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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die ivohmmgs- und Bodenpolitik in Großberlin

handelt es sich aber einfach um die sozialdemokratische Beherrschung und Aus¬
beutung der Stadtgemeinden, der das sozialdoktrinäre ehrgeizige Strebertum
und die um die Arbeitergunst fast bettelnde bürgerliche Demokratie mehr als
bereitwillig Vorspanndicnste leisten würden.

Man kann ja nicht leugnen, daß die Sozialdemokraten in den Großstadt-
Verwaltungen schon manches Gute durchgedrückt haben, und daß in Berlin
leider andres Gute vorläufig nur auf ihr demagogisches Bemühen hoffen zu
köunen scheint. Wir sind auch weit davon entfernt, die modernen kommunalen
Liebesgaben, die mehr oder weniger nnr den Arbeitern zu gute kommen, und
bei denen es streitig ist, ob die Gemeinden dazu verpflichtet oder auch nur
"berufen" sind, grundsätzlich abzulehnen, mögen die Kommunen sie ganz auf
eigne Kosten und in eigner Regie betreiben oder sie betreibende gemeinnützige
Vereine n. dergl. nur "subventionieren." Aber ob eine Großstadtgemeinde zu
Volksbädern, Kinderhorten, Arbeitsnachweisen u. dergl. auch für nicht im bis¬
herigen Sinne unterstützungsbedürftige Einwohner aus öffentlichen Mitteln
Zuschüsse leistet, auch wenn sie Schulärzte bestellt, ja wenn sie sogar die Lern¬
mittel in den Volksschulen an alle Kinder gratis liefert, vielleicht mich noch
Milch und Brot zum Frühstück, oder ob sie sich für verpflichtet und berufen
erklärt oder gar von den Ministern dafür erklärt wird, auch für die nicht
ilnterstützungsbedürftige Arbeiterbevölkerung gute und billige Wohnungen zu
beschaffen -- in eigner Regie oder durch Subvention -- und zu diesem Zweck
auch noch die Grnndrentenbildnug zu unterbinden, dazwischen besteht doch ein
himmelweiter Unterschied. Zunächst sind doch alle die andern Liebesgaben, die
wir genannt haben, finanziell das reine Kinderspiel gegen die neue "große
soziale Aktion," die man jetzt den Gemeinden auf dem Gebiet der Wohnungs¬
und Bodenpolitik zumutet. Aber auch was die Bedeutung des Eingriffs in
die Lohnverhältnisse zu Gunsten der großstädtischen Industrie, und was die
für das ganze Land wie für die Großstädte so verhängnisvolle Wasserkopf¬
bildung und die ganze soziale Erziehung der Stadtarbeiterschnft anlangt, ist
die Bedeutung der neuen Aktion ein Riese, gegen den das bisherige, leider
doch auch hier und da schon bis zur Liebedienerei ausartende kommunale
Licbesgabenshstem für die im Übermaß vom Lande hereingcströmten Arbeiter-
massen ganz verschwinden müßte. Hat man es bisher nicht für nötig gehalten,
die vom Staatssekretär Herzog in Frankfurt ausgeworfne Frage wissenschaftlich
und praktisch zu klären, sich vielmehr seit Jahren, wie wir fast sagen möchten,
wie die Katze um den heißen Brei herum gedrückt, so wird angesichts der
neuen Aktion eine zeitgemäße, gesetzliche, unzweideutige Beantwortung uner¬
läßlich. Mit dem "Begriff Gemeinde," wie er heute richterlich erfaßt werden
kann, kommt kein Verwaltn" gsgericht mehr aus, wenn es mit seinen "rechtlich
formalen" Entscheidungen nicht sachlich Unheil anzurichten Gefahr laufen soll.
Will man die Herzogsche Frage vom politischen, nationalökonomischen und
sozialpolitischen Standpunkt und unter Berücksichtigung der historisch gewordnen
gesamten thatsächlichen und auch rechtliche" Verhältnisse und Bedürfnisse für


Die ivohmmgs- und Bodenpolitik in Großberlin

handelt es sich aber einfach um die sozialdemokratische Beherrschung und Aus¬
beutung der Stadtgemeinden, der das sozialdoktrinäre ehrgeizige Strebertum
und die um die Arbeitergunst fast bettelnde bürgerliche Demokratie mehr als
bereitwillig Vorspanndicnste leisten würden.

