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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Wesen wäre, sondern weil es den meisten Kapitalisten nicht lohnte, sich wegen
so kleiner Objekte zu rühren. In dieser unwürdigen Lage war unser deutscher
Bauernstand, der doch jederzeit die einzige zuverlässige Stütze der Staaten
gewesen war, und die deutschen Regierungen sahen diesem immer weiter um
sich greifenden Verfall ruhig zu und änderten nichts.

Damals war es zuerst F. W. Naiffeisen, der neue Bahnen einschlug und
deu Verfall zum Stillstand brachte. Naiffeisen ging von dem richtigen Ge¬
danken aus, daß deu Bauern nur geholfen werden könnte, wenn man : 1. die
Kreditbeschaffung möglichst einfach, frei von der umständlichen Geschäfts¬
maschinerie machte, 2. alle unnötigen Betriebskosten wegfallen ließe und dem¬
gemäß die Kasse ehrenamtlich verwaltete, und 3. streng sittliche Grundsätze
einführte als Basis für die Mitgliedschaft an der Vereinskasse.

So wenig diese Grundsätze Raiffeisens auch für andre Verhältnisse passen,
so entsprechen sie doch sehr den bäuerlichen Verhältnissen. Dadurch, daß Raiff-
eiscu die Sprengel nie zu groß werden läßt (durchschnittlich betragen sie tausend
bis zweitausend Seelen), wird für die Verwalter das Ehrenamt nicht zu drückend,
und indem zumeist der angesehenste und wohlhabendste Bauer der Gemeinde
die höchste Stelle im Verein einnimmt, gewinnt die Genossenschaft an Ansehe"
im Dorfe und lockt die noch zweifelnden und mißtrauischen Leute an sich. Die
Bedeutung dieser sittlichen Grundlage darf man nicht unterschätze", da sie die
durch die ehrenamtliche Selbstverwaltung drohende Gefahr einer eigennützigen
Geschäftsführung sehr abschwächt und die sofortige Ausschließung ungeeigneter
Personen aus dem Verein erleichtert. Kein Vereinsmitglied darf einer zweiten
Genossenschaft angehören. Jedes Mitglied der Genossenschaft muß einen Ge¬
schäftsanteil erwerben. So bestimmt es der H 7 des Genosseuschaftsgesetzes,
jedoch überläßt er deu einzelnen Vereinen, die Höhe des Anteils festzustellen.
Naiffeisen setzte nach Erlaß dieser Bestimmung deu Anteil auf zehn Mark fest
und bestimmte, daß in den Neuwieder Verband nur Vereine aufgenommen
werden dürften, deren Geschäftsanteile höchstens bis fünfzehn Mark betrügen.
Nur ein Zehntel des Betrags braucht beim Eintritt in den Verein gezahlt zu
werden, der Rest kann in Raten bezahlt werden, wobei die Bestimmung gilt,
daß die auf deu eingezahlten Anteil fallende Dividende solange nicht aus¬
bezahlt werdeu darf, bis der Anteil voll eingezahlt ist. I" den bayrischen
Vereinen beträgt der Anteil nnr fünf Mark. Bei den hessischen Genossen¬
schaften wurde der Pflichtanteil auf fünfzig Mark, der Marnualnuteil auf
stmfhnudert Mark festgesetzt, jedoch war eS erlaubt, monatliche Ratenzahlungen
vini zehn bis fünfzig Pfennigen zu leisten. Es sollte also auch den Ärmsten
ermöglicht werden, dnrch monatliche Zahlung von zehn Pfennigen der Wohl¬
thaten des Vereins teilhaftig zu werden. Wer diese zehn Pfennige nicht auf¬
bringen könne, sei wirtschaftlich nicht reif und verdiene uicht unterstützt zu
werden. Die Festsetzung einer Marimalsumme, über die hinaus der Anteil
nicht steige" darf, hat seinen Grund darin, daß die Bemittelter" ihren Gewinn
nicht ans den Darlehn der Unbemittelten ziehn sollen. Nur in einigen großen


Wesen wäre, sondern weil es den meisten Kapitalisten nicht lohnte, sich wegen
so kleiner Objekte zu rühren. In dieser unwürdigen Lage war unser deutscher
Bauernstand, der doch jederzeit die einzige zuverlässige Stütze der Staaten
gewesen war, und die deutschen Regierungen sahen diesem immer weiter um
sich greifenden Verfall ruhig zu und änderten nichts.

