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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die englische Lokalverwaltung

Freilich, um die innere Kolonisation, die allein radikal helfen könnte,
steht es schlecht; ans die Schaffung eines neuen kräftigen Bauernstandes zielen
die erlassenen Gesetze noch gar nicht ab, und auch das bescheidne Ziel, das
sie sich gesteckt haben, wird nur sehr unvollkommen erreicht. Nach den Allot-
ment Acts von 1882 und 1887 soll Land, das die Distriktsbehörden entweder
durch den guten Willen des Grundherrn oder durch Expropriation von ihm
erlangt haben, in Parzellen von höchstens einem Acre an Arbeiter und Ar¬
beiterinnen aufgethan werden. Aber das Expropriationsverfahren ist um¬
ständlich und schwierig und wird auch nach Erlaß von weitern Gesetzen, die
es erleichtern und vereinfachen, nur selten angewandt. Freiwillig haben die
Grundbesitzer schon lange vor dem Erlaß des Gesetzes Arbeiter mit Feldgärten
ausgestattet, da sie ja selbst das stärkste Interesse daran haben, die Leute zu
halten. Die Zahl der so geschaffnen Parzellenbesitzer wird auf 10V 000 ge¬
schätzt. Die Small Holdings Act sieht freilich aus wie ein Versuch zur Schaffung
eines neuen Standes von Kleinbauern, denn sie ermöglicht die Gründung von
Wirtschaften, die zwischen einen: und fünfzig Acres groß sind, aber man darf
daran zweifeln, ob sie ernstlich gemeint war. Es wird nur sehr wenig Gebrauch
davon gemacht (nach dem Handwörterbuch der Staatswissenschaften sind in den
ersten zwei Jahren nach Erlaß ganze 143 Hektar als Small Holdings aus¬
gethan worden), was sich, glauben wir, daraus erklärt, daß, abgesehen von
der Gesamtheit, vom Staate, niemand ein Bedürfnis danach hat: die Land¬
lords und ihre Pächter nicht, weil Kleinbauern, die über zwanzig Acres hätten,
nicht mehr tagelöhnern würden, die Bauern nicht, weil es gar keine giebt,
die Arbeiter nicht, weil sie von einer Kleinbauernexistenz keinen Begriff und
auch kein Kaufgeld haben. Redlich wiederholt, nur die völlige Beseitigung
des mittelalterlichen Jmmobiliarrechts könne helfen. Allerdings wäre das die
Voraussetzung der großen Umwälzung, die alle einsichtigen Politiker in Eng¬
land wünschen. Allein es ist die Frage, ob, auch wenn die Voraussetzung
erfüllt wäre, die Umwälzung eintreten würde. Es ist eben viel leichter, einen
Bauernstand zu vernichten, als bei einem gewerblich hoch entwickelten und sehr
zivilisierten Volke den vernichteten wieder herzustellen. Gottes Mühlen mahlen
langsam, aber sie stehn nicht still. Vernichtet die Landaristokratie den Bauern¬
stand, so vertrocknen ihre eignen Wurzeln, weil sie zuletzt auch die besitzlosen
Arbeiter nicht mehr zu halten vermag. Seit einem Jahre erörtern englische
Zeitschriften die Frage, wie man sich das Burcngebiet am besten werde sichern
können, wenn man es haben wird, und alle Gutachten scheinen darin überein¬
zustimmen, daß dazu die landwirtschaftliche Besiedelung durch Engländer not¬
wendig sein würde. Aber man verhehlt sich auch die entgegenstehenden Schwierig¬
keiten nicht, vor allem die, daß es in dem ganz industriell gewordnen England
an dem für eine solche Besiedlung geeigneten Menschenmaterial fehlt. Redlich
schließt das Kapitel über die Kirchspielverfassung mit den Sätzen: "Die ernste
agrarische Sozialpolitik ist über die ersten Anfänge noch nicht hinausgekommen.
Dies kann übrigens nicht weiter wunder nehmen; schließlich kann keine Ver-