Man kann ja nicht leugnen, daß die Sozialdemokraten in den Großstadt-
Verwaltungen schon manches Gute durchgedrückt haben, und daß in Berlin
leider andres Gute vorläufig nur auf ihr demagogisches Bemühen hoffen zu
köunen scheint. Wir sind auch weit davon entfernt, die modernen kommunalen
Liebesgaben, die mehr oder weniger nnr den Arbeitern zu gute kommen, und
bei denen es streitig ist, ob die Gemeinden dazu verpflichtet oder auch nur
„berufen" sind, grundsätzlich abzulehnen, mögen die Kommunen sie ganz auf
eigne Kosten und in eigner Regie betreiben oder sie betreibende gemeinnützige
Vereine n. dergl. nur „subventionieren." Aber ob eine Großstadtgemeinde zu
Volksbädern, Kinderhorten, Arbeitsnachweisen u. dergl. auch für nicht im bis¬
herigen Sinne unterstützungsbedürftige Einwohner aus öffentlichen Mitteln
Zuschüsse leistet, auch wenn sie Schulärzte bestellt, ja wenn sie sogar die Lern¬
mittel in den Volksschulen an alle Kinder gratis liefert, vielleicht mich noch
Milch und Brot zum Frühstück, oder ob sie sich für verpflichtet und berufen
erklärt oder gar von den Ministern dafür erklärt wird, auch für die nicht
ilnterstützungsbedürftige Arbeiterbevölkerung gute und billige Wohnungen zu
beschaffen — in eigner Regie oder durch Subvention — und zu diesem Zweck
auch noch die Grnndrentenbildnug zu unterbinden, dazwischen besteht doch ein
himmelweiter Unterschied. Zunächst sind doch alle die andern Liebesgaben, die
wir genannt haben, finanziell das reine Kinderspiel gegen die neue „große
soziale Aktion," die man jetzt den Gemeinden auf dem Gebiet der Wohnungs¬
und Bodenpolitik zumutet. Aber auch was die Bedeutung des Eingriffs in
die Lohnverhältnisse zu Gunsten der großstädtischen Industrie, und was die
für das ganze Land wie für die Großstädte so verhängnisvolle Wasserkopf¬
bildung und die ganze soziale Erziehung der Stadtarbeiterschnft anlangt, ist
die Bedeutung der neuen Aktion ein Riese, gegen den das bisherige, leider
doch auch hier und da schon bis zur Liebedienerei ausartende kommunale
Licbesgabenshstem für die im Übermaß vom Lande hereingcströmten Arbeiter-
massen ganz verschwinden müßte. Hat man es bisher nicht für nötig gehalten,
die vom Staatssekretär Herzog in Frankfurt ausgeworfne Frage wissenschaftlich
und praktisch zu klären, sich vielmehr seit Jahren, wie wir fast sagen möchten,
wie die Katze um den heißen Brei herum gedrückt, so wird angesichts der
neuen Aktion eine zeitgemäße, gesetzliche, unzweideutige Beantwortung uner¬
läßlich. Mit dem „Begriff Gemeinde," wie er heute richterlich erfaßt werden
kann, kommt kein Verwaltn» gsgericht mehr aus, wenn es mit seinen „rechtlich
formalen" Entscheidungen nicht sachlich Unheil anzurichten Gefahr laufen soll.
Will man die Herzogsche Frage vom politischen, nationalökonomischen und
sozialpolitischen Standpunkt und unter Berücksichtigung der historisch gewordnen
gesamten thatsächlichen und auch rechtliche» Verhältnisse und Bedürfnisse für