Damals war es zuerst F. W. Naiffeisen, der neue Bahnen einschlug und
deu Verfall zum Stillstand brachte. Naiffeisen ging von dem richtigen Ge¬
danken aus, daß deu Bauern nur geholfen werden könnte, wenn man : 1. die
Kreditbeschaffung möglichst einfach, frei von der umständlichen Geschäfts¬
maschinerie machte, 2. alle unnötigen Betriebskosten wegfallen ließe und dem¬
gemäß die Kasse ehrenamtlich verwaltete, und 3. streng sittliche Grundsätze
einführte als Basis für die Mitgliedschaft an der Vereinskasse.

So wenig diese Grundsätze Raiffeisens auch für andre Verhältnisse passen,
so entsprechen sie doch sehr den bäuerlichen Verhältnissen. Dadurch, daß Raiff-
eiscu die Sprengel nie zu groß werden läßt (durchschnittlich betragen sie tausend
bis zweitausend Seelen), wird für die Verwalter das Ehrenamt nicht zu drückend,
und indem zumeist der angesehenste und wohlhabendste Bauer der Gemeinde
die höchste Stelle im Verein einnimmt, gewinnt die Genossenschaft an Ansehe»
im Dorfe und lockt die noch zweifelnden und mißtrauischen Leute an sich. Die
Bedeutung dieser sittlichen Grundlage darf man nicht unterschätze», da sie die
durch die ehrenamtliche Selbstverwaltung drohende Gefahr einer eigennützigen
Geschäftsführung sehr abschwächt und die sofortige Ausschließung ungeeigneter
Personen aus dem Verein erleichtert. Kein Vereinsmitglied darf einer zweiten
Genossenschaft angehören. Jedes Mitglied der Genossenschaft muß einen Ge¬
schäftsanteil erwerben. So bestimmt es der H 7 des Genosseuschaftsgesetzes,
jedoch überläßt er deu einzelnen Vereinen, die Höhe des Anteils festzustellen.
Naiffeisen setzte nach Erlaß dieser Bestimmung deu Anteil auf zehn Mark fest
und bestimmte, daß in den Neuwieder Verband nur Vereine aufgenommen
werden dürften, deren Geschäftsanteile höchstens bis fünfzehn Mark betrügen.
Nur ein Zehntel des Betrags braucht beim Eintritt in den Verein gezahlt zu
werden, der Rest kann in Raten bezahlt werden, wobei die Bestimmung gilt,
daß die auf deu eingezahlten Anteil fallende Dividende solange nicht aus¬
bezahlt werdeu darf, bis der Anteil voll eingezahlt ist. I» den bayrischen
Vereinen beträgt der Anteil nnr fünf Mark. Bei den hessischen Genossen¬
schaften wurde der Pflichtanteil auf fünfzig Mark, der Marnualnuteil auf
stmfhnudert Mark festgesetzt, jedoch war eS erlaubt, monatliche Ratenzahlungen
vini zehn bis fünfzig Pfennigen zu leisten. Es sollte also auch den Ärmsten
ermöglicht werden, dnrch monatliche Zahlung von zehn Pfennigen der Wohl¬
thaten des Vereins teilhaftig zu werden. Wer diese zehn Pfennige nicht auf¬
bringen könne, sei wirtschaftlich nicht reif und verdiene uicht unterstützt zu
werden. Die Festsetzung einer Marimalsumme, über die hinaus der Anteil
nicht steige» darf, hat seinen Grund darin, daß die Bemittelter» ihren Gewinn
nicht ans den Darlehn der Unbemittelten ziehn sollen. Nur in einigen großen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/447>, abgerufen am 22.07.2024.