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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Ungarische Wahlen

die Wahlfreiheit möglichst einzuschränken, vornehmlich um den Deäkschen
Ausgleich vor dem mächtigen Ansturm der Unabhängigkcitspartei zu schützen.
Und bei den Wahlen in demselben Jahre unter der Ministerpräsidentschast des
Grafen Lvnyay wurde schon ein scharfer Druck von den Behörden ausgeübt,
wegen dessen es mehrfach zu Blutvergießen kam. Das im Jahre 1874 zu¬
stande gebrachte Wahlgesetz schaffte die bis dahin fakultativ angewandte ge¬
heime Wahl ab und verlieh dein durchgängig der Regierungspartei entnommnen
Wahlprüses eine schrankenlose Machtfülle vornehmlich zu dem Zweck, daß die
Wahl von Anhängern der äußersten Linken und vor allem von Vertretern der
nichtmagyarischen Nationalitäten verhindert würde. Dieses letzte Ziel wurde als
ganz besonders patriotisch betrachtet. Doch nicht mir die gesetzliche Erschwerung
freier Wahlen, sondern anch die von den Regierungen, besonders von dem
langjährigen parlamentarischen Diktator Koloman Tisza nicht bloß geduldete,
sondern veranlaßte Praxis der Staats- und Munizipalbehörden machte das
wichtigste konstitutionelle Recht der Staatsbürger im Laufe zweier Jahrzehnte
zu einer politischen Komödie. Die gesetzlichen Strafbestimmungen gegen Be¬
stechung und gegen Mißbrauch der Amtsgewalt blieben auf dem Papier.

Der oberste Grundsatz in der Verwaltung und der Gesetzgebung Ungarns
war ein Vierteljahrhundert lang die Erhaltung der Parteiherrschaft unter der
wohlklingenden Firma des Liberalismus. Jeder Beamte mußte anstatt Diener
des Staats ein willenloses Werkzeug zur Erzielung regierungsfreundlicher
Wahlen sein. Auf die größte Nachsicht im Dienst dürfte rechnen, wer ein
guter Kortesch (Wahlagitatvr) war. Die wichtigste Aufgabe jedes Obcrgespans
war nicht die gewissenhafte Kontrolle der Verwaltung seines Komitats, sondern
die Lieferung zuverlässiger Regierungsmameluken. Und wehe dem niedrigsten
Organe der Kvmitatsverwaltung, dein Dorfnotar, wenn er seine Bauern nicht
am Wahltage pünktlich zur Urne brachte, wobei ihm, wenn nötig, auch die
Gendarmerie zu Hilfe kam. In welchem Maße hierdurch die ganze Verwaltung
demoralisiert wurde, läßt sich denken. Nicht Fleiß, Tüchtigkeit, Ehrlichkeit
wurden belohnt, sondern eifrige Wahlagitation, oft bei wochenlanger vollständiger
Vernachlässigung des Dienstes. In oppositionelle Städte legte man Ämter,
um durch die Beamtenstimmen die unabhängigen Bürger in die Minderheit zu
bringen. Diese Unabhängigkeit verflüchtigte sich übrigens sehr rasch, denn die
Wahl eines regierungsfreundlichen Abgeordneten wurde der Preis für die Er¬
füllung von städtischen Wünschen (Eisenbahndirektionen, Gerichten, Garnisonen,
Staatsschulen). Die politische Überzeugung wurde zur käuflichen Ware.

Trotzdem gab es Wählerschaften, die sich nicht in das Mehrheitsjoch
beugten. Das war besonders die rein magyarische Landbevölkerung des unga¬
rischen Tieflands, die sich vom Kossuthkultus nicht abbringen ließ, und auch
bei den Siebeubttrger Sachsen kam es nie zu der im übrigen Ungarn gang
und gäbe gewordnen Demoralisierung der breite" Wählcrschichten, wenn auch
die politische Moral mancher führenden Persönlichkeiten -- unbeschadet ihrer
Persönlichen Ehrenhaftigkeit - Im letzten Jahrzehnt einiges zu wünsche"
übrig ließ.


