern und Steinen,<lb/> Nietmaschinen und mechanische Hämmer, Dampfdreschmaschineu und Dampfmäh¬<lb/> maschinen soll der Zoll künftig 4 bis 20 statt 3 bis 8 Mark betragen. Für andre<lb/> nicht besonders benannte Maschinen je nach dem Gewicht 3 bis 18 Mark, statt bisher<lb/> 3 bis 8 Mark. Für Dynamomaschinen, Elektromotoren und dergleichen 6 bis 9 Mark<lb/> statt 3 bis 8 Mark. Für elektrische Glühlampen 120 Mark statt 30 Mark, Für<lb/> Fahrräder 150 Mark statt 24 Mark. Für Lastwagen 25 bis 75 Mark statt 1 bis<lb/> 3 Mark für den Doppelzentner.</p><lb/> <p xml:id="ID_665" next="#ID_666"> Wenn auch die wenigen hier nicht aufgeführten Positionen des Abschnitts 18<lb/> das Bild nicht wesentlich anders gestalten würde», so ist es doch trotzdem mit vielen<lb/> Vorbehalten gegeben. Es kann nicht als typisch für die vvrgcschlague Er¬<lb/> höhung der Judustriezölle überhaupt bezeichnet werden; es erlaubt keine Schätzung<lb/> der prozentualen Erhöhung des Maschinenzolls im ganzen; es schließt nicht<lb/> aus, daß einzelne Zollermüßignngcn mit unterlaufen; man kann, um auch das<lb/> nochmals zu betonen, nicht daraus ersehen, was erhöhter Schutzzoll und was</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> GrcnzbotV» IV 1901 22</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0177]
Ver Kampf um den Zolltarif
lvirtschaft nur erleichtern, wenn man nur nicht wieder in das leidige Fortwursteln
verfällt. Auch die Ausdehnung der Arbeitervcrsicherung wird dadurch um so leichter
werden. Auch wenn man etwa auf den Gedanken versiele, die Mehrerträge zur
Verstaatlichung des Wohmingswescns verwenden zu wollen, würde das unsers
Erachtens ein Fehler sein. Die Verzückung all dieser weit aussehende«? unreifen
Sozialprojekte mit der Getreidczollfrage mag den auf Augenblickserfolge zuge-
schnittnen Staatsmännern sehr verlockend erscheinen. Um so mehr muß im Inter¬
esse der dauernden Wohlfahrt von Reich und Nation davor gewarnt werden.
Der Versuch, hier von der vorgeschlagnen Erhöhung der Jndustriezölle
auch nur ein annäherndes Bild zu geben, verbietet sich absolut. Man müßte
einfach die Abschnitte 2 bis 19 des Entwurfs abdrucken, den bestehenden Zoll¬
tarif, soweit er die Industrie betrifft, daneben stellen und nun dein Leser über¬
lassen, soweit es überhaupt möglich ist, einen Vergleich anzustellen. Wir wollen
aber als Beispiel eine Anzahl Positionen aus dem besonders wichtigen Ab¬
schnitt 18, der Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse und Fahrzeuge umfaßt,
aufführen und, den von der Deutschen Jnduslriezcitung veröffentlichten Zusammen¬
stellungen folgend, die entsprechenden Sätze des bisherigen Generaltarifs zum
Vergleich stellen. Bei allen angeführten Warengattungen weist der geltende
Vertragstarif keine Ermäßigung gegen den Generaltarif auf mit alleiniger
Ausnahme der Glühlampen, die jetzt vertragsmäßig mit 24 statt 30 Mark für
den Doppelzentner verzollt werden.
Für Dampflokomotiven nuf Schienen laufend ist der Zoll von 3, 5 und 8 Mark
auf 5, 9 und 11 Mark für den Doppelzentner erhöht. Für Dampflokomotiven, nicht
ans Schienen laufend, von 8 Mark auf 8 und 9 Mark. Für Dampfmaschinen,
Dampfturbinen, Wasserkraftmaschinen, Verbrcnnnngs- und Explvfivnsmvtore, Hei߬
luft- und Druckluftmaschinen und andre vorstehend nicht genannte Kraftmaschinen
und dergleichen stellte sich bisher der Zoll uns 0 bis 8 Mark; nach dem Entwurf
soll der Doppelzentner dagegen je nach dem Gewicht von 1009 Doppelzentnern
bis 40 Kilogramm abgestuft mit 3,50 Mark bis 100 Mark verzollt werden. Für
Nah- und Strickmaschinen für den Handbetrieb ist der Zoll von 24 uns 35 Mark
erhöht. Für Neth- und Strickmaschinen mit Gestell und für motorische» Betrieb,
für Maschinen in fester Verbindung mit Krntzcnbeschlägen, für Webstuhle, Feuer¬
spritzen, Pumpen, für Maschinen zur Bearbeitung von Metallen, Hölzern und Steinen,
Nietmaschinen und mechanische Hämmer, Dampfdreschmaschineu und Dampfmäh¬
maschinen soll der Zoll künftig 4 bis 20 statt 3 bis 8 Mark betragen. Für andre
nicht besonders benannte Maschinen je nach dem Gewicht 3 bis 18 Mark, statt bisher
3 bis 8 Mark. Für Dynamomaschinen, Elektromotoren und dergleichen 6 bis 9 Mark
statt 3 bis 8 Mark. Für elektrische Glühlampen 120 Mark statt 30 Mark, Für
Fahrräder 150 Mark statt 24 Mark. Für Lastwagen 25 bis 75 Mark statt 1 bis
3 Mark für den Doppelzentner.
Wenn auch die wenigen hier nicht aufgeführten Positionen des Abschnitts 18
das Bild nicht wesentlich anders gestalten würde», so ist es doch trotzdem mit vielen
Vorbehalten gegeben. Es kann nicht als typisch für die vvrgcschlague Er¬
höhung der Judustriezölle überhaupt bezeichnet werden; es erlaubt keine Schätzung
der prozentualen Erhöhung des Maschinenzolls im ganzen; es schließt nicht
aus, daß einzelne Zollermüßignngcn mit unterlaufen; man kann, um auch das
nochmals zu betonen, nicht daraus ersehen, was erhöhter Schutzzoll und was
GrcnzbotV» IV 1901 22
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |