Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.Die genossenschaftliche Ureditorganisation in der Landwirtschaft auch der Reichsbankdiskont 7 Prozent, wie 1899 einmal, betrage. Lombard Während alle andern Banken im Kontotorreutverkehr Provision erheben, Die Rniffeiseusche Zentralkasse in Neuwied nimmt den übrigen Kassen Z°itGesamtumsatzin ProzentReingewinn in MarkVerzinsung des Staatskapitals 1. Okt. 1896 bis I. April 189614160000044678 -----1,79 Prozent0,899 Prozent 1. Apr. 1896 " 81. März 18971117 33S868238 903------ 1,611,29 " 1. " 1897 " 81. " 18981987862162747158-------3,736 "2,988 " 1. " 1898 " 81. " 18992971666 393226 976-^0,609 "0,487 " 1. " 1899 " 31. " 19003 361478343762136-----1,621.22 Der niedrige Gewinn in den letzten beiden Jahren rührt daher, daß Die Gründung der Preußischen Zentralgenossenschaftskafse hat nicht nur Die genossenschaftliche Ureditorganisation in der Landwirtschaft auch der Reichsbankdiskont 7 Prozent, wie 1899 einmal, betrage. Lombard Während alle andern Banken im Kontotorreutverkehr Provision erheben, Die Rniffeiseusche Zentralkasse in Neuwied nimmt den übrigen Kassen Z°itGesamtumsatzin ProzentReingewinn in MarkVerzinsung des Staatskapitals 1. Okt. 1896 bis I. April 189614160000044678 -----1,79 Prozent0,899 Prozent 1. Apr. 1896 „ 81. März 18971117 33S868238 903------ 1,611,29 „ 1. „ 1897 „ 81. „ 18981987862162747158-------3,736 „2,988 „ 1. „ 1898 „ 81. „ 18992971666 393226 976-^0,609 „0,487 „ 1. „ 1899 „ 31. „ 19003 361478343762136-----1,621.22 Der niedrige Gewinn in den letzten beiden Jahren rührt daher, daß Die Gründung der Preußischen Zentralgenossenschaftskafse hat nicht nur <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0508" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235038"/> <fw type="header" place="top"> Die genossenschaftliche Ureditorganisation in der Landwirtschaft</fw><lb/> <p xml:id="ID_1509" prev="#ID_1508"> auch der Reichsbankdiskont 7 Prozent, wie 1899 einmal, betrage. Lombard<lb/> beträgt bei Staatsanleihen und landwirtschaftlichen Pfandbriefen bis zu 90 Prozent<lb/> des Kurswertes, Außerdem gewahrt die Kasse eine» Warenlombard. Bei Zucker,<lb/> Spiritus usw. beträgt der Kredit bis 6V Prozent des Wertes nach der Magde¬<lb/> burger Börse.</p><lb/> <p xml:id="ID_1510"> Während alle andern Banken im Kontotorreutverkehr Provision erheben,<lb/> hat die Zeutralkasse davon Abstand genommen, um die Genossenschaften auch<lb/> zu kleinen kurzfristige» Einlagen anzuspornen. Der Zinsfuß für Einlagen<lb/> beträgt 2^/z Prozent, für Darlehen betrug er die ersten Jahre 3 Prozent,<lb/> wurde dann auf 4 Prozent erhöht und beträgt jetzt Prozent.</p><lb/> <p xml:id="ID_1511"> Die Rniffeiseusche Zentralkasse in Neuwied nimmt den übrigen Kassen<lb/> gegenüber eine bevorzugte Sonderstellung ein. Ihr wurde von der Preußischen<lb/> Zentralgenossenschaftskasse sofort bei deren Gründung ein laufender Kredit ohne<lb/> besondre Sicherleistnng von 1,5 Million eingeräumt, die dann im Laufe der<lb/> Zeit auf 2,4 Millionen, 4 Millionen, 6 Millionen erhöht wurden. Was die Ver¬<lb/> teilung des Geschäftsgewinns anbelangt, so ist die dem Staate zukommende<lb/> .Kapitaldividende recht kürglich beimessen. Nach den Statuten müssen vom Rein¬<lb/> gewinn znnüchst 50 Prozent in deu Reservefonds gethan werden, der Rest soll<lb/> zur Verzinsung der Einlagen verwandt werden; ein etwa noch bleibender Über¬<lb/> schuß soll ebenfalls dem Reservefonds zufließen, d. h. mit andern Worten:<lb/> der Reingewinn muß wenigstens 6 Prozent betragen, damit der Staat eine<lb/> Verzinsung zu 3 Prozent erhält. Sobald der Reservefonds ein Viertel der<lb/> Einlagen betrügt (also 12^ Millionen), soll eine Verzinsung der Einlagen bis<lb/> zu 4 Prozent gewährt werden, der Rest fließt dem Reservefonds zu. Durch<lb/> das Gesetz vom 8. Juni 1896 wurden diese Bestimmungen dahin abgeändert,<lb/> daß ein Fünftel des Gewinns dem Reservefonds, vier Fünftel der Staatskasse<lb/> zufließen sollen. Die Entwicklung des Geschäftsverkehrs der Kasse ist sehr stark<lb/> gewesen. Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Umsatzes, wovon jedoch<lb/> nur ein geringer Bruchteil auf deu Verkehr mit deu Verbaudskasseu fällt.</p><lb/> <list> <item> Z°itGesamtumsatzin ProzentReingewinn<lb/> in MarkVerzinsung des<lb/> Staatskapitals</item> <item> 1. Okt. 1896 bis I. April 189614160000044678 -----1,79 Prozent0,899 Prozent</item> <item> 1. Apr. 1896 „ 81. 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Die genossenschaftliche Ureditorganisation in der Landwirtschaft
auch der Reichsbankdiskont 7 Prozent, wie 1899 einmal, betrage. Lombard
beträgt bei Staatsanleihen und landwirtschaftlichen Pfandbriefen bis zu 90 Prozent
des Kurswertes, Außerdem gewahrt die Kasse eine» Warenlombard. Bei Zucker,
Spiritus usw. beträgt der Kredit bis 6V Prozent des Wertes nach der Magde¬
burger Börse.