Ungarische Wahlen

die Wahlfreiheit möglichst einzuschränken, vornehmlich um den Deäkschen
Ausgleich vor dem mächtigen Ansturm der Unabhängigkcitspartei zu schützen.
Und bei den Wahlen in demselben Jahre unter der Ministerpräsidentschast des
Grafen Lvnyay wurde schon ein scharfer Druck von den Behörden ausgeübt,
wegen dessen es mehrfach zu Blutvergießen kam. Das im Jahre 1874 zu¬
stande gebrachte Wahlgesetz schaffte die bis dahin fakultativ angewandte ge¬
heime Wahl ab und verlieh dein durchgängig der Regierungspartei entnommnen
Wahlprüses eine schrankenlose Machtfülle vornehmlich zu dem Zweck, daß die
Wahl von Anhängern der äußersten Linken und vor allem von Vertretern der
nichtmagyarischen Nationalitäten verhindert würde. Dieses letzte Ziel wurde als
ganz besonders patriotisch betrachtet. Doch nicht mir die gesetzliche Erschwerung
freier Wahlen, sondern anch die von den Regierungen, besonders von dem
langjährigen parlamentarischen Diktator Koloman Tisza nicht bloß geduldete,
sondern veranlaßte Praxis der Staats- und Munizipalbehörden machte das
wichtigste konstitutionelle Recht der Staatsbürger im Laufe zweier Jahrzehnte
zu einer politischen Komödie. Die gesetzlichen Strafbestimmungen gegen Be¬
stechung und gegen Mißbrauch der Amtsgewalt blieben auf dem Papier.

Der oberste Grundsatz in der Verwaltung und der Gesetzgebung Ungarns
war ein Vierteljahrhundert lang die Erhaltung der Parteiherrschaft unter der
wohlklingenden Firma des Liberalismus. Jeder Beamte mußte anstatt Diener
des Staats ein willenloses Werkzeug zur Erzielung regierungsfreundlicher
Wahlen sein. Auf die größte Nachsicht im Dienst dürfte rechnen, wer ein
guter Kortesch (Wahlagitatvr) war. Die wichtigste Aufgabe jedes Obcrgespans
war nicht die gewissenhafte Kontrolle der Verwaltung seines Komitats, sondern
die Lieferung zuverlässiger Regierungsmameluken. Und wehe dem niedrigsten
Organe der Kvmitatsverwaltung, dein Dorfnotar, wenn er seine Bauern nicht
am Wahltage pünktlich zur Urne brachte, wobei ihm, wenn nötig, auch die
Gendarmerie zu Hilfe kam. In welchem Maße hierdurch die ganze Verwaltung
demoralisiert wurde, läßt sich denken. Nicht Fleiß, Tüchtigkeit, Ehrlichkeit
wurden belohnt, sondern eifrige Wahlagitation, oft bei wochenlanger vollständiger
Vernachlässigung des Dienstes. In oppositionelle Städte legte man Ämter,
um durch die Beamtenstimmen die unabhängigen Bürger in die Minderheit zu
bringen. Diese Unabhängigkeit verflüchtigte sich übrigens sehr rasch, denn die
Wahl eines regierungsfreundlichen Abgeordneten wurde der Preis für die Er¬
füllung von städtischen Wünschen (Eisenbahndirektionen, Gerichten, Garnisonen,
Staatsschulen). Die politische Überzeugung wurde zur käuflichen Ware.

Trotzdem gab es Wählerschaften, die sich nicht in das Mehrheitsjoch
beugten. Das war besonders die rein magyarische Landbevölkerung des unga¬
rischen Tieflands, die sich vom Kossuthkultus nicht abbringen ließ, und auch
bei den Siebeubttrger Sachsen kam es nie zu der im übrigen Ungarn gang
und gäbe gewordnen Demoralisierung der breite» Wählcrschichten, wenn auch
die politische Moral mancher führenden Persönlichkeiten — unbeschadet ihrer
Persönlichen Ehrenhaftigkeit - Im letzten Jahrzehnt einiges zu wünsche»
übrig ließ.


