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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Wohnungs- und Bodenpolitik

da war Respekt vor dem Recht auch des Bürgers, auch vor seinem Recht an
Grund und Boden die Regel geworden. Es wäre vielleicht lohnend, dein
Unterschied zwischen Friedrichs Berliner Baupvlitik und der seiner Vorgänger
in dieser Beziehung etwas nachzuspüren. Jedenfalls brachte das Geschlecht vor
hundert Jahren ein beträchtliches Quantum mehr Rechtssinn und juristisches
Gewissen aus der friederizianischen Schule mil herüber ins neue Jahrhundert,
als unsre heutigen Staatssozialisten zum Teil aus dem neunzehnten ins
zwanzigste Jahrhundert herübergebracht haben. Den Rechtsboden gleichermaßen
mißachtend ruft ihr linker Flügel nach sozialdemokratischen Umsturz, und der
rechte preist den fürstlichen Despotismus des siebzehnten und des achtzehnten
Jahrhunderts, vor dem kein Recht des Bürgers bestand, als anfeuerndes That¬
sachenbeispiel.

Voigt sagt, gewiß hätten militärische und finanzielle Rücksichten für
den Merkantilismus voraugestanden. Es wäre sein Hauptziel gewesen, den
wachsenden Wohlstand der Unterthanen in steigendem Maße in staatliche Macht
zu verwandeln. Es sei "merkwürdigerweise" neuerdings vielfach üblich ge¬
worden, das mit einer gewissen Nuance des Vorwurfs zu konstatieren, "als ob
eine Sozialpolitik dadurch an Wert verlöre, daß sie nicht von einem schwäch¬
lichen Mitleid oder einem sentimentalen Individualismus, sondern von dem
Streben nach Erhöhung der außen Macht des Staats getragen sei." Ich will
den Spieß nicht umkehren, obwohl man wahrhaftig oft in Versuchung geführt
wird, über den sentimentalen Sozialismus zu spotten, der den riesigen Macht¬
fortschritt des neunzehnten Jahrhunderts, der doch auch mit kräftigen sozialen
Hebungen verbunden war, über die großstädtischen Mietkasernen und Bauplatz¬
renten vergißt. Viel, sehr viel ist im neunzehnten Jahrhundert gefehlt worden,
und vieles deshalb zu bessern. Aber weder historisch noch nationalökonomisch
hat es Sinn, weder praktisch noch wissenschaftlich ist es richtig, das achtzehnte
Jahrhundert so, wie das jetzt Mode geworden ist, in den Himmel zu erheben
und das neunzehnte mit einer sehr starken, die ganze Stimmung beherrschenden
Nüance des Vorwurfs herabzusetzen. Als der König rief und alle, alle kamen,
ist Preußens Volk zum Bewußtsein seiner Pflicht und seines Rechts gekommen,
hat Preußen seinen herrlichsten, gewichtigsten Ruhmes- und Rechtstitel errungen
als Vormacht deutscher Einheit und Unautastbnrkeit. Das preußische Volk,
Adel, Gelehrte, Bürger und Bauern zusammen, nicht der inilss vsrpswus, auch
nicht der preußische Junker, haben dem preußischen Staat und dem preußischen
Könige die Schlachten der Freiheitskriege geschlagen in hingebender begeisterter
Vaterlandsliebe und Königstrene, wie sie einzig dasteht in der ganzen branden¬
burgisch-preußischen und deutschen Geschichte, Wahrhaftig, wir Altpreußen,
die wir von den Vätern und Großvätern gehört haben, wie man damals in
Preußen fühlte, wir haben Recht, uns die Erinnerung an dieses Erwachen des
Volksbewußtseins zu Steins und Hardenbergs Zeiten mit all seinem natürlichen,
berechtigten, auch wohl vielfach unklaren Liberalismus lind Individualismus
nicht verleiden zu lassen und seiner Geschichte, die Wilhelm I. in ihrer ganzen


Gvenzboten 11 1901 45
Wohnungs- und Bodenpolitik

da war Respekt vor dem Recht auch des Bürgers, auch vor seinem Recht an
Grund und Boden die Regel geworden. Es wäre vielleicht lohnend, dein
Unterschied zwischen Friedrichs Berliner Baupvlitik und der seiner Vorgänger
in dieser Beziehung etwas nachzuspüren. Jedenfalls brachte das Geschlecht vor
hundert Jahren ein beträchtliches Quantum mehr Rechtssinn und juristisches
Gewissen aus der friederizianischen Schule mil herüber ins neue Jahrhundert,
als unsre heutigen Staatssozialisten zum Teil aus dem neunzehnten ins
zwanzigste Jahrhundert herübergebracht haben. Den Rechtsboden gleichermaßen
mißachtend ruft ihr linker Flügel nach sozialdemokratischen Umsturz, und der
rechte preist den fürstlichen Despotismus des siebzehnten und des achtzehnten
Jahrhunderts, vor dem kein Recht des Bürgers bestand, als anfeuerndes That¬
sachenbeispiel.

Voigt sagt, gewiß hätten militärische und finanzielle Rücksichten für
den Merkantilismus voraugestanden. Es wäre sein Hauptziel gewesen, den
wachsenden Wohlstand der Unterthanen in steigendem Maße in staatliche Macht
zu verwandeln. Es sei „merkwürdigerweise" neuerdings vielfach üblich ge¬
worden, das mit einer gewissen Nuance des Vorwurfs zu konstatieren, „als ob
eine Sozialpolitik dadurch an Wert verlöre, daß sie nicht von einem schwäch¬
lichen Mitleid oder einem sentimentalen Individualismus, sondern von dem
Streben nach Erhöhung der außen Macht des Staats getragen sei." Ich will
den Spieß nicht umkehren, obwohl man wahrhaftig oft in Versuchung geführt
wird, über den sentimentalen Sozialismus zu spotten, der den riesigen Macht¬
fortschritt des neunzehnten Jahrhunderts, der doch auch mit kräftigen sozialen
Hebungen verbunden war, über die großstädtischen Mietkasernen und Bauplatz¬
renten vergißt. Viel, sehr viel ist im neunzehnten Jahrhundert gefehlt worden,
und vieles deshalb zu bessern. Aber weder historisch noch nationalökonomisch
hat es Sinn, weder praktisch noch wissenschaftlich ist es richtig, das achtzehnte
Jahrhundert so, wie das jetzt Mode geworden ist, in den Himmel zu erheben
und das neunzehnte mit einer sehr starken, die ganze Stimmung beherrschenden
Nüance des Vorwurfs herabzusetzen. Als der König rief und alle, alle kamen,
ist Preußens Volk zum Bewußtsein seiner Pflicht und seines Rechts gekommen,
hat Preußen seinen herrlichsten, gewichtigsten Ruhmes- und Rechtstitel errungen
als Vormacht deutscher Einheit und Unautastbnrkeit. Das preußische Volk,
Adel, Gelehrte, Bürger und Bauern zusammen, nicht der inilss vsrpswus, auch
nicht der preußische Junker, haben dem preußischen Staat und dem preußischen
Könige die Schlachten der Freiheitskriege geschlagen in hingebender begeisterter
Vaterlandsliebe und Königstrene, wie sie einzig dasteht in der ganzen branden¬
burgisch-preußischen und deutschen Geschichte, Wahrhaftig, wir Altpreußen,
die wir von den Vätern und Großvätern gehört haben, wie man damals in
Preußen fühlte, wir haben Recht, uns die Erinnerung an dieses Erwachen des
Volksbewußtseins zu Steins und Hardenbergs Zeiten mit all seinem natürlichen,
berechtigten, auch wohl vielfach unklaren Liberalismus lind Individualismus
nicht verleiden zu lassen und seiner Geschichte, die Wilhelm I. in ihrer ganzen