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[0539] Die ivohmmgs- und Bodenpolitik in Großberlin handelt es sich aber einfach um die sozialdemokratische Beherrschung und Aus¬ beutung der Stadtgemeinden, der das sozialdoktrinäre ehrgeizige Strebertum und die um die Arbeitergunst fast bettelnde bürgerliche Demokratie mehr als bereitwillig Vorspanndicnste leisten würden. Man kann ja nicht leugnen, daß die Sozialdemokraten in den Großstadt- Verwaltungen schon manches Gute durchgedrückt haben, und daß in Berlin leider andres Gute vorläufig nur auf ihr demagogisches Bemühen hoffen zu köunen scheint. Wir sind auch weit davon entfernt, die modernen kommunalen Liebesgaben, die mehr oder weniger nnr den Arbeitern zu gute kommen, und bei denen es streitig ist, ob die Gemeinden dazu verpflichtet oder auch nur „berufen" sind, grundsätzlich abzulehnen, mögen die Kommunen sie ganz auf eigne Kosten und in eigner Regie betreiben oder sie betreibende gemeinnützige Vereine n. dergl. nur „subventionieren." Aber ob eine Großstadtgemeinde zu Volksbädern, Kinderhorten, Arbeitsnachweisen u. dergl. auch für nicht im bis¬ herigen Sinne unterstützungsbedürftige Einwohner aus öffentlichen Mitteln Zuschüsse leistet, auch wenn sie Schulärzte bestellt, ja wenn sie sogar die Lern¬ mittel in den Volksschulen an alle Kinder gratis liefert, vielleicht mich noch Milch und Brot zum Frühstück, oder ob sie sich für verpflichtet und berufen erklärt oder gar von den Ministern dafür erklärt wird, auch für die nicht ilnterstützungsbedürftige Arbeiterbevölkerung gute und billige Wohnungen zu beschaffen — in eigner Regie oder durch Subvention — und zu diesem Zweck auch noch die Grnndrentenbildnug zu unterbinden, dazwischen besteht doch ein himmelweiter Unterschied. Zunächst sind doch alle die andern Liebesgaben, die wir genannt haben, finanziell das reine Kinderspiel gegen die neue „große soziale Aktion," die man jetzt den Gemeinden auf dem Gebiet der Wohnungs¬ und Bodenpolitik zumutet. Aber auch was die Bedeutung des Eingriffs in die Lohnverhältnisse zu Gunsten der großstädtischen Industrie, und was die für das ganze Land wie für die Großstädte so verhängnisvolle Wasserkopf¬ bildung und die ganze soziale Erziehung der Stadtarbeiterschnft anlangt, ist die Bedeutung der neuen Aktion ein Riese, gegen den das bisherige, leider doch auch hier und da schon bis zur Liebedienerei ausartende kommunale Licbesgabenshstem für die im Übermaß vom Lande hereingcströmten Arbeiter- massen ganz verschwinden müßte. Hat man es bisher nicht für nötig gehalten, die vom Staatssekretär Herzog in Frankfurt ausgeworfne Frage wissenschaftlich und praktisch zu klären, sich vielmehr seit Jahren, wie wir fast sagen möchten, wie die Katze um den heißen Brei herum gedrückt, so wird angesichts der neuen Aktion eine zeitgemäße, gesetzliche, unzweideutige Beantwortung uner¬ läßlich. Mit dem „Begriff Gemeinde," wie er heute richterlich erfaßt werden kann, kommt kein Verwaltn» gsgericht mehr aus, wenn es mit seinen „rechtlich formalen" Entscheidungen nicht sachlich Unheil anzurichten Gefahr laufen soll. Will man die Herzogsche Frage vom politischen, nationalökonomischen und sozialpolitischen Standpunkt und unter Berücksichtigung der historisch gewordnen gesamten thatsächlichen und auch rechtliche» Verhältnisse und Bedürfnisse für

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/539>, abgerufen am 22.07.2024.