Während alle andern Banken im Kontotorreutverkehr Provision erheben,
hat die Zeutralkasse davon Abstand genommen, um die Genossenschaften auch
zu kleinen kurzfristige» Einlagen anzuspornen. Der Zinsfuß für Einlagen
beträgt 2^/z Prozent, für Darlehen betrug er die ersten Jahre 3 Prozent,
wurde dann auf 4 Prozent erhöht und beträgt jetzt Prozent.
Die Rniffeiseusche Zentralkasse in Neuwied nimmt den übrigen Kassen
gegenüber eine bevorzugte Sonderstellung ein. Ihr wurde von der Preußischen
Zentralgenossenschaftskasse sofort bei deren Gründung ein laufender Kredit ohne
besondre Sicherleistnng von 1,5 Million eingeräumt, die dann im Laufe der
Zeit auf 2,4 Millionen, 4 Millionen, 6 Millionen erhöht wurden. Was die Ver¬
teilung des Geschäftsgewinns anbelangt, so ist die dem Staate zukommende
.Kapitaldividende recht kürglich beimessen. Nach den Statuten müssen vom Rein¬
gewinn znnüchst 50 Prozent in deu Reservefonds gethan werden, der Rest soll
zur Verzinsung der Einlagen verwandt werden; ein etwa noch bleibender Über¬
schuß soll ebenfalls dem Reservefonds zufließen, d. h. mit andern Worten:
der Reingewinn muß wenigstens 6 Prozent betragen, damit der Staat eine
Verzinsung zu 3 Prozent erhält. Sobald der Reservefonds ein Viertel der
Einlagen betrügt (also 12^ Millionen), soll eine Verzinsung der Einlagen bis
zu 4 Prozent gewährt werden, der Rest fließt dem Reservefonds zu. Durch
das Gesetz vom 8. Juni 1896 wurden diese Bestimmungen dahin abgeändert,
daß ein Fünftel des Gewinns dem Reservefonds, vier Fünftel der Staatskasse
zufließen sollen. Die Entwicklung des Geschäftsverkehrs der Kasse ist sehr stark
gewesen. Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Umsatzes, wovon jedoch
nur ein geringer Bruchteil auf deu Verkehr mit deu Verbaudskasseu fällt.
Z°itGesamtumsatzin ProzentReingewinn
in MarkVerzinsung des
Staatskapitals
1. Okt. 1896 bis I. April 189614160000044678 -----1,79 Prozent0,899 Prozent
1. Apr. 1896 „ 81. März 18971117 33S868238 903------ 1,611,29 „
1. „ 1897 „ 81. „ 18981987862162747158-------3,736 „2,988 „
1. „ 1898 „ 81. „ 18992971666 393226 976-^0,609 „0,487 „
1. „ 1899 „ 31. „ 19003 361478343762136-----1,621.22
Der niedrige Gewinn in den letzten beiden Jahren rührt daher, daß
von Reingewinn zunächst über 1000000 Mark für Kursverlust abgeschrieben
werden mußte.
Die Gründung der Preußischen Zentralgenossenschaftskafse hat nicht nur
die Vereine in den alten Genosseuschaftsgebieten ungemein gefördert, sondern hat
auch dem ländlichen Genossenschaftswesen die ostelbischen Provinzen erschlossen.
Das Genossenschaftswesen ist gerade für diese Provinzen Preußens so gewinn-
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