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[0361] Wohnungs- und Bodenpolitik da war Respekt vor dem Recht auch des Bürgers, auch vor seinem Recht an Grund und Boden die Regel geworden. Es wäre vielleicht lohnend, dein Unterschied zwischen Friedrichs Berliner Baupvlitik und der seiner Vorgänger in dieser Beziehung etwas nachzuspüren. Jedenfalls brachte das Geschlecht vor hundert Jahren ein beträchtliches Quantum mehr Rechtssinn und juristisches Gewissen aus der friederizianischen Schule mil herüber ins neue Jahrhundert, als unsre heutigen Staatssozialisten zum Teil aus dem neunzehnten ins zwanzigste Jahrhundert herübergebracht haben. Den Rechtsboden gleichermaßen mißachtend ruft ihr linker Flügel nach sozialdemokratischen Umsturz, und der rechte preist den fürstlichen Despotismus des siebzehnten und des achtzehnten Jahrhunderts, vor dem kein Recht des Bürgers bestand, als anfeuerndes That¬ sachenbeispiel. Voigt sagt, gewiß hätten militärische und finanzielle Rücksichten für den Merkantilismus voraugestanden. Es wäre sein Hauptziel gewesen, den wachsenden Wohlstand der Unterthanen in steigendem Maße in staatliche Macht zu verwandeln. Es sei „merkwürdigerweise" neuerdings vielfach üblich ge¬ worden, das mit einer gewissen Nuance des Vorwurfs zu konstatieren, „als ob eine Sozialpolitik dadurch an Wert verlöre, daß sie nicht von einem schwäch¬ lichen Mitleid oder einem sentimentalen Individualismus, sondern von dem Streben nach Erhöhung der außen Macht des Staats getragen sei." Ich will den Spieß nicht umkehren, obwohl man wahrhaftig oft in Versuchung geführt wird, über den sentimentalen Sozialismus zu spotten, der den riesigen Macht¬ fortschritt des neunzehnten Jahrhunderts, der doch auch mit kräftigen sozialen Hebungen verbunden war, über die großstädtischen Mietkasernen und Bauplatz¬ renten vergißt. Viel, sehr viel ist im neunzehnten Jahrhundert gefehlt worden, und vieles deshalb zu bessern. Aber weder historisch noch nationalökonomisch hat es Sinn, weder praktisch noch wissenschaftlich ist es richtig, das achtzehnte Jahrhundert so, wie das jetzt Mode geworden ist, in den Himmel zu erheben und das neunzehnte mit einer sehr starken, die ganze Stimmung beherrschenden Nüance des Vorwurfs herabzusetzen. Als der König rief und alle, alle kamen, ist Preußens Volk zum Bewußtsein seiner Pflicht und seines Rechts gekommen, hat Preußen seinen herrlichsten, gewichtigsten Ruhmes- und Rechtstitel errungen als Vormacht deutscher Einheit und Unautastbnrkeit. Das preußische Volk, Adel, Gelehrte, Bürger und Bauern zusammen, nicht der inilss vsrpswus, auch nicht der preußische Junker, haben dem preußischen Staat und dem preußischen Könige die Schlachten der Freiheitskriege geschlagen in hingebender begeisterter Vaterlandsliebe und Königstrene, wie sie einzig dasteht in der ganzen branden¬ burgisch-preußischen und deutschen Geschichte, Wahrhaftig, wir Altpreußen, die wir von den Vätern und Großvätern gehört haben, wie man damals in Preußen fühlte, wir haben Recht, uns die Erinnerung an dieses Erwachen des Volksbewußtseins zu Steins und Hardenbergs Zeiten mit all seinem natürlichen, berechtigten, auch wohl vielfach unklaren Liberalismus lind Individualismus nicht verleiden zu lassen und seiner Geschichte, die Wilhelm I. in ihrer ganzen Gvenzboten 11 1901 45

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/361>, abgerufen am 03.07.2024.