Die englische Lokalverwaltung

Freilich, um die innere Kolonisation, die allein radikal helfen könnte,
steht es schlecht; ans die Schaffung eines neuen kräftigen Bauernstandes zielen
die erlassenen Gesetze noch gar nicht ab, und auch das bescheidne Ziel, das
sie sich gesteckt haben, wird nur sehr unvollkommen erreicht. Nach den Allot-
ment Acts von 1882 und 1887 soll Land, das die Distriktsbehörden entweder
durch den guten Willen des Grundherrn oder durch Expropriation von ihm
erlangt haben, in Parzellen von höchstens einem Acre an Arbeiter und Ar¬
beiterinnen aufgethan werden. Aber das Expropriationsverfahren ist um¬
ständlich und schwierig und wird auch nach Erlaß von weitern Gesetzen, die
es erleichtern und vereinfachen, nur selten angewandt. Freiwillig haben die
Grundbesitzer schon lange vor dem Erlaß des Gesetzes Arbeiter mit Feldgärten
ausgestattet, da sie ja selbst das stärkste Interesse daran haben, die Leute zu
halten. Die Zahl der so geschaffnen Parzellenbesitzer wird auf 10V 000 ge¬
schätzt. Die Small Holdings Act sieht freilich aus wie ein Versuch zur Schaffung
eines neuen Standes von Kleinbauern, denn sie ermöglicht die Gründung von
Wirtschaften, die zwischen einen: und fünfzig Acres groß sind, aber man darf
daran zweifeln, ob sie ernstlich gemeint war. Es wird nur sehr wenig Gebrauch
davon gemacht (nach dem Handwörterbuch der Staatswissenschaften sind in den
ersten zwei Jahren nach Erlaß ganze 143 Hektar als Small Holdings aus¬
gethan worden), was sich, glauben wir, daraus erklärt, daß, abgesehen von
der Gesamtheit, vom Staate, niemand ein Bedürfnis danach hat: die Land¬
lords und ihre Pächter nicht, weil Kleinbauern, die über zwanzig Acres hätten,
nicht mehr tagelöhnern würden, die Bauern nicht, weil es gar keine giebt,
die Arbeiter nicht, weil sie von einer Kleinbauernexistenz keinen Begriff und
auch kein Kaufgeld haben. Redlich wiederholt, nur die völlige Beseitigung
des mittelalterlichen Jmmobiliarrechts könne helfen. Allerdings wäre das die
Voraussetzung der großen Umwälzung, die alle einsichtigen Politiker in Eng¬
land wünschen. Allein es ist die Frage, ob, auch wenn die Voraussetzung
erfüllt wäre, die Umwälzung eintreten würde. Es ist eben viel leichter, einen
Bauernstand zu vernichten, als bei einem gewerblich hoch entwickelten und sehr
zivilisierten Volke den vernichteten wieder herzustellen. Gottes Mühlen mahlen
langsam, aber sie stehn nicht still. Vernichtet die Landaristokratie den Bauern¬
stand, so vertrocknen ihre eignen Wurzeln, weil sie zuletzt auch die besitzlosen
Arbeiter nicht mehr zu halten vermag. Seit einem Jahre erörtern englische
Zeitschriften die Frage, wie man sich das Burcngebiet am besten werde sichern
können, wenn man es haben wird, und alle Gutachten scheinen darin überein¬
zustimmen, daß dazu die landwirtschaftliche Besiedelung durch Engländer not¬
wendig sein würde. Aber man verhehlt sich auch die entgegenstehenden Schwierig¬
keiten nicht, vor allem die, daß es in dem ganz industriell gewordnen England
an dem für eine solche Besiedlung geeigneten Menschenmaterial fehlt. Redlich
schließt das Kapitel über die Kirchspielverfassung mit den Sätzen: „Die ernste
agrarische Sozialpolitik ist über die ersten Anfänge noch nicht hinausgekommen.
Dies kann übrigens nicht weiter wunder nehmen; schließlich kann keine Ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/558>, abgerufen am 22.07.2024.