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[0490] Ungarische Wahlen die Wahlfreiheit möglichst einzuschränken, vornehmlich um den Deäkschen Ausgleich vor dem mächtigen Ansturm der Unabhängigkcitspartei zu schützen. Und bei den Wahlen in demselben Jahre unter der Ministerpräsidentschast des Grafen Lvnyay wurde schon ein scharfer Druck von den Behörden ausgeübt, wegen dessen es mehrfach zu Blutvergießen kam. Das im Jahre 1874 zu¬ stande gebrachte Wahlgesetz schaffte die bis dahin fakultativ angewandte ge¬ heime Wahl ab und verlieh dein durchgängig der Regierungspartei entnommnen Wahlprüses eine schrankenlose Machtfülle vornehmlich zu dem Zweck, daß die Wahl von Anhängern der äußersten Linken und vor allem von Vertretern der nichtmagyarischen Nationalitäten verhindert würde. Dieses letzte Ziel wurde als ganz besonders patriotisch betrachtet. Doch nicht mir die gesetzliche Erschwerung freier Wahlen, sondern anch die von den Regierungen, besonders von dem langjährigen parlamentarischen Diktator Koloman Tisza nicht bloß geduldete, sondern veranlaßte Praxis der Staats- und Munizipalbehörden machte das wichtigste konstitutionelle Recht der Staatsbürger im Laufe zweier Jahrzehnte zu einer politischen Komödie. Die gesetzlichen Strafbestimmungen gegen Be¬ stechung und gegen Mißbrauch der Amtsgewalt blieben auf dem Papier. Der oberste Grundsatz in der Verwaltung und der Gesetzgebung Ungarns war ein Vierteljahrhundert lang die Erhaltung der Parteiherrschaft unter der wohlklingenden Firma des Liberalismus. Jeder Beamte mußte anstatt Diener des Staats ein willenloses Werkzeug zur Erzielung regierungsfreundlicher Wahlen sein. Auf die größte Nachsicht im Dienst dürfte rechnen, wer ein guter Kortesch (Wahlagitatvr) war. Die wichtigste Aufgabe jedes Obcrgespans war nicht die gewissenhafte Kontrolle der Verwaltung seines Komitats, sondern die Lieferung zuverlässiger Regierungsmameluken. Und wehe dem niedrigsten Organe der Kvmitatsverwaltung, dein Dorfnotar, wenn er seine Bauern nicht am Wahltage pünktlich zur Urne brachte, wobei ihm, wenn nötig, auch die Gendarmerie zu Hilfe kam. In welchem Maße hierdurch die ganze Verwaltung demoralisiert wurde, läßt sich denken. Nicht Fleiß, Tüchtigkeit, Ehrlichkeit wurden belohnt, sondern eifrige Wahlagitation, oft bei wochenlanger vollständiger Vernachlässigung des Dienstes. In oppositionelle Städte legte man Ämter, um durch die Beamtenstimmen die unabhängigen Bürger in die Minderheit zu bringen. Diese Unabhängigkeit verflüchtigte sich übrigens sehr rasch, denn die Wahl eines regierungsfreundlichen Abgeordneten wurde der Preis für die Er¬ füllung von städtischen Wünschen (Eisenbahndirektionen, Gerichten, Garnisonen, Staatsschulen). Die politische Überzeugung wurde zur käuflichen Ware. Trotzdem gab es Wählerschaften, die sich nicht in das Mehrheitsjoch beugten. Das war besonders die rein magyarische Landbevölkerung des unga¬ rischen Tieflands, die sich vom Kossuthkultus nicht abbringen ließ, und auch bei den Siebeubttrger Sachsen kam es nie zu der im übrigen Ungarn gang und gäbe gewordnen Demoralisierung der breite» Wählcrschichten, wenn auch die politische Moral mancher führenden Persönlichkeiten — unbeschadet ihrer Persönlichen Ehrenhaftigkeit - Im letzten Jahrzehnt einiges zu wünsche» übrig ließ.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/490>, abgerufen am 22.07